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  Die organe der eu

Die Organe der EU:   Das institutionelle System der EU besteht aus 5 Organen jeweils mit spezifischen Aufgaben:   Das europäische Parlament Die europäische Kommission Der europäische Rechnungshof Der europäische Gerichtshof Der Rat der europäischen Union   Diese Organe werden durch 5 weitere wichtige Einrichtungen ergänzt:   Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss Der Ausschuss der Regionen Die europäische Zentralbank Der europäische Bürgerbeauftragte Die europäische Investitionsbank   Das europäische Parlament (Stimme des Volkes):   Es wird von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten gewählt und wird als die demokratische Stimme der Bürger bezeichnet. Alle fünf Jahre wird direkt gewählt und die Sitzordnung im Plenum (=Versammlung aller Mitglieder) richtet sich nach sieben Fraktionen (Vertreter einer Partei?). Diese Fraktionen sind Ausdruck der politischen Grundhaltung der nationalen Partei, der die Mitflieder jeweils angehören. Die Abgeordneten müssen jedoch keiner Fraktion angehören. Die europäischen Bürger können den Petitionsausschuss an das Parlament richten. Außerdem ernennt das europäische Parlament einen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden von Bürgern über Missstände in der EU - Verwaltung nachgeht.

Pat Cox ist Präsident des europäischen Parlaments.   Das Europäische Parlament hat Gesetzgebungsrechte, Haushaltsrechte und Kontrollrechte. Gesetzgebungsrechte Das Parlament kann im so genannten Mitentscheidungsverfahren (Parlament und Rat entscheiden gemeinsam) Gesetzentwürfe der Europäischen Kommission ändern oder sie zu Fall bringen, wenn der Ministerrat diese Änderungen nicht akzeptiert. Außerdem kann es Gesetzentwürfe verabschieden, wenn es Änderungsvorschläge des Rats billigt.Das Parlament kann die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten, wenn es der Ansicht ist, dass zu einer Frage ein Gemeinschaftsgesetz erforderlich ist. Haushaltsrechte Das Parlament berät gemeinsam mit dem Ministerrat den Haushaltsentwurf der Kommission und verabschiedet ihn.

Das Parlament kann überdies den Haushaltsplan insgesamt ablehnen. Rat und Parlament bilden also gemeinsam den Haushaltsgesetzgeber der EU. Das Parlament prüft mit Unterstützung des Rechnungshofes auch die Ausführung des Haushaltsplans. Kontrollrechte Das Parlament muss zustimmen, wenn die Mitgliedstaaten einen neuen Präsidenten der Kommission benennen.Eine neue Kommission kann erst in ihr Amt berufen werden, wenn das EP ihrer Ernennung nach Prüfung aller Kandidaten zugestimmt hat. Das EP kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum mit 2/3  der abgegebenen Stimmen und der Mehrheit der Mitglieder geschlossen zum Rücktritt zwingen.

Weitere Kontrollmöglichkeiten sind Debatten und Abstimmungen über das Arbeitsprogramm, den jährlichen Gesamtbericht der Kommission über Erklärungen, die jede Präsidentschaft der Union zu Beginn und zum Ende ihrer halbjährlichen Amtszeit sowie nach Treffen des Europäischen Rats (vor dem Plenum des Europäischen Parlaments) abgibt. Am Schluss dieser Debatten legt das Parlament seine Haltung in einer Entschließung fest. Das Parlament hat das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, die Hinweise auf vermutete Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht prüfen. Außenbeziehungen Völkerrechtliche Verträge der Gemeinschaft wie Beitrittsbeschlüsse und Assoziierungsabkommen können nur in Kraft treten, wenn das Parlament zugestimmt hat. Das Parlament ist auch an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) beteiligt. Es muss die Fragen der GASP hören kann also dann Stellungnahmen abgeben.

