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  Organspende

ORGANSPENDE TRANSPLANTATION - Verpflanzung von funktionstüchtigen Organen oder Geweben, um verlorengegangene Funktion eigener Organe oder Gewebe zu kompensieren - Erfolg von Transplantationen: 87% transplantierter Nieren nach 1 Jahr funktionstüchtig; nach 5 Jahren noch 70%; 95% transplantierter Augenhornhäute nach 1 Jahr funktionstüchtig; 80% nach 5 Jahren - Spenderorgane: Leber, Bauchspeicheldrüse, Herz, Lunge, Nieren, Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße (Adern), Hirnhaut, Knochengewebe, Knorpelgewebe und Sehnen (Gewebe) - man kann bereits zu Lebzeiten Organe spenden (Nieren, Teile anderer Organe) - weniger Organe gespendet als benötigt - zur Verfügung stehende Organe sollten möglichst gerecht verteilt werden - Transplantationsgesetz schreibt Aufnahme in Warteliste vor nach Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Dringlichkeit LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR UNGEWISSE ORGANSPENDEN 1.Widerspruchslösung - Österreich, Frankreich - erlaubt Organentnahme, wenn nicht widersprochen wurde - Schweigen = Zustimmung - leichtester Zugriff auf Organe Toter - eigentlich Verstoß gegen Selbstbestimmungsrecht des Spenders - gerechtfertigt in Augen der Befürworter, da kranken Menschen geholfen wird 2.Zustimmungslösung - England, Schweden - erlaubt nur bei Zustimmung des Spenders 3.Informationslösung - falls keine Zustimmung vorliegt, dann werden Verwandte nach mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt - Nachteil - Angehörige können sich oft nicht entscheiden, da Zeit knapp bemessen, da Organe "lebensfrisch" entnommen werden müssen PROBLEME VON SPENDER UND EMPFÄNGER - durch verwandte lebende Spender paariger Organe wird Immunsuppression verringert - Spenden einer Niere mit medizinischen Problemen für den Spender verbunden und Erfolg der Transplantation nicht sicher - Organe werden in einem Drittel aller Fälle abgestoßen - Spender könnte unter Erwartungsdruck geraten - zwischen Spender und Empfänger entsteht besondere Beziehung - Leben des Spenders wird auf den Empfänger übertragen - erschwert Identifikation, "Kreislauf von Geben, Nehmen und Wiedergutmachung" und erschwerte Selbstentfaltung - Abstoßung des Organs - Zurückweisung und Vernichtung des Einsatzes - Probleme vermeiden - auf Lebendspender verzichten - ernstes Problem ist Feststellung des Todeszeitpunktes (darf nicht unter Vorwand der Organentnahme geschehen) - Kreislauf muss beim Toten aufrecht erhalten werden - Organe verwendungsfähig menschliche Gefühle sperren sich gegen Verschiebung der Todesgrenze - Empfänger zu sein ist Frage des Überlebens und des verbesserten Lebensbedürfnisses - Leben ist Geschenk, doch es ist verpflichtend - Organempfänger knüpft mit Familie des Spenders oft familienähnliche Bande - Weiterleben des Empfängers = Ersatz für Tod des Verwandten - nimmt Platz des Verstorbenen ein - tut, was Familie des Spenders erwartet ETHISCHE ANSÄTZE - Utilitarismus è das größte Glück für die größte Zahl è Erlösung von Qualen einer Krankheit è Spender tut etwas Gutes für Mitmenschen è Verwandte des Spenders wissen, dass mit dem Tod ihres Verwandten ein anderer Mensch sein Leben zurück erhielt - Kant è "Handle so, dass deine Maxime allgemeines Gesetz werden können!" è man hilft mit der Spende anderen Menschen und deren Familien è der Tod birgt damit gute Seiten in sich è Organspende birgt keine illegalen/schlechten Seiten in sich - Christentum è Akt der "Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten" (1990) è für Auferstehung kein unversehrter Leichnam erforderlich è Spender handelt ethisch verantwortlich, da er anderen Menschen hilft è Angehörige, die nach dem Tod eines Verstorbenen in die OS einwilligen, handeln nicht pietätlos, sondern ethisch verantwortlich, da sie ihren eigenen Verlustschmerz zurückstellen, um anderen Personen zu helfen è Gegner in eigenen Reihen sagten, dass Organspende "keine Bringschuld für Christen" und dass auch Ablehnung einer Organspende "ethisch verantwortbar" ist - Islam è Organspende ist umstritten è Schriftausleger behaupten, dass lebenden und toten Körpern keine Organe entnommen werden sollten è Körper muss für Auferstehung intakt sein è wenn Organspende, dann darf entnommenes Organ nicht an einen Nichtmuslim weitergegeben werden - Buddhismus/Hinduismus è keine religiösen Bedenken è Organspende gelten als höchste Form, um Verdienste für das nächste Leben zu erwerben è Körper selbst und Organe sind nicht so wichtig ETHISCHE BEDENKEN IM BEREICH ORGANTRANSPLANTATION è Griff auf tote Spender - Einschränkung der Dilemma-Situation für lebende Spender paariger Organe è Forderung nach Pietät, da man die Ruhe und Würde eines Verstorbenen nicht stören darf è Organentnahme darf nicht in einer Form des "Ausschlachten" ausarten è Organspende erst dann pietätlos, wenn Identität des Toten zerstört wird è Organentnahme gilt als Not-Lösung, wenn das Leben eines Sterbenden erhalten werden kann è Pietätlosigkeit ist Entscheidung des Handelnden, sich um Würde des anderen nicht zu kümmern Arbeitsblatt ORGANSPENDE TRANSPLANTATION - Verpflanzung von funktionstüchtigen Organen oder Geweben, um verlorengegangene Funktion eigener Organe oder Gewebe zu kompensieren - Erfolg von Transplantationen: 87% transplantierter Nieren nach 1 Jahr funktionstüchtig; nach 5 Jahren noch 70%; 95% transplantierter Augenhornhäute nach 1 Jahr funktionstüchtig; 80% nach 5 Jahren - Spenderorgane: Leber, Bauchspeicheldrüse, Herz, Lunge, Nieren, Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße (Adern), Hirnhaut, Knochengewebe, Knorpelgewebe und Sehnen (Gewebe) - man kann bereits zu Lebzeiten Organe spenden (Nieren, Teile anderer Organe) - weniger Organe gespendet als benötigt - zur Verfügung stehende Organe sollten möglichst gerecht verteilt werden - Transplantationsgesetz schreibt Aufnahme in Warteliste vor nach Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Dringlichkeit LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR UNGEWISSE ORGANSPENDEN 1.Widerspruchslösung - Österreich, Frankreich - erlaubt Organentnahme, wenn nicht widersprochen wurde - Schweigen = Zustimmung - leichtester Zugriff auf Organe Toter - eigentlich Verstoß gegen Selbstbestimmungsrecht des Spenders - gerechtfertigt in Augen der Befürworter, da kranken Menschen geholfen wird 2.Zustimmungslösung - England, Schweden - erlaubt nur bei Zustimmung des Spenders 3.


