Nato und warschauer pakt
Inhalt
1. Der geschichtliche Zusammenhang
2. Die NATO
2.1 Entstehung, Entwicklung und Zukunft
3. Der Warschauer Pakt
3.1 Entstehung, Entwicklung und Untergang
4.
Die Verträge
4.1 Der nordatlantische Vertrag
4.2 Der Warschauer Vertrag
5. Die Organisation
5.1 Die Organisation der NATO
5.2 Die Organisation des Warschauer Paktes
1.
Der geschichtliche Zusammenhang
Nach dem 2. Weltkrieg, der 1945 mit der totalen Kapitulation der Mittelmächte endete,
setzte eine Ära neuer weltpolitischer Konstellation ein, während der ein völlig neues
politisches Bewußtsein entwickelt wird. In der Zeit zwischen den Weltkriegen lag die
machtpolitische Führungsstellung trotz des Aufstiegs Amerikas noch eindeutig bei Europa ,
das seine nationalen und innenpolitischen Interessen auf das weltpolitische Geschehen
übertrug und seine Politik zu der der Welt machte. Dieses änderte sich jedoch nach
Beendigung des 2. Weltkrieges gründlich. Europa als Schauplatz der machtpolitischen
Auseinandersetzungen auf der Welt erleidet nicht nur enorme Verluste an seiner materiellen
Substanz, sondern verliert auch seine politische Vormachtstellung, was auf das gesamte
weltpolitische Gefüge nicht ohne Rückwirkungen bleibt.
(Das britische Commonwealth
beginnt zu zerfallen und die französischen und niederländischen Kolonialreiche lösen
sich auf.). Als Sieger gehen aus dem 2. Weltkrieg nun Amerika und Rußland hervor, denen
nun die Führungsposition zugeteilt ist. Mehr Staaten als bisher werden nun in das
weltpolitische Geschehen miteinbezogen, und es zeigt sich mehr und mehr, daß die
Staatenwelt nach 1945 ineinander verzahnt ist. Aufgrund dieser Erkenntnis und in
Erinnerung an die Schrecken des 2.
Weltkrieges ist man nun bestrebt ein politisches
Gleichgewicht, das an die Stelle des alten europäischen Gleichgewichts der Mächte treten
soll, herzustellen. Aus diesem Grunde entstehen zahlreiche zwischenstaatliche Bündnisse,
wie die NATO und der Warschauer Pakt.
Die NATO und der Warschauer Pakt entstehen aus dem Gegensatz zwischen Amerika und der
UdSSR. Da Amerika die Unüberbrückbarkeit der Gesetze erkennt, geht es als Gegenmaßnahme
zu der Einbeziehung von Mittel- und Osteuropa in den russischen Machtbereich mit dem
restlichen freien Europa einen Pakt der Verteidigung und der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit ein, der mit dem Eintritt der Balkanstaaten und durch die Einbeziehung des
nahen Ostens noch erweitert werden kann. Wegen dieses Gegensatzes wird auch noch der
ANZUS-Pakt geschlossen(Ein Pakt zwischen den USA, Australien und Neuseeland, der den
pazifischen Raum mit ins Sicherheitssystem miteinbezieht.).
Durch diese Verträge und dem zunehmenden Gegensatz zwischen den USA und der UdSSR kommt
es zur Blockbildung um die beiden Weltmächte. Die Spaltung der Welt, welche auf einer
unterschiedlichen Auffassung über den Aufbau von Staat, Gesellschaft und freie Bereiche
des menschlichen Lebens beruht (freiheitlich-rechtstaatliche Demokratien stehen einem
totalitär orientierten, marxistisch-kommunistischem System gegenüber), führt seit 1948
zu Blockbildungen, zum demokratischen Westblock unter der amerikanischen Führung und dem
kommunistischen Ostblock unter russischer Herrschaft. Amerika sieht seine Aufgabe darin,
die freien demokratisch orientierten Völker zu schützen und den Bestand der freien Welt
zu wahren. Rußland strebt auf Grund des marxistisch-leninistischen Grundgedankens eine
Erweiterung des kommunistischen Blockes an.