Das Parlament kann zur Außen- und Sicherheitspolitik Fragen und Empfehlungen an den Rat richten. Es führt einmal jährlich eine Aussprache über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik durch. In gleichem Umfang ist das Parlament auch an der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz- und Innenpolitik beteiligt.   Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlaments zählen: Genehmigung des EU Haushalts Prüfung und Genehmigung der europäischen Gesetzgebung Demokratische Kontrolle der anderen EU - Organe Zustimmung zu wichtigen internationalen Abkommen   Die europäische Kommission (= Der Motor der Union): Sie ist hauptsächlich für das politische Tagesgeschäft zuständig. An der Spitze des Exekutivvorgangs der EU steht als Präsident der europäischen Union Romano Prodil. Dieser Präsident wird von den Regierungen der EU - Mitgliedsstaaten gewählt und muss vom europäischen Parlament bestätigt werden.

Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und gilt als ausführendes Organ der Union. Muss auf die Verträge achten und schauen, dass die Mitgliedstaaten ihre vertraglichen Pflichten einhalten. Dem europäischen Rat und dem europäischen Parlament werden von der Kommission erarbeitete Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften vorgelegt. Außerdem erarbeitet sie Vorschläge für die "Unionsgesetze" (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen) und verwaltet die Gelder der Gemeinschaft. So ist die Europäische Kommission zuständig für den Haushaltsentwurf, die Einhaltung des Haushalts sowie für die Mittel der Strukturförderung. Sie ist für die praktische Umsetzung und für die Überwachung der Verwaltung des EU Haushalts verantwortlich.


Beschlüsse werden mit der Mehrheit der EU-Kommissare gefasst. Der Präsident hat eine Richtlinienkompetenz. Damit die Kommission auch nach dem Beitritt neuer Mitglieder handlungs- und entscheidungsfähig bleibt, wird ab 2005 jedes Land nur noch je einen Vertreter nach Brüssel entsenden. (Dies gilt bis eine Grenze von 27 Kommissaren erreicht ist. Danach muss über die Verkleinerung der Kommission neu entschieden werden.) Die europäische Kommission wird auf fünf Jahre ernannt, kann jedoch vor dem Ablauf dieser Zeit vom Parlament ihres Amtes enthoben werden.

Sie ist unabhängig von den Regierungen der Mitgliedsstaaten.   ·         Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (Einbindung der Sozialpartner): Dieser vertritt die Standpunkte der organisierten Bürgergesellschaft in wirtschaftlichen und sozialen Belangen. Die wichtigsten Interessengruppen der EU Vertreter sind dort vertreten. Der Ausschuss nimmt Stellung zu wichtigen Aspekten neuer EU Initiativen und hat auch eine beratende Funktion. Somit wird mit diesem Gremium (Ausschuss) die gemeinsame europäische Tradition der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das politische Leben fortgesetzt.   ·         Der Ausschuss der Regionen: die lokale Perspektive: Über den Ausschuss der Regionen werden die kommunale (örtlicher) und regionale Behörden angehört, bevor die EU Entscheidung in unterschiedlichen Bereichen fällt.

Die 222 Mitglieder des Ausschusses bestehen aus zahlreichen führenden Regionalpolitikern und Bürgermeistern.   ·         Die europäische Zentralbank (Eine stabile Währung für Europa): Diese ist für die einheitliche Währung, den Euro zuständig. Sie entscheidet als unabhängige Instanz auch über die europäische Währungspolitik z.B. Höhe der Zinssätze. Das Hauptziel der Bank ist die Gewährleistung der Preisstabilität d.

h. sie will die Schädigung der europäischen Wirtschaft durch eine Inflation verhindern. Geleitet wird die europäische Zentralbank von einem Präsidenten und einem Direktorium. (der Mitglieder der EU Staaten)   ·         Der europäische Bürgerbeauftragte: Dieser setzt sich mit den Beschwerden der Bürger über die Missstände in der Verwaltung bei beliebigen Organen oder Stellen der EU auseinander.   ·         Die europäische Investitionsbank (Investitionen in die Zukunft):Die Bank leiht den benachteiligten Regionen Geld zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, und ihnen zugute kommen. Bsp.

: Bahnverbindungen, Autobahnen, Flughäfen, Umweltschutzmaßnahmen und Investitionen der Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und Wachstum fördern. Die Investitionsbank ist eine nicht gewinnorientierte Organisation und kann sich zu günstigen Konditionen Geld leihen.           Der europäische Rechnungshof (gutes Wirtschaften mit ihrem guten Geld): Er kontrolliert die nachhaltige und rechtmäßige Verwaltung des EU - Haushalts. Die Finanzmittel der EU müssen wirtschaftlich, zweckgebunden und vorschriftsgemäß verwendet werden.  Dieser Rechnungshof ist unabhängig und kontrolliert wie und wofür das Geld ausgegeben wird. Er strebt an, dass der Steuerzahler mehr Gegenwert für das Geld bekommt, das der EU zur Verfügung gestellt wird.

