Positives recht als unrecht im nationalsozialismus
Positives Recht als Unrecht im Nationalsozialismus
Positives Recht ist ein künstliches Recht (kein Naturrecht), das von der Regierung in Form von Gesetzen beschlossen wird und danach Gültigkeit für alle Einwohner eines Landes besitzt.
Missbrauch der Gesetzgebung im Nationalsozialismus
Das Ermächtigungsgesetz von 1933 bildete die Grundlage für ungerechte und diskriminierende Gesetze:
-Artikel 1: Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden.
à Aushebeln der Demokratischen Gesetzgebung
-Artikel 2: Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen.
à Legalisierter Verfassungsbruch
Drei Grundsätze in der nationalsozialistischen Ideologie die den Missbrauch des positiven Rechts ermöglichten
1. "Vollste Vollmacht, grenzenlose Kompetenzen dem Führer" (Führerprinzip)
à Der Führer entscheidet alleine was Recht ist
2. "Du bist nichts, dein Volk ist alles"
à Der einzelne Mensch hat sich dem Staat unterzuordnen, keine Privatrechte
3.
"Mensch ist nicht gleich Mensch, Recht ist nicht gleich Recht"
à Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern, nur Reichsbürger besitzen volle politische Rechte
Beispiele für die Gesetzgebung:
- Entzug der Kassenzulassung für jüdische Ärzte
- "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre"
- Gewerbeverbot
- Verbot des Besuchs von deutschen Schulen für Juden
- Auflösung von jüdischen Betrieben
- Verbot des Besitzes von Rundfunkgeräten und Telefon für Juden- Juden müssen Judenstern tragen und dürfen ihren Wohnbezirk nicht verlassen
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