Leasing: arten und einsatzmöglichkeiten
1 Vorwort Begriffserklärung
Leasing (englisch: Vermietung), modernes Finanzierungskonzept im Wirtschafts- wie auch Privatleben, mit dessen Hilfe Investitions- oder Konsumgüter für eine zeitlich begrenzte Dauer gegen ein vereinbartes Entgelt (Miete) genutzt und anschließend zurückgegeben oder zum verbleibenden Restwert gekauft werden können. Im Anschluss an den abgelaufenen Leasingvertrag wird häufig ein neuer Vertrag eingegangen. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt einerseits in der kurz- bis mittelfristig erheblich geringeren finanziellen Belastung, andererseits aber vor allem darin, dass stets ein modernes, den aktuellen Erfordernissen entsprechendes Produkt zur Verfügung steht. Weit verbreitet ist besonders das Leasen von Kraftfahrzeugen, sowohl bei Firmen wie auch bei Privatpersonen. Zudem ist Leasing mit Steuervorteilen verbunden. Für Privatkunden ist Leasing allerdings nur beschränkt sinnvoll, da langfristig gesehen - ähnlich wie beim Ratenkauf - höhere Kosten entstehen und der Nutzen (beispielsweise in der Form, stets das neueste Automodell zu fahren) hiergegen abgewogen werden muss.
Als Vermittler eines Leasingvertrages können sowohl der Hersteller, eine Verkaufsorganisation oder auch eine Leasinggesellschaft auftreten. Diese bezeichnet man als Leasinggeber. Der Leasingnehmer (Firma oder Verbraucher) erhält die Sache (z. B. ein Computersystem, eine Produktionsanlage oder ein Kraftfahrzeug) zum Gebrauch. Formal handelt es sich um einen Mietvertrag, wobei der Leasingzins (die Miete) so berechnet ist, dass der Substanzwert der Sache nach Ablauf des Leasingvertrags bezahlt ist.
Wird dem Leasingnehmer vertraglich die Option eingeräumt, die Sache später zu kaufen (wobei die bisherigen Mietzahlungen auf den Kaufpreis angerechnet werden), kann auch von Mietkauf gesprochen werden. Das Leasing unterliegt - als spezielle Form der Kreditgewährung- den Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes (gesetzliche Regelungen und andere Maßnahmen und Initiativen zum Schutz des Verbrauchers vor Benachteiligung und Übervorteilung im Wirtschaftsleben.). Der Leasingnehmer trägt regelmäßig die Haftung für die Instandhaltung, Beschädigung oder den Untergang der Sache, kann dafür aber auch Ansprüche - z. B. auf Gewährleistung gegenüber Lieferanten - geltend machen.
Das Leasinggut wird steuerlich dem Leasinggeber als Eigentümer zugerechnet, falls die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der normalen Nutzungsdauer der Sache liegt. Die Leasingraten sind für den Leasingnehmer steuerlich absetzbar. Bei einem Kraftfahrzeug wird der Leasingnehmer Halter des Fahrzeugs.
2 Formen des Leasings
Das Leasing unterscheidet sich in verschiedenen Formen. Die mit dem Begriff Leasing oft auftauchenden Arten werden an dieser Stelle genannt und kurz erklärt.
Finanzierungsleasing Bei dieser Finanzierungsart existiert eine fest vereinbarte Grundmietzeit.
Während der Mietzeitphase kann der Vertrag von beiden Parteien nicht gekündigt werden. Das Finanzierungsrisiko wird vom Leasingnehmer getragen, da er das Objekt nicht beliebig zurückgeben kann. Für Objektwartung und Instandhaltung muss ebenfalls der Leasingnehmer sorgen.
Operateleasing Im Sinne des BGB sind Operate-Leasingverträge zivilrechtlich übliche Mietverträge. Bei Operate-Leasingverträgen handelt es sich um kurzfristige Vermietungen von Investitionsgütern. Beide Vertragsparteien können einen solchen Vertrag jederzeit unter Einhaltung der handelsüblichen Fristen kündigen.
Der Leasingnehmer kann sich jederzeit problemlos von dem Leasingobjekt trennen.
Weitere Leasingarten sind das direkte Leasing, das indirekte Leasing und das Hersteller-Leasing.
Direktesleasing Beim direkten Leasing ist der Hersteller Leasinggeber. Dem Hersteller bietet das direkte Leasing die Möglichkeit seinen Absatz zu fördern. Dem Leasingnehmer ist hier der Vorteil gegeben Kauf, Finanzierung, Gewährleistung, Lieferung und Wartung aus einer Hand zu bekommen. Das direkte Leasing ist weitgehend bei Kraftfahrzeugen und Computern vertreten.
Nachteil beim direkten Leasing ist, dass bei dieser Leasingvariante keine Optionsrechte eingeräumt werden (Kauf oder Mietverlängerung nach Ablauf der Grundmietzeit), da der Leasinggeber an neuen Leasingverträgen interessiert ist.
