Artikel pedia
| Home | Kontakt | Artikel einreichen | Oberseite 50 artikel | Oberseite 50 autors
 
 


Artikel kategorien
Letztes fugte hinzu
    Die vor- und nachteile der globalisierung

   Familie heute contra familie früher

   Erörterung- gewalt in filmen trägt zur seelischen verrohung von kindern und jugendlichen bei

   Rechtsextremismus

   Praktikumsbericht

   Praktikumsbericht

   Illegale drogen und sucht

   Klimawandel und seine folgen

   Zusammenfassung hj und bdm & ideologie hitlers

   Judenverfolgung und -ermordung 1938-1945

   Die folgen der wiedervereinigung

   Borderlinepersönlichkeit (bps)

   Mutter theresa

   Jugend in der ddr

   Berufsorientierung am gymnasium (bogy)
alle kategorien

  Währungsunion und euroeinführung

1. Einleitung Fast täglich hört und liest man in den Medien über die uns bevorstehende Europäische Währungsunion, wobei man aber kaum eine klare und für den Normalbürger verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Fakten und Argumente von einer neutralen Stelle bekommt. Entsprechend sieht der Informationsstand der Bevölkerung aus: Obwohl Bundesbankpräsident Tietmeyer wiederholt in Interviews betont: „Wir haben die Pflicht, Chancen und Risiken der Währungsunion dem Bürger gleichermaßen darzustellen.“(Nr. 6, S.294) sehen sich nach einer Studie im Auftrag der Südwestdeutschen Genossenschaftszentralbank des Allenbacher Instituts für Demoskopie über 70% der Deutschen mangelhaft über die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) informiert (SZ v.

2.12.95). Zerspalten sind auch die Meinungen der Wirtschaft dazu: Während BDI-Präsident Henkel meint „die deutsche Wirtschaft wünscht eine gemeinsame Europawährung“ (Nr. 6, S.296), hält laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handeltags bei 25000 Unternehmen nur jedes Dritte die Währungsunion überhaupt für wünschenswert (SZ v.

21.11.95). Und auch die Wirtschaftsexperten sind zerstritten: Während Prof. Hankel „Milliardenverluste und Millionen von Arbeitslosen“ (Nr. 6, S.

296) prognostiziert und auch Grüger als Präsident der Sparerschutzgemeinschaft davor warnt, daß die „Risiken der Eurowährung ... unvertretbar höher [sind] als deren Vorteile“ (SZ v. 11.10.

95), warnen Bundesfinanzminister Waigel und Ex-Bundeskanzler Schmidt schon allein vor einem Verschieben des Starttermins (SZ v. 30.12.95). Dieser erschreckende Informationsmangel der Bevölkerung in einer so weitreichenden Angelegenheit, den ich auch bei vielen meiner Freunde und Bekannten festgestellt habe, hat mich neugierig gemacht und mich zu meinem Entschluß geführt, die Währungsunion im Rahmen meiner Facharbeit im LK WR genauer zu untersuchen.   2.

Der Zeitplan Am 14. November 1995 stellte der Präsident des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Baron Alexandre Lamfalussy den voraussichtlichen Zeitplan zum Übergang zu einer einheitlichen Währung nach den Vorstellungen des EWI vor: Am 1. Juli 1990 begann mit dem freien Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) die 1. Stufe zur Vollendung der WWU nach dem Vertrag von Maastricht. Seit 1. Januar 1994 läuft die 2.

Stufe, zu deren Beginn auch das EWI seine Arbeit aufnahm. Anfang 1998 wird von den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder nach den Wirtschaftsdaten von 1996 und 1997 festgestellt, welche Länder an der Währungsunion teilnehmen. Außerdem wird im Laufe des Jahres 1998 die Europäische Zentralbank EZB, die aus dem EWI hervorgehen wird, eingerichtet; ihr Aufbau wird ungefähr ein Jahr in Anspruch nehmen. Spätestens Anfang 1999 beginnt dann die dritte und letzte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion WWU: Die Umrechnungskurse der Währungen der teilnehmenden Staaten untereinander und zum Euro, der einheitlichen Währung, werden unwiderruflich festgelegt. Die EZB beginnt ihre Arbeit und betreibt in dem Europäischen System der Zentralbanken zusammen mit den Zentralbanken der teilnehmenden Staaten supranationale Geldpolitik mit der Einheitswährung. Den Banken, Unternehmern, Bürgern und dem Staat steht es frei, in der neuen Währung zu rechnen; die nationalen Gelder bleiben weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel.

