Politische beteiligung
1. Politische Beteiligung
In der heutigen Massendemokratie kann der "Durchschnittsbürger" die politischen Entscheidungen allein kaum beeinflussen. Politische Beteiligung vollzieht sich in erster Linie über die Mitarbeit in Parteien. Sie wirken zwar nicht ganz alleine an der politischen Meinungs- und Willensbildung mit, aber sie bestimmen das politische Leben in einem Maße, sodass das politische System der Bundesrepublik Deutschland als Parteienstaat oder auch Parteiendemokratie bezeichnet wird.
2. Wahlen
Wahlen sind die wichtigsten Formen von politischer Beteiligung in der deutschen Demokratie.
Bei Wahlen allgemein gilt, dass alle Staatsbürger über 18 Jahren wählen und gewählt werden können. Die Wähler wählen unmittelbar Abgeordnete über eine Liste, sodass man nicht erst Wahlmänner wählt, die anschließend die Abgeordneten wählen (indirekte Wahl). Jeder Bürger kann selbst entscheiden ob er wählen möchte, oder nicht. Es gilt also keine Wahlpflicht. Weiterhin darf man keinen Druck auf die Wähler ausüben, damit sie einen bestimmten Kandidaten wählen. Bei Wahlen zählt jede Stimme gleich viel und es bleibt geheim, wer wen gewählt hat, mit Hilfe von Wahlkabinen, Wahlurnen und Stimmzetteln in Umschlägen.
Es gibt zwei verschiedene Wahlsysteme. Die Mehrheits- und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wird das Wahlgebiet in Wahlkreise aufgeteilt, von denen je ein Abgeordneter gestellt wird. Die Kandidaten, welche die Wahlkreise vertreten wollen, konkurrieren um die Stimmen der Wahlbevölkerung, wobei am Ende derjenige, der die meisten Stimmen bekommen hat, Abgeordneter wird.
Bei der Verhältniswahl stellen die Parteien eine Reihe von Kandidatinnen und Kandidaten auf einer Liste zur Wahl. Die Wahlbevölkerung kann zwischen unterschiedlichen Parteien entscheiden, die entsprechend ihrem Stimmenanteil und aufgrund eines besonderen Berechnungsverfahrens (z.
B. Hare-Niemeyer-Verfahren) eine bestimmte Anzahl an Mandaten (Sitze im Parlament) zugewiesen bekommen. Entsprechend der Listenplazierung werden diese dann von den Kandidaten eingenommen. Das Verhältniswahlsystem führt dazu, dass alle Parteien nach ihrer Anzahl von Wählerstimmen im Parlament vertreten sind.
2.1 Bundestagswahlen
Bei der Bundestagswahl verwendet man die Personalisierte Verhältniswahl, welche im Ergebnis der Verhältniswahl entspricht, aber Elemente der Mehrheitswahl enthält.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen zur Verfügung, die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme kann er Kandidaten einer Partei im Wahlkreis, wovon es 328 gibt und sie somit die Hälfte der Bundestagssitze besetzen, wählen(Direktmandate, nach dem Mehrheitswahlsystem). Mit der Zweitstimme können sie für ihre Parteilisten wählen, damit sich die Anzahl der Bundestagssitzen ihrer Partei nach dem Wahlergebnis richten (Listemandate, nach dem Verhältniswahlsystem). Von den beiden Stimmen ist jedoch die Zweitstimme wahlentscheidend, da sich durch diese Ergebnisse die Anzahl der Sitze erhöhen. Oft entstehen Überhangsmandate, indem in einer Partei mit Hilfe von Direktmandaten (der Erststimme) mehr Kandidaten in den Bundestag gewählt werden, als ihnen nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Damit die Sitzverteilung im Parlament dem Gesamtergebnis entspricht, werden diese überzähligen Sitze (Überhangmandate) durch zusätzliche Sitze, sogenannte Ausgleichmandate, für die anderen Parteien ausgeglichen.
Bei der Verteilung der Sitze im Bundestag werden nur Parteien angenommen, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate der Erststimmen erhalten haben. Diese sogenannte "Sperrklausel" soll verhindern, dass Splitterparteien (Kleinere Parteien die knapp über die fünf Prozent der Zweitstimmen kommen, dadurch dass die Anhänger einer großen Partei die Erstimmen "ihrer" Partei und die Zweitstimme der kleineren Partei geben) in den Bundestag kommen. "Die Mandate werden mit Hilfe vom Hare- Niemeyer- Verfahren verteilt. Dabei werden alle Zweitstimmen einer Partei im Bundesgebiet mit der Zahl der insgesamt zu vergebenen Bundestagsmandaten multipliziert und dann durch die Gesamtzahl aller Zweitstimmen geteilt. Danach wird berechnet, wie sich die Gesamtzahl der Mandate auf die 16 Landeslisten verteilt." ²
2.