2. Die NATO
NATO ist die Abkürzung für englisch North Atlantic Treaty Organization,
Nordatlantikpakt.
Die NATO wurde am 4.4.1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich,
Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal
und den USA in Washington D.C. unterzeichnet. Diesem Verteidigungsbündnis traten 1952
Griechenland und die Türkei, im Mai 1955 nach Scheitern der EVG die Bundesrepublik
Deutschland und 1982 Spanien bei.
( Abkürzung für Europäische
Verteidigungsgemeinschaft. Der Vertrag wurde 1952 in Paris abgeschlossen und sah die
Verschmelzung der Streitkräfte Frankreichs, Italiens, Belgiens, der Niederlande,
Luxemburgs und der Bundesrepublik Deutschland unter einem gemeinsamen Oberbefehl vor.
Dieser Vertrag scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung 1954 an
Bedenken gegen einen Souveränitätsverzichts.)
2.1 Die Entstehung, Entwicklung und Zukunft
Durch die Vergrößerung des Machtbereiches Rußlands bis nach Mitteleuropa, wodurch
Rußland sich ein Schutzwall vor dem Kapitalismus aufgebaut hat, wurde der von Westeuropa
erbaute Schutzwall gegen den Kommunismus entfernt. Durch den Druck von Rußland auf
Persien und die Türkei und auf Deutschland durch die Berliner Blockade 1948/49 wurde ein
Bedrohtheitsgefühl der westlichen Führungen hervorgerufen(Berliner Blockade: von der
Sowjetunion verhängte Sperrung der Land- und Wasserwege für den Personen- und
Güterverkehr zwischen Westberlin und Westdeutschland vom 24.
06. 1948 bis 12.05. 1949).
Hierdurch wurde die Hilfe Amerikas angenommen, wodurch Reste von Eigenständigkeit und
Unabhängigkeit aufgegeben werden mußten. Mit der Verknüpfung mit der Truman-Doktrin am
12.
3.1947 lag die weitere Entwicklung in der Hand der Amerikaner, die vom Besatzer zum
Beschützer Deutschlands und Westeuropas wurden. Durch die Gründung der NATO durch die
Benelux-Staaten, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada,
Norwegen, Portugal und den USA am 4.4.1949 in Washington D.C.
wurde der Zustand
legalisiert.
Die weitere Entwicklung der NATO läßt sich am besten in sechs Abschnitte einteilen.
Die erste Phase, die Aufbau- und Ausbauphase, begann 1949 und endete gegen 1955. In dieser
Phase sind Griechenland und die Türkei am 18.2.1952 und Deutschland am 9.
5.1955 der NATO
beigetreten. Man versuchte während dieser Zeit die Europäische Verteidigungsgemeinschaft
zu gründen, die zwar von Deutschland, Italien und den Benelux-Staaten anerkannt wurde,
aber an der Entscheidung der Franzosen scheiterte, wodurch sich herausstellte, daß die
NATO das einzig wirksame westliche Verteidigungsbündnis ist(EVG (1952) sah vor, daß die
Streitkräfte Frankreichs, Italiens, der Benelux-Staaten und Deutschlands unter ein
gemeinsamen Oberbefehl kamen).
Die zweite Phase ist die Sicherungs- und Festigungsphase, die sich an die erste Phase
anschloß und 1967 endete. Den Höhepunkt erfuhr sie durch die Berlinkrise 1961(In der
Berlinkrise stellte Chruschtschow den Vier-Mächte-Status Berlins in Frage und forderte
Verhandlungen, mit dem Ziel Westberlin der DDR anzuschließen und die Alliierten zum Abzug
zu bewegen, um die Fluchtbewegung aus der DDR über West-Berlin einzustellen. Präsident
John F.
Kennedy formulierte daraufhin die drei Grundsätze (1. Recht auf Anwesenheit in
West-Berlin, 2. Recht der Westmächte auf Zugang zu Berlin, 3. Verpflichtung der
Westmächte die Selbstbestimmung der Westberliner und die freie Wahl ihrer Lebensform zu
gewährleisten.) am 25. Juli 1961 in einer Fernsehrede.