Anfang 2002 werden die seit 1999 hergestellten Banknoten und Münzen ausgegeben, und der öffentliche Bereich stellt alle seine Geldgeschäfte wie Steuern, Renten und Bezüge im öffentlichen Dienst und um. Die nationalen Banknoten und Münzen werden vom 1. Januar 2002 an bis 30. Juni 2002 umgetauscht. Im Juli 2002 verlieren dann die nationalen Währungen ihre Gültigkeit. Die Abbildung 1 im Anhang veranschaulicht noch einmal den Fahrplan.

Diese relativ lange Übergangsfrist von 1999 bis 2002, in der niemand gezwungen, aber auch nicht abgehalten wird, die Eurowährung zu benutzen, soll die Übergangsprobleme bei Bürgern und Unternehmen möglichst gering halten. Speziell in Deutschland hatten kleine Banken und die Sparkassen große Sorgen geäußert, daß ein für sie verheerender Wettbewerbsvorteil der Großbanken entstehen könnte, wenn „in diesem Zeitraum die Einlagen zwar in DM lauten, die Geldpolitik aber in der Eurowährung stattfindet“ (SZ v. 15.11.95). Also wird es nach EWI-Vorstellung real so aussehen, daß die meisten Finanzmärkte schon früh mit der Einheitswährung arbeiten werden, während der öffentliche Bereich wie auch die Bürger und Banken im Kundenverkehr erst am Ende des dreijährigen Übergangsprozesses auf die neue Währung umstellen werden (SZ v.

15.11.95). 3. Die Konvergenzkriterien Der Wert einer Währung, deren Außenwert und Stabilität ist ein zentrales Anliegen der Volkswirtschaft, da es von fast unübersehbar vielen Faktoren wie Wirtschaftskraft des Landes, Beschäftigungsniveau, Fiskal- und Haushaltspolitik der Regierung, Geldpolitik der Zentralbank, deren Status und deren Instrumente, Zinsniveau, Konjunktur, Export und Import abhängt und somit nur schwer und kompliziert kontrollierbar ist. Von der Währung ist jedoch die gesamte Wirtschaft abhängig.


Die Europäische Währungsunion soll aber eine Stabilitätsgemeinschaft werden, damit die stabilitätsgewohnte Wirtschaft nicht belastet wird, sondern in vollem Umfang von den Vorteilen einer einheitlichen Währung profitieren kann. Um dies zu gewährleisten, haben die Vertreter der Regierungen einige Mindestanforderungen an die Staaten gestellt. Diese Konvergenzkriterien müssen erfüllt werden, damit der Staat an der Währungsunion teilnehmen darf. Sie sind im „Vertrag von Maastricht“ und im „Protokoll über die Konvergenzkriterien nach Art.109 j des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ festgehalten und werden hier von mir nun sinngemäß zusammengefaßt: Preisstabilität Der Mitgliedsstaat muß eine anhaltende Preisstabilität damit aufweisen, daß seine Inflationsrate im Jahr vor der Prüfung nicht mehr als anderthalb Prozentpunkte dem Maximalwert liegt. Dieser berechnet sich über das arithmetische Mittel der Inflationsrate jener (höchstens drei) Mitgliedsstaaten, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.

Die Inflation wird anhand des Verbraucherpreisindexes (auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen) in den einzelnen Mitgliedsstaaten gemessen. Teilnahme am EWS Der Mitgliedsstaat muß die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems EWS vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben. Im besonderen darf der bilaterale Leitkurs der Währung gegenüber einer Währung eines anderen Mitgliedstaates während dieser beiden Jahre nicht von sich aus abgewertet haben. Konvergenz der Zinssätze Im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung darf in dem Mitgliedsland der durchschnittliche nominale Zinssatz nicht um mehr als zwei Prozentpunkte über dem entsprechendem Maximalsatz liegen. Der Maximalsatz berechnet sich wiederum aus dem arithmetischen Mittel  jener (höchstens drei) Mitgliedsstaaten, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. (Achtung: Nicht das arithmetische Mittel der drei Staaten mit dem niedrigsten Zinssatz, sondern das Mittel der drei in der Zinspolitik „erfolgreichsten“ Staaten!) Staatshaushaltsdefizit: Das Land darf in dem zur Prüfung stehendem Zeitraum nicht mit seinem geplanten oder tatsächlichen Haushaltsdefizit über den Referenzwert von 3% im Verhältnis zu seinem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen liegen.

