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  Warum europäische union? - die europäische union

Die Europäische Union Referat von M. Heck 12.Januar 2005 Einleitung "Warum Europäische Union?" Hauptteil 1. Der Lebenslauf der EU 2. Erweiterung der EU 3. Kriterien für den Beitritt in die EU 4.

Wie groß kann die EU noch werden? 5. Wie funktioniert die EU - Der Rat der EU - Das Europäische Parlament - Die Europäische Kommission 6. Die Wirtschafts- und Währungsunion "Der EURO" - Die Etappen zum Euro 7. Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit - Freizügigkeit - Asyl- und Einwanderungspolitik - Bekämpfung des internationalen Verbrechens Schluß "Eine Zukunft für Europa?" Anhang Chronik der Europäischen Einigung Quellenangabe "Warum Europäische Union?" Der Wunsch nach Frieden war und ist noch immer einer der Größten. Mit ihm setzen sich nicht nur die "normalen Bürger" in einem Land, sondern auch die "Hohen", die Politiker, Geistliche, Gelehrte auseinander. Der Wunsch, Frieden unter den Völkern zu schaffen, beschäftigte schon vor vielen Jahren die Menschheit, damals war es mehr ein "Traum" eine "Vision" der Philosophen ein vereinigtes Europa zu schaffen - heute ist es Realität geworden und wir leben in einer Europäischen Union.

Warum Europäische Union? Erwacht ist der Grundgedanke durch den Wunsch nach Frieden für die Völker in Europa. Nach dem zweiten Weltkrieg erwachte neue Hoffnung. Man war entschlossen, den gegenseitigen Hass und die Rivalität in Europa zu beenden und einen dauerhaften Frieden zwischen den ehemals verfeindeten Völkern zu schaffen. Zwischen 1945 und 1950 setzten sich mutige Staatsmänner wie Konrad Adenauer, Winston Churchill, Alcide de Gasperi und Robert Schuman bei ihren Völkern dafür ein, ein neues Zeitalter zu beginnen. In Westeuropa sollte eine neue Ordnung entstehen, die sich auf die gemeinsamen Interessen ihrer Völker und Staaten gründet und sich auf Verträge stützt, die Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit aller Länder garantieren sollte. Ein beschwerlicher und langer Weg voller Herausforderungen zu dem ich nun einladen möchte 1.

Der Lebenslauf der Europäischen Union Der erste Schritt auf dem Weg zur europäischen Integration erfolgte, als sechs Länder (Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl errichteten. Das Ziel war, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch gleichberechtigte Zusammenarbeit innerhalb gemeinsamer Organe den Frieden zwischen Siegern und Besiegten in Europa zu sichern. Die sechs Mitgliedstaaten beschlossen später, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auf der Grundlage eines gemeinsamen Marktes für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen zu schaffen. Der Zoll zwischen den sechs Ländern wurden am 1. Juli 1968 völlig abgeschafft. Diese Maßnahmen waren so erfolgreich, dass sich Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich für einen Beitritt zu den Gemeinschaften entschieden.

Diese erste Erweiterung von sechs auf neun Mitgliedstaaten erfolgte 1973. Anfang der 70er Jahre gelangten die Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaften zu der Erkenntnis, dass es von Vorteil ist, ihre Wirtschaftssysteme einander anzupassen und eine Währungsunion zu schaffen. Griechenland trat den Gemeinschaften 1981, Spanien und Portugal 1986 bei. Gleichzeitig begann die EWG auf internationaler Ebene eine immer wichtigere Rolle zu spielen Letztendlich strebt die Europäische Union eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik an. Der weltweite Konjunkturrückgang Anfang der 80er Jahre führte zu einer Phase des "Europessimismus". Neue Hoffnung gab es jedoch 1985, als die Europäische Kommission mit einem Zeitplan zur Vollendung des Europäischen Binnenmarkts bis zum 1.

Januar 1993 sorgte. Die Verwirklichung dieses ehrgeizigen Ziels wurde in der Einheitlichen Europäischen Akte verankert, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Das politische Gesicht Europas änderte sich grundlegend durch den Fall der Berliner Mauer im Jahre 1989. Diese Ereignisse führten zur Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 und zur Demokratisierung der Länder Mittel- und Osteuropas, die sich von der Sowjetunion lösten.

Die Sowjetunion selbst zerfiel im August 1991. In der Zwischenzeit hatten sich auch die Europäischen Gemeinschaften verändert. Die Mitgliedstaaten verhandelten einen neuen Vertrag, der vom Europäischen Rat im Dezember 1991 in Maastricht angenommen wurde. Dieser Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft. Die EWG wurde zur "Europäischen Gemeinschaft" (EG).

