Jugendpraktika im betrieb
Betriebs und Orientierungspraktika stellen für Jugendliche eine interessante Möglichkeit dar, um die Berufswahl zu erleichtern. Für Unternehmen ist diese Arbeitsform, ein Instrument, das eine Vorauswahl der Mitarbeiter ermöglicht, ohne die Pflicht, die Praktikanten schließlich fix einzustellen
Das Betriebspraktikum stellt kein Arbeitsverhältnis dar, weshalb es auch nicht entlohnt wird. Der Betrieb kann sich dem Praktikanten eine Studien-, oder eine Ausbildungsbeihilfe oder ein Spesenrückvergütung gewähren. Wichtig: Was die Sicherheit am Arbeitsplatz anbelangt wird der Praktikant dem unter geordneten Arbeitnehmer gleichgestellt. Die Dauer des Praktikums ist beschränkt (siehe Grafik) Sowohl der Praktikant als auch der Betrieb können das Arbeitsverhältnis aber auch vor Ablauf der Frist ohne Verpflichtungen beenden, es sei denn, es wurde in der Vereinbarung anders abgemacht. Besteht gegenseitiges Interesse an einer Fortführung der Zusammenarbeit: können die gesetzlich vorgesehenen Instrumente (Lehrvertrag, Eingliederungsvertrag, befristeter Vertrag usw.
) in Anspruch genommen werden, um ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis einzugehen.
Betroffene Personen
Das Praktikum in Anspruch nehmen können Jugendliche die Schulpflicht erfüllt haben oder noch erfüllen darunter:
Oberschüler
Oberschüler mit Abschluss
Schüler von Berufsschulen und Bildungslehrgängen
Jugendliche, die ihre erste Arbeitstelle suchen (18 bis 25 Jahren bzw. bis 29 Jahre, falls im Besitz eines akademischen Abschlusses)
Universitätsstudenten und Jugendakademiker
Arbeitslose Arbeitnehmer sowie jene, die in die Mobilitätslisten eingetragen sind
Sozial benachteiligte Personen und Menschen mit Behinderung. Als sozial benachteiligt gelten u.a. Personen mit physischer oder psychischer Invalidität, Personen in psychiatrischer Behandlung, Drogenabhängige, Alkoholiker, Minderjährige im erwerbfähigen Alter, die schwierigen familiären Situationen leben, Verurteilte, die zu den Maßnahmen in Alternative zur Freiheitsstrafe zugelassen sind
EU-Bürger, die Arbeitserfahrungen in Italien sammeln wollen, sowie Nicht-EU Bürger (im Rahmen der bilateralen Abkommen, ohne Altersbeschränkung).
Die Vermittler
Folgende Einrichtungen können Berufspraktika vermitteln:
Das Arbeitsinspektorat
Universitäten und Einrichtungen für Universitätausbildung
Schulämter und Schulen
Private Bildungseinrichtungen ohne Gewinnabsichten
Öffentliche Bildungseinrichtungen
Arbeitsgliederungsdienste für Menschen mit Behinderung
Nicht EU-Bürgern in Italien können unter bestimmten Voraussetzungen von einer ausländischen Körperschaft vermittelt werden.
Vorraussetzungen
Höchstzahl für Praktikanten im Betrieb:
Unternehmen, die bis zu fünf unbefristet Angestellt haben, können einen Praktikanten einstellen, bei sechs bis 19 unbefristet Angestellte sind es maximal zwei (gleichzeitig) ab 20 zeitlich unbefristete Angestellten beträgt der höchstmögliche Anteil von Praktikanten zehn Prozent.
Tutoren
Jedes Praktikum muss zwei Tutoren vorsehen, den Ausbildungs-Tutor und den Betriebs-Tutor. Der von den Vermittlern gewählte Ausbildungstutor ist der didaktisch und organisatorisch Verantwortliche, der am Ende auch die Ergebnisse des Praktikums überprüft. Betriebs-Tutor ist gewöhnlich der Abteilungsleiter und betreut den Praktikanten in seinem Arbeitsbereich und bespricht auch die arbeitstechnische Probleme mit ihm.
Vereinbarungen:
Damit ein Praktikum gültig ist, muss von Seiten der Vermittler und des Unternehmens eine Vereinbarung unterzeichnet und anschließend der Provinz, dem Arbeitsinspektorat, den Gewerkschaftsvertretungen, den Arbeitsunfallinstitut und dem aufnehmenden Betrieb übermitteln.
Darin enthalten müssen:
Ziele, Abwicklung, Dauer und Zeitraum des Praktikums
Namen des Bildungs- und des Betriebstutors
Eckdaten der Versicherungen
Abteilung, in der, der Praktikant arbeitet
Bericht des Betriebes:
Am Ende des Praktikums verfasst der Betriebs-Tutor einen Bericht, in der er die Tätigkeit und die erworbenen Kenntnisse des Praktikanten beschreibt, sowie eine Bewertung vornimmt. Auch der Betrieb selbst kann am Ende des Praktikums von Studenten einen Bericht über seine gesammelten Erfahrungen verlangen.
Sommerpraktikum zur Orientierung:
Die Verordnung Nr. 276/2003 sieht für Studenten und Schüler die Möglichkeit vor, während der Sommerferien an Praktika zur Orientierung und praktischer Schulung teilzunehmen. Die Höchstdauer eines solchen Praktikums beträgt drei Monate, wobei ein Taschengeld von höchstens 6000 € ausbezahlt werden kann.
Versicherungspflicht
Die Praktikanten müssen beim Arbeitsunfallinstitut INAIL gegen Arbeitsunfälle versichert werden, auch die Pflicht.
In der Vereinbarung muss die Nummer der Versicherungsposition angeführt werden. Die Versicherungen müssen auch die Tätigkeit abdecken, die der Praktikant außerhalb des Betriebes durchführt und die im Ausbildungs- und Orientierungsprojekt enthalten sind.
Dauer des Betriebspraktikums
Höchstdauer
Personengruppe
3 Monate
Schüler (Sommer)
4 Monate
Oberschüler
6 Monate
Arbeitslose und Personen, die in den Mobilitätslisten eingetragen sind
6 Monate
Schüler der staatlichen Berufschulen, der Berufsbildungskurse, Maturanten und Studenten in Weiterbildungskursen
12 Monate
Universitätsstudenten und Maturanten, die Uni-Lehrgänge Weiterbildungs- und Spezialisierungskurse oder –schulen, auch nicht akademischen Charakters, besuchen
12 Monate
Benachteiligte Personen im Sinne des Absatzes 1 Art. 4 des Gesetzes Nr.381 vom 8. November
24 Monate
Menschen mit Behinderung
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