2 Landtags- und Gemeindewahlen
Bei den Landtagswahlen wird auch die personalisierte Verhältniswahl angewendet, allerdings gibt es unterschiedliche Rechenwege der Stimmen (z.B. gibt es Nordrhein-Westfalen 151 Direktmandate und 50 Listenmandate). Die Legislaturperiode dauert bei den meisten Landtagen fünf Jahre.
Die Grundsätze der Bundes- und Landtagswahlen gelten auch bei den Wahlen der Gemeindevertretern. Die Wahlordnung für die Kreistage und Gemeinderäte haben jedoch andere Bestimmungen.
Jeder Wähler kann so viele Stimmen verteilen, wie viele Kreis - und Gemeindetagsmitglieder gewählt werden können und kann diese Stimmen an Kandidaten verschiedener Listen verteilen (Panschieren). Weiterhin kann er den Kandidaten aus verschiedenen Listen bis zu drei Stimmen vergeben (Kumulieren).
2.3 Europawahlen 2004
Aus aktuellem Anlass möchten wir insbesondere hier auch auf die Europawahlen eingehen, die in diesem Jahr am 13. Juni stattfinden werden. Knapp zwei Monate nach der Bundespräsidentschaftswahl steht der nächste große Urnengang an.
In allen 25 EU - Mitgliedstaaten werden Mitte Juni die Wahlen zum europäischen Parlament abgehalten. Das EP wird nach diesen Wahlen aus 732 Abgeordneten bestehen, wobei deren Zahl nach Herkunftsländern stark schwankt. Sie reicht von gerade einmal fünf Mandatarinnen aus Malta, über 18 aus Österreich, bis hin zu 99 aus Deutschland. Das Europäische Parlament ist die einzige Institution, auf EU - Ebene, die direkt von den über 450 Millionen Einwohnern gewählt werden kann. Alle anderen Einrichtungen, wie der Europäische Rat oder die Europäische Kommision, werden von den einzelnen nationalen Regierungen oder Parlamenten beschickt.
Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind sehr vielfältig.
Grundsätzlich befasst es sich mit fast allen Themen, die auf europäischer Ebene diskutiert und entschieden werden, wie beispielsweise die Budget-Erstellung, europäische Gesetzgebung oder auch völkerrechtliche Verträge. Höchst unterschiedlich ist dabei allerdings der tatsächliche Einfluss, den das Parlament mit seinen Entscheidungen in den einzelnen Fragen hat. Je nach Thema gibt es dabei verschiedene Verfahren, die von reiner "Konsultation" (das Parlament darf eine ansonsten völlig unverbindliche Meinung kundtun) bis hin zu einem "Verfahren der Zustimmung" reichen.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Parlamentes besteht weiter darin, seine
² Zitat aus "Die deutsche Demokratie" (S. 34)
Zustimmung zu jeder neubestellten Kommissarin und jedem neubestellten Kommissar zu geben, sowie die Möglichkeit, die gesamte Kommission aus ihrer Funktion zu entlassen. Damit kommt dem Parlament eine wichtige, politische Kontrollfunktion zu, da die Europäische Kommission ansonsten - einmal bestellt - keinem Gremium mehr verantwortlich wäre.
3. Parteien
3.1 Die Entwicklung der Europaparteien
Am 20. September 1976 hat der Ministerrat der EG erstmals rechtskräftig beschlossen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeinen und direkten Wahlen zu wählen. Das hat die politischen Parteien der EG, die sich ja bereits auf eine langjährige Zusammenarbeit in den Fraktionen des EP stützen konnten, angeregt, stärker als bisher auf überregionaler Ebene zu kooperieren. Schon 1974 hatten sich die sozialistischen und sozialdemoktatischen Parteien zu einer Europapartei zusammengeschlossen.