Schuldenstand: Der öffentliche Schuldenstand des Landes darf nicht den Referenzwert von 60% im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen überschreiten. Der Rat der EU, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, wird voraussichtlich Anfang 1998 unter Berücksichtigung dieser Konvergenzkriterien nach den Wirtschaftsdaten von 1996 und 1997 und unter Beratung verschiedener Expertenteams  feststellen, welchen Mitgliedsstaaten die notwendigen Voraussetzungen für eine Teilnahme an der WWU erfüllen. Welche Staaten momentan die Kriterien erfüllen zeigen die Abbildungen 4 und 5 im Anhang auf. Ein weiteres Kriterium, das oft vergessen wird ist, daß jedes Land außerdem sicherstellen muß, daß bis „spätestens zum Zeitpunkt der Errichtung des ESZB (voraussichtlich 1.1.99) seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Satzung seiner Zentralbank mit diesem Vertrag [Vertrag über die Europäische Union] und dieser Satzung im Einklang stehen.

“ (Nr. 1, Art. 108 und Nr. 2, Art. 14). Dazu gehört unter anderem auch, daß die Länder eine unabhängige Notenbank haben (Nr.

1, Art. 107 und Nr. 2, Art. 7) 4. Das Europäische Währungsinstitut Das Europäische Währungsinstitut EWI nahm am 1. Januar 1994 mit Beginn der 2.

Stufe der WWU seine Arbeit auf und wird voraussichtlich am 1. Januar 1999 mit Beginn der 3. Stufe in die Europäische Zentralbank EZB übergehen, welche dann zu einem Großteil die Aufgaben der nationalen Notenbanken supranational weiter betreibt. Das EWI besitzt Rechtspersönlichkeit (Nr. 1, Art. 109 f, Abs.

1) und wird von einem Rat aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken und dem EWI-Präsidenten, der von den Staats- und Regierungschefs der Länder ernannt wird, geleitet (Nr. 3, Art. 9). Es soll zu einem möglichst reibungslosen Übergang zur 3. Stufe beitragen, indem es die Geldpolitiken der Länder mit dem Ziel  der Preisstabilität koordiniert, Vorarbeit zur Schaffung des ESZB und der EZB leistet und die Entwicklung des ECU (inzwischen Euro) überwacht (Nr. 3, Art.

2). Dabei ist es absolut unabhängig (Nr. 3, Art. 8). So hat das EWI am 14. November 1995 seinen Bericht „Der Übergang zur einheitlichen Währung“ mit seinem Vorschlag zum weiteren Verfahren in der 3.

Stufe veröffentlicht (vgl. Kapitel 2: Der Zeitplan). Und am 23. November äußerte es sich in seinem Bericht „Fortschritte auf dem Weg zur Konvergenz“ beunruhigt über die schlechten Ergebnisse der Länder und stellte fast allen Staaten das Urteil „nicht ausreichend“ aus (SZ v.23.11.

95), worauf ich in Kapitel 9 noch genauer eingehen werde. 5. Das Europäische System der Zentralbanken Das Europäische System der Zentralbanken ESZB setzt sich aus den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten und der EZB zusammen, die voraussichtlich ab 1999 zusammen die Geldpolitik in der WWU betreiben. Das ESZB wird vom EZB-Rat geleitet (Nr. 2, Art. 8).

Die EZB besitzt ebenfalls Rechtspersönlichkeit (Nr. 1, Art. 106, Abs. 2) und wird ab Anfang 1998, nachdem die an der Währungsunion teilnehmenden Länder feststehen, aufgebaut. Das Beschlußorgan ist der EZB-Rat, der sich aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken und dem Direktorium des EZB zusammensetzt (Nr. 2, Art.

11). Das Direktorium des EZB wiederum besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die alle vom EU-Rat der Staats- und Regierungschefs auf 8 Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl ernannt werden (Nr. 1, Art. 109, Abs. 2a). Primär ist es Aufgabe des ESZB, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, aber auch Devisengeschäfte nach dem Art.

109 des Vertrages zu tätigen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten sowie das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern (Nr. 2, Art. 3). Der EZB-Rat hat außerdem das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen (Nr. 1, Abs. 105a, Abs.