Da sich von Seiten der DDR
anscheint nichts ausrichten ließe, wurde schließlich der Bau der Mauer am 13.August 1961
begonnen.) und die Kubakrise 1962 (Amerikaner entdeckten am 14.Oktober 1962 auf Kuba den
Aufbau einer sowjetischen Raketenbasis. Daraufhin entschloß sich die USA eine Quarantäne
über Kuba auszuhängen, mit dem Ziel, daß die Russen ihre Atomraketen wieder abziehen
würden. Es fanden schließlich Verhandlungen statt, die zur Folge hatten, daß Rußland
seine Raketenbasis abbaute und die USA in Erwägung zog ihre Raketen aus der Türkei zu
entfernen.
). In dieser Phase gab es auch mehrere innere Konflikte, als Großbritannien und
Frankreich im Konflikt um den Suez-Kanal versuchten ihre kolonialen Restbestände
aufrechtzuerhalten. Diese Phase endet mit dem Austritt Frankreichs aus der
Militärintegration.
Die dritte Phase , von 1967 bis Mitte der 70er Jahre, wurde durch die internationale
Entspannungspolitik gekennzeichnet. Die NATO bekam den Auftrag, neben der militärischen
Verteidigung auch mit Hilfe politischer Maßnahmen die Sicherheit Europas zu sichern. Ihr
neues Ziel wurde nun die Suche nach einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in
Europa.
Die vierte Phase, von Mitte der 70er bis Mitte der 80er Jahre, kennzeichnet die
Konfrontation zwischen Westeuropa und den USA. Am 14.8.1974 verläßt Griechenland die
NATO, wegen der Invasion durch türkische Truppen auf Zypern. Die Differenzen zwischen
Westeuropa und der USA nahmen zu. Besonders konfliktreich wurden die Auseinandersetzungen
in Folge auf den NATO-Doppelbeschluß, als große Teile der Westeuropäischen Bevölkerung
und Regierungen den Doppelbeschluß nicht unterstützten.
Der Doppelbeschluß war die
Antwort auf die Mittlestreckenraketenaufrüstung der Russen. Er beinhaltete, daß es bis
Ende 1983 zu friedlichen Verhandlungen kommen müsse oder man sehe sich gezwungen 108
Pershing-II-Raketen und 464 Marschflugkörper in Westeuropa aufzustellen. Die
Verhandlungen blieben erfolglos und so begann man mit der Aufstellung. Die Verhandlungen
wurden dann später wieder aufgenommen und man schloß ein Abkommen über die Beseitigung
aller landgestützden Mittelstreckenwaffen in Europa. Trotz dieser Konflikte trat Spanien
am 30.5.
1982 der NATO bei.
Die fünfte Phase, von 1985 bis 1989, ist eine kurze Übergangszeit. In dieser Zeit
leitete Gorbatschow eine neue Außenpolitik in Rußland ein. Für die NATO war dieses eine
neue Herausforderung, denn man wußte nicht wie man darauf reagieren sollte. Es wird von
Ronald Reagan und Gorbatschow der INF-Vertrag über die Abrüstung landgestützder
Mittelstreckenraketen geschlossen (INF: Abk. für engl.
Intermediate-range Nuclear Forces
"nukleare Mittelstreckenwaffen" seit 1981 geführte Verhandlungen zwischen den
USA und Rußland über die atomaren Mittelstreckenwaffen (Reichweite zw. 1000 u. 5500 km).
Sie führten im Dezember 1987 zur Unterzeichnung eines Abkommens zur Vernichtung dieser
und anderer Mittelstreckenraketen.).
Die sechste Phase beginnt mit dem politischen Zusammenbruch des Ostblockes.
Durch dieses
Ereignis ist der Zusammenbruch des Warschauer Paktes vorprogrammiert und die NATO wird vor
eine neue internationale Konstellation gestellt. Der politische Wandel in Osteuropa und in
der Sowjetunion, die dadurch hervorgerufene Sicherung der westlichen Demokratien, die
Wiedervereinigung Deutschlands und das fortschreiten in den Verhandlungen über die
Rüstungskontrolle bringen der internationalen Sicherheitspolitik und der NATO enorme
Vorteile.