Es folgten 1976 die europäischen Liberalen und die christlich - demoktratischen Parteien der EG. Bei diesen drei Parteizusammenschlüssen auf EG- Ebene blieb es bis zum Jahr 1993, in welchem sich die grünen Parteien zu einer Europapartei zusammenschlossen. Die übrigen politischen Strömungen in der EG beschränkten sich auf die Zusammenarbeit in den Fraktionen im Europäischen Parlament.
Die großen, im Bundestag vertretenen Parteien, sind die CDU / CSU, die SPD und die FDP. Diese haben sich bei der Bildung der ersten drei Europaparteien stark engagiert und bei ihrer Gründung eine entscheidene Rolle gespielt.
Aufgaben der Parteien siind Politische Beteiligung vollzieht sich in erster Linie über die Mitarbeit in Parteien.
3.2 Grundsätze des Parteiensystems
Für das Parteiensystem wird von dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz eine Reihe von Grundsätzen festgelegt:
Mehrparteienprinzip: Artikel 21 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes schließt das Einparteinsystem aus.
Parteienfreiheit: Jeder Bürger kann eine Partei gründen.
Chancengleichheit: Jede Partei ist dazu berechtigt, an Wahlen teilzunehmen ebenso wie Wahlwerbung zu betreiben. Dafür muss die jeweilige Partei die Möglichkeit haben, im öffentlichen Fernsehen eine Sendezeit zu erhalten, auf Sichtwänden zu plakatieren und öffentliche Räume für Wahlveranstaltungen zu nutzen.
Innerparteiliche Demokratie: Alle Entscheidungen müssen von den Parteimitgliedern, oder auch von den Parteimitgliedern gewählten Delegierten, getroffen werden.
Parteiämter müssen immer für zwei Jahre in geheimer Wahl besetzt werden und alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. Die Innerparteiliche Demokratie ist nur für Parteien vorgeschrieben und nicht für andere Vereinigungen.
Finanzielle Rechenschaftslegung: Parteien müssen, im Gegensatz zu allen anderen Vereinigungen, über ihre Einnahmen und Ausgaben öffentlich Rechenschaft ablegen.
3.3 Die Aufgaben der Parteien
Die verschiedenen politischen Interessen der Gesellschaft zu vertreten.
Als Regierungspartei müssen sie die politische Führung unterstützen.
Sie müssen den Bürgern Gelegenheit dazu geben, sich aktiv politisch zu betätigen, um politische Verantwortung übernehmen zu können.
Sie sind dafür verantwortlich, in der Öffentlichkeit für ihre Vorstellungen zu werben .
Als Oppositionsparteien haben sie die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren. Des weiteren müssen sie politische Alternativen entwickeln.
Sie müssen die Kandidaten für die Volksvertretungen in Bund, Ländern und Gemeinden und das Führungspersonal für politische Ämter wählen.
3.
4 Parteiverbot
Verfassungswidrig sind die Parteien, welche nach ihren Zielen darauf ausgehen, die demokratische Grundordnung zu beeinflussen oder zu beseitigen, oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, obwohl verfassungswidrige Vereinigungen durch die Innenminister des Bundes und der Länder verboten werden können. Seitdem das Gesetz zur Reglung des öffentlichen Vereinsrecht 1964 inkraft trat, haben Bund und Länder 82 Verbote solcher Vereinigungen ausgesprochen. Allerdings sind nur 1952 die Sozialistsche Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten worden.
3.5 Parteien im Meinungsstreit
Es ist allgemein kein Geheimnis, dass Parteien und Politiker in Deutschland stark kritisiert werden.
Meistens ist diese Kritik gerechtfertigt. Was die Urteile über Politiker angeht, teilen sich die Meinungen. Einerseits wird gegen sie gesprochen, nämlich das Affären und Skandale kennzeichnend für die Qualität der politischen Klasse sind. Politiker verdienten keinerlei Glaubwürdigkeit. Sie würden nur an Macht, Geld und Versorgungsansprüche denken. Wenn Politiker ins Gerede kämen, versuchten sie sich herauszureden und gäben nur selten die Wahrheit wieder.
Andererseits auch für sie, da sie einen Anspruch auf faire Beurteilungen ihrer Leistung hätten. Eine pauschale Abwertung sei ungerechtfertigt. An die Politiker seien höhere moralische Ansprüche, als an das gewöhnliche Volk, zu stellen. Die Medien würden vermeintliche Verfehlungen direkt als Sensation vermarkten.
