Aufgaben und instanzen der eu
Das Europäische Parlament:
. Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Gemeinschaftsorgane in erster Linie die Kommission.
. Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat.
. Es spielt eine ausschlaggebende Rolle bei der Verabschiedung des Haushalts.
Der Rat der Union ( identisch mit Ministerrat ):
. Er trifft Entscheidungen.
. Er koordiniert die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
. Er stellt zusammen mit dem Europäischen Parlament den Haushaltsplan fest.
Die Europäische Kommission:
. Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
. Sie führt die Gemeinschaftspolitik durch.
. Sie überwacht (gemeinsam mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts.
. Sie fungiert als Sprecherin der Europäischen Union und handelt völkerrechtliche Verträge (im Wesentlichen Handels- und Kooperationsabkommen) aus.
Der Europäische Gerichtshof
Damit der Gerichtshof seinen Auftrag, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu sichern, erfüllen kann, wurde der Gerichtshof mit umfassenden Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet, die sowohl eine Reihe von Klagearten als auch das Verfahren für den Erlaß von Vorabentscheidungen betreffen. Es gibt somit
. Vorlagen zur Vorabentscheidung;
. Vertragsverletzungsklagen;
. Nichtigkeitsklagen;
. Untätigkeitsklagen.
Die europäische Zentralbank:
Die Europäische Zentralbank stellt das Rückrat des Eurosystems dar. Sie stellt sicher, dass die ihr übertragenen Aufgaben entweder durch ihre eigene Tätigkeit oder durch die teilnehmenden nationalen Zentralbanken erfüllt werden.
. Sicherstellung der Preisstabilität
. die Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets festzulegen und auszuführen,
. Devisengeschäfte durchzuführen und die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu halten und zu verwalten,
. Banknoten im Euro-Währungsgebiet auszugeben,
. das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
Weitere Aufgaben sind:
. die erforderlichen statistischen Daten entweder von den nationalen Behörden oder unmittelbar von den Wirtschaftssubjekten, beispielsweise Finanzinstituten, einzuholen,
. die Entwicklungen im Banken- und Finanzsektor genau zu beobachten und einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen dem ESZB und den zuständigen Aufsichtsbehörden zu fördern.
www.Europa.
eu.int und www.EUInfo.de
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