Organspende
ORGANSPENDE
TRANSPLANTATION
- Verpflanzung von funktionstüchtigen Organen oder Geweben, um verlorengegangene Funktion eigener Organe oder Gewebe zu kompensieren
- Erfolg von Transplantationen: 87% transplantierter Nieren nach 1 Jahr funktionstüchtig; nach 5 Jahren noch 70%; 95% transplantierter Augenhornhäute nach 1 Jahr funktionstüchtig; 80% nach 5 Jahren
- Spenderorgane: Leber, Bauchspeicheldrüse, Herz, Lunge, Nieren, Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße (Adern), Hirnhaut, Knochengewebe, Knorpelgewebe und Sehnen (Gewebe)
- man kann bereits zu Lebzeiten Organe spenden (Nieren, Teile anderer Organe)
- weniger Organe gespendet als benötigt
- zur Verfügung stehende Organe sollten möglichst gerecht verteilt werden
- Transplantationsgesetz schreibt Aufnahme in Warteliste vor nach Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Dringlichkeit
LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR UNGEWISSE ORGANSPENDEN
1.Widerspruchslösung
- Österreich, Frankreich
- erlaubt Organentnahme, wenn nicht widersprochen wurde
- Schweigen = Zustimmung
- leichtester Zugriff auf Organe Toter
- eigentlich Verstoß gegen Selbstbestimmungsrecht des Spenders
- gerechtfertigt in Augen der Befürworter, da kranken Menschen geholfen wird
2.Zustimmungslösung
- England, Schweden
- erlaubt nur bei Zustimmung des Spenders
3.Informationslösung
- falls keine Zustimmung vorliegt, dann werden Verwandte nach mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt
- Nachteil - Angehörige können sich oft nicht entscheiden, da Zeit knapp bemessen, da Organe "lebensfrisch" entnommen werden müssen
PROBLEME VON SPENDER UND EMPFÄNGER
- durch verwandte lebende Spender paariger Organe wird Immunsuppression verringert
- Spenden einer Niere mit medizinischen Problemen für den Spender verbunden und Erfolg der Transplantation nicht sicher
- Organe werden in einem Drittel aller Fälle abgestoßen
- Spender könnte unter Erwartungsdruck geraten
- zwischen Spender und Empfänger entsteht besondere Beziehung - Leben des Spenders wird auf den Empfänger übertragen - erschwert Identifikation, "Kreislauf von Geben, Nehmen und Wiedergutmachung" und erschwerte Selbstentfaltung
- Abstoßung des Organs - Zurückweisung und Vernichtung des Einsatzes
- Probleme vermeiden - auf Lebendspender verzichten
- ernstes Problem ist Feststellung des Todeszeitpunktes (darf nicht unter Vorwand der Organentnahme geschehen)
- Kreislauf muss beim Toten aufrecht erhalten werden - Organe verwendungsfähig
menschliche Gefühle sperren sich gegen Verschiebung der Todesgrenze
- Empfänger zu sein ist Frage des Überlebens und des verbesserten Lebensbedürfnisses
- Leben ist Geschenk, doch es ist verpflichtend
- Organempfänger knüpft mit Familie des Spenders oft familienähnliche Bande
- Weiterleben des Empfängers = Ersatz für Tod des Verwandten
- nimmt Platz des Verstorbenen ein - tut, was Familie des Spenders erwartet
ETHISCHE ANSÄTZE
- Utilitarismus
è das größte Glück für die größte Zahl
è Erlösung von Qualen einer Krankheit
è Spender tut etwas Gutes für Mitmenschen
è Verwandte des Spenders wissen, dass mit dem Tod ihres Verwandten ein anderer Mensch sein Leben zurück erhielt
- Kant
è "Handle so, dass deine Maxime allgemeines Gesetz werden können!"
è man hilft mit der Spende anderen Menschen und deren Familien
è der Tod birgt damit gute Seiten in sich
è Organspende birgt keine illegalen/schlechten Seiten in sich
- Christentum
è Akt der "Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten" (1990)
è für Auferstehung kein unversehrter Leichnam erforderlich
è Spender handelt ethisch verantwortlich, da er anderen Menschen hilft
è Angehörige, die nach dem Tod eines Verstorbenen in die OS einwilligen, handeln nicht pietätlos, sondern ethisch verantwortlich, da sie ihren eigenen Verlustschmerz zurückstellen, um anderen Personen zu helfen
è Gegner in eigenen Reihen sagten, dass Organspende "keine Bringschuld für Christen" und dass auch Ablehnung einer Organspende "ethisch verantwortbar" ist
- Islam
è Organspende ist umstritten
è Schriftausleger behaupten, dass lebenden und toten Körpern keine Organe entnommen werden sollten
è Körper muss für Auferstehung intakt sein
è wenn Organspende, dann darf entnommenes Organ nicht an einen Nichtmuslim weitergegeben werden
- Buddhismus/Hinduismus
è keine religiösen Bedenken
è Organspende gelten als höchste Form, um Verdienste für das nächste Leben zu erwerben
è Körper selbst und Organe sind nicht so wichtig
ETHISCHE BEDENKEN IM BEREICH ORGANTRANSPLANTATION
è Griff auf tote Spender - Einschränkung der Dilemma-Situation für lebende Spender paariger Organe
è Forderung nach Pietät, da man die Ruhe und Würde eines Verstorbenen nicht stören darf
è Organentnahme darf nicht in einer Form des "Ausschlachten" ausarten
è Organspende erst dann pietätlos, wenn Identität des Toten zerstört wird
è Organentnahme gilt als Not-Lösung, wenn das Leben eines Sterbenden erhalten werden kann
è Pietätlosigkeit ist Entscheidung des Handelnden, sich um Würde des anderen nicht zu kümmern
Arbeitsblatt
ORGANSPENDE
TRANSPLANTATION
- Verpflanzung von funktionstüchtigen Organen oder Geweben, um verlorengegangene Funktion eigener Organe oder Gewebe zu kompensieren
- Erfolg von Transplantationen: 87% transplantierter Nieren nach 1 Jahr funktionstüchtig; nach 5 Jahren noch 70%; 95% transplantierter Augenhornhäute nach 1 Jahr funktionstüchtig; 80% nach 5 Jahren
- Spenderorgane: Leber, Bauchspeicheldrüse, Herz, Lunge, Nieren, Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße (Adern), Hirnhaut, Knochengewebe, Knorpelgewebe und Sehnen (Gewebe)
- man kann bereits zu Lebzeiten Organe spenden (Nieren, Teile anderer Organe)
- weniger Organe gespendet als benötigt
- zur Verfügung stehende Organe sollten möglichst gerecht verteilt werden
- Transplantationsgesetz schreibt Aufnahme in Warteliste vor nach Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Dringlichkeit
LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR UNGEWISSE ORGANSPENDEN
1.Widerspruchslösung
- Österreich, Frankreich
- erlaubt Organentnahme, wenn nicht widersprochen wurde
- Schweigen = Zustimmung
- leichtester Zugriff auf Organe Toter
- eigentlich Verstoß gegen Selbstbestimmungsrecht des Spenders
- gerechtfertigt in Augen der Befürworter, da kranken Menschen geholfen wird
2.Zustimmungslösung
- England, Schweden
- erlaubt nur bei Zustimmung des Spenders
3.