Den Mitgliedstaaten wurden neue ehrgeizige Ziele gesetzt: eine Währungsunion bis 1999, eine Unionsbürgerschaft, neue gemeinsame Politikbereiche - einschließlich einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) - und Maßnahmen zur inneren Sicherheit. Die neue europäische Dynamik führte dazu, dass Österreich, Finnland und Schweden der EU am 1. Januar 1995 beitraten. Die Union verfügte nun über 15 Mitgliedstaaten und bereitete sich auf ihre bisher spektakulärste Leistung vor, die Umstellung der nationalen Währungen auf eine einheitliche europäische Währung, den Euro. Am 1. Januar 2002 wurden die Euro-Banknoten und -Münzen in zwölf EU-Ländern (dem Euro-Gebiet) in Umlauf gebracht.


Der Euro ist mittlerweile eine wichtige Weltwährung und hat den gleichen Status wie der US-Dollar. Im 21. Jahrhundert müssen die Europäer neue Herausforderungen gemeinsam bewältigen. Revolutionäre neue Technologien und die Verbreitung des Internet verändern die Weltwirtschaft. Gleichzeitig belasten die Arbeitslosigkeit und die steigenden Kosten der Rentensysteme die Wirtschaft der Mitgliedstaaten, wodurch Reformen notwendig werden. Die Wähler verlangen zunehmend von ihren Regierungen praktische Lösungen für diese Fragen.

Gerade hatte die Europäische Union die Zahl von 15 Mitgliedstaaten erreicht, als weitere zwölf Länder an die Tür klopften. Mitte der 90er Jahre reichten ehemalige Ostblockländer (Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei), die drei baltischen Staaten, die früher zur Sowjetunion gehört hatten (Estland, Lettland und Litauen), eine der aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Republiken (Slowenien) und zwei Mittelmeerländer (Zypern und Malta) ihre Beitrittsgesuche ein. Die EU begrüßte diese Gelegenheit zur Stabilisierung des europäischen Kontinents und zur Ausweitung der Vorteile der europäischen Einigungauf diese jungen Demokratien. Die Union stand vor der größten Erweiterung in ihrer Geschichte. Mit zehn Bewerberländern wurden die Verhandlungen am 13. Dezember 2002 in Kopenhagen abgeschlossen.

2004 werden der Europäischen Union 25 Mitgliedstaaten angehören. Weitere Länder dürften in den nächsten Jahren beitreten. Die Europäische Union bietet eine Antwort, die Ausdruck der Werte ist, an die die Europäer glauben. 2. Erweiterung der EU Am 13. Dezember 2002 hat der Europäische Rat in Kopenhagen einen der wichtigsten Schritte in der gesamten Geschichte des europäischen Einigungsprozesses vollzogen.

Er beschloss den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004. Durch diese Entscheidung wird die Europäische Union nicht nur flächen- und bevölkerungsmäßig größer. Hierdurch wurde die seit 1945 bestehende Teilung unseres Kontinents in Ost und West beendet Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien sind nicht nur geografisch, sondern auch kulturell, historisch und in ihren Ansprüchen eindeutig europäisch. Durch die in Athen am 16. April 2003 unterzeichneten Beitrittsverträge erhalten die Bürger der neuen Mitgliedstaaten das gleiche aktive und passive Wahlrecht wie alle anderen EU-Bürger für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004.

Diese besondere Erweiterung wurde nur möglich, weil im Jahre 1989 die Berliner Mauer und der eiserne Vorhang fielen. Umgehend richtete die EU ein Hilfsprogramm ein, um durch finanzielle Unterstützung den jungen Demokratien dabei zu helfen, ihre Wirtschaft wieder aufzubauen und politische Reformen durchzuführen. 3.Kriterien für den Beitritt in die EU Der Europäische Rat legt die drei wichtigsten Kriterien für einen Beitritt zur EU fest. Erstens ein politisches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über stabile Institutionen als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten verfügen. Zweitens ein wirtschaftliches Kriterium: Die Bewerberländer müssen über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Drittens das Kriterium, die Verpflichtungen, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben, wahrzunehmen, wozu auch die Beachtung der Ziele der politischen und der Wirtschafts- und Währungsunion gehören. Dies bedeutet, dass die Beitrittsländer das Gesamte als Gemeinschaftlicher Besitzstand bekannte EU-Recht übernehmen. Die Europäische Union muss sicherstellen, dass sie durch diese Erweiterung nicht zu einer reinen Freihandelszone wird. Daher will die EU ihren inneren Zusammenhalt stärken und sicherstellen, dass diese europäische Völkerfamilie effizient und wirksam zusammenarbeitet 4. Wie groß kann die EU werden? Verhandlungen mit einem Bewerberland können beginnen, sobald die politischen und wirtschaftlichen Kriterien der EU erfüllt sind. Die erweiterte EU mit 25 Ländern und 454 Millionen Einwohnern wird 2007, wenn Bulgarien und Rumänien entsprechend den Vereinbarungen von Kopenhagen beitreten, noch größer.

