Europäische union
Europäische Union (EU), Verbund europäischer Staaten, gegründet durch den Vertrag von Maastricht (offiziell: Vertrag über die Europäische Union, kurz: EU-Vertrag), den die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) am 7. Februar 1992 unterzeichneten und der am 1. November 1993 in Kraft trat, modifiziert und erweitert durch den am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam.
Mitglieder und Beitrittskandidaten der EU 1995 war die Europäische Union (EU) auf 15 Mitglieder (grün gekennzeichnet) angewachsen; außerdem lagen Beitrittsgesuche aus zehn mittel- und osteuropäischen Staaten vor sowie aus Zypern, Malta, der Türkei, der Schweiz und Norwegen. 1998 nahm die EU in einer ersten Phase die Beitrittsverhandlungen mit sechs beitrittswilligen Ländern auf, der so genannten "Luxemburg-Gruppe" (schwarz gekennzeichnet), und 2000 begannen die Verhandlungen mit sechs weiteren Beitrittskandidaten, der so genannten "Helsinki-Gruppe" (gelb gekennzeichnet).
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Erweitern
Die EU gründet auf den Europäischen Gemeinschaften, die in ihren Aufgaben und Kompetenzen durch den Vertrag von Maastricht tief greifend modifiziert und um die gemeinsamen Politikfelder Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI) von einer primär wirtschaftlichen zur politischen, zur Europäischen Union erweitert wurden. Ziel der EU ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes mit freiem Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr und die Vertiefung der politischen Integration ihrer Mitglieder.
Der EU gehören 15 Staaten mit einer Gesamtfläche von 3,2 Millionen Quadratkilometern und einer Gesamtbevölkerung von etwa 371 Millionen an: die zwölf Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien sowie seit dem 1. Januar 1995 Finnland, Österreich und Schweden.
Die Mitgliedsstaaten der EU sind weiterhin selbständige und souveräne Staaten, haben sich aber für bestimmte Politikbereiche zu einer gemeinschaftlichen Politik bzw. zur Abstimmung ihrer Politiken verpflichtet und unterliegen in manchen Bereichen der Rechtssetzungskompetenz der EU.
Kompetenzen in der EU Das oberste entschlussfassende und rechtsetzende Organ der Europäischen Union (EU) ist der Rat der EU (Ministerrat). Seine Vorgaben werden von der Kommission als der Exekutive der EU umgesetzt; zugleich verfügt die Kommission über umfassende Kontroll- und Initiativbefugnisse. Das Europäische Parlament hat im Vergleich zu den nationalen Parlamenten relativ geringe Kompetenzen, was Gesetzgebung und Kontrollfunktion anbelangt. Oberste Instanz der EU, aber kein Organ mit genau definierten Aufgaben und Befugnissen ist der Europäische Rat, der für die Vorgabe des politischen Rahmens und der politischen Ziele der EU zuständig ist.
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Die EU ist eine supranationale Organisation, jedoch keine auf internationaler Ebene anerkannte juristische Person, so dass z. B. Verträge mit Drittländern weiterhin im Namen der EG abgeschlossen werden. Sie ist gekennzeichnet durch das Nebeneinander von supranationaler Rechtssetzung und Zusammenarbeit auf Regierungsebene bei gleichzeitig noch wenig ausgeprägter demokratischer Legitimation.
Die Politikbereiche sind je nach ihrer Relevanz für die gemeinsamen Aufgaben und Ziele unterschiedlich stark vergemeinschaftet, d. h. der Rechtssetzung der Gemeinschaftsorgane unterworfen, und verlangen je nach dem Grad der Vergemeinschaftung die Übertragung nationaler Souveränitätsrechte auf die Gemeinschaft.
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