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  Organisation der krankenkassen

Organisation der Krankenkassen   Kassenarten:   - GKV bestand nach ihrer Einführung in den 80er- Jahren des 19. Jahrhunderts aus  3 Arten:                                     - Ortskrankenkasse (AOK)                                                     - Betriebskrankenkasse (BKK)                                                     - Innungskrankenkasse (IKK) -  in den folgenden Jahrzehnten wurden die Ersatzkassen (EK) zunehmend in das System der GKV mit einbezogen                         AOK: -  bis Ende 1996 Basiskasse im GKV-System -  für jede Region in Deutschland gibt es eine AOK -  ursprünglich hatte jeder Landkreis und jede größere Stadt eine unabhängige       AOK -  durch Konzentrationsprozess Zusammenschluss örtlicher AOKn zu einer             Landes-AOK   BKK: -  kann für einen oder mehrere betriebe desselben Arbeitgebers errichtet                      werden -  bis zur Einführung der Kassenwahlfreiheit 1996 waren versicherungspflichtige Arbeiter und angestellte eines Arbeitgebers Mitglieder der BKK, wenn im Betrieb eine solche bestand -  angestellte konnten als Ersatz in eine Ersatzkasse -  Arbeiter konnten das nicht                                  - der Mitgliederkreis kann über den betrieb hinaus auf alle GKV-versicherte erstreckt werden (Öffnung)   IKK: -  besteht jeweils für die Handwerksbetriebe einer oder mehrerer Handwerkssinnungen  - versichert werden die zur Innung gehörenden Handwerksbetriebe -  kann wie bei der BKK auf alle GKV-versicherte ausgedehnt werden -  wie bei AOK besteht die Tendenz zur Fusion, um sich auf Landesebene zu Landes-IKKn zusammenzuschließen.   EK: -  gehen auf berufsständische Selbsthilfeeinrichtungen zurück -  man unterscheidet wegen der ursprünglichen Berufsbezogenheit    zwischen: - Arbeiter-Ersatzkasse (für bestimmte Handwerksberufe)                            - Angestellten-Ersatzkasse (für kaufmännische und technische                       berufe -  waren bis Mitte der 30er Jahre dieses Jahrhunderts Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, bis sie nach und nach in das GKV-system eingegliedert wurden -  die großen Ersatzkassen bestehen bundesweit und sind die größten Krankenkassen überhaupt                         Innere Struktur der Krankenkassen   -  die KKs sind nach ihrer gesetzlichen Def. "rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung" -         Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat, -  dieser wird alle 6 Jahre von Versicherten und Arbeitgebern gewählt -  für die Besetzung gilt der Grundsatz der Parität, d.h. jeweils die Hälfte der Sitze entfällt auf die beiden Gruppen der Versicherten und Arbeitgeber -  bei den Ersatzkassen besteht der Verwaltungsrat ausschließlich aus Versichertenvertretern -  der Verwaltungsrat wählt den vorstand, überwacht diesen und trifft alle Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind -  er beschließt die Satzung der KK und entscheidet über freiwillige Versicherungsleistungen und die Höhe der Beiträge -  der vorstand ist für das gesamte operative Geschäft und alle Verwaltungsangelegenheiten zuständig -  er besteht je nach Größe der Kasse aus einem, zwei oder drei Mitgliedern -  die Wahl eines Mitgliedes erfolgt auf 6 Jahre und setzt bestimmte berufliche Qualifikationen voraus -  die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus -  der Verwaltungsrat kann ein Vorstandsmitglied auch vor seinem Amtsende abberufen, wenn es sich als unfähig zur Geschäftsführung erweist -  aufgrund des Wettbewerbs um die Mitglieder versuchen die Kassen bereits seit Jahren sich von behördenähnlichen Institutionen zu modernen Dienstleistungen zu verwandeln   Aufsicht über die Krankenkasse   -  jede KK unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht -  für bundesweit tätige KKs übt das Bundesversicherungsamt in Berlin Aufsicht aus -         Aufsichtsbehörden für die nur auf Landesebene tätigen KKs sind die Landessozialminister -  neben der Rechtsaufsicht unterliegen die KKs einer Wirtschaftlichkeitsprüfung -  wegen der Selbstverwaltung muss den KKs bei einer solchen Prüfung ein gewisser Beurteilungsspielraum verbleiben       Verbände der Krankenkassen   -  AOKs, BKKs und IKKs haben sich auf Landes- und Bundesebene jeweils zu verbänden zusammengeschlossen, um die sozialpolitischen Interessen zu vertreten -  daneben besteht die wichtigste Funktion darin, mit Ärzten und sonstigen Leistungserbringern Verträge über die medizinische Versorgung ihrer versicherten abzuschließen -  die verbände der Eks haben die gleiche Funktion, bestehen aber nur auf Bundesebene    

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