Seit 1987 bewirbt sich die Türkei um einen Beitritt zur EU. Die Türkei liegt am äußersten Rand des europäischen Kontinents, und die Aussichten auf einen Beitritt zur EU werfen die Frage auf, wo die Grenzen der Europäischen Union letztendlich liegen. Können sich alle Länder um eine EU-Mitgliedschaft bewerben und Beitrittsverhandlungen aufnehmen, sofern sie die politischen und wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen erfüllen? Selbstverständlich könnten sich die Länder des westlichen Balkans wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien und Montenegro bewerben, sobald sie politisch stabil geworden sind und die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Selbstverständlich ist es im Interesse der Europäischen Union, die Stabilität in den Regionen vor ihrer Haustür zu fördern. Die Erweiterung dehnt die Grenzen der Europäischen Union aus. In 2004 gehören Weißrussland und die Ukraine zu unseren unmittelbaren Nachbarn 5.

Wie funktioniert die Europäische Union? Die Europäische Union ist etwas völlig Neues und historisch Einzigartiges. Ihr politisches System hat sich in den letzten 50 Jahren ständig weiterentwickelt und basiert auf einer Reihe von Verträgen wie den Verträgen aus Paris und Rom aus den 50er Jahren sowie den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza, die in den 90er Jahren vereinbart wurden. Aufgrund dieser Verträge übertragen die EU-Mitgliedstaaten einige ihrer nationalen Souveränitätsrechte auf gemeinsame Institutionen, die nicht nur ihre nationalen Interessen, sondern ihr gemeinsames Interesse vertreten. Diese Verträge sind als primäre Rechtsvorschriften bekannt. Aus ihnen abgeleitet ist ein Großteil der sekundären Rechtsvorschriften, die direkte Auswirkungen auf das tägliche Leben der Unionsbürger haben. Sie bestehen im Wesentlichen aus Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen.

Diese Rechtsvorschriften sind ebenso wie die allgemeinen politischen Maßnahmen der EG Ergebnis von Entscheidungen, die von den drei wichtigsten Organen getroffen werden: . Rat der Europäischen Union (Vertretung der Mitgliedstaaten), . Europäisches Parlament (Vertretung der Bürger) und . Europäische Kommission (ein politisch unabhängiges Organ, das das gemeinsame europäische Interesse verfolgt). - Der Rat der Europäischen Union Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste Beschlussfassungsorgan der EU. Früher war es unter der Bezeichnung Ministerrat bekannt und wird nun einfach "der Rat" genannt. Jedes EU-Land übernimmt im Wechsel den Ratsvorsitz für sechs Monate. An jeder Ratstagung nimmt ein Minister pro Mitgliedstaat teil. Welche Minister an der Tagung teilnehmen, hängt davon ab, welches Thema auf der Tagesordnung steht.

Geht es beispielsweise um Außenpolitik oder Landwirtschaft, nimmt der Außenminister bzw. der Landwirtschaftsminister der Mitgliedstaaten teil. Es gibt fünf verschiedene Räte, die die verschiedenen Politikbereiche abdecken, z. B. Industrie, Verkehr, Umweltschutz usw. Die Arbeit des Rates wird vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen geplant und koordiniert.

Bei wichtigen Fragen wie einer Vertragsänderung oder dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten muss der Rat einstimmig beschließen. Dem Europäischen Rat gehören die Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Europäischen Kommission an. An jedem Europäischen Rat ist auch der Präsident des Europäischen Parlaments beteiligt. Der Europäische Rat ist zu einem wichtigen Medienereignis geworden, da ihm in der Öffentlichkeit wohlbekannte Persönlichkeiten angehören und einige der Themen äußerst strittig sein können. Erörtert werden auch Fragen der Weltpolitik. Das Ziel ist in internationalen Angelegenheiten einheitlich aufzutreten und eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu entwickeln.

Der Europäische Rat ist daher das wichtigste politische Gremium der EU. Einige Mitgliedstaaten wünschen, dass er die Regierung Europas bildet und einer ihrer Mitglieder, die Union auf internationaler Ebene vertritt. Soll diese Persönlichkeit vom Europäischen Rat gewählt werden oder würde es sich hierbei automatisch um den Präsidenten der Europäischen Kommission handeln? In dieser Frage herrscht Uneinigkeit. - Das Europäische Parlament Dem Europäischen Parlament gehören die gewählten Vertreter der EU-Bürger an. Es nimmt am Rechtsetzungsprozess teil. Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) alle fünf Jahre in allgemeiner Wahl direkt gewählt.

Das Parlament hält seine Plenarsitzungen in der Regel in Straßburg sowie weitere Sitzungen in Brüssel ab. Es verfügt über 17 Ausschüsse, die die vorbereitenden Arbeiten für ihre Plenarsitzungen leiten. Die politischen Fraktionen tagen meistens in Brüssel. Das Generalsekretariat ist in Luxemburg ansässig. Das Parlament ist befugt, Rechtssetzungsvorschläge abzulehnen, wenn eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments sich gegen die gemeinsamen Positionen des Rates aussprechen. Allerdings kann die Angelegenheit vor einem Vermittlungsausschuss verhandelt werden.

