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  Europäisches parlament

Europäisches Parlament Das Europäische Parlament (EP) mit Sitz in Straßburg ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgen, nach der EU-Osterweiterung 2004 wird es 450 Millionen Menschen vertreten. Zum ersten Mal zusammengetreten ist das spätere EP 1952 als "Gemeinsame Versammlung" der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Erst ab 1971 konnte das EP sich nach und nach Rechte erstreiten, die Parlamenten in Demokratien zustehen. Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments von den Bürgern der Mitgliedsstaaten für eine Amtszeit von 5 Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen gewählt. Insgesamt sind es 626 Abgeordnete aus 15 verschieden Staaten, doch schon nach der Europawahl am 13.

Juni 2004 werden es 736 Abgeordnete sein. Auch die EU-Bürger in den neuen Mitgliedsstaaten wählen mit. Zur Zeit gehören folgende Staaten zur EU: Belgien, Luxemburg, Niederlande, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien und Schweden. Die Staaten, die im Mai in die EU aufgenommen werden, sind: Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Slowenien, Estland, Zypern und Malta. Das EP ist in vielerlei Hinsicht ein besonderes Parlament. Über 20 Sprachen werden im EP nach der Erweiterung gesprochen.

Das Europäische Parlament setzt sich für das "Europa der Bürger" ein, für die Wahrung der Menschen- und Grundrechte. Es engagiert sich für den sozialen Ausgleich in Europa, für den Abbau der Arbeitslosigkeit und für das wirtschaftliche Wachstum in der ganzen Gemeinschaft. Wichtig ist dem EP der Schutz der Umwelt und der Verbraucher. Seit jeher ist die Förderung der Jugend dem EP ein wichtiges Anliegen. Die Befugnisse des EP lassen sich einteilen in Gesetzgebungsrechte, Haushaltsrechte, Kontrollrechte und Rechte in den Außenbeziehungen. Gesetzgebungsrechte: Das EP hat heute in den meisten Fällen der EU-Gesetzgebung ein unmittelbares Mitwirkungsrecht, in wichtigen Politikfeldern sogar Gleichberechtigung mit dem Ministerrat ein Mitentscheidungsrecht, z.

B. bei Rechtsakten in den Bereichen Binnenmarkt, Kultur, Bildung, Gesundheit, Forschung und Umwelt. Das EP kann keine eigenen Gesetzentwürfe vorlegen. Es kann jedoch ebenso wie der Rat die Kommission auffordern, Gesetzentwürfe auszuarbeiten, die es für notwendig hält. Haushaltsrechte: In der EU bilden Parlament und Rat gemeinsam die Haushaltsbehörde. Das EP hat "das letzte Wort" bei Ausgaben, die sich nicht aus Vertragsverpflichtungen ergeben.

Sie machen etwa die Hälfte der Gesamtausgaben aus und sind für die Weiterentwicklung der Gemeinschaft besonders wichtig: insbesondere Sozial- und Regionalpolitik, Forschung, Umwelt, nicht aber die Agrarpolitik. Das Parlament kann über dies den Haushaltsplan insgesamt ablehnen. Kontrollrecht: Die stärksten Kontrollrechte hat das EP gegenüber der Kommission. Einen neue Kommission und ihr Präsident können von den Regierungen der EU-Staaten erst nach Zustimmung des EP ernannt werden. Das Parlament kann darüber hinaus die Kommission im ganzen durch Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Seit 1995 hat das EP das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der Hinweise auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht prüft.

Das Parlament hat außerdem einen Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt er kümmert sich um Beschwerden der Unionsbürger über Missstände in der europäischen Verwaltung. Rechte in den Außenbeziehungen: Völkerrechtliche Verträge der Gemeinschaft können nur in Kraft treten, wenn ihnen das EP zugestimmt hat. Ferner muss es im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gehört werden; diese Stellungnahmen müssen gebührend berücksichtigt werden. . Die tägliche Arbeit des Parlaments: Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten für jeweils die Hälfte einer Legislaturperiode, also für 2 ½ Jahre. Die Abgeordneten schließen sich in Fraktionen zusammen, die parteipolitisch ausgerichtet, aber übernational sind.

Sie stehen also den Abgeordneten aus allen Mitgliedsländern offen; Abgeordnete aus dem gleichen Mitgliedstaat können innerhalb einer Fraktion eine Gruppe bilden. Zwölf Wochen im Jahr sind für Plenarsitzungen in Straßburg eingeplant. Dazwischen tagen die Ausschüsse und die Fraktionen in Brüssel. Dort können weitere Plenarsitzungen abgehalten werden.

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