1). 6. Die Europäische Zentralbank Die EZB hat in ihrer Funktion, das ESZB zu leiten, als vorderrangiges Ziel, die Stabilität der Einheitswährung zu gewährleisten; nur soweit dieses Ziel nicht beeinträchtigt wird, unterstützt sie noch nach Möglichkeit die allgemeine Wirtschaftspolitik (Nr. 2, Art. 2). Auch die EZB ist absolut unabhängig: „Weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken noch Mitglieder ihrer Beschlußorgane [darf] Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen oder anderer Stellen einholen oder entgegennehmen.

“(Nr. 2, Art. 7) Diese Unabhängigkeit und die vorderrangige Verpflichtung zur Preisstabilität ist Bedingung, daß die Bundesrepublik Deutschland überhaupt an einer Währungsunion teilnehmen darf, in der die Bundesbank ihre Aufgaben und Befugnisse an eine Europäische Zentralbank übertragen kann (Art. 88 GG). Sitz der EZB wird Frankfurt am Main sein. Die EZB wird bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Kapital von 5 Mrd.

ECU zur Verfügung haben (Nr. 2, Art. 28), und kann zusätzlich mit Währungsreserven bis zu 50 Mrd. ECU ausgestattet werden (Nr. 2, Art. 30).

Die Beratungen über die Instrumente der EZB sind schon fortgeschritten: Nach Angaben des niederländischen Notenbankpräsidenten Duisenberg (SZ v. 9.11.95) wird es einen Lombard- und Diskontsatz geben, außerdem ist die Einführung einer Mindestreserve sehr wahrscheinlich. Außerdem soll  es eine Orientierung an der Geldmenge und nicht direkt an der Inflationsrate geben. Die geldpolitische Steuerung soll über Offenmarktpapiere erfolgen (SZ v.

9.11.95). Bundesbankpräsident Tietmeyer meinte dagegen in einem SZ-Interview vom 28. Dezember, daß es trotzdem noch einige strittige Punkte gäbe, so zum Beispiel die Mindestreservepolitik, die es zwar in einigen Ländern Europas nicht gibt, die aber schon der EZB als Instrument zugesichert wurde (Nr. 2, Art.

19). Prof. Hankel befürchtet aber, daß die EZB, obwohl sie vom Aufbau der Deutschen Bundesbank sehr ähnlich ist, mehr Probleme in ihrer Geldpolitik haben wird, „denn sie genießt keinen Vertrauensvorschuß wie die Bundesbank“(Nr. 13, S. 42) Ein weiteres noch zu lösendes Problem ist der noch ungeklärte rechtliche Status der europäischen und nationalen Währungen in der Übergangszeit ab 99 (SZ 19.1.

96). Weitere Probleme treten momentan beim Zeitplan zum Umbau des EWI zum EZB bzw. zum Aufbau des EZB auf. Da sich die 15 Länder darauf geeinigt haben,  die möglichst aktuellen Wirtschaftsdaten von 1997 zur Prüfung der Konvergenzkriterien zu benützen, wird diese Prüfung und damit die Festlegung der teilnehmenden Staaten wahrscheinlich erst im Frühjahr 98 erfolgen. Da die EZB am 1. Januar 1999 mit Beginn der 3.

Stufe einsatzbereit sein muß, wird ihr die von allen Finanzministern der EU als notwendig angesehene einjährige Vorbereitungszeit nicht zur Verfügung stehen. Selbst wenn es den Regierungen gelingt, geeignete Leute für die Besetzung des EZB-Direktoriums rechtzeitig zu verpflichten, wird der zeitliche Rahmen „sehr knapp bemessen sein“, so ein Vertreter der Bundesbank in der SZ v. 19.1.96. 7.

Der „Euro“ Am  15. Dezember einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf der Gipfelkonferenz in Madrid einstimmig auf den Namen „Euro“ für die gemeinsame europäische Währung. Diesen Euro unterscheidet aber bis auf den Namen nichts von der bisherigen Einheit ECU. Der Wert und die Zusammensetzung aus den verschiedenen Währungen der Länder ist identisch. Vorteile des neuen Namen sind, daß er in ganz Europa gleich geschrieben und nahezu gleich ausgesprochen wird. Der Hauptgrund dürfte aber meiner Meinung nach ein psychologischer Trick an der Bevölkerung sein: Man kann an den Euro je nach Belieben noch Franken, Schilling oder Mark anhängen, was den Normalbürger beruhigen würde, da er „seine Mark“ ja scheinbar nicht verliert: Aus seiner geliebten Deutschen Mark würde eine Europäische Mark werden.