Indirektesleasing Hier schließt der Leasinggeber mit dem Hersteller einen Kaufvertrag über das Leasingobjekt ab und zahlt an diesen den Kaufpreis. Das Leasingobjekt wird vom Hersteller an den Leasingnehmer geliefert. Der Leasingnehmer hat nun nach Objektüberlassung die Pflicht, Leasingraten an den Leasinggeber zu entrichten. Die Leasinggesellschaft hat beim indirekten Leasing das Geschäftsinteresse auf die Abwicklung des Finanzierungsgeschäftes gelegt.
Herstellerleasing Bei dieser Art des Leasings zählt der Leasinggeber sich zum Einflussbereich des Herstellers bzw.
Händlers. Die Hersteller oder Händler treten jedoch nicht selbst als Leasinggeber auf. Tochtergesellschaften werden für die Abwicklung der Leasinggeschäfte genutzt.1
Zur Verdeutlichung stellt die folgende Tabelle die Kennzeichen des ,,indirekten Leasing", ,,direkten Leasing" sowie des ,,Hersteller-Leasing" in Kurzform dar.
Tabelle, Kennzeichen des indirekten und direkten Leasing sowie des Hersteller-Leasing
Indirektes Leasing: - Kauf des Objektes beim Hersteller bzw. Händler, - Überlassung des Objektes durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer, - Nutzung des Objektes und Zahlung der Leasingraten durch den Leasingnehmer.
Direktes Leasing: - Erstellung des Objektes durch den Leasinggeber,- Überlassung des Objektes durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer,- Nutzung des Objektes und Zahlung der Leasingraten durch den Leasingnehmer.Hersteller-Leasing: - Leasinggeber und Hersteller bzw. Händler sind identisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden.
Übliche Leasing-Vertragsformen
Drei Vertragsformen haben sich für das Leasing bewährt. Die Leasing Gesellschaft der Deutschen Bank, GEFA, hat sie wie folgt kurz in einer Broschüre skizziert. Die verschiedenen steuerlich anerkannten Formen decken die unterschiedliche Markanforderung im Wesentlichen ab.
Die für das Finanzierungsleasing typische Aufgabenteilung zwischen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber ist für alle Vertragsformen gleich. Das Leasing-Unternehmen stellt dem Kunden die Nutzung des Investitionsgutes zur Verfügung und übernimmt die Finanzierung; das Leasing-Unternehmen trägt das entsprechende Finanzierungsrisiko. Der Kunde zahlt als Leasing-Nehmer über die Mieten und eventuelle Restwerte die Anschaffungskosten des Leasing-Objektes; der Leasing-Nehmer trägt das unternehmerische Risiko.
3. Vor- und Nachteile des Leasing
3.1.
Vorteile des Leasing
--> Zur Kreditsicherung reichen Leasing-Vertrag und Investitionsgut aus. Beim Leasing besteht der Vorteil, dass keine zusätzlichen Sicherheiten wie beim Bankkredit gefordert werden. Außerdem wird beim Bankkredit nur bis zu einem bestimmten Beleihungswert finanziert. --> Kapazitäten können vorübergehend bei günstiger saisonaler oder konjunktureller Gelegenheit bei bestehenden Zahlungsmittel Engpässen ausgeweitet werden. --> Beim stoßartig auftretenden Bedarf an flüssigen Mitteln entlastet das Leasing den Leasingnehmer (Kauf von Anlagegütern). --> Der vertraglichen Vereinbarung ein Leasingobjekt jederzeit umzutauschen macht den Leasingnehmer an jede Situation anpassungsfähig.
3.2. Aspekte die für das Leasing sprechen
Im Folgenden werden die wichtigsten Vorteile zusammengefasst, die das Leasing im Vergleich zum Mieten oder zum Kauf mit Kreditfinanzierung bietet. --> Leasing erweitert den Handlungsspielraum --> Förderung der Liquidität, Schonung der Kreditlinien --> Ertragsorientierung --> Klare Kalkulationsgrundlage --> Leasing ist bilanzneutral
--> Leasing ist flexibel --> Leasing orientiert sich am Budget --> Leasing bringt steuerliche Vorteile --> Leasing erleichtert die Entsorgung
3.3. Nachteile des Leasing
Neben den hohen Kosten beim Leasing werden folgende Nachteile oftmals genannt: --> Beim auftreten von Zahlungsschwierigkeiten ist der Leasinggeber rechtlich in der Lage dem Leasingnehmer fristlos zu kündigen und ihm das Leasingobjekt wieder abzunehmen.
--> Da während der Grundmietzeit der Leasingvertrag nicht kündbar ist leidet die Anpassungsfähigkeit des Leasingnehmers darunter. --> Ein Leasingnehmer ist anders als ein Käufer nicht in der Lage das Leasingobjekt Abzuschreiben, wenn es veraltet ist (Sonderabschreibung).
4. Schlusskommentar
Das Leasing ist eine finanziell sehr aufwendige Form der Finanzierung. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden, dass vor der Nutzung eines Leasingvertrages alle Faktoren (Kosten, Leasingdauer, evtl. Alternativen usw.
) berücksichtigt werden müssen, denn ein Leasingvertrag ist gegenüber dem Kauf nicht immer Rentabel.
Letzten Endes bleibt zu sagen, dass sich das Leasing einer immer größer werdenden Beliebtheit erfreut. Das Leasing ist eine attraktive Finanzierungsalternative.
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