Kommanditgesellschaft kg
1.2.3.3. Kommanditgesellschaft (KG)
Zusammenfassung
Die KG ist durch folgende Merkmale charakterisiert: (1) Zusammenschluss von mindestens zwei Personen; (2) Handelsgesellschaft; (3) gemeinschaftlich Firma; (4) mindestens ein Vollhafter (Komplementär) und mindestens ein Teilhafter (Kommanditist).
Die Firma muss die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten.
Die Rechte und Pflichten des Komplementärs entsprechen denen eines OHG Gesellschafters.
Die Kommanditisten besitzen gesetzlich keine Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse und kein Recht auf Privatentnahmen.
nach Eintragung der KG ins Handelsregister und voller Leistung der Kapitaleinlage haften die Kommanditisten nur mittelbar und beschränkt (Risikohaftung).
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