Außerdem hat der ECU europaweit ein schlechtes Image, vor allem auch in Deutschland, wo sein Kurs zur D-Mark in den letzten drei bis vier Jahren um 10% gefallen ist! 1992 lag sein Kurs bei 2,05 DM, momentan liegt er bei ca. 1,84 DM (Stand: 27. Januar 1996). Außerdem ist der ECU (bzw. jetzt der Euro) Bezugsgröße im Europäischen Währungssystem EWS, das seit 1979 besteht und ein System von festen, starren Wechselkursen ist. Die Währungen dürfen untereinander nur in bestimmten Bandbreiten schwanken, ansonsten besteht Interventionspflicht für die europäischen Zentralbanken.

Nur in Ausnahmefällen soll eine Währung auf- oder abgewertet und auf einen neuen Wechselkurs im EWS festgesetzt werden. Nach den heftigen Devisenmarktturbulenzen in den Jahren 1992 und 1993 wurden im August 1993 die Margen von ±2,25% bzw. ±6% auf ±15% erweitert. Seitdem haben sich die am Wechselkursverbund beteiligten Währungen relativ stabil in dieser an sich sehr großzügigen Bandbreite gehalten (Nr. 10, S. 98).

Abbildung 4 im Anhang zeigt die Entwicklung der Kurse im EWS bis März 1995 auf. 8. Allgemeine Vor- und Nachteile Die Währungsunion  bringt sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen und der Wirtschaft Vor- und Nachteile: Der Bürger muß sich zuerst einmal an sein neues Zahlungsmittel gewöhnen, ihn erreicht aber durch den stärker zusammenwachsenden Binnenmarkt ein breiteres Angebot von Waren und Dienstleistungen und er kann durch den direkt möglichen Preisvergleich auch Angebote aus dem Ausland besser nutzten. Auch werden unter Umständen die Preise unter dem größeren internationalen Konkurrenzdruck niedriger.  Dies gilt genauso für die Finanzdienstleistungen der Bank. Ein weiterer Vorteil, vor allem für Vielreisende ist, daß es keine Umtauschgebühren und Wechselkursschwankungen mehr gibt und der Bürger auch nicht mehr in der Fremdwährung umdenken muß.

Für die Unternehmen bilden sich noch mehr Vorteile heraus, nachdem sie die kostspielige Umstellung des Rechnungswesens und der computergestützten Buchhaltung hinter sich gebracht haben. Durch die einheitliche Währung können Gebühren für Geldtransaktionen gespart und Wechselkursrisiken, die schon mal leicht den gesamten Gewinn eines Auslandsprojekts zunichte machen konnten, vermieden werden. Es können sich durch den größeren Finanzbinnenmarkt bessere Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen; neue Märkte können erschlossen werden, wodurch größere Absatzschancen entstehen. Und dadurch steigen bei den konkurrenzfähigen Unternehmen die Gewinne. Außerdem wird durch den Euro die Markttransparenz in Europa erhöht. Doch genau diese größere Markttransparenz kann für einige durch die jetzige Marktsituation begünstigte Unternehmen als ein Schuß nach hinten losgehen, wenn sie der ausländischen Konkurrenz nicht standhalten können.

Volkswirtschaftlich gesehen wird die Marktwirtschaft dadurch noch „freier“, weil sie transparenter wird. Wie die Vor- und Nachteile für das einzelne Unternehmen aussieht, ist sehr stark branchenabhängig: Für exportabhängige oder international tätige Großunternehmen und Banken werden die Vorteile klar überwiegen, da sie zum Beispiel lohnintensive Produktionen in Niedriglohnländer verschieben können.  Binnenunternehmen wie Einzelhandel und Bauwirtschaft werden dagegen wenig von diesen Vorteilen und hauptsächlich Nachteile wie Umstellung der Buchhaltung zu spüren bekommen wird. Politisch gesehen trägt die WWU natürlich enorm zum weiteren Zusammenwachsen Europas bei. Im Gegenzug müssen aber die teilnehmenden Staaten ihre Finanzpolitik, und damit auch ihre Fiskal- und Haushaltspolitik sehr diszipliniert und auch unter der Koordination mit den anderen Ländern betreiben. Und das ist ganz klar ein nicht unerheblicher Verlust nationalstaatlicher Souveränität.

(Nr. 7, S. 31 f; SZ v. 21.11.95 und Nr.