Parlament und Rat verfügen ebenfalls über die gleichen Befugnisse bei der Verabschiedung des EU-Haushalts. Die Europäische Kommission legt einen Haushaltsentwurf vor, der dann vom Parlament und vom Rat erörtert wird. Das Parlament kann den Haushaltsentwurf ablehnen und hat dies bereits mehrfach getan. In diesem Fall muss das gesamte Haushaltsverfahren neu beginnen Das Parlament ist eine treibende Kraft in der Politik der Europäischen Union. Es ist der wichtigste Ort der Debatten. Ein Ort, wo die politischen und nationalen Standpunkte aller Mitgliedstaaten aufeinander treffen und erörtert werden.

Somit wird das Parlament auf natürliche Weise zum Ausgangspunkt für viele politische Initiativen. Zu guter Letzt ist das Parlament das Gremium, das die demokratische Kontrolle über die Union ausübt. Es ist befugt, die Kommission durch Verabschiedung eines Misstrauensvotums zum Rücktritt zu zwingen. Hierzu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Sie kontrolliert, ob die EU-Politik ordentlich verwaltet und durchgeführt wird. Beispielsweise durch Überprüfung der Berichte des Rechnungshofs und durch mündliche und schriftliche Anfragen an die Kommission und den Rat.

Der aktuelle Präsident des osteuropäischen Rates berichtet dem Parlament ebenfalls über die Entscheidungen der Staats- und Regierungschefs der EU. - Die Europäische Kommission Die Kommission gehört zu den wichtigsten Organen der EU. Bis zum 1. Mai 2004 hat sie 20 Mitglieder. Je zwei aus Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich, je eines aus den anderen Ländern, die im Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten vorbehaltlich der Genehmigung des Parlaments für einen Zeitraum von 5 Jahren ernannt werden. Ab dem 1.

Mai 2004, wenn neue Mitgliedstaaten der EU beitreten, verfügt jedes Land über ein Kommissionsmitglied. Die Kommission handelt in völliger politischer Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der EU insgesamt zu verfolgen, und deshalb darf sie keine Anweisungen von den Regierungen der Mitgliedstaaten entgegennehmen. Als Hüterin der Verträge hat sie sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften, die vom Rat und Parlament verabschiedet werden, umgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Kommission die vertragsverletzende Partei vor dem Gerichtshof verklagen und dafür sorgen, dass sie das EU-Recht einhält. Die Kommission ist auch das einzige Organ, das neue Rechtsvorschriften der EU vorschlagen kann und sie kann jederzeit tätig werden, um eine Einigung innerhalb des Rates und zwischen Rat und Parlament herbeizuführen.

6. Wirtschafts- und Währungsunion - Der Euro Seit dem 1. Januar 2002 gehört der Euro für mehr als 300 Millionen europäische Bürger zum täglichen Leben. Der Euro trat an die Stelle von Währungen, die in vielen der betreffenden Länder jahrhundertealte Symbole und Zeichen ihrer nationalen Souveränität waren. Durch die neuen Währungen ist Europa einer Wirtschaftsunion entschieden näher gekommen. Hierdurch wurde auch den EU-Bürgern deutlicher, dass sie eine gemeinsame europäische Identität haben.

Mit dem Euro in der Tasche kann der Bürger in den meisten Mitgliedstaaten der Union einkaufen, ohne Geld tauschen zu müssen. - Die Etappen zum Euro 7. Februar 1992: Der Vertrag von Maastricht wird unterzeichnet Aufgrund dieses Vertrags werden die nationalen Währungen durch eine einheitliche europäische Währung ersetzt, sofern die betreffenden Länder eine Reihe wirtschaftlicher Kriterien erfüllen Januar 1994: Das Europäische Währungsinstitut wird gegründet Juni 1997: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt Um den stabilen Wechselkurs zwischen dem Euro und den Währungen der EU-Länder, die dem Euro-Gebiet nicht angehören, zu gewährleisten. Ferner wird Einigung über die 'europäische' Seite der Euro-Münzen erzielt. Mai 1998: Elf Länder qualifizieren sich für den Euro 1. Januar 1999: Die Geburt des Euro Am 1.

Januar 1999 wird der Euro zur gemeinsamen Währung von Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien. (Griechenland kommt am 1. Januar 2001 hinzu 1. Januar 2002: Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt Am 1. Januar 2002 werden die Euro-Banknoten und -Münzen in Umlauf gebracht. Ab diesem Zeitpunkt werden die Landeswährungen aus dem Verkehr gezogen.

Dieser Übergangszeitraum endet am 28. Februar 2002. Danach ist der Euro die einzige gesetzliche Währung in den Ländern des Euro-Gebiets. 7. Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit Europäische Bürger haben das Recht, überall in der Europäischen Union ohne Angst vor Verfolgung oder Gewalt in Freiheit zu leben. Gleichwohl haben die Europäer heute am meisten Angst vor der internationalen Kriminalität und dem Terrorismus.

