Referat aus betriebstechnik:
Referat aus Betriebstechnik Nr. 10
Unternehmensgründung
Zusammenfassung Seite 2
Gründungsmotive Seite 3
Die Entscheidung über den Unternehmensgegenstand Seite 3
Die Standortentscheidung Seite 3
Natürliche Standortbindung Seite 3
Rechtliche Standortbindung Seite 3
Standortfaktoren Seite 3
Rohstoffe Seite 3
Energie Seite 4
Arbeitskräfte Seite 4
Grundstücke Seite 4
Umweltschutzbestimmungen Seite 4
Absatz Seite 4
Verkehrslage und Transportkosten Seite 4
Steuerbelastung und Subventionen/Förderungen Seite 4
Politische Sicherheit Seite 5
Spezielle Anforderungen Seite 5
Die Standortwahl Seite 5
Finanzierungsentscheidung Seite 5
Arten der Finanzierung Seite 5
Einlagenfinanzierung Seite 5
Kreditfinanzierung Seite 5
Selbstfinanzierung Seite 5
Gewerbeschein Seite 6
Anmeldungsgewerbe Seite 6
Handwerke Seite 6
Nicht bewilligungspflichtige gebunden Gewerbe Seite 6
Freie Gewerbe Seite 6
Bewilligungspflichtige gebunden Gewerbe Seite 6
Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben Seite 6
Juristische Personen, OHG, KG Seite 7
Literatur:
Wirtschaft, Recht und Staat 1; 3 Auflage
Broschüre der Wirtschaftskammer
0 ZUSAMMENFASSUNG
Es ist als erstes zu beachten, warum man ein Unternehmen gründen will. Man kann zwischen 2 Gründungsmotiven unterscheiden: 1. Individuelle Motive (z.B. hohes Einkommen, größere Unabhängigkeit) und 2.
Gesamtwirtschaftliche Motive (z.B. Schaffung neuer Arbeitsplätze).
Die Entscheidung über den Unternehmensgegenstand ist für Klein- und Mittelbetrieben von den persönlichen Neigungen und Lebensumständen der Unternehmer bestimmt. Bei Großbetrieben fällt die Entscheidung aufgrund der Marktforschungsergebnisse.
Die Wahl des Standortes entscheidet wesentlich über Erfolg oder Mißerfolg eines Unternehmens.
Die Standortfaktoren entscheiden wesentlich welcher Standort vorteilhaft für das Unternehmen ist.
Standortfaktoren sind:
Rohstoffe
Energie
Arbeitskräfte
Grundstück
Umweltschutzbestimmungen
Absatz
Verkehrslage und Transportkosten
Steuerbelastung und Subventionen / Förderungen
Politische Sicherheit
Spezielle Anforderungen
Finanzierung bedeutet die Beschaffung der benötigten Mittel. Es gibt verschieden Arten von Finanzierungen:
Einlagenfinanzierung: d.h. Die Eigentümer stellen dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung
Kreditfinanzierung
Selbstfinanzierung: d.h.
Einbehaltung von Gewinnen
Gewerbe kann man in 2 Gruppen einteilen:
Anmeldungsgewerbe: das sind Gewerbe, bei denen man einen Befähigungsnachweis benötigt. Die Anmeldungsplichtigen Gewerbe müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden.
Bewilligungsplichtige gebundene Gewerbe: das sind Gewerbe, die aus öffentlicher Rücksicht erst nach Erlangung einer Bewilligung ausgeübt werden dürfen.
Die Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes ist die Eigenberechtigung des Unternehmers und der Mangel an Ausschlussgründen.
Bei den Juristischen Personen, OEG, OHG, KEG und KG müssen ihren Sitz oder Niederlassung in Osterreich haben und einen gewerblichen Geschäftsführer oder Pächter bestellt haben.
Gründungsmotive
Als Gründungsmotive können individuelle und gesamtwirtschaftliche Motive auftreten.
Individuelle Motive können wirtschaftlicher Natur sein (z.B. hohes Einkommen) und persönlicher Natur sein (z.B. größere Unabhängigkeit).
Gesamtwirtschaftliche Motive können sein:
Schaffung neuer Arbeitsplätze
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
Erhöhung der Autonomie der Volkswirtschaft, etc.
Die Entscheidung über den Unternehmensgegenstand
Die Entscheidung über den Unternehmensgegenstand ist bei Klein- und Mittelbetrieben sehr stark von den persönlichen Neigungen und Lebensumständen der Unternehmer bestimmt:
Welche Fähigkeiten und Neigungen besitzt der Unternehmer
Mit wem möchte der Unternehmer gerne zusammenarbeiten?
Wieso wurde überlegt, ein Unternehmen zu gründen?
