Arbeitslosengeld 2
Kurzbeschreibung
Arbeitslosengeld II
Nach einem Vorschlag der Hartz-Kommission soll die Arbeitslosenunterstützung neu strukturiert und Leistungen an Arbeitslose insgesamt vereinfacht werden. Demnach wird das bisherige Arbeitslosengeld "Arbeitslosengeld I" heißen und unverändert bleiben. Die Arbeitslosenhilfe hingegen ist künftig das "Arbeitslosengeld II". Sie fasst Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammen und wird allen erwerbsfähigen Arbeitslosen gewährt, von denen bislang rund 900.000 in die Sozialhilfe gerutscht waren. Das Arbeitslosengeld II soll in seiner Höhe dem aktuellen Sozialhilfesatz entsprechen und nur bei Bedürftigkeit gewährt werden.
Wie die Bedürftigkeit festgestellt werden soll und ob es hier möglicherweise zu einer Verschärfung gegenüber der bisherigen Prüfung bei der Arbeitslosenhilfe kommen wird, ist bislang allerdings noch offen. Ferner wird sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II danach richten, ob sich jemand der Vermittlung oder auch Schulungen verweigert. (fbr)
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