Als die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde, standen EU-Maßnahmen in diesem Bereich noch nicht auf der Tagesordnung. In Artikel 3 des Vertrags von Rom heißt es nur, dass die Gemeinschaft "Maßnahmen hinsichtlich der Einreise in den Binnenmarkt und des Personenverkehrs im Binnenmarkt" ergreifen muss. Im Laufe der Zeit wurde jedoch klar, dass Freizügigkeit bedeutet, dass jeder überall in der EU den gleichen Schutz und den gleichen Zugang zur Justiz haben muss. Deshalb wurden die ursprünglichen Verträge geändert - zuerst durch die Einheitliche Europäische Akte, dann durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam. - Freizügigkeit Die Freizügigkeit innerhalb der EU wirft für die Mitgliedstaaten die Frage der Sicherheit auf, da die Kontrollen an den meisten Binnengrenzen der Union abgeschafft worden sind. Als Ausgleich hierfür müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Außengrenzen der EU ergriffen werden.

Da die Freizügigkeit innerhalb der Union auch für Kriminelle gilt, müssen die nationalen Polizei- und Justizbehörden eng zusammenarbeiten, um das internationale Verbrechen zu bekämpfen. Freiheit, Sicherheit und Recht sind eng miteinander verbunden. Die Freiheit ist weitestgehend nutzlos, wenn die Menschen nicht in Sicherheit leben können und von einem Rechtssystem geschützt werden, auf das sich alle gleichermaßen verlassen können. Das Ziel ist es nicht, eine ,Festung Europa' zu schaffen, sondern die legale Einreise und die Freizügigkeit in der Europäischen Union zu erleichtern. Gleichzeitig ist die EU entschlossen, das internationale Verbrechen und den Menschenhandel zu bekämpfen. - Asyl- und Einwanderungspolitik Europa ist stolz auf seine jahrhundertelange Tradition der Gastfreundschaft und seine Bereitschaft, Flüchtlingen, die sich Gefahren und Verfolgung ausgesetzt sehen, aus humanitären Gründen Asyl zu bieten.

Heute stehen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vor dem drängenden Problem, wie die zunehmende Zahl der legalen und illegalen Einwanderer in einem Raum ohne Binnengrenzen zu bewältigen ist. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, ihre Vorschriften zu harmonisieren, so dass Asylanträge auf der Grundlage einheitlich anerkannter Prinzipien der gesamten Europäischen Union bearbeitet werden können. Sie setzten sich das Ziel, ein gemeinsames Asylverfahren zu beschließen und Personen, die Asyl erhalten haben, in der gesamten Union gleich zu behandeln. In der EU haben die Zuwanderer die gleichen Rechte und Pflichten wie die Unionsbürger. Der Umfang dieser Rechte und Pflichten hängt davon ab, wie lange sich die einzelnen Personen rechtmäßig in der Europäischen Union aufgehalten haben. - Bekämpfung des internationalen Verbrechens Um diese Politik tragfähig zu machen, muss die EU ein effizientes System zur Bewältigung der Zuwanderung einrichten, wozu auch gründliche Kontrollen an den Außengrenzen und wirksame Maßnahmen gegen illegale Zuwanderung gehören.

Zur Bekämpfung von Schleuserbanden und Menschenhändlern, die Geschäfte mit der Not der Schwachen, insbesondere von Frauen und Kindern, machen, sind koordinierte Maßnahmen notwendig. Das organisierte Verbrechen wird immer raffinierter und nutzt für seine Aktivitäten regelmäßig europäische oder internationale Netze. Der Terrorismus hat deutlich gezeigt, dass er überall in der Welt mit großer Brutalität zuschlagen kann. Deshalb wurde das Schengen-Informationssystem (SIS) eingerichtet, eine komplexe Datenbank, die es den Polizei- und Justizbehörden ermöglicht, Fahndungsdaten auszutauschen  beispielsweise über gestohlene Fahrzeuge oder Kunstwerke bzw. Personen, die steckbrieflich gesucht werden, oder für die eine Ausweisung erwirkt wurde. Eine der besten Möglichkeiten, Verbrecher dingfest zu machen, ist es, ihren illegalen Gewinnen nachzuspüren.

Aus diesem Grunde, aber auch, um die Finanzierung von kriminellen Vereinigungen zu unterbinden, hat die EU Gesetze gegen die Geldwäsche verabschiedet. Der bei weitem größte Fortschritt, der in letzter Zeit im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz erzielt wurde, war die Schaffung von Europol. Diesem EU-Gremium gehören Polizei- und Zollbeamte an. Seine Aufgabe ist die Durchsetzung des Rechts in der gesamten Europäischen Union. Bekämpft wird eine Vielzahl internationaler Verbrechen: Drogenhandel, Handel mit gestohlenen Fahrzeugen, Schleuserkriminalität, sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, Pornografie, Markenfälschungen, Handel mit radioaktiven und nuklearen Materialien, Terrorismus, Geldwäsche und Fälschungen von Euro-Noten. Schluß Eine Zukunft für Europa? "Ein Tag wird kommen, wo alle Nationen dieses Kontinents ohne ihre besonderen Eigenheiten oder ihre ruhmreiche Individualität einzubüßen, sich eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die große europäische Bruderschaft begründen werden.