Informationslösung - falls keine Zustimmung vorliegt, dann werden Verwandte nach mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt - Nachteil - Angehörige können sich oft nicht entscheiden, da Zeit knapp bemessen, da Organe "lebensfrisch" entnommen werden müssen PROBLEME VON SPENDER UND EMPFÄNGER - durch verwandte lebende Spender paariger Organe wird Immunsuppression verringert - Spenden einer Niere mit medizinischen Problemen für den Spender verbunden und Erfolg der Transplantation nicht sicher - Organe werden in einem Drittel aller Fälle abgestoßen - Spender könnte unter Erwartungsdruck geraten - zwischen Spender und Empfänger entsteht besondere Beziehung - Leben des Spenders wird auf den Empfänger übertragen - erschwert Identifikation, "Kreislauf von Geben, Nehmen und Wiedergutmachung" und erschwerte Selbstentfaltung - Abstoßung des Organs - Zurückweisung und Vernichtung des Einsatzes - Probleme vermeiden - auf Lebendspender verzichten - ernstes Problem ist Feststellung des Todeszeitpunktes (darf nicht unter Vorwand der Organentnahme geschehen) - Kreislauf muss beim Toten aufrecht erhalten werden - Organe verwendungsfähig menschliche Gefühle sperren sich gegen Verschiebung der Todesgrenze - Empfänger zu sein ist Frage des Überlebens und des verbesserten Lebensbedürfnisses - Leben ist Geschenk, doch es ist verpflichtend - Organempfänger knüpft mit Familie des Spenders oft familienähnliche Bande - Weiterleben des Empfängers = Ersatz für Tod des Verwandten - nimmt Platz des Verstorbenen ein - tut, was Familie des Spenders erwartet ETHISCHE ANSÄTZE - Utilitarismus è das größte Glück für die größte Zahl è Erlösung von Qualen einer Krankheit è Spender tut etwas Gutes für Mitmenschen è Verwandte des Spenders wissen, dass mit dem Tod ihres Verwandten ein anderer Mensch sein Leben zurück erhielt - Kant è "Handle so, dass deine Maxime allgemeines Gesetz werden können!" è man hilft mit der Spende anderen Menschen und deren Familien è der Tod birgt damit gute Seiten in sich è Organspende birgt keine illegalen/schlechten Seiten in sich - Christentum è Akt der "Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten" (1990) è für Auferstehung kein unversehrter Leichnam erforderlich è Spender handelt ethisch verantwortlich, da er anderen Menschen hilft è Angehörige, die nach dem Tod eines Verstorbenen in die OS einwilligen, handeln nicht pietätlos, sondern ethisch verantwortlich, da sie ihren eigenen Verlustschmerz zurückstellen, um anderen Personen zu helfen è Gegner in eigenen Reihen sagten, dass Organspende "keine Bringschuld für Christen" und dass auch Ablehnung einer Organspende "ethisch verantwortbar" ist - Islam è Organspende ist umstritten è Schriftausleger behaupten, dass lebenden und toten Körpern keine Organe entnommen werden sollten è Körper muss für Auferstehung intakt sein è wenn Organspende, dann darf entnommenes Organ nicht an einen Nichtmuslim weitergegeben werden - Buddhismus/Hinduismus è keine religiösen Bedenken è Organspende gelten als höchste Form, um Verdienste für das nächste Leben zu erwerben è Körper selbst und Organe sind nicht so wichtig ETHISCHE BEDENKEN IM BEREICH ORGANTRANSPLANTATION è Griff auf tote Spender - Einschränkung der Dilemma-Situation für lebende Spender paariger Organe è Forderung nach Pietät, da man die Ruhe und Würde eines Verstorbenen nicht stören darf è Organentnahme darf nicht in einer Form des "Ausschlachten" ausarten è Organspende erst dann pietätlos, wenn Identität des Toten zerstört wird è Organentnahme gilt als Not-Lösung, wenn das Leben eines Sterbenden erhalten werden kann è Pietätlosigkeit ist Entscheidung des Handelnden, sich um Würde des anderen nicht zu kümmern

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