3.6 Parteienfinanzierung
Damit Parteien überhaupt existieren können, brauchen sie finanzielle Unterstützung, um die Mitarbeiter zu bezahlen, Veranstaltungen durchzuführen, Informations- und Werbematerial herzustellen und Wahlkämpfe zu bestreiten.
Hauptsächlich sind die unterschiedlichen Parteien auf Steuermittel angewiesen. Die ideale Form der Parteifinanzierung wäre jedoch die Finanzierung durch Beiträge ihrer Mitglieder. Diese Mittel haben allerdings fast nie ausgereicht. Zum einen, weil die Mitgliederanzahl der meisten Parteien jahrzehntelang zu gering war, und zum anderen weil die früher zum Teil hohe Beitragsmoral nachgelassen hat.
Anfangs waren die Parteien immer auf Spenden angewiesen, aber es stellte sich heraus, dass die Parteien mehr Ausgaben hatten, als sie an Spenden einnehmen konnten. Daher sollten die Spenden möglichst gering bleiben, um eine mögliche Einflussnahme von Interessengruppen auf die Parteien zu verhindern.
3. Interessenverbände
Obwohl nur ziemlich wenig Bürger Mitglied einer Partei sind, gehören sehr viele Vereinen oder auch Verbänden an. Politische Interessen verfolgen über 5000 Verbände. Vereinigungen gibt es in fast allen Bereichen der Gesellschaft. Anhand ihrer Tätigkeitsfelder kann man sie in fünf Gruppen einteilen:
§ Vereinigungen im Bereich Freizeit und Erholung
§ Vereinigungen mit ideellen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen
§ Vereinigungen im Wirtschaftsleben und in der Arbeitswelt
§ Vereinigungen mit sozialen Zielen
§ Vereinigungen in den Bereichen Kultur und Wissenschaft
4.1 Legitimation und Arbeitsweise der Interessenverbände
Jeder Bürger hat das Recht, bei der Bildung von Vereinigungen mitzuwirken und diesen beizutreten.
Besonders wichtig ist hier, das Recht auf Koalitionsfreiheit zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusteht. Der Staat überlässt wichtige Bereiche der Wirtschafts- und Sozialverfassung der Selbstordnung durch Interessenverbände. Dadurch sind beispielsweise die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Abreitnehmern und das Streikrecht verfassungsmäßig abgesichert. Die Interessenverbände dienen in erster Linie der Selbsthilfe der Mitglieder bzw. der von ihnen vertretenen Bevölkerungsgruppen. Etwa 57% der erwachsenen Bürger sind in Verbänden tätig, davon 31% in sogenannten Freizeitverbänden wie zum Beispiel dem deutschen Sportbund.
In zweiter Linie erstreben sie eine Einflussnahme auf die politischen Entscheidungen. Sie treten daher an Regierung, Parlament, Verwaltung und Parteien heran, um die Wünschen der von ihnen vertretenen Bevölkerungsschichten durchzusetzen. Am wichtigsten für die Interessenverbände ist die Einflussnahme auf die Regierung. Von ihr gehen die meisten Gesetzesinitiativen aus. Wegen seiner hohen Stellung ist der Bundeskanzler der gesuchteste Anspruchspartner. Dieser ist an den Kontakten mit den Verbänden interessiert, um sie für die Unterstützung seiner Regierungspolitik zu gewinnen.
Das wichtigste Ziel der Verbände im Bereich der Politik ist es, Mitgliedern die Zugehörigkeit zu bestimmten Parteien zu sichern.
4.2 Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie ³
Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften haben eine besondere Stellung unter den Verbänden. Ein knappes Drittel der Arbeitnehmer ist gewerkschaftlich organisiert. Die Gewerkschaften besitzen die Tarifautonomie, das heisst, dass sie als Tarifpartner die Löhne und Arbeitsbedingungen selbständig heraushandeln. Den Arbeitnehmern und Arbeitgebern wurde durch den Staat die Reglung der Arbeitsverhältnisse übertragen.