Nach dem Zusammenbruch des Ostblockes stellte sich nun die Frage, was die künftigen
Aufgaben der NATO sein werden, da sie zur Abwehr eines Angriffes des Warschauer Paktes
gedacht war und dazu nicht mehr benötigt wird. Obwohl die Bedrohung nun beendet war,
waren sich die Bündnispartner einig, daß die NATO immer noch notwendig ist, da sie als
Stabilitätsanker einer euro-atlantischen Sicherheitsordnung, als transatlantisches
Bindeglied und als Versicherungsgemeinschaft gegen verbleibende militärische Risiken
benötigt wird. Daher soll sie in Zukunft die Aufgaben des, des Durchsetzungsinstrument
der Rüstungskontrolle und eines intakten Militärbündnisses, das die Vereinten Nationen
militärisch unterstützen soll, um den Weltfrieden zu sichern, übernehmen.
3.
Der Warschauer Pakt
Der Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand wurde
am 14.5.1955 in Warschau gegründet. Er wurde zwischen Bulgarien, der DDR, Polen,
Rumänien, der Sowjetunion, der Tschechoslowakei, Ungarn und Rumänien auf vorläufig 20
Jahre geschlossen. Er wurde 1975 um 10 Jahre und 1985 um 20 Jahre verlängert. Der
Warschauer Pakt wurde hauptsächlich von der Sowjetunion gesteuert.
Um Interessenkonflikte
zu minimieren, Maßnahmen der UdSSR und anderer Mitglieder zu legitimieren und kleineren
Staaten ein beschränktes Mitspracherecht zu gewähren, wurden wichtige Fragen der
Blockpolitik im Rahmen des Warschauer Paktes behandelt und formal auch beschlossen.
Nachdem Albanien 1968, die DDR 1990 ausgetreten sind und der Ostblock politisch
umgestaltet worden ist, beschlossen die Mitglieder am 1.7.1991 die endgültige Auflösung
dieses Kollektivverteidigungsbündnisses.
3.1 Entstehung, Entwicklung und Untergang
Die Sowjetunion ging aus dem zweiten Weltkrieg auch als Sieger hervor.
Sie hatte ihren
Einflußbereich bis nach Mitteleuropa ausgedehnt, wodurch die Sowjetunion nun gegen den
Kapitalismus geschützt wurde. Für die anderen Westeuropäischen Staaten entstand durch
den großen Vormarsch eine große Gefahr durch den Kommunismus.
Am 1.10.1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen, was gegen die Vorschriften
des Potsdamer Abkommens sprach, da dieses vorsah, daß ein einheitlicher demokratischer
deutscher Staat entstehen sollte, also gründete die Sowjetunion am 7.10.
1949 die Deutsche
Demokratische Republik als Gegenstück.
Versuche der Sowjetunion auf Zusammenkünften mit der USA, Großbritannien und Frankreich
einen Vertrag zu schließen, der beinhalten sollte, daß zur kollektiven Sicherheit in
Europa alle Bündnisse in Europa aufgelöst werden sollten und Streitfragen friedlich
gelöst werden sollten, wurde abgelehnt. Selbst der Versuch mit in die NATO aufgenommen zu
werden, da Rußland schließlich auch für die Sicherheit in Europa zuständig ist, wurde
von den westlichen Staaten abgelehnt, da sie es nicht wollten, daß der Charakter der NATO
durch die Sowjetunion verändert wird..
Am 3.10.
1954 gaben die drei Westmächte auf der Neun-Mächte-Konferenz in London bekannt,
daß die BRD als einzige deutsche Regierung anerkannt werde. Somit wurde Deutschland als
unabhängiger Staat erklärt und es wurde erlaubt, daß Deutschland ein eignes 500.000
Mann Heer haben dürfe und in die NATO aufgenommen werde. Durch diese Erklärung, die
nicht den Vereinbarung von Jalta und Potsdam entsprachen, verurteilte die Sowjetunion die
Pariser Verträge, und erklärte, daß diese die Beziehung zwischen Ost und West
verschärfen würden und somit zum Wettrüsten führten.
