Prüfungsvorbereitung: wahlen, europa, menschenrechte, armut, frieden, deutschland
Komplex 1 – Wahlen
Wahlen, Verfahren zur Berufung (oder Abwahl) von Repräsentations-, Entscheidungs- und Herrschaftsorganen wie z. B. Staatspräsidenten, Regierungschefs, Abgeordneten, Stadt- und Gemeinderäten, Vereinsvorständen, Betriebsräten etc. in Staaten, Bundesländern und Gemeinden, Körperschaften, Verbänden und Organisationen. Wahlen erfolgen nach zuvor im Wahlrecht definierten Verfahren durch einen ebenfalls im Wahlrecht festgelegten Personenkreis, der durch seine Willensäußerung in der Wahl eine Entscheidung herbeiführt und damit den Gewählten in seiner Funktion legitimiert.
Wann wird gewählt:
alle 4 Jahre
Wahlgrundsätze – Die wahlen sind.
..
Allgemein
gleich
unmittelbar
geheim
frei
öffentliche Kundgebung
Wahlverfahren:
Persönlichkeitswahl
Verhältniswahl
→1. Stimme für Wahlkreiskanidat
→2. Stimme für Landesliste
Stimmzettel:
Wahlkanidaten die durch Direkt-Mandate gewählt werden
die entsprechende Partei die man wählen kann
Wahlrecht:
deutsche Staatsangehörigkeit
min. 18 Jahre
Parteien:
SPD - Bündnis 90/Grüne
CDU/CSU - PDS
FDP - Sonstige (z.
B. Tierschutzpartei, Freie Wähler e.V. , SAV)
Komplex 2 – Europa
historische Entwicklung:
2. WK →Einigung Hitlers durch Krieg
1949 →Gründung des Europarates
Europarat, 1949 gegründete Organisation europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Interessen, des Friedens und der politischen Freiheit.
Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden
1952 →Montanunion
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
1957 EURATOM
EURATOM (Kurzbezeichnung für Europäische Atomgemeinschaft), europäische supranationale Organisation zur Förderung der Nutzung der Atomenergie für friedliche Zwecke.
1957/58 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, überstaatliche Gemeinschaft europäischer Staaten zur wirtschaftlichen Integration ihrer Mitglieder.
Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, Niederlande
1960 EFTA
Europäische Freihandelsassoziation, handelspolitischer Zusammenschluss mehrerer europäischer Staaten, der am 4. Januar 1960 von Österreich, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Portugal, Schweden und der Schweiz gegründet wurde.
1967 Europäische Gemeinschaft
Montanunion, EURATOM und EWG fusionierten zu den Europäischen Gemeinschaften
1992 Europäische Union
Europäische Union , Verbund europäischer Staaten, gegründet durch den Vertrag von Maastricht, den die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften am 7. Februar 1992 unterzeichneten und der am 1. November 1993 in Kraft trat, modifiziert und erweitert durch den am 1.
Mai 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam.
1. Januar 2002 Euro-Einführung
Griechenland, Spanien, Italien, Portugal, Frankreich, Österreich, Deutschland, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Finnland, Irland haben den €
Großbritannien, Schweden, Dänemark lehnten per Volksentscheid ab den € einzuführen
1. Mai 2004 EU-Erweiterung
Slowenien, Polen, Tschechien, Slowakei, Estland Lettland, Litauen, Malta, Zypern, Ungarn treten der EU bei
Notwendingkeit:
der 2. WK ist vorüber und um die Wirtschaft wieder zu stärken schließt man Wirtschaftsbündnisse
Nachteile:
Unentschlossenheit
Abwanderung von Arbeitskräften
Arbeitslosigkeit durch billigere Zuwanderer
Vorteile:
höhere Kaufkraft der Staaten zusammen
billigere Importe
Organe:
Kommission:
Beschlüsse in die Praxis Umsetzen
Gesetzentwürfe
Ministerrat:
Fachminister fällen Entscheidungen für das jeweilige Politikfeld
EU-Parlament:
wählt Kommission und ihren Präsidenten
kann Kommission durch Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen
kann Kommission auffordern Gesetze auszuarbeiten
EU-Rat:
wird von Regierungchefs der Mitgliedsländer gebildet
festlegung der Leitlinien der EU-Politik
Komplex 3 – Menschenrechte
Definition:
Menschenrechte, grundlegende Rechte, die jedem Einzelnen zustehen, weil sie in seiner Menschenwürde wurzeln. Sie gelten als angeboren, unantastbar und unveräußerlich und dürfen vom Staat nicht genommen oder eingeschränkt werden.
Zu ihnen zählen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Glaubensfreiheit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung, Folter und Sklaverei sowie vor Diskriminierung und Verfolgung wegen ethnischer, religiöser und geschlechtlicher Zugehörigkeit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bindet in Artikel 1 Abs. 3 Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die unmittelbar geltenden Grundrechte, die neben den allgemeinen Menschenrechten auch die politischen Rechte des deutschen Staatsbürgers umfassen.
Beispiele:
Magna Charta (Magna Carta libertatum, Große Urkunde der Freiheiten)##
Französische Revolution, Epoche der französischen Geschichte von 1789 bis 1799, in der die Feudalherrschaft gewaltsam abgeschafft und eine bürgerliche Republik etabliert wurde.
Weimarer Republik, von 1919 bis 1933 dauernde Ära der deutschen Geschichte; benannt nach dem ersten Tagungsort der Nationalversammlung, die 1919 dem Deutschen Reich eine republikanische, d. h.
parlamentarisch-demokratische Verfassung gab.