Bei Großbetrieben fällt die Entscheidung nach intensiver Marktforschung.
Die Standortentscheidung
Die Wahl eines Standortes entscheidet wesentlich über Erfolg oder Mißerfolg einer Gründung. Falsche Standortentscheidungen sind meist schwer rückgängig zu machen da:
oft hohe Investitionen getätigt wurden
Arbeitskräfte ausgebildet wurden, die das Gebiet nicht verlassen wollen
Es ist zu unterscheiden, ob ein Betrieb den Standort frei wählen kann oder ob er an einen bestimmten Standort gebunden ist.
Natürliche Standortbindung
Natürliche gebunden Standorte findet man vor allem bei Betrieben der „Urproduktion“ (Bergbau, Erdölförderung, Landwirtschaft).
Rechtliche Standortbindung
Jede Niederlassung eines Unternehmens ist an rechtliche Vorschriften und Bedingungen gebunden (Lärmbelästigung, Abgasvorschriften, etc.)
Standortfaktoren
Die Standortfaktoren sind Einflußgrößen, die einen bestimmten Standort ausmachen.
Standortfaktoren sind Vorteile, die ein bestimmter Ort für die Leistungserstellung und für die Leistungsverwertung bieten
Rohstoffe
Der Standort wird sich an den Rohstoffvorkommen orientieren wenn:
Materialien verarbeitet werden, die im Produktionsprozeß stark an Gewicht verlieren, da der Transport des leichteren Endprodukts billiger ist als der des schwereren
Materialien verarbeitet werden, die im Rohzustand leicht verderblich sind
Energie
Die Energieorientierung spielte in der Vergangenheit eine wichtige Rolle, heute nur noch in den Entwicklungsländern. In den Industriestaaten ist Energie in Form von elektrischen Strom, Erdöl und Erdgas leicht und billig zu transportieren. Die Bedeutung der Energieorientierung nimmt daher ab.
Arbeitskräfte
Die Orientierung an den verfügbaren Arbeitskräften spielt vor allem in Zeiten der Hochkonjunktur eine bedeutende Rolle. In Gebieten mit geringer Betriebsdichte ist es meist möglich, Arbeitskräfte billiger anzustellen. Ferner ist durch die geringe Zahl der Arbeitsmöglichkeiten die Gefahr der Abwanderung geringer.
Grundstücke
Mit zunehmender Industrialisierung wird es immer schwieriger, die notwendigen Grundstücke zu einem angemessenen Preis zu erhalten. Zu beachten ist, daß Grundstücke auch für zukünftige Erweiterungen zur Verfügung stehen.
Umweltschutzbestimmungen
Die Umweltschutzbestimmungen führen oft zu erheblichen Kosten. Viele Unternehmer weichen daher in Gebiete aus, in denen die Umweltschutzbestimmungen noch nicht so streng gehandhabt werden.
Absatz
Vor allem Einzelhändler wählen ihre Standorte in der Nähe der Abnehmer.
Es gibt 2 Erscheinungen:
Agglomerationsorientierung: d.
h. Betriebe einer bestimmten Branche häufen sich in einem bestimmten Gebiet. Den Kunden wird bekannt, daß es in diesem Gebiet eine gute Übersicht über ein bestimmtes Warenangebot gibt, sie reisen daher aus einem weiten Umkreis an, und es kommt zu einer größeren Käuferdichte. Dadurch verbessert sich der Absatz – trotz der größeren Konkurrenz
Es gibt auch die Vermeidung von Konkurrenz, da wird der Standort so gewählt, daß kein Konkurrenzbetrieb in der Nähe ist. Die Standortberatungsstellen der Kammern geben Auskunft, in welchen Gebieten, wleche Arten von Betrieben fehlen.
Verkehrslage und Transportkosten
Sowohl bei der Leistungserstellung, als auch bei der Leistungsverwertung spielen Verkehrslage und Transportkosten eine große Rolle.
Steuerbelastung und Subventionen / Förderungen
Die unterschiedliche Besteuerung von Umsatz, Gewinn und Vermögen in den einzelnen Ländern spielt vor allem bei der Standortwahl internationaler Unternehmen eine Rolle. Manche Länder bieten bei Neugründung Steuerfreiheit an. Auch innerhalb eines Staates können die Gemeinden in beschränktem Umfang Steuerermäßigungen gewähren.
Eine immer größerer Rolle bei der Standortentscheidung spielt die Unterstützung privater Unternehmensgründungen durch die öffentliche Hand.
Politische Sicherheit
Bei internationalen Konzernen spielt die politische Sicherheit eine immer größere Rolle. Es soll die Gefahr des Gewinntransfers durch Änderung der Devisenbestimmungen verhindert werden, es werden daher Staaten mit stabiler Regierungsform bevorzugt.