Da sich die Westmächte nicht umstimmen ließen, gründeten Bulgarien, die DDR, Polen,
Rumänien, die Sowjetunion, Tschechoslowakei, Ungarn und Albanien einen Vertrag über
Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand als "Gegenmaßnahme zur
Gewährleistung ihrer Sicherheit und Aufrechterhaltung des Friedens in Europa".
Chrutschtschows und seine Politik der Entstalinisierung, die zu größerem Freiraum im
Denken, Sprechen und Handeln im Ostblock führte, wurde im Februar 1956 vom 20.
Parteitag
der KPdSU bestätigt. Dieser Entstalinisierungsprozeß mit seinen Enthüllungen über die
Verbrechen Stalins führte in Polen und Ungarn zu einem größerem Bestreben nach
Unabhängigkeit und zur Auflehnung gegen die Vorherrschaft der KPdSU. In Ungarn strebten
politische Führer einen eigenen Kommunismus an (Unabhängig von der UdSSR), der jedoch
von sowjetischen Panzern im November 1956 blutig niedergeschlagen wurde. Zeitgleich
entstand auch der Konflikt um den Suez-Kanal durch England und Frankreich, die von den USA
zur Zurückziehung gezwungen wurden. Dadurch hatte keine der beiden Seiten einen Vorteil
erreichen können.
Als 1959 die Macht auf Kuba von Kommunisten übernommen wurde und diese sich der UdSSR
anschlossen, war dieses für die UdSSR ein wunderbarer Standort für
Mittelstreckenraketen, da diese Insel direkt vor der Haustür Amerikas lag.
Die USA
bemerkten dieses jedoch und verhängten aus diesem Grunde eine Quarantäne über die Insel
, bis die Raketenbasis abgebaut würde. Dieses wurde dann auch am 28.10.1962 eingeleitet
und somit blieb die Gefahr eines dritten Weltkrieges aus.
Ab März 1968 unternahm die neue kommunistische Führung unter dem slowakischen KP - Chef
Dubcek in der Tschechoslowakei eine Wende zum Reformkommunismus (Prager Frühling: Bez.
für die 1968 einsetzenden Bemühungen der tschechischen kommunistischen Partei unter
Dubcek, ein Liberalisierungs- und Demokratisierungsprogramm durchzusetzen).
Unter dem neuen
Parteisekretär sollten Reformen in der Wirtschaft, im Staat und der kommunistischen
Partei vorgenommen werden. Dieser neue Ansatz bedeutete eine Gefahr für das Verhältnis
der sowjetischen Führung, für den Warschauer Pakt und für das sozialistische Lager. Der
sozialistische Internationalismus bildete die Basis für die zwischenstaatliche Beziehung
zwischen den Warschauer Pakt Staaten. Dieser war gekennzeichnet durch eine gleichartige
ökonomische, eine gleichartige Staatsordnung mit der Arbeiterklasse an der Spitze, eine
einheitliche Ideologie des Marxismus-Leninismus, gemeinsame Interessen bei der
Verteidigung "revolutionärer Errungenschaften" gegen einen Angriff des
"imperialistischen Lagers" und das gemeinsame große Ziel der Entwicklung des
Kommunismus im Weltmaßstab. Dieses Prinzip ließ sich mit der neuen Politik nicht
vereinbaren und somit war dieses wieder eine Rechtfertigung für militärische Eingriffe.
Nach diesem Ereignis wurde von der Sowjetunion die Breshnew-Doktrin aufgestellt, die
beinhaltet, daß die sozialistischen Staaten verpflichtet sind, durch brüderliche Hilfe,
notfalls mit Waffengewalt, den abirrenden Staat wieder auf den Weg des Sozialismus zu
führen.
Diese Doktrin hatte zur Folge, daß die Sowjetunion die einzelnen sozialistischen
Staaten besser kontrollierte und somit die Vormachtstellung in Osteuropa beibehielt.
Afghanistan entwickelte schon nach dem zweiten Weltkrieg enge Beziehung zur Sowjetunion.