Ihre Vereinbarungen sind für die Mitglieder der Tarifparteien rechtswirksam und können bei den Arbeitsgerichten eingeklagt werden. Lohntarifverträge werden meistens nur ein bis zwei Jahre abgeschlossen und im wesentlichen regeln sie die Zahlungen von Löhnen, Gehältern und
³ Koalitionsfreiheit: Recht, der Abreitnehmer- und geber auf Zusammenschluss zur Wahrnehmng wirtschaftlicher Interessen
Tarifautonomie: Recht der Sozialpartner, Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände auf Aushandlung der Arbeitsverträge und Lohnabkommen ohne die Einmischung des Staates
Ausbildungsvergütungen. Mantel- oder Rahmentarifverträge gelten dagegen mehrere Jahre und regeln die allgemeinen Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Urlaub oder Bezahlung von Überstunden. Wenn Tarifverhandlungen ohne Ergebnis bleiben, kann es zu einem so genannten Arbeitskampf kommen. Die Gewerkschaften können zum Streik aufrufen und die Arbeitgeber können Aussperrungen vornehmen. Aussprrungen sind der Ausschluss arbeitswilliger Beschäftigter von der Arbeit.
Streiks sind in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Industrieländern,aufgrund des Systems der Tarifautonomie, eher selten.
4.3 Kirchen
Die Kirchen nehmen eine Sonderstellung unter den Verbänden ein, weil der Staat ihnen gegenüber eine Schutzfunktion wahrnimmt. Als Glaubensgemeinschaft sind
die Kirchen keine Interessenverbände im engeren Sinn, als Sozialgemeinschaft sind sie es jedoch schon, denn die Kirchen nehmen in großem Maß Einfluss auf den Staat
und die Gesellschaft. Der Kirche gehören mehr Menschen an als jeder anderen Gemeinschaft. Sie haben das Recht, Kirchensteuern zu erheben, allerdings auch bei der Gestaltung des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen mitzuhelfen.
Des weiteren unterhalten sie Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime und andere öffentliche Einrichtungen.
4. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiativen sind Gruppen mehrer Personen, die Missstände (Spielplätze, Gefährdung der Umwelt) beseitigen möchten. Sie entstehen als demokratische Selbsthilfeorganisationen, um auf staatliche Stellen, politische Parteien und andere Repräsentanten der politischen Führung Einfluss auszuüben. Im Unterschied zu politischen Parteien versuchen sie nicht, über Wahlen politische Macht zu erlangen. Von Interessenverbänden wie Gewerkschaften unterscheiden sie sich durch die heterogene Zusammensetzung ihrer Mitglieder.
Typisch für Bürgerinitiativen ist, dass sie innerhalb kurzer Zeit viele Anhänger finden, wozu auch viele aus der Mittelschicht mit hohem Einkommen gehören und dass sie sich auf ein Projekt konzentrieren (Einpunktorganisation).
Die ersten Bürgerinitiativen in der Bundesrepublik gab es erst Ende der sechziger Jahre im Rahmen der Studentenbewegung sowie der Aktivitäten der außerparlamentarischen Opposition (APO). Inhaltliche Gründe für die Entstehung von Bürgerinitiativen waren vor allem die Unzufriedenheit mit der sozialpolitischen, verkehrspolitischen und ökologischen Situation. Neue Ängste und Bedürfnisse der Bevölkerung waren von den traditionellen Interessenverbänden kaum aufgegriffen worden. Bürgerliches Unbehagen gegenüber Bürokratismus und dem Parteien - und Verbändestaat aktivierte Bürger zur Eigeninitiative. In den siebziger Jahren schlossen sich solche Initiativen zu Verbänden zusammen und wurden somit überregional aktiv und bekannt.
1972 schlossen sich mehrere Umweltinitiativen zum Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, die mit riesigen Massenaktionen gegen Projekte von großen Konzernen (z.B. Atomkraftwerken) ihren Willen durchsetzten, indem sie erstmals Straßenblockaden, Sit-ins, Go-ins und Mahnwachen anwandten.
Umwelt-, Frauen- und Friedensbewegungen wurden als Neue Soziale Bewegungen bezeichnet, obwohl sie andere Interessen vertraten. Schließlich schlossen sich 1980 Bürgerinitiativen und Gruppen aus der Neuen Sozialen Bewegung zu der Partei "Die Grünen" zusammen.
Das Ablaufmodell einer Bürgerinitiative ist in sieben Phasen aufgeteilt.