Ein Tag wird kommen, wo es keine anderen Schlachtfelder mehr geben wird als die Märkte, die sich dem Handel öffnen und der Geist, der sich den Ideen öffnet. Ein Tag wird kommen, wo die Kugeln und Bomben durch Stimmzettel ersetzt werden." Victor Hugo sprach diese prophetischen Worte im Jahre 1849. Es dauerte über ein Jahrhundert, bis diese utopischen Voraussagungen wahr wurden. In der Zwischenzeit führten zwei Weltkriege und unzählige andere Konflikte auf europäischem Boden zu Millionen von Toten. Es gab Zeiten, in denen alles hoffnungslos schien.

Heute, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sind die Aussichten besser und geben Anlass zu neuer Hoffnung. Europa steht jedoch auch vor neuen Schwierigkeiten und Herausforderungen. Die Erweiterung der Union auf 25 Mitgliedstaaten ist entsprechend dem von den EU-Organen festgelegten Zeitplan vorangekommen. Wie ein Politiker aus den neuen Mitgliedstaaten sagte: "Europa ist es endlich gelungen, seine Geschichte mit seiner Geografie zu versöhnen". Zwischen 2007 und 2015 dürften zusätzliche Erweiterungen der Europäischen Union stattfinden.

Bis dahin müssen die Staats- und Regierungschefs aufmerksam die öffentliche Meinung verfolgen und entscheiden, wo letztendlich die geografischen, politischen und kulturellen Grenzen der Union liegen. Die Grundlage der EU ist ein Bündnis zwischen souveränen Nationen, die beschlossen haben, ein gemeinsames Schicksal zu teilen und ihre Hoheitsrechte nach und nach gemeinsam auszuüben. Die gegenwärtige technologische Revolution führt zu einem grundlegenden Wandel des Lebens in den Industriestaaten, auch in Europa. Hierdurch entstehen neue Herausforderungen, die über die Staatsgrenzen hinausgehen Die Verfassung ist ein weiterer wichtiger Schritt im Prozess der Zusammenführung der europäischen Nationen und Völker. Deshalb dürfte dies nicht der letzte Akt des großen Vorhabens der Gründungsväter der EU sein. Die politischen Strukturen Europas werden sicherlich entsprechend den anstehenden Herausforderungen weiterentwickelt werden.

Chronik der Europäischen Einigung 1948 7.-11. Mai Haager Kongress: über 1 000 Delegierte aus rund 20 europäischen Ländern erörtern neue Formen der Zusammenarbeit in Europa. Sie sprechen sich für die Einrichtung einer Europäischen Versammlung' aus. 1949 27./28.

Januar Auf der Grundlage des Haager Kongresses wird der Europarat gegründet. Sein Sitz ist Straßburg. Im selben Jahr beginnt er mit den Arbeiten an der Europäischen Menschenrechtskonvention, die 1950 in Rom unterzeichnet wird und im September 1953 in Kraft tritt. Im Laufe der Zeit werden fast alle europäischen Länder Mitglied im Europarat. 1950 9. Mai In seiner Rede stellt der französische Außenminister Robert Schuman den von Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zusammenzulegen und eine Organisation zu gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen stehen sollte.

Seitdem kann dieses Datum als Geburtstag der Europäischen Union angesehen werden; der 9. Mai wird mittlerweile jedes Jahr als "Europatag" gefeiert. 1951 18. April In Paris unterzeichnen sechs Länder - Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande -den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Er tritt am 23. Juli 1952 für einen Zeitraum von 50 Jahren in Kraft.

1955 1./2. Juni Auf der Konferenz von Messina beschließen die Außenminister der sechs Länder, den Europäischen Einigungsprozess auf die Wirtschaft als Ganzes auszuweiten. 1957 25. März In Rom unterzeichnen die sechs Länder die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Sie treten am 1.

Januar 1958 in Kraft. 1960 4. Januar Auf Initiative des Vereinigten Königreichs wird in Stockholm das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zwischen einer Reihe europäischer Länder abgeschlossen, die nicht zur EWG gehören. 1962 30. Juli Eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird eingeführt. 1963 14.

Januar Auf einer Pressekonferenz erklärt General de Gaulle, Frankreich werde Veto gegen den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen Gemeinschaften einlegen. 20. Juli In Jaunde wird ein Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und 18 afrikanischen Ländern unterzeichnet. 1965 8. April Der Vertrag zur Fusion der Exekutiven der drei Gemeinschaften und zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission wird unterzeichnet. Er tritt am l.

Juli 1967 in Kraft. 1966 29. Januar Luxemburger Kompromiss'. Nach einer politischen Krise erklärt Frankreich sich bereit, wieder an den Tagungen des Rates teilzunehmen, fordert aber im Gegenzug die Beibehaltung der Einstimmigkeitsentscheidungen im Ministerrat, wenn "vitale Interessen" auf dem Spiel stehen. 1968 1. Juli 18 Monate früher als geplant werden die Binnenzölle für gewerbliche Erzeugnisse abgeschafft; der Gemeinsame Zolltarif wird eingeführt.