  Jedes Land der Gemeinschaft entsendet seinen Vertreter in der Regel für sechs Jahre in den Rechnungshof. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus. Die Organe der Europäischen Union sowie nationale Stellen müssen alle Unterlagen offen legen, die der Europäische Rechnungshof für seine Prüfungen braucht. Werden ihm notwendige Dokumente verweigert, kann er ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.Nach Abschluss eines Haushaltsjahres veröffentlicht der Rechnungshof seinen Prüfungsbericht. Die Ergebnisse werden dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Die Abgeordneten entscheiden auf dieser Grundlage über die Entlastung der Europäischen Kommission.     Der europäische Gerichtshof (Die Einhaltung der Gesetze sichern): Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Im Gerichtshof ist jedes Mitgliedsland der EU mit einem Richter vertreten. Alle Personen müssen die Gewähr für die Unabhängigkeit des EuGH bieten und in ihren Staaten die Voraussetzungen für die höchsten Richterämter erfüllen oder höchstanerkannte Juristen sein.Der EuGH nimmt verschiedene Funktionen wahr, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf verschiedene Gerichtszweige verteilt sind: ·         Als Verfassungsgericht entscheidet er bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen und bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU; ·         als Verwaltungsgericht überprüft er, ob die Verwaltungsvorschriften und das Verwaltungshandeln der EU-Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht vereinbar sind; ·         als Arbeits- und Sozialgericht entscheidet er bei Fragen, die die Freizügigkeit, die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben betreffen; ·         als Strafgericht überprüft er die Bußgeldentscheidungen der EU-Kommission; ·         als Zivilgericht urteilt er bei Schadensersatzklagen und bei der Auslegung der Brüsseler Konvention über die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Der EuGH kann von einem Mitgliedstaat, einem Organ der EU sowie von unmittelbar und individuell betroffenen natürlichen und juristischen Personen angerufen werden.

Jeder Bürger kann sich an den EuGH wenden, wenn er seine Grundrechte durch das Handeln der Institutionen verletzt sieht. (Werden gemeinsame Regelwerke in der EU beschlossen, muss natürlich auch sichergestellt sein, dass sie in der Praxis eingehalten und überall gleich ausgelegt werden können. )Diese Einhaltung der Rechtsvorschriften ist die Aufgabe des Gerichthofs der europäischen Gemeinschaften. Er legt Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der EU Verträge und EU Rechtsvorschriften bei. Gibt es bei nationalen Gerichten Unsicherheiten in der Anwendung dieser Vorschriften, so müssen sie sich an den Gerichtshof wenden. Einzelpersonen können beim Gerichtshof gegen EU - Organe klagen.

  Der Rat der europäischen Union (Stimme der Mitgliedstaaten):Der Rat ist das wichtigste gesetzgebende Entscheidungsgremium und Organ der EU: Hier sind die Mitgliedstaaten durch ihre Fachminister vertreten. Die Vertreter handeln im europäischen Rat ihre Kompromisse aus und vertreten auch ihre eigenen Interessen. Es finden regelmäßige Sitzungen bzw. Arbeitsgruppen auf Minister-  oder Botschaftsebene statt. Als europäischer Rat treten die Staaten und Regierungschefs nur zusammen wenn es um die Grundzüge der Politik geht.   Gemeinsam mit dem europäischen Parlament legt der Rat Regeln für alle Tätigkeiten der europäischen Gemeinschaft fest, diese bilden den so genannten Pfeiler der EU.

Die europäische Gemeinschaft beschäftigt sich mit dem Binnenmarkt, den freien Waren, - Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und mit den gemeinschaftlichen Politikbereichen.   Der Rat ist darüber hinaus auch für die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen im Rahmen des zweiten gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres zuständig. Die Mitgliedsstaaten vereinen ihre Kräfte und sprechen mit einer Stimme in auswärtigen Angelegenheiten und werden von den Hohen Vertretern wie z.B. Javier Solana für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt.      

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