Verpfändung
2.4.8.3. Verpfändung (Lombard) von beweglichen Sachen/Wertpapieren
(1) Begriff: Wertpapier bzw. Waren werden bei der Bank als Sicherheit hinterlegt.
Beim Pfandrecht ist die Bank zweifach gesichert.
a) persönliche Haftung des Kreditnehmers
b) Recht auf Verwertung des Pfands
(2) Pflichten:
- Bank:
· sorgfältig aufbewahren
· Pfand zurück geben
- Schuldner
· Kredit zurückzahlen
(3) Vor- und Nachteile
Vorteil: schnelle Kreditvergabe, dingliche Sicherheit
Nachteil: Schuldner kann Pfand nicht mehr nutzen
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