Die Bundesregierung
1. Allgemeines
- besteht aus BK und seinen BM - hat Stellung eines Verfassungs- u. obersten Bundesorgans - gehört zu Exekutive, vollzieht Gesetze, BK bildet Spitze - BM werden auf Vorschlag des BK vom BPräs ernannt und entlassen ( Art.64 )
2.Aufbau und Funktion
Arbeitsweise verläuft nach 3 Prinzipien
2.1.
Kanzlerprinzip (GG Art.65)
- spricht Bundeskanzler Richtlinienkompetenz zu (er darf Richtlinien setzen)
- führende Persönlichkeit
- Prinzip ist von Bedeutung weil es klarlegt, wer die eigentliche Führung in der Regierung besitzt
2.2. Kabinettsprinzip/Kollegialprinzip (näher beschrieben in §15 d. Geschäftsordnung)
- wöchentliche Kabinettssitzung unter Leitung des Bundeskanzlers
- alle Angelegenheiten von allgemein., innen- oder außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung werden beraten u.
beschlossen
- zusätzliche Gesetzentwürfe, Entwürfe von Verordnungen der Bundesregierung, Meinungsverschiedenheiten zwischen Regierungsmitgliedern, Ernennung des Spitzenbeamten des Ministers
- Kabinett entscheidet normalerweise mit einfacher Mehrheit
2.3. Ressortprinzip (Ressort= Geschäfts-/Aufgabenbereich)
- hat hohe Bedeutung
- Bundesminister muss seinen Ressort selbständig führen (innerhalb der Richtlinien des Kanzlers und der Entscheidung des Kabinetts
- Bundesminister hat polit. Führung, Weisungs- u. Organisationsrecht in seinem Ministerium
- Kanzler kann nicht in einem Ministerium über den Kopf d. zuständigen Ministers hineinregieren
- Minister haben Leute ihres Vertrauens an Spitzenposition ihres Ministeriums (damit sie ihre Führungsposition innerhalb dieser wahrnehmen können und nicht völlig ihrer Ministerbürokratie ausgesetzt sind)
- beamte Staatssekretäre+Ministerdirektoren können jederzeit ohne Begründung in vorläufigen Ruhezustand versetzt werden (nützlich bei Regierungswechsel :Neuer Minister kann sich die Führungsmannschaft seines Ministeriums nach seinen eigenen Vorstellungen zusammenstellen)
- Verantwortlichkeit der Minister erfordert genaue Abgrenzung des Ressort (nicht immer mögl.
: Bsp.: Bundesministerium ist für wirtschaftliche Zusammenarbeit und für Entwicklungshilfe zuständig, berührt aber auch Angelegenheiten des auswärtigen Amtes und des Wirtschaftsministeriums)
- Minister regeln Einrichtung der ihnen unterstellten Behörden , überwachen in ihrem Geschäftsbereich die Bundesauftragsverwaltung und den Vollzug d. Bundesgesetze durch die Länder
Regierung stellt zwar mächtigste Institution der obersten Bundesorgane dar, kann aber vielen Beschränkungen ausgesetzt sein (z.B. durch Spannungen zwischen Koalitionspartnern, wirtschaftliche Situation,verschiedene Interessenverbänden)
3. Ministerien
- jeder Bundesminister leitet ein Ministerium (Verwaltungskörper der ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung steht)
- Zahl der Ministerien nicht gesetzlich vorgeschrieben, entscheidet Bundeskanzler
- allerdings müssen manche immer bestehen: Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Verteidigung
- Bundeskanzler muss einen Bundesminister als Stellvertreter ernennen = Vizekanzler (meist Außenminister)
- Bundesminister trägt für alle Angelegenheiten seines Geschäftsbereiches Ressortverantwortung
- Aufbau eines Ministeriums: Minister + ein oder mehrere Staatssekretäre (Abgeordnete, die Verbindung zwischen Ministerium und Bundestag halten sollen, vertreten Minister bei Ausschüssen in Fragestunden, in Kabinettssitzungen und auch in der Öffentlichkeit)
- Ministerium ist in mehrere Abteilungen gegliedert ° Unterabteilungen mit mehreren Referaten (große Ministerien haben bis zu 100 Referaten)
4.
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