Als von Ministerpräsident Daud seit Mitte der 70er Jahre einen Abwendung von der UdSSR
vorgenommen wurde, kam es 1978 zu einem blutigen Umsturz , der die kommunistische Partei
an die Macht brachte. Die UdSSR unterstütze diese Regierung und schloß 1978 einen
Freundschaftsvertrag mit Afghanistan. Innere Entwicklungen in Afghanistan stellten die
sowjetische Kontrolle jedoch wieder in Frage und somit marschierte die UdSSR auf ein
angebliches afghanisches Hilfeersuchen, dessen Absender nicht ermittelt werden konnte, im
Dezember 1979 dort ein. Dieses sowjetischen Vorgehen wurde von den westlichen Ländern
verurteilt und somit kündigte man 1988 den Rücktritt an, da die finanziellen Kosten zu
hoch wurden und um Vertrauen und Glaubwürdigkeit im Westen zu erreichen.
Nachdem mehrere Länder aus dem Warschauer Pakt ausgetreten sind und der Umbruch des
Ostblockes stattfand, wurde auch der Warschauer Pakt aufgelöst. Am 25.2.1991
unterzeichneten die übrigen Staaten (Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien,
Tschechoslowakei, Sowjetunion) die Auflösung der militärischen Bündnisse, Organe und
Strukturen des Warschauer Paktes. Am 1.7.
1991 unterzeichneten sie dann schließlich die
Endgültige Auflösung des Warschauer Paktes. Man hatte zwar vor der Auflösung des Paktes
noch darüber nachgedacht das Bündnis neu umzugestalten, es zu demokratisieren und den
Mitgliedern mehr Souveränität zu geben, da dieses Bündnis schließlich auch zur
Sicherheit in Europa beigetragen habe, doch dieses wurde, sowie die gleichzeitige
Auflösung der NATO abgelehnt.
4. Die Verträge
4.1 Der nordatlantische Vertrag
Die Vertragschließenden Mitglieder erklären ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze
der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und allen
Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe
und die Zivilisation ihrer Völker zu sichern, die sich auf die Grundsätze der
Demokratie, der individuellen Freiheit und der Herrschaft des Rechts begründet.
Im
Streben nach Förderung der Stabilität und Wohlfahrt im Gebiete des nördlichen Atlantik
haben sie deshalb entschlossen, ihre Bemühungen mit dem Ziel der kollektiven Verteidigung
zur Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen und einigen sich daher
auf den folgenden Nordatlantischen Vertrag.
Artikel 1:
Die Mitglieder der NATO verpflichten sich jegliche internationalen Streitigkeiten, in die
sie verwickelt werden könnten, durch friedliche Mittel so zu beseitigen, daß der
Weltfriede und die internationale Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährdet werden und
sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Drohung oder des Gebrauchs von Gewalt in
jeglicher Form zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar sind.
Artikel 2:
Die Mitglieder werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freundschaftlicher
Beziehungen durch Ausbau ihrer freiheitlichen Einrichtungen (Verfassung, Parteien...),
durch Herbeiführung eines besseren Verständnisses der Grundsätze, auf die sich diese
Einrichtungen stützen, und durch Förderung der Stabilität und der Wohlfahrt beitragen.
Sie werden sich bemühen, in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik Konflikte zu
beseitigen und werden die wirtschaftliche Zusammenarbeit untereinander fördern.
Artikel 3:
Um die Ziele dieses Vertrages besser zu verwirklichen, werden die Mitglieder, sowohl
einzeln wie gemeinsam, mittels laufender und wirksamer Selbsthilfe und gegenseitiger
Unterstützung ihrer individuelle und kollektive Widerstandsfähigkeit gegen einen
bewaffneten Angriff aufrechterhalten und ausgebaut.
Artikel 4:
Die Mitglieder werden sich gegenseitig beraten, wenn nach Meinung einer derselben die
territoriale Integrität, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeiner
der Mitglieder bedroht wird.
Artikel 5:
Alle Mitglieder sind sich einig, daß ein bewaffneter Angriff auf einen oder mehrere von
ihnen als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden soll, und demzufolge haben sie sich
geeinigt, daß jede von ihnen in Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung einzelner
oder mehrerer Staaten, wie es durch Artikel 51 der Vereinten Nationen anerkannt wird,
beistehen wird, indem sie unverzüglich, diejenigen Maßnahmen ergreifen, die sie für
nötig halten - einschließlich der Anwendung von Waffengewalt -, um die Sicherheit des
nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten. Jeder derartige
bewaffnete Angriff und alle als dessen Ergebnis ergriffenen Maßnahmen sollen dem
Sicherheitsrat unverzüglich gemeldet werden. Diese Maßnahmen sind zu beenden, sobald der
Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Völkerfriedens und der
internationalen Sicherheit notwendigen Maßnahmen getroffen hat.