11) 9. Schwachstellen im Vertragswerk und Kritik Nun ist dieses gesamte Projekt einer einheitlichen Währung in Europa sehr umstritten, sei es aus Angst um das Ersparte, um den deutschen Wohlstand oder nur aus Informationsmangel. Auf alle Fälle ist es nicht so einfach wie Dr. Weber vom Verband der deutschen Banken es dem Bürger verkaufen will: „Es handelt sich lediglich um eine Umstellung der Währungseinheit, die Kaufkraft bleibt voll er halten und auch sonst ändert sich nichts.“(Nr. 11) Ich befürchte, daß wenn die Banken die eigentlich der Regierung zustehende Aufgabe, die Bevölkerung zu informieren, übernehmen, der Bürger unzureichend über die Risiken der WWU aufgeklärt wird, und die Banken allein zu ihrem Vorteil handeln und dem kleinen Mann auch mal das eine oder andere verschweigen.

„Die Fakten sprechen alle für die Währungsunion,“ sagt Wessel, Präsident des Verbandes der deutschen Banken, „Diese wollen wir vermitteln. Nur so lassen sich viele unbegründete Vorbehalte und Sorgen der Bürger ausräumen.“(SZ v. 18.12.95) Sollte dies aber in der Art und Weise von Dr.

Weber geschehen, so wird diese Aufklärung nicht objektiv sein. Denn so unbegründet sind diese Ängste der Bevölkerung bestimmt nicht, denn sonst hätten die Wirtschafts- und Währungsexperten nicht diese heftigen Meinungsverschiedenheiten, die sich auch in grundsätzlichen Dingen bestehen. Zu beginnen wäre bei den Konvergenzkriterien: Ich möchte nicht wie SZ-Kommentator Wilfried Münster  behaupten, daß die „Qualifikationskriterien einfach nicht passen“(SZ v. 9.9.95) oder mich Hans Dietrich Barbiers Meinung, „Die Kriterien sind willkürlich“(Nr.

12) anschließen. Ich denke, daß man mit den Konvergenzkriterien schon im Groben zwischen den Staaten, die sich für eine Währungsunion eignen oder nicht, selektieren kann. Aber zu „prüfen, ob ein hoher Grad dauerhafter Konvergenz erfüllt ist“,(Nr. 1; Art.109j) sind sie meiner Meinung nach eben nicht geeignet. In einigen Fällen sind die Kriterien zu locker, und in anderen zu hart: So gibt es währungspolitisch gesehen gar keinen Grund, Belgien von der Währungsunion auszusperren, da der Belgische Franc mindestens so stabil ist wie der Französische, wie die Abbildungen 3, 4 und 5 im Anhang zeigen.

Gemäß den Kriterien aber hat das Königreich keine Chance, da seine öffentliche Schuld mehr als doppelt so hoch ist wie erlaubt. Es ist aber - zumindest politisch kaum vorstellbar, Europas Hauptstadt Brüssel aus der WWU auszugrenzen. Für Belgien aber eine Ausnahme zu machen würde bedeuten, daß man auch Länder mit instabilen Währungen wie Italien, Spanien, Griechenland , Portugal und andere mit aufnehmen müßte. Zum Fall Belgien bleiben also viele Fragen ungeklärt (SZ v. 9.9.

95) Des weiteren fehlt nach Ansicht der Bonner Arbeitsgruppe, die „Maastricht II“-Konferenz vorbereitet, ein wichtiges Kriterium, der ich mich nur anschließen kann: „In den Maastricht-vertrag müßten Bestimmungen eingefügt werden, durch die ein hohes Beschäftigungsniveau sichergestellt wird.“(Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zur Maastricht II-Konferenz vom 5.9.95; aus SZ v. 6.9.

95) Die Arbeitslosenquote als ein weiteres Kriterium würde dafür sorgen, daß wirklich nur von der Wirtschaftsstruktur ähnliche Staaten einen gemeinsamen Währungsraum bilden. Die Arbeitslosenquote in Europa liegt im Durchschnitt bei 11%; die geringste Quote hat Luxemburg mit 3,9%, die höchste Spanien mit 22% (SZ v. 8.9.95). Einer der größten volkswirtschaftlichen Fehler im Vertragswerk besteht darin, daß diese Konvergenzkriterien quasi nur als Momentaufnahme im Jahr 1998 überprüft werden und dann die teilnehmenden Staaten auf Dauer feststehen.

