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  Prüfungsvorbereitung: wahlen, europa, menschenrechte, armut, frieden, deutschland

  Komplex 1 – Wahlen Wahlen, Verfahren zur Berufung (oder Abwahl) von Repräsentations-, Entscheidungs- und Herrschaftsorganen wie z. B. Staatspräsidenten, Regierungschefs, Abgeordneten, Stadt- und Gemeinderäten, Vereinsvorständen, Betriebsräten etc. in Staaten, Bundesländern und Gemeinden, Körperschaften, Verbänden und Organisationen. Wahlen erfolgen nach zuvor im Wahlrecht definierten Verfahren durch einen ebenfalls im Wahlrecht festgelegten Personenkreis, der durch seine Willensäußerung in der Wahl eine Entscheidung herbeiführt und damit den Gewählten in seiner Funktion legitimiert. Wann wird gewählt: alle 4 Jahre Wahlgrundsätze – Die wahlen sind.

.. Allgemein gleich unmittelbar geheim frei öffentliche Kundgebung Wahlverfahren: Persönlichkeitswahl Verhältniswahl →1. Stimme für Wahlkreiskanidat →2. Stimme für Landesliste Stimmzettel: Wahlkanidaten die durch Direkt-Mandate gewählt werden die entsprechende Partei die man wählen kann Wahlrecht: deutsche Staatsangehörigkeit min. 18 Jahre Parteien: SPD - Bündnis 90/Grüne CDU/CSU - PDS FDP - Sonstige (z.

B. Tierschutzpartei, Freie Wähler e.V. , SAV) Komplex 2 – Europa historische Entwicklung: 2. WK →Einigung Hitlers durch Krieg 1949 →Gründung des Europarates Europarat, 1949 gegründete Organisation europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Interessen, des Friedens und der politischen Freiheit. Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden 1952 →Montanunion Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1957 EURATOM EURATOM (Kurzbezeichnung für Europäische Atomgemeinschaft), europäische supranationale Organisation zur Förderung der Nutzung der Atomenergie für friedliche Zwecke.

1957/58 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, überstaatliche Gemeinschaft europäischer Staaten zur wirtschaftlichen Integration ihrer Mitglieder. Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, Niederlande 1960 EFTA Europäische Freihandelsassoziation, handelspolitischer Zusammenschluss mehrerer europäischer Staaten, der am 4. Januar 1960 von Österreich, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Portugal, Schweden und der Schweiz gegründet wurde. 1967 Europäische Gemeinschaft Montanunion, EURATOM und EWG fusionierten zu den Europäischen Gemeinschaften 1992 Europäische Union Europäische Union , Verbund europäischer Staaten, gegründet durch den Vertrag von Maastricht, den die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften am 7. Februar 1992 unterzeichneten und der am 1. November 1993 in Kraft trat, modifiziert und erweitert durch den am 1.

Mai 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam. 1. Januar 2002 Euro-Einführung Griechenland, Spanien, Italien, Portugal, Frankreich, Österreich, Deutschland, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Finnland, Irland haben den € Großbritannien, Schweden, Dänemark lehnten per Volksentscheid ab den € einzuführen 1. Mai 2004 EU-Erweiterung Slowenien, Polen, Tschechien, Slowakei, Estland Lettland, Litauen, Malta, Zypern, Ungarn treten der EU bei Notwendingkeit: der 2. WK ist vorüber und um die Wirtschaft wieder zu stärken schließt man Wirtschaftsbündnisse Nachteile: Unentschlossenheit Abwanderung von Arbeitskräften Arbeitslosigkeit durch billigere Zuwanderer Vorteile: höhere Kaufkraft der Staaten zusammen billigere Importe Organe: Kommission: Beschlüsse in die Praxis Umsetzen Gesetzentwürfe Ministerrat: Fachminister fällen Entscheidungen für das jeweilige Politikfeld EU-Parlament: wählt Kommission und ihren Präsidenten kann Kommission durch Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen kann Kommission auffordern Gesetze auszuarbeiten EU-Rat: wird von Regierungchefs der Mitgliedsländer gebildet festlegung der Leitlinien der EU-Politik Komplex 3 – Menschenrechte Definition: Menschenrechte, grundlegende Rechte, die jedem Einzelnen zustehen, weil sie in seiner Menschenwürde wurzeln. Sie gelten als angeboren, unantastbar und unveräußerlich und dürfen vom Staat nicht genommen oder eingeschränkt werden.

Zu ihnen zählen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Folter und Sklaverei sowie vor Diskriminierung und Verfolgung wegen ethnischer, religiöser und geschlechtlicher Zugehörigkeit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bindet in Artikel 1 Abs. 3 Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die unmittelbar geltenden Grundrechte, die neben den allgemeinen Menschenrechten auch die politischen Rechte des deutschen Staatsbürgers umfassen. Beispiele: Magna Charta (Magna Carta libertatum, Große Urkunde der Freiheiten)## Französische Revolution, Epoche der französischen Geschichte von 1789 bis 1799, in der die Feudalherrschaft gewaltsam abgeschafft und eine bürgerliche Republik etabliert wurde. Weimarer Republik, von 1919 bis 1933 dauernde Ära der deutschen Geschichte; benannt nach dem ersten Tagungsort der Nationalversammlung, die 1919 dem Deutschen Reich eine republikanische, d. h.