1969 1./2. Dezember Auf dem Gipfeltreffen in Den Haag beschließen die Staats- und Regierungschefs der EWG eine Vertiefung des Europäischen Einigungsprozesses. 1970 22. April In Luxemburg wird der Vertrag zur schrittweisen Finanzierung der Europäischen Gemeinschaften durch Eigenmittel' unterzeichnet; außerdem wird die Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments beschlossen. 1972 22.

Januar In Brüssel werden die Beitrittsverträge zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Dänemark, Irland, Norwegen sowie dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. 24. April Die sechs EWG-Mitgliedstaaten beschließen, das System der "Währungsschlange" einzuführen: die maximalen Schwankungsbreiten der Wechselkurse der Mitgliedstaaten dürfen nicht mehr als 2,25 % betragen. 1973 1. Januar Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten den Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf neun erhöht. Norwegen tritt aufgrund eines negativen Referendums nicht bei.

1974 9./10. Dezember Auf dem Gipfeltreffen in Paris beschließen die Staats- und Regierungschefs der neun Mitgliedstaaten, dreimal jährlich im Europäischen Rat zusammenzukommen. Sie einigen sich ebenfalls auf Direktwahlen zum Europäischen Parlament und auf die Gründung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung. 1975 28. Februar In Lomé wird ein Übereinkommen (Lomé I) zwischen der EWG und 46 Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) unterzeichnet.

22. Juli Der Vertrag über die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und die Gründung des Europäischen Gerichtshofes wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Juni 1977 in Kraft. 1978 6./7.

Juli Auf dem Gipfeltreffen in Bremen regen Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland eine Neubelebung der Zusammenarbeit im Währungsbereich durch die Schaffung eines Europäischen Währungssystems (EWS) an, das an die Stelle der "Währungsschlange" treten soll. Das EWS tritt am 13. März 1979 in Kraft. 1979 28. Mai Griechenland und die Europäische Gemeinschaft unterzeichnen den Vertrag über den Beitritt Griechenlands. 7.

und 10. Juni Zum ersten Mal wählen die Bürger der Mitgliedstaaten die 410 Mitglieder des Europäischen Parlaments direkt. 1981 1. Januar Griechenland tritt als zehnter Mitgliedstaat den Europäischen Gemeinschaften bei. 1984 28. Februar Das Esprit-Programm  Europäisches strategisches Programm für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie  wird angenommen.

14. und 17. Juni Zweite Direktwahlen zum Europäischen Parlament. 1985 7. Januar Jacques Delors wird Kommissionspräsident (1985-1995). 12.

Juni Die Europäischen Gemeinschaften unterzeichnen Beitrittsverträge mit Spanien und Portugal. 2.-4. Dezember Auf der Tagung des Europäischen Rates von Luxemburg beschließen die Staats- und Regierungschefs der zehn Mitgliedstaaten die Einheitliche Europäische Akte', durch die die Römischen Verträge geändert werden und der Europäische Einigungsprozess eine neue Dynamik erhalten soll. Hierdurch wird der Weg für die Schaffung des Binnenmarkts bis 1993 geebnet. 1986 1.

Januar Spanien und Portugal treten den Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 12 erhöht. 17. und 28. Februar Die Einheitliche Europäische Akte wird in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet. Sie tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.

1987 15. Juni Beginn des Erasmus'-Programms zur Unterstützung junger Menschen, die ein Studium in anderen europäischen Ländern aufnehmen möchten. 1989 15. und 18. Juni Dritte Direktwahlen zum Europäischen Parlament. 9.

November Die Berliner Mauer fällt. 9. Dezember Auf der Tagung des Europäischen Rates in Straßburg wird die Einberufung einer Regierungskonferenz zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur politischen Union beschlossen. 1990 19. Juni Das Übereinkommen von Schengen zur Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften wird unterzeichnet. 3.

Oktober Deutschland wird wiedervereinigt. 14. Dezember Beginn der Regierungskonferenzen zur WWU und zur politischen Union in Rom. 1991 9./10. Dezember Der Europäische Rat von Maastricht verabschiedet den Vertrag über die Europäische Union, der die Grundlage für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion bildet, zu der auch eine gemeinsame Währung gehört.

Die intergouvernementale Zusammenarbeit in diesen Bereichen schafft gemeinsam mit dem bestehenden Gemeinschaftssystem die Europäische Union (EU). Die EWG wird in Europäische Gemeinschaft' (EG) umbenannt. 1992 7. Februar Der Vertrag über die Europäische Union wird in Maastricht unterzeichnet. Er tritt am 1. November 1993 in Kraft.

1993 1. Januar Verwirklichung des Binnenmarkts. 1994 9. und 12. Juni Vierte Direktwahlen zum Europäischen Parlament. 24.

/25. Juni Beim Europäischen Rat von Korfu unterzeichnet die EU Beitrittsverträge mit Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden. 1995 1. Januar Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 15 erhöht. Norwegen lehnt die EU-Mitgliedschaft per Referendum ab. 23.