Ab diesem Zeitpunkt sind die Konvergenzkriterien dann in keiner Weise mehr relevant. Also genau zu dem Zeitpunkt, wo eine vernünftige, ausgeglichene und disziplinierte Wirtschafts-, Fiskal- und Haushaltspolitik unverzichtbar wäre, gibt es  nach dem Vertrag von Maastricht für die teilnehmenden Staaten keine Vorschriften (Prof. Hankel und Barbier in Nr. 12). „Nach der Qualifikation für den Währungsclub gelten keine Regeln mehr. So kann beispielsweise jedes Land seine Staatsschuld auf Kosten der anderen in die Höhe treiben.

Auch wenn die gemeinsame Währung gegenüber Drittländern fällt und fällt, drohen dem Schuldenmacher keinerlei Sanktionen.“ (Nr. 13, S. 43) Das hat zwischenzeitlich auch Bundesfinanzminister Waigel (CSU) erkannt, weswegen er einen Stabilitätspakt, der den Maastrichtvertrag ergänzen soll, initiiert hat. Diese von vielen Experten, darunter auch Bundesbankpräsident Tietmeyer (SZ v. 23.

11.95) befürwortete und auch von anderen Staaten wie Frankreich (SZ v. 14.11.95) begrüßte Ergänzung soll aber erst in den nächsten Monaten inhaltlich ausgehandelt und unterzeichnet werden. Damit sollen die Länder verpflichtet werden, auch nach 1999 eine für alle an der WWU teilnehmenden Staaten akzeptable Finanzpolitik zu betreiben.

So soll nach Waigels Plänen in normalen wirtschaftlichen Zeiten die maximale Neuverschuldung bei 1% des Bruttoinlandprodukts liegen und nur in schwierigen Zeiten bis zu 3% vom Bruttoinlandprodukts ansteigen. Wenn Teilnehmer gegen diesen Stabilitätspakt verstoßen, sollen sie 0,25% ihres Bruttosozialproduktes bei der EZB hinterlegen (SZ v. 16.12.95). Fraglich ist meiner Meinung nach nur, ob sich ein Land dadurch vom Aufnehmen neuer Schulden abbringen läßt.

Auf die Frage, was man dann gegen diese Länder unternehmen kann, weiß auch EWI-Präsident Lamfalussy noch keine Antwort (SZ v. 26.10.95) Als Strafe scheint diese Regelung nicht allzu eingreifend zu sein. Auch sollte man daran denken, daß diese bei der EZB hinterlegten 0,25% des Bruttosozialprodukts wohl auch in den meisten Fällen durch Schulden finanziert werden. Ein weiterer Gefahrenpunkt ist die Auslegung des Vertragtextes: Wenn das „öffentliche Defizit .

.. erheblich und laufend zurückgegangen ist ... oder der Referenzwert nur vorübergehend überschritten wird“ (Nr.

1; Art. 104c; Abs. 2a) oder „das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands ... hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert“ (Nr.

1; Art. 104c; Abs. 2b), so kann der Staat trotzdem an der WWU teilnehmen. Eine nähere Begriffsbestimmung der Wörter „hinreichend, erheblich oder rasch genug“ liefert der Vertrag jedoch nicht. Je nach Interpretation können die Kriterien so weit aufgeweicht werden, daß eine Stabilitätsunion nicht mehr garantiert wäre. Das hätte zur Folge, daß die Bundesrepublik Deutschland nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr an der Währungsunion teilnehmen darf (BVerfG, Zweiter Senat: 2 BvR 2134/92 und 2 BvR 2159/92).

Hier besteht also auch noch erheblicher Klärungsbedarf und noch jede Menge politischer Sprengstoff, da die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch nicht verbindlich vorliegen, politische Entscheidungen fehlen und unter Umständen rechtliche Streitigkeiten vor Gericht mit ungewissen Ergebnissen ausgetragen werden. Ein weiteres Manko ist der Zeitraum, in dem die Einhaltung der Konvergenzkriterien geprüft wird. Die Staaten müssen lediglich 1997 die erforderlichen Kriterien eingehalten haben und seit 1996 die Bandbreiten im EWS (die zur Zeit bei großzügigen ±15% liegen) einhalten. Dieser Zeitraum ist meineserachtens viel zu kurz, um sicher sagen zu könne, welche Staaten sich zur Teilnahme eignen, zumal die Kriterien wie bereits ausgeführt auch nicht gerade ideal gewählt sind. Wie auch Abbildung 5 im Anhang zeigt, hat 1993 kein einziges Land alle Kriterien erfüllt. 1994 haben Deutschland und Luxemburg die Kriterien geschafft, 1995 wäre Deutschland aber schon wieder wegen seines Haushaltsdefizits von 3,6% zum Bruttoinlandprodukt durchgefallen.

