Die erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer Wer ist Steuerpflichtig? Alle Personen die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeachtlich ihrer Staatangehörigkeit. Wann wird die Steuer fällig? Das Finanzamt des Beteiligten sendet einen Erklärungsvordruck nach einiger Zeit an den Erben, dieser muss in innerhalb von drei Monaten die Kenntnisnahme dem Finanzamt anzeigen. Welche Steuersätze gibt es? 10 % für Eltern, Stief- und Pflegeeltern, sowie Nachkommen von Stief- und Pflegekindern 20 % für die Geschwister , Stiefeltern, Schwiegereltern und Grosseltern 30 % für die übrigen Erbschaftsempfänger Welche Freibeträge und Steuerklassen gibt es? 25.000 EUR für jeden Elternteil, Stief- und Pflegeeltern sowie Nachkommen von Stief- und Pflegekindern 20.000 EUR für die übrigen Empfänger Die Erbschaftssteuer fällt bei den Steuerklassen I, II und III an. Welche Körperschaft erhält die Steur? Keine
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