Artikel 13:
Nachdem der Vertrag zwanzig Jahre in Kraft geblieben ist, kann jedes Mitglied aus der
Vertragsgemeinschaft austreten, und zwar ein Jahr, nachdem ihre Austrittserklärung der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika übergeben worden ist, die die Regierungen
der übrigen Mitglieder von der Deponierung jeder Austrittserklärung informieren wird.
4.2 Der Warschauer Vertrag
Die Vertragschließenden Seiten haben beschlossen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung
der Lage, die in Europa durch die Ratifizierung der Pariser Verträge entstanden ist,
welche die Bildung neuer militärischer Gruppierungen in Gestalt der
"Westeuropäischen Union" unter Teilnahme eines remilitarisierten
Westdeutschlands und dessen Einbeziehung in den Nordatlantikpakt vorsehen, wodurch sich
die Gefahr eines neuen Krieges erhöht und eine Bedrohung der nationalen Sicherheit der
friedliebenden Staaten entsteht, diesen Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und
gegenseitigen Beistand abzuschließen.
Artikel 1:
Die Vertragschließenden Seiten verpflichten sich in Übereinstimmung mit den Satzungen
der Vereinten Nationen, sich in ihren internationalen Beziehungen der Drohung mit Gewalt
oder ihrer Anwendung zu enthalten, und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen
Mitteln so zu lösen, daß der Weltfrieden und die Sicherheit nicht gefährdet werden.
Artikel 2:
Die Vertragschließenden Seiten erklären ihre Bereitschaft, sich im Geiste aufrichtiger
Zusammenarbeit an allen internationalen Handlung zu beteiligen, deren Ziel die
Gewährleistung des Weltfriedens und der Sicherheit ist, und werden alle ihre Kräfte für
die Verwirklichung dieser Ziele einsetzen.
Artikel 3:
Sie werden sich im Interesse der Gewährleistung der gemeinsamen Verteidigung und der
Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinander unverzüglich jedesmal beraten,
wenn nach Meinung einer der Seiten die Gefahr eines bewaffneten Überfalls auf einen oder
mehrere Teilnehmerstaaten des Vertrages entsteht.
Artikel 4:
Im Falle eines bewaffneten Überfalles Europa auf einen oder mehrere Teilnehmerstaaten
seitens irgendeines oder einer Gruppe von Staaten wird jeder Teilnehmerstaat in
Verwirklichung des Rechts auf Selbstverteidigung in Übereinstimmung des Artikel 51 der
Satzung der Organisation der Vereinten Nationen dem Staat oder den Staaten sofortigen
Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten mit allen
Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen, einschließlich der Anwendung von militärischer
Gewalt, erweisen. Die Teilnehmerstaaten des Vertrages werden sich unverzüglich über
gemeinsame Maßnahmen beraten, die zum Zwecke der Wiederherstellung und Aufrechterhaltung
des Weltfriedens und der Sicherheit zu ergreifen sind.
Artikel 5:
Die Vertragschließenden Seiten kamen überein, ein vereintes Kommando derjenigen ihrer
Streitkräfte zu schaffen, die nach Vereinbarung zwischen den Seiten auf Grund gemeinsam
festgelegter Grundsätze handelnden Kommando zur Verfügung gestellt werden. Sie werden
auch andere vereinbarte Maßnahmen ergreifen, die zur Stärkung ihrer Wehrfähigkeit
notwendig sind, um die friedliche Arbeit ihrer Völker zu beschützen, die Unantastbarkeit
ihrer Grenzen und Territorien zu garantieren und den Schutz gegen eine mögliche
Aggression zu gewährleisten.
5. Die Organisation
5.