Spezielle Anforderungen
In einzelnen Brachen können noch spezielle Anforderungen die Standortentscheidung beeinflussen. (z.B. Qualitätswasser bei Brauereien)
Die Standortwahl
Eine Orientierung an einem Standortfaktor ist selten. Bei der Wahl des Standortes werden die verschiedenen Vorteile und Nachteile systematisch gegenübergestellt. Standortberatungsinstitute, Wirtschaftskammer und private Beratungsgesellschaften bieten Informationen und Beratung.
Finanzierungsentscheidung
Finanzierung bedeutet die Beschaffung der benötigten finanziellen Mittel. Investition ist die Verwendung der finanziellen Mittel.
Arten der Finanzierung
Die Finanzierungsmaßnahem können unterschieden werden:
Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in:
Eigenfinanzierung (Zuführung von Eigenkapital)
Fremdfinanzierung (Zuführung von Fremdkapital)
Nach der Herkunft des Kapitals in:
Außenfinanzierung (Kapital fließt von außen zu)
Innenfinanzierung (Kapital stammt aus dem betrieblichen Umsatzprozeß)
Einlagenfinanzierung
Bei der Einlagenfinanzierung stellen die Eigentümer des Unternehmens dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung, bzw. es wird weitere Anlagesuchenden die Möglichkeit geboten, sich am Unternehmen zu beteiligen.
Kreditfinanzierung
Ein Kredit liegt dann vor, wenn Leistung und Gegenleistung zeitlich auseinanderfallen. Wie ein Kaufvertrag ist auch der Kreditvertrag eine übereinstimmende Willenserklärung.
Der Kreditvertrag regelt die verschiedenen Bedingungen des Kredites.
Selbstfinanzierung
Selbstfinanzierung erfolgt durch Einbehaltung von Gewinnen.
Gewerbeschein
Anmeldungsgewerbe
Das sind Gewerbe, die bei der Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen aufgrund einer Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde ausgeübt werden dürfen.
Handwerke
Handwerke, wenn als Befähigungsnachweis die Meisterprüfung einschließlich der Unternehmerprüfung oder einer dem Handwerk entsprechenden Universität oder berufsbildenden höheren Schule und eine mehrjährige fachliche Tätigkeit vorgeschrieben ist. Die Gewerbeordnung enthält fast 80 Handwerke.
Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe
Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe, wenn ein Befähigungsnachweis anderer Art als die Meisterprüfung vorgeschrieben ist.
Es gibt 22 solcher Gewerbe(z.B. Fotografen, Fremdenführer etc.).
Freie Gewerbe
Freie Gewerbe sind alle Gewerbe, die nicht zu den Handwerken oder gebundenen Gewerben gehören. Die freien Gewerbe sind in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich angeführt.
Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe
Das sind Gewerbe, die aus öffentlichen Rücksichten erst nach Erlangung einer Bewilligung ausgeübt werden dürfen. Die Gewerbeordnung enthält 22 solcher Gewerben (z.B. Waffengewerbe, Sicherheitsgewerbe).
Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben
Sie gelten als Erfordernis für die Ausübung von jedem Gewerbe, es sind:
Die Eigenberechtigung, das ist die Berechtigung, sein Vermögen selbst zu verwalten. Sie tritt im Allgemeinen mit der Vollendung des 19.
Lebensjahres ein.
Der Mangel an Ausschlussgründen. Ausschlussgrund ist vor allem die von einem Gericht erfolgte Verurteilung zu einer 3 Monat übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen, wenn die Verurteilung weder getilgt ist noch einer Beschränkung der Auskunft aus dem Strafregister unterliegt, weiters die Bestrafung durch die Finanzstrafbehörden wegen bestimmter Finanzvergehen wie Schmuggel oder Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsarbeiten unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Ausübung eines Gewerbes (ausgenommen Waffengewerbe, Rauchfangkehrer).
Juristische Personen, OEG, OHG, KEG, KG
Sie müssen ihren Sitz oder Niederlassung in Österreich und einen gewerblichen Geschäftsführer oder Pächter bestellt haben. Wenn es sich um die Ausübung eines Gewerbes handelt, für das sie Erbringung eines Befähigungsnachweises vorgeschrieben ist, muß dieser Geschäftsführer bei juristischen Personen dem zur gesetzlichen Vertretung beauftragten Organ angehören, bei einer OHG oder bei einer KG muß dieser ein Gesellschafter sein.
Der Geschäftsführer bzw. der Gesellschafter muß mindestens 20 Stunden in der Woche im Betrieb beschäftigt und sozialversichert sein.
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