Montanunion (EGKS)1952 wurde von den sechs Staaten Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), kurz Montanunion, gegründet. Ziel war die Herausbildung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom gehörte die Montanunion zu den Europäischen Gemeinschaften. Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die damals zwölf EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf ihrem Gipfel in Maastricht den ab November 1993 gültigen Vertrag über die Europäische Union. Damit besaßen die drei Organisationen EWG, Montanunion und Euratom mit den Fachministerkonferenzen einen gemeinsamen Ministerrat und ihre Belange übernahm zudem die Europäische Kommission.
Allerdings besaßen der Ministerrat (die Ministerkonferenzen) und die Kommission noch unterschiedliche Zuständigkeiten in den einzelnen Gemeinschaften der EWG, der Montanunion und der Euratom. Die Parlamentarische Versammlung, aus der das Europäische Parlament hervorging, und der Europäische Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.
Euratom (Europäische Atomgemeinschaft)Diese Abkürzung steht für Europäische Atomgemeinschaft, neben der Montanunion (EGKS) und der EWG eine von drei Europäischen Gemeinschaften. Es handelte sich um einen Zusammenschluss mehrerer westeuropäischer Länder. Ziel der Organisation war die friedliche Nutzung der Kernernergie sowie die Entwicklung einer entsprechenden Kernindustrie. Der Gründungsvertrag wurde am 25.
März 1957 unterzeichnet. Gründungsmitglieder waren Frankreich, Belgien, Italien, die BRD, Luxemburg und die Niederlande. 1973 schlossen sich Dänemark, Großbritannien und Irland der Euratom an. Der Euratom-Vertrag trat gemeinsam mit dem EWG-Vertrag am 1. Januar 1958 in Kraft.
Europäische GemeinschaftenDer Begriff "Europäische Gemeinschaften" ist ein Sammelbegriff für in Westeuropa nach dem zweiten Weltkrieg entstandene multinationale Organisationen.
Es handelte sich hierbei um die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) sowie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion/EGKS). 1952 wurde von den sechs Staaten Belgien, der BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), kurz Montanunion, gegründet. Ziel war die Herausbildung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom gehörte die Montanunion zu den Europäischen Gemeinschaften. Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die damals zwölf EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf ihrem Gipfel in Maastricht den ab November 1993 gültigen Vertrag über die Europäische Union.
Damit besaßen die drei Organisationen EWG, Montanunion und Euratom mit den Fachministerkonferenzen einen gemeinsamen Ministerrat und ihre Belange übernahm zudem die Europäische Kommission. Allerdings besaßen der Ministerrat (die Ministerkonferenzen) und die Kommission noch unterschiedliche Zuständigkeiten in den einzelnen Gemeinschaften der EWG, der Montanunion und der Euratom. Die Parlamentarische Versammlung, aus der das Europäische Parlament hervorging, und der Europäische Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der Staaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Dänemark (1973) Großbritannien 1997, Irland (1973), Griechenland (1981), Spanien 1986), Portugal (1986), Finnland (1995) und Österreich (1995) mit der Aufgabe, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Aufgaben sollen u.a.
über die Abschaffung der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr, die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs und einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber dritten Ländern, die Einführung einer gemeinsamen Landwirtschaftspolitik und Verkehrspolitik und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik erreicht werden.
Europäische Akte
Europäische Akte. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 17.2. und 28.2.
1986 in Luxemburg und Den Haag die Einheitliche Europäische Akte mit der ausdrücklichen Zielsetzung beschlossen, "das von den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ausgehende Werk weiterzuführen und die Gesamtheit der Beziehungen zwischen den Staaten _ in eine Europäische Union umzuwandeln." Die Einheitliche Akte enthält wichtige Änderungen der materiellen und institutionellen Bestimmungen der Gemeinschaftsverträge und erstmals die vertragliche Fixierung der bereits praktizierten Europäischen Politischen Zusammenarbeit in der Außenpolitik sowie des "Europäischen Rates".
Vertrag von MaastrichtIm Dezember 1991 wurde im niederländischen Maastricht der "Vertrag über die Europäische Union" (EU-Vertrag) vom Europäischen Rat beschlossen und unterzeichnet. Es handelt sich um die bislang grundlegendste Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften. Landläufig wird dieser Vertrag, der die Vertiefung der europäischen Integration zum Ziel hat, als Vertrag von Maastricht, oder als Maastrichter Vertrag bezeichnet oder auch ganz schlicht mit dem Namen der niederländischen Stadt Maastricht gleichgesetzt. Mit Hilfe des EU-Vertrages soll die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zu Ende geführt werden.
Anmerkungen: |
| impressum | datenschutz
© Copyright Artikelpedia.com