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  Die eu

WiPo – Lernpaper Die Flagge: Kranz aus 12 goldenen, fünfzackigen Sternen auf dunkelblauem Grund Die Zahl 12 ist ein altes Sinnbild für Vollkommenheit Der Kreis stellt die Einigkeit der europäischen Völker dar   Die Hymne: ...ist "An die Freude" (aus Beethovens neunter Symphonie) ...

steht für Freiheit, Gemeinschaft und Frieden zwischen den Bürgern der EU   Die EU-Länder: Gründung: Belgien, Luxemburg, Niederlande, Deutschland, Frankreich, Italien 1973: Dänemark, Großbritannien, Irland 1981: Griechenland 1986: Portugal, Spanien 1995: Finnland, Österreich, Schweden 2004: Polen, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern, Malta, Slowenien, Ungarn, Slowakei (Osterweiterung)   Der Europa-Zug: (€uro-Express) – Die Idee vom geeinten Europa... 1951 – Paris – Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1957 – Rom – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – Zollunion 1993 – Maastricht – Wirtschaftsunion 1999 – Brüssel – Währungsunion 1999 – Berlin – Agenda 2000 1. Vorbereitungen für die Osterweiterung2. Reformen in der Agrarpolitik 2000 – Nizza – Die EU-Charta der Grundrechteà Sie enthält im Wesentlichen die Grundrechte der Verfassung der Mitgliedsstaaten Die Säulen der EU: Die Europäische Gemeinschaft Außen- und Sicherheitspolitik Innen- und Justizpolitik Unionsbürgerschaft Friedenssicherung   Zoll- und Binnenmarkt Stärkung vom Demokratie und Menschenrechten Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus, Menschenhandel, Drogen- und Waffenhandel Agrarpolitik Zentralgesteuertes Kommunikationsnetz Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden Handelspolitik Gemeinsame Standpunkte und Aktionen Europäisches Polizeiamt Verkehrspolitik Langfristig: Gemeinsame Verteidigungspolitik Außengrenzen     Währungspolitik     Bildung, Jugend und Kultur     Gesundheitswesen     Verbraucherschutz     Umwelt     Entwicklungszusammenarbeit     Wettbewerbsregeln     Einwanderungs- & Asylpolitik     Forschung     Die EU-Organe: Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)à besteht aus Fachministern (Agrarminister, Rat der Finanzminister, Rat der Verkehrsminister)à Gründung am 1.

Juli 1967à Gesetze für die EU werden hier beschlossen, braucht aber häufig die Zustimmung vom Europäischen Parlament. Kompromisse mit dem Parlament und der Kommission sind das Ziel! Die Europäische Kommissionà Hüterin der Verträge, achtet auf das Einhalten der vertraglichen Pflichten der Mitgliedsstaaten.à Gründung am 1. Mai 2004à 25 Kommissare (1 Kommissar pro EU-Staat) à unabhängig und nur Europa verpflichtetà Es werden Vorschläge für die Gesetze erarbeitet. Das Europäische Parlamentà 732 Abgeordnete vertreten die Bürger Europas (Anzahl pro Land hängt von Einwohnerzahl ab!)à In vielen Bereichen wird hier gleichberechtigt neben dem Rat über EU-Gesetze entschieden.à Entscheid über den Haushalt der EU – kontrolliert die Arbeit von Kommission und Ministerrat.

à Wahl der Abgeordneten alle 5 Jahre / Amtszeit des Präsidenten beträgt 2 ½ Jahre.à Zustimmung des Parlaments ist für den Beitritt in die EU notwendig... Der Europäische Ratà Der Gipfel – Wegweiser der EUà Verantwortlich für entscheidende Änderungen in der Politik und in der EUà Staats- und Regierungschefs treffen sich 2x jährlich mit dem Kommissionpräsidentenà Leitlinie und allg. Ziele der europäischen Politik werden festgelegt.

– Beschlüsse sind Aufträge für den Ministerrat. Die Europäische Zentralbank (EZB)à Seit dem 1.1.1999 übernimmt sie alle Funktionen einer unabhängigen Bank.à Vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisstabilität in Europa Der Europäische Gerichtshof (EuGH)à Rechtssprechungsorgan der EU – Sitz in Luxemburgà Ziel und Aufgabe ist die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft und den Organen der EU zu sichern. à Jedes EU-Mitgliedsland hat einen Richter, 8 Generalanwälte (à unterstützen das Gericht)à Rechtshüter sind für 6 Jahre im Amt, teilweise Neubesetzung nach 3 Jahrenà Alle Personen müssen die Gewähr für die Unabhängigkeit der EuGH bieten.

(unparteiisch sein)   Zusammenarbeit der Organe: Kommission à [Vorschläge] à Ministerrat Ministerrat à [Entscheidungen] à KommissionParlament à [Mitentscheidung, Anhörung, Beschlüsse] à Ministerrat Ministerrat à [Mitentscheidung, Anhörung, Beschlüsse] à ParlamentParlament à [Bestätigung bzw. Zwang zum Rücktritt, Anfrage, Kontrolle] à Kommission Voraussetzungen für den Beitritt: Aufbau eines demokratischen Staates Fähigkeit und Bereitschaft die gemeinsamen Vorschriften und Maßnahmen der EU durchzuführen. Einführung der Marktwirtschaft Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU standzuhalten. Fähigkeit der EU zur Aufnahme neuer Mitglieder

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