Otto-Kodex:
Inhalt des Kodex ist das eine Menschenwürdige umgebung besteht
vom Otto-Versand erdacht
Entwicklung der Rechte:
1215 Magna Charta libertatum
(Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum)
1789 Fanzösische Revolution
(Abschaffung des Feudalismus und errichten einer bürgerlichen Republik)
1848 Frankfurter Nationalversammlung
1871 Verfassung des Deutschen Reichs
1919 Verfassung der Weimarer Republik
1949 Grundgesetz der BRD
Verletzungen in der DDR:
keine Freiheit
keine Meinungsfreiheit
keine freie Entfaltung der Religionen
keine Reisefreiheit
Komplex 4 – Armut
Ursachen:
Arbeitslosigkeit
Staatskrisen
Kriege
politische oder religiöse Gründe
Migration:
Einwanderung bei dem das Aufnahmeland die Erlaubnis für Niederlassung erteilt
Entwicklungsländer:
niedriger Lebenstandart
starker Bevölkerungszuwachs
ungleiche Einkommensverhältnisse
unzureichende Nahrungsmittelversorgung
Kinderarbeit
hohe Arbeitslosigkeit
fehlendes Geld für Investionen
kaum technische Ausrüstung
schlechte ärztliche Versorgung
niedriger Bildungsstand
mangelnde Infrastruktur
Welt:
ehemalige Kolonien die nach dem 2. WK unabhängig wurden
Folgen der Armut:
niedrige Lebenserwartung
Unterernährung
schlechte Bildung
wenig Exportstriktur des jeweiligen Landes
weniger Verbrauch an wichtigen Rochstoffen
Entwicklunghilfe:
„Hilfe zur Selbsthilfe“
auf Gebiet der...
Bildung
Politik
Wirtschaft
humanitärem Gebiet
man unterscheidet in:
staatliche Hilfe nichtstaatsliche Hilfe
günstige Darlehen - von Kirchen
liefern von Technik - politische Stiftungen
entsenden von Fachleuten - private Investitutionen
Ziel:
Entwicklungsländer sollen sich zu Industrieländer entwickeln
Hilfsorganisationen:
amnesty international
Gesellschaft für Menschenrechte
UNICEF
Brot für die Welt
Deutsches und Internationales Rotes Kreuz
Deutsche Welthungerhilfe
Human Rights Watch
WHO
Komlex 5 – Frieden und Friedenssicherung
Was ist Frieden:
Frieden ist ein Zustand in dem es keinen Krieg und keine Gewalt gibt
Frieden ist ein Zustand in dem:
sozieale Gerechtigkeit verwirklicht wird
Ungleichheit zwischen den Staaten beseitigt ist und keine Armut bzw.
Mangel herrscht
gesichert ist, das persönliche, gesellschaftliche und politische Beziehungen in takt sind
das überleben der Menscheit gesichert ist
Bedingungen:
Vermeidung bzw. Beseitigung von Ausbeutung
Vermeidung von Naturzerstörung
Vermeidung von Hunger
Vermeidung bzw. Abschaffung von Armut
Verkleinerung der Unterschiede zwischen Arm und Reich
Verhinderung bzw. Beseitigung von Kriegen
Konfliktquellen bzw. -herde:
afrikanische Länder
Israel
Kaschmir
Ursachen:
politische Unterdrückung
keine freie Entfaltung
Rassenhass
verschiedene politische Meinungen
verschiedene religiöse Meinungen
Die UNO und die Friedenssicherung:
Aufagben:
Weltfrieden erhalten, wenn dieser da ist
im Sicherheirtsrat Entscheidungen fällen
ethnische Säuberungen stoppen
Terrorismus bekämpfen
Ziele:
Weltfrieden
Terrorismus besiegen
den Ländern der 3. Welt helfen
unterschiede zwischen Arm und Reich beseitigen
es muss Einigkeit herrschen bei Rassenfragen
Erfolge:
Lösung des Kosovo-Konfliktes
einige Afrika-Konflikte gelöst
teilweise abwenden von den USA
keine Mandat für den Kriegseinsatz gegen den Irak
Rolle der Bundeswehr:
große Rolle, obwohldiese nur 300 000 – 400 000 Mann/Frau stark ist
mit die wichtigste „Armee“ in Europa
Deutsche Sicherheitspolitik:
feste und tiefe Freundschaft bzw.
Zusammenarbeit mit Verbündeten
Konflikte und Krisen vorbeugen/eindämpfen
Sicherheit sichern und vertiefen
die Rolle Europas stärken
mit Russland ins Reine kommen
keine neuen Konfontationen in Europa zulassen
militärisch einsetzbar bleiben
Aufgaben der Bundeswehr:
Landesverteidigung
Einsatz im Katastrophengebiet
Einbindung in die NATO
dient dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der UNO
Rolle der NATO:
wichtigstes militärisches Bündnis
greift bei Bedrohungen einWählt
Komplex 6 – Bundesrepublik Deutschland
Förderalismus:
polistisches System, das die Zuständigkeiten auf verschiedene Ebenen Verteilt
Bund ,Länder und Gemeinden
Bundestag:
wählt den Bundeskanzler
schlägt Gesetze vor
besteht aus 604 Direktmandaten
verschiedene Parteien
Bundesrat:
besteht aus den jeweiligen Landesregierungen
verabschiedet Gesetze
führt Debatten durch
Bundesverfassungsgericht:
oberstes gericht Deutschlands
Sitz in Karlsruhe
16 neutrale Richter
Bundespräsident:
ist das formelle Staatsoberhaupt
darf keinen anderen Beruf ausüben
nicht politisch aktiv sein
Gewaltenteilung:
Exekutive ausführend
Legislative gesetzgebend
Judikative richterlich
Landesebene:
die jeweiligen Landesregierungen bestimmen die Politik des Landes jedoch müssen dich diese nach dem Grundgesetz halten
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