Am Anfang sind einzelne Bürger mit Plänen nicht einverstanden und wollen sie verhindern. Es kommt dann soweit, dass die Bürger (immer noch einzeln) Artikel in der Lokalzeitung und Zeitungsanzeigen aufgeben und Flugblätter verteilen. Ab der dritten Phase üben sie erstmals Druck auf die Verwaltung, den Gemeinderat und auf die Fraktionen der Partei aus, indem sie ihnen Briefe schreiben, die meist erfolglos sind. Erst in der vierten Phase wird eine Bürgerinitiative gegründet und man versucht mit Hilfe der anderen Öffentlichkeitsarbeit (wie in der ersten Phase) zu betreiben und sich den Rat von Experten zu holen. Ab der fünften Phase schalten sich die Parteien ein und äußern sich zu den Vorwürfen, indem sie der Presse Erklärungen liefern. Am Schluss versuchen die Parteien mit der Bürgerinitiative auf eine Lösung zu kommen und einen Kompromiss zu finden , bis die Bürgerinitiative zufrieden ist.
5. Massenmedien
Politische Beteiligung wird erst möglich, wenn die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend informiert sind. Die Massenmedien, Presse, Radio und Fernsehen, verbreiten Informationen, erläutern politische Zusammenhänge, kommentieren politische Ereignisse und kritisieren Missstände. Sie bestimmen die politische Diskussion und haben deswegen eine besondere Verantwortung. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Berichterstattung, setzt der Macht der Medien aber Grenzen. Presse, Radio und Fernsehen sind unterschiedlich organisiert.
Die Presse befindet sich in privater Hand, Radio und Fernsehen werden von öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Anbietern betrieben.
Presse, Radio und Fernsehen sind ein wichtiger Punkt in der politischen Beteiligung, da die Wähler sich besser entscheiden können, wenn sie genau informiert sind und verschiedene Meinungen kennen lernen können. Die öffentliche Meinung wird durch die Meinung der Massenmedien bestimmt, da die Medien aus ihrer Sicht über politische Meinungen, Parteien und gesellschaftliche Gruppen und Organisationen berichten. Somit tragen die Massenmedien eine bestimmte Verantwortung.
Massenmedien werden damit beauftragt Informationen sachgerecht, umfassend und verständlich zu verbreiten und versuchen damit die Meinung der Bürger zu beeinflussen, wobei komplizierte politische Zusammenhänge gut erklärt werden müssen. Sie müssen Entscheidungen politischer Institutionen und das Verhalten der Amtsinhaber kontrollieren, kommentieren und gegebenenfalls Missstände kritisiren.
6.1 Kritik an den Medien
Die Macht der Medien und die Art und Weise, wie sie mit ihr umgehen, stößt auf Kritik. Umstritten ist schon die Kontrollfunktion der Medien. Man wendet ein, als "Vierte Gewalt" fehle ihnen die demokratische Legitimation, Journalisten brauchten sich keiner Wahl zu stellen. Viele Journalisten ließen in die Berichterstattung ihre persönliche, parteiische Meinung einfließen. Kritik wird auch an der Vermittlung von Politik durch die Medien geübt.
Vor allem Fernsehen und Boulevardzeitungen berichteten unzuverlässig, da sie unzulässig komplizierte Sachverhalte vereinfachten, unbedeutende Ereignisse dramatisierten, sachliche Probleme personalisierten, ein Thema für kurze Zeit zu hoch spielten, um es plötzlich völlig fallen zulassen und fast ausschließlich negative Meldungen verbreiteten und ein durchgängig pessimistisches Bild der Welt zeichneten.
Trotz dieser Kritik sollte nicht übersehen werden, dass freie Medien ein unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft sind. Sie machen politische Entscheidungen durchschaubar (transparent) und üben eine wichtige Kontrollfunktion
aus, indem sie Machtmissbrauch, Ämterwillkür und Korruption aufdecken. Diese Macht der Medien erfordert gleichzeitig ein hohes Verantwortungsbewusstsein der "Medienmacher", die Orientierung an einer Medienethik, die eine Verletzung der Menschenwürde und eine Propagierung von Gewalt ausschließt.
Quellenangaben:
Ø Internetrecherche: Google, Suchbegriff: Politische Beteiligung
Ø Knaurs Lexikon von a - z, Weltbild Verlag, Augsburg,1999
Ø Bd.1 Duden - Rechtschreibung der deutschen Sprache, 1996
Ø Die politischen Parteien in Deutschland, Olzog Verlag, Bd.
277, München/Landsberg a.L., 1996
Ø Die Bundesrepublik Deutschland, Gerhard Buchner, Humboldt Taschenbuch Verlag, Jacobi KG, München, 1994
Ø Die deutsche Demokratie, Horst Pötzsch, Jünger Verlag Offenbach, 1999
Ø Diverse aktuelle Artikel zum Thema Europawahl aus der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung
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