1 Die Organisation der NATO
Das oberste Organ ist der Nordatlantikrat. Er ist das höchste zivile Beschlußgremium und
Schaltzentrale der Konsultationen. Die Mitgliedstaaten sind durch Ständige Vertretung
(Botschafter) am Sitz des NATO-Rates in Brüssel präsent. Regierungschefs und zuständige
Außen- bzw. Verteidigungsminister tagen bei Bedarf. Einstimmige Entscheidung binden jeden
Mitgliedstaat.
Der Ausschuß der Verteidigungsplanung entspricht organisatorisch dem Nordatlantikrat. Es
sind jedoch nur die an der militärischen Integration beteiligten Staaten durch ihre
Verteidigungsminister vertreten.
Der Verteidigungsausschuß ist das höchste militärische Beratungsgremium für den
Nordatlantikrat und den Ausschuß der Verteidigungsplanung, bestehend aus den Stabschefs
der Mitgliedstaaten (außer Frankreich und Island). Er tagt halbjährlich; seine Exekutive
ist der Internationale Militärstab.
Die Nukleare Planungsgruppe der Verteidigungsminister beschließt die strategischen
Nuklearwaffen und die Stationierungsorte, Abrüstungsmaßnahmen und Modernisierung.
Frankreich ist nicht enthalten.
Oberkommandos:
Die für Krisen und bewaffnete Auseinandersetzungen der NATO zur Verfügung gestellten
Streitkräfte sind bereits im Frieden in unterschiedlichem Umfang integriert. Sie werden
durch 3 Oberkommandos - Saceur (Europa), Saclant (Atlantik) und Cinchan (Ärmelkanal) -
geführt, denen zusammen über 50 weitere präsente NATO-Stäbe unterstehen. Jedes der
drei Oberkommandos verfügt über eine Eingreifgruppe zur Krisenbewältigung aus Kräften
möglichst vieler Nationen.
5.2 Die Organisation des Warschauer Paktes
Politische Ebene:
Das oberste politische Organ ist der Politische Beratende Ausschuß. Die Generalsekretäre
der KPs der Mitgliedstaaten, unterstützt durch Regierungschefs, Außen- und
Verteidigungsminister, beraten sich hier über grundlegende Bündnisfragen.
Die wechselnde
Führung intensiviert Informationen und Konsultationen der Mitglieder sowie Nutzung dieses
Gremiums zur Propagierung von Rüstungskontrollinitiativen. Der Ausschuß tagt jährlich
in wechselnden Hauptstädten.
Für die zwischenzeitliche Arbeit sind das Vereinigte Sekretariat, die ständige
Kommission, das Komitee der Außenminister, das halbjährlich tagt, und das Komitee der
Verteidigungsminister, das halbjährlich an wechselnden Orten tagt. Das Komitee der
Verteidigungsminister bearbeitet Fachfragen nach Weisung des politisch beratenden
Ausschusses.
Militärische Ebene:
Das oberste Organ der militärischen Ebene ist das Vereinte Oberkommando mit den
Unterstützungsorganen. Es unterstand nicht nur der militärischen Ebene des Warschauer
Paktes sondern erhielt auch fachliche Anweisungen vom sowjetischen
Verteidigungsministerium.
Dadurch und durch die sowjetische Überzahl in Kollektivgremien
war auch die sowjetische Alleinentscheidung gesichert.
Quellen
Das Bild der Menschheit - Das Zeitalter der Entkolonialisierung 1945-1972,
Holle Verlag Baden-Baden 1976
Staatslexikon Band 5 & 8,
Verlag Herder Freiburg 1960, 1963
Handwörterbuch Internationale Politik,
Leske Verlag + Budrich GmbH, Opladen 1993
Internationale Organisationen,
Fischer Taschenbuch Verlag 1991
Der Warschauer Pakt,
Edition q Verlags-GmbH Berlin 1995
Bertelsmann Universallexikon auf CD-Rom,
Bertelsmann Lexikon Verlags GmbH 1994
Bertelsmann Discovery Lexikon @ AOL,
Bertelsmann Lexikon Verlag 1996
LexiRom,
Microsoft 1995
Informationen zur politischen Bildung Nr. 189, 245, 246
Bundeszentrale für politische Bildung Bonn 1981, 1994, 1995
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