Januar Eine neue Europäische Kommission nimmt unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Jacques Santer ihre Amtsgeschäfte auf (1995-1999). 27./28. November Mit der EU-Mittelmeerkonferenz in Barcelona beginnt eine Partnerschaft zwischen der EU und den Ländern am südlichen Ufer des Mittelmeers. 1997 16./17.

Juni Der Europäische Rat von Amsterdam verabschiedet einen Vertrag, der der Europäischen Union neue Befugnisse und Zuständigkeiten verleiht. 2. Oktober Der Vertrag von Amsterdam wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Mai 1999 in Kraft. 1998 30.

März Einleitung des Beitrittsprozesses von zehn beitrittswilligen Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Zyperns und Maltas. 3. Mai Der Europäische Rat von Brüssel beschließt, dass elf EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien) die Kriterien für die Einführung der gemeinsamen Währung am 1. Januar 1999 erfüllen. Griechenland beteiligt sich zu einem späteren Zeitpunkt am Euro. 31.

Dezember Der Rat setzt die Wechselkurse zwischen den Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten und dem Euro unwiderruflich fest. 1999 1. Januar Beginn der dritten Stufe der WWU: in elf EU-Ländern tritt der Euro an die Stelle der Landeswährungen. Die gemeinsame Währung wird auf den Finanzmärkten eingeführt. Von nun an ist die Europäische Zentralbank (EZB) verantwortlich für die EU-Geldpolitik, die in Euro festgelegt und durchgeführt wird. 24.

/25. März Der Europäische Rat von Berlin genehmigt den Entwurf für den EU-Haushalt 2000-2006 im Rahmen der Agenda 2000'. 3./4. Juni Der Europäische Rat von Köln beschließt, einen Konvent mit der Abfassung einer Europäischen Charta der Grundrechte zu beauftragen. Dem Konvent gehören neben dem Präsidenten der Europäischen Kommission Vertreter der Staats- und Regierungschefs der EU an.

Javier Solana wird zum Hohen Vertreter der EU für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ernannt. 8. und 13. Juni Fünfte Direktwahlen zum Europäischen Parlament. 15. September Eine neue Europäische Kommission nimmt unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Romano Prodi ihre Amtsgeschäfte auf (1999-2004).

15./16. Oktober Der Europäische Rat von Tampere beschließt, aus der EU einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu machen. 10./11. Dezember Der Europäische Rat von Helsinki, der sich hauptsächlich mit der Erweiterung der EU beschäftigt, erkennt die Türkei offiziell als Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft an und beschließt, die Verhandlungen mit den anderen 12 Bewerberländern zu intensivieren.

2000 23./24. März Der Europäische Rat von Lissabon entwickelt eine Strategie zur Förderung der Beschäftigung in der EU, zur Modernisierung der Wirtschaft und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in einem wissensbasierten Europa. 7./8. Dezember In Nizza einigt sich der Europäische Rat auf einen neuen Vertrag, der das Entscheidungsfindungssystem der EU auf die Erweiterung vorbereitet.

Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission verkünden feierlich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. 2001 26. Februar Der Vertrag von Nizza wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. 14.

/15. Dezember Der Europäische Rat in Laeken verabschiedet eine Erklärung zur Zukunft der Union. Hierdurch wird der Weg für die anstehende umfassende Reform der EU und die Einrichtung eines Konvents zur Erarbeitung einer Europäischen Verfassung geebnet. Valéry Giscard d'Estaing wird zum Präsidenten des Konvents ernannt. 2002 1. Januar Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen in den Ländern des Euro-Gebiets.

31. Mai Alle 15 EU-Mitgliedstaaten ratifizieren gleichzeitig das Kyoto-Protokoll  ein weltweites Übereinkommen zur Verringerung der Luftverschmutzung. 21./22. Juni Der Europäische Rat von Sevilla erzielt Einigung im Hinblick auf eine EU-weite Asyl- und Einwanderungspolitik. 13.

Dezember Der Europäische Rat von Kopenhagen beschließt, dass zehn der Bewerberländer (Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien) der EU am 1. Mai 2004 beitreten können. Bulgarien und Rumänien dürften im Jahr 2007 beitreten. Es wird beschlossen, dass Gespräche mit der Türkei begonnen werden können, wenn der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission beschließt, dass die Türkei alle Kopenhagener Kriterien' erfüllt. 2003 16. April In Athen unterzeichnet die EU Beitrittsverträge mit Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien.

10. Juli Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union schließt seine Arbeiten am Entwurf einer Europäischen Verfassung ab. 4. Oktober Beginn der Regierungskonferenz zur Erarbeitung eines neuen Vertrags unter Einbeziehung der Europäischen Verfassung. 2004 1. Mai Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien treten der Europäischen Union bei.

10. und 13. Juni Sechste Direktwahlen zum Europäischen Parlament. 2007 Vom Europäischen Rat in Kopenhagen 2002 gesetzter Termin für den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens.

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