parlamentarisch-demokratische Verfassung gab. Otto-Kodex: Inhalt des Kodex ist das eine Menschenwürdige umgebung besteht vom Otto-Versand erdacht Entwicklung der Rechte: 1215 Magna Charta libertatum (Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum) 1789 Fanzösische Revolution (Abschaffung des Feudalismus und errichten einer bürgerlichen Republik) 1848 Frankfurter Nationalversammlung 1871 Verfassung des Deutschen Reichs 1919 Verfassung der Weimarer Republik 1949 Grundgesetz der BRD Verletzungen in der DDR: keine Freiheit keine Meinungsfreiheit keine freie Entfaltung der Religionen keine Reisefreiheit   Komplex 4 – Armut Ursachen: Arbeitslosigkeit Staatskrisen Kriege politische oder religiöse Gründe Migration: Einwanderung bei dem das Aufnahmeland die Erlaubnis für Niederlassung erteilt Entwicklungsländer: niedriger Lebenstandart starker Bevölkerungszuwachs ungleiche Einkommensverhältnisse unzureichende Nahrungsmittelversorgung Kinderarbeit hohe Arbeitslosigkeit fehlendes Geld für Investionen kaum technische Ausrüstung schlechte ärztliche Versorgung niedriger Bildungsstand mangelnde Infrastruktur Welt: ehemalige Kolonien die nach dem 2. WK unabhängig wurden Folgen der Armut: niedrige Lebenserwartung Unterernährung schlechte Bildung wenig Exportstriktur des jeweiligen Landes weniger Verbrauch an wichtigen Rochstoffen Entwicklunghilfe: „Hilfe zur Selbsthilfe“ auf Gebiet der... Bildung Politik Wirtschaft humanitärem Gebiet man unterscheidet in: staatliche Hilfe nichtstaatsliche Hilfe günstige Darlehen - von Kirchen liefern von Technik - politische Stiftungen entsenden von Fachleuten - private Investitutionen Ziel: Entwicklungsländer sollen sich zu Industrieländer entwickeln Hilfsorganisationen: amnesty international Gesellschaft für Menschenrechte UNICEF Brot für die Welt Deutsches und Internationales Rotes Kreuz Deutsche Welthungerhilfe Human Rights Watch WHO   Komlex 5 – Frieden und Friedenssicherung Was ist Frieden: Frieden ist ein Zustand in dem es keinen Krieg und keine Gewalt gibt Frieden ist ein Zustand in dem: sozieale Gerechtigkeit verwirklicht wird Ungleichheit zwischen den Staaten beseitigt ist und keine Armut bzw.

Mangel herrscht gesichert ist, das persönliche, gesellschaftliche und politische Beziehungen in takt sind das überleben der Menscheit gesichert ist Bedingungen: Vermeidung bzw. Beseitigung von Ausbeutung Vermeidung von Naturzerstörung Vermeidung von Hunger Vermeidung bzw. Abschaffung von Armut Verkleinerung der Unterschiede zwischen Arm und Reich Verhinderung bzw. Beseitigung von Kriegen Konfliktquellen bzw. -herde: afrikanische Länder Israel Kaschmir Ursachen: politische Unterdrückung keine freie Entfaltung Rassenhass verschiedene politische Meinungen verschiedene religiöse Meinungen Die UNO und die Friedenssicherung: Aufagben: Weltfrieden erhalten, wenn dieser da ist im Sicherheirtsrat Entscheidungen fällen ethnische Säuberungen stoppen Terrorismus bekämpfen Ziele: Weltfrieden Terrorismus besiegen den Ländern der 3. Welt helfen unterschiede zwischen Arm und Reich beseitigen es muss Einigkeit herrschen bei Rassenfragen Erfolge: Lösung des Kosovo-Konfliktes einige Afrika-Konflikte gelöst teilweise abwenden von den USA keine Mandat für den Kriegseinsatz gegen den Irak Rolle der Bundeswehr: große Rolle, obwohldiese nur 300 000 – 400 000 Mann/Frau stark ist mit die wichtigste „Armee“ in Europa Deutsche Sicherheitspolitik: feste und tiefe Freundschaft bzw.

Zusammenarbeit mit Verbündeten Konflikte und Krisen vorbeugen/eindämpfen Sicherheit sichern und vertiefen die Rolle Europas stärken mit Russland ins Reine kommen keine neuen Konfontationen in Europa zulassen militärisch einsetzbar bleiben Aufgaben der Bundeswehr: Landesverteidigung Einsatz im Katastrophengebiet Einbindung in die NATO dient dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der UNO Rolle der NATO: wichtigstes militärisches Bündnis greift bei Bedrohungen einWählt Komplex 6 – Bundesrepublik Deutschland Förderalismus: polistisches System, das die Zuständigkeiten auf verschiedene Ebenen Verteilt Bund ,Länder und Gemeinden Bundestag: wählt den Bundeskanzler schlägt Gesetze vor besteht aus 604 Direktmandaten verschiedene Parteien Bundesrat: besteht aus den jeweiligen Landesregierungen verabschiedet Gesetze führt Debatten durch Bundesverfassungsgericht: oberstes gericht Deutschlands Sitz in Karlsruhe 16 neutrale Richter Bundespräsident: ist das formelle Staatsoberhaupt darf keinen anderen Beruf ausüben nicht politisch aktiv sein Gewaltenteilung: Exekutive ausführend Legislative gesetzgebend Judikative richterlich Landesebene: die jeweiligen Landesregierungen bestimmen die Politik des Landes jedoch müssen dich diese nach dem Grundgesetz halten

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