(SZ v. 12.1.96) Besonders interessant ist auch der Fall Großbritannien: Obwohl der Vertrag zur Europäischen Union verlangt, daß alle Länder bis spätestens 1999 eine unabhängige Zentralbank haben müssen, wird dort die Zinspolitik noch immer vom Unterhaus betrieben.  Die Experten sehen aufgrund dieser Ergebnisse folgende zwei Modelle für die Währungsunion: Da fast kein Land den Anforderungen entspricht, werden sie weich ausgelegt; es gäbe eine größere Teilnehmerzahl auch mit Ländern stabilitätschwacher Währungen, und die Währung wäre nicht so stabil, wie es sich die Staaten mit stabilen Währungen wünschen würden. Dieses Modell ist aber eher unwahrscheinlich, da viele Persönlichkeiten wie der Vorsitztende der „Fünf Wirtschaftsweisen“ Prof.

Hax (SZ v. 2.12.95) und der bayerische Ministerpräsident Stoiber (SZ v. 4.11.

95, erste Seite) aus Politik und Wirtschaft sehr auf die Stabilität achten und dafür auch den Zeitplan verschieben würden. Auch dürfte die Bundesrepublik Deutschland nach dem Verfassungsgerichtsurteil nicht an einer Währungsunion teilnehmen, in der die Kriterien nicht absolut sind  (Prof. Hankel in Nr. 12) Die Kriterien werden hart ausgelegt, es gibt nur wenige Teilnehmer und die Währung wird stabil. Die große Frage wäre dann, ob die nichtteilnehmenden Länder dann ihre jetzige Stabilitätspolitik aufgeben, keine weiteren Anstrengungen zur Einhaltung der Konvergenzkriterien betreiben, die Zügel der Wirtschaft schleifen lassen, sich abspalten und damit die Differenzen zwischen ihnen und den teilnehmenden Staaten immer größer werden, was genau das Gegenteil des eigentlichen Ziels, das Zusammenwachsen in Europa, wäre. Oder wird die WWU für die „Outsider“, sofern sie gut funktioniert, eine Magnetwirkung ausstrahlen, die bewirkt, daß sie sich  weiter bemühen, vielleicht ein reformiertes EWS bilden und bald mit in die EWU aufgenommen werden.

Wie sich das entwickeln wird, ist nach der Meinung von Hans Dietmar Barbier hochspekulativ und von niemanden vorherzusagen. (Nr. 12) 10. Meinungen von Experten und Parteien Im folgenden möchte ich Meinungen von anerkannten Wirtschafts- und Währungsexperten darlegen und die Standpunkte der wichtigsten Parteien gegenüberstellen: Prof. Hankel, Publizist, ehemaliger Präsident der Hessischen Landesbank, Berater der Weltbank und der EU sowie Honorarprofessor für Währungspolitik Frankfurt/Main, vertritt die Meinung, daß homogene Wirtschaftsstrukturen Grundvoraussetzung für eine Währungsunion ist. Das hätte der Anschluß der Ex-DDR an den Westdeutschen Währungsraum gezeigt: Es entstanden dieselben Preise, die Kosten waren jedoch unterschiedlich; die Folge war, daß die ostdeutsche Wirtschaft in Konkurs ging, da sie in DM gerechnet nicht mithalten konnte.

Aus seiner Sicht sind die nötigen Voraussetzungen für eine Währungsunion noch nicht gegeben, der Zeitpunkt ist viel zu früh gewählt und das Risiko ist zu hoch, da man sich einen Fehlschlag nicht leisten kann. Die Strukturen, Mentalitäten und Sozialsysteme sind noch zu unterschiedlich und das gesamte Projekt ist noch zu unsicher und unausgereift; zu viele Dinge laufen noch auf der „Glauben“-Schiene. So haben zum Beispiel die Zentralbanken aus aller Welt insgesamt ca. eine Billion DM Währungsreserven, die sie unter Umständen nicht bereit sind

Suchen artikel im kategorien
Schlüsselwort
  
Kategorien
  
  
   Zusammenfassung Der Vorleser

   sachtextanalyse

   interpretation zwist

   Fabel interpretation

   literarische charakteristik

   interpretation bender heimkehr

   felix lateinbuch

   interpretation der taucher von schiller

   textbeschreibung

   charakterisierung eduard selicke
Anmerkungen:

* Name:

* Email:

URL:


* Diskussion: (NO HTML)




| impressum | datenschutz

© Copyright Artikelpedia.com