Informationslösung
- falls keine Zustimmung vorliegt, dann werden Verwandte nach mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt
- Nachteil - Angehörige können sich oft nicht entscheiden, da Zeit knapp bemessen, da Organe "lebensfrisch" entnommen werden müssen
PROBLEME VON SPENDER UND EMPFÄNGER
- durch verwandte lebende Spender paariger Organe wird Immunsuppression verringert
- Spenden einer Niere mit medizinischen Problemen für den Spender verbunden und Erfolg der Transplantation nicht sicher
- Organe werden in einem Drittel aller Fälle abgestoßen
- Spender könnte unter Erwartungsdruck geraten
- zwischen Spender und Empfänger entsteht besondere Beziehung - Leben des Spenders wird auf den Empfänger übertragen - erschwert Identifikation, "Kreislauf von Geben, Nehmen und Wiedergutmachung" und erschwerte Selbstentfaltung
- Abstoßung des Organs - Zurückweisung und Vernichtung des Einsatzes
- Probleme vermeiden - auf Lebendspender verzichten
- ernstes Problem ist Feststellung des Todeszeitpunktes (darf nicht unter Vorwand der Organentnahme geschehen)
- Kreislauf muss beim Toten aufrecht erhalten werden - Organe verwendungsfähig
menschliche Gefühle sperren sich gegen Verschiebung der Todesgrenze
- Empfänger zu sein ist Frage des Überlebens und des verbesserten Lebensbedürfnisses
- Leben ist Geschenk, doch es ist verpflichtend
- Organempfänger knüpft mit Familie des Spenders oft familienähnliche Bande
- Weiterleben des Empfängers = Ersatz für Tod des Verwandten
- nimmt Platz des Verstorbenen ein - tut, was Familie des Spenders erwartet
ETHISCHE ANSÄTZE
- Utilitarismus
è das größte Glück für die größte Zahl
è Erlösung von Qualen einer Krankheit
è Spender tut etwas Gutes für Mitmenschen
è Verwandte des Spenders wissen, dass mit dem Tod ihres Verwandten ein anderer Mensch sein Leben zurück erhielt
- Kant
è "Handle so, dass deine Maxime allgemeines Gesetz werden können!"
è man hilft mit der Spende anderen Menschen und deren Familien
è der Tod birgt damit gute Seiten in sich
è Organspende birgt keine illegalen/schlechten Seiten in sich
- Christentum
è Akt der "Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten" (1990)
è für Auferstehung kein unversehrter Leichnam erforderlich
è Spender handelt ethisch verantwortlich, da er anderen Menschen hilft
è Angehörige, die nach dem Tod eines Verstorbenen in die OS einwilligen, handeln nicht pietätlos, sondern ethisch verantwortlich, da sie ihren eigenen Verlustschmerz zurückstellen, um anderen Personen zu helfen
è Gegner in eigenen Reihen sagten, dass Organspende "keine Bringschuld für Christen" und dass auch Ablehnung einer Organspende "ethisch verantwortbar" ist
- Islam
è Organspende ist umstritten
è Schriftausleger behaupten, dass lebenden und toten Körpern keine Organe entnommen werden sollten
è Körper muss für Auferstehung intakt sein
è wenn Organspende, dann darf entnommenes Organ nicht an einen Nichtmuslim weitergegeben werden
- Buddhismus/Hinduismus
è keine religiösen Bedenken
è Organspende gelten als höchste Form, um Verdienste für das nächste Leben zu erwerben
è Körper selbst und Organe sind nicht so wichtig
ETHISCHE BEDENKEN IM BEREICH ORGANTRANSPLANTATION
è Griff auf tote Spender - Einschränkung der Dilemma-Situation für lebende Spender paariger Organe
è Forderung nach Pietät, da man die Ruhe und Würde eines Verstorbenen nicht stören darf
è Organentnahme darf nicht in einer Form des "Ausschlachten" ausarten
è Organspende erst dann pietätlos, wenn Identität des Toten zerstört wird
è Organentnahme gilt als Not-Lösung, wenn das Leben eines Sterbenden erhalten werden kann
è Pietätlosigkeit ist Entscheidung des Handelnden, sich um Würde des anderen nicht zu kümmern
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