Das gerichtliche (schreibt man klein ;) ) mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren Wenn der Schuldner nicht auf das kaufmännische Mahnverfahren reagiert, kann der Gläubiger Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Dazu muss er einen bestimmten Vordruck verwenden. (Vordruck auf der Seite 167 im VBL Buch abgebildet) Damit wird das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Schuldner eingeleitet. Er wird vom Gericht aufgefordert den ausstehenden Betrag innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Die Gebühren muss der Gläubiger vollstrecken
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