Europäische zentralbank
Gliederung
1. Allgemeines zur Europäischen Zentralbank
2. Aufgaben
3. Aufbau
3.1 Grafik zum Aufbau
4. Erklärungen
5.
Literaturangabe
Die Europäische Zentralbank für den 31. 1. 05
1.Allgemeines zu der Europäischen Zentralbank
Von den 25 Mitgliedstaaten der EU haben nun 12 eine gemeinsame Währung, den Euro. Die Euro-Banknoten und -Münzen kamen am 1. Januar 2002 in Umlauf.
Die EZB bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken(ESZB) und nahm am 1.6.1998 ihre Arbeit auf.
Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main.
Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 durch den Vertrag über die Europäische Union gegründet, um diese neue Währung einzuführen und zu verwalten, d. h.
Devisengeschäfte durchzuführen und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme sicherzustellen..
Die Verantwortung für die Geldpolitik liegt bei der EZB. Sie ist von den Organen der EU und den nationalen Regierungen abhängig und hat das alleinige Recht, Banknoten auszugeben.
Vorrangiges Ziel der EZB bzw. des ESZB ist nach dem Maastrichter Vertrag[1] die Gewährleistung der Preisstabilität.
Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist, unterstützt die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft. Wichtiges Instrument ist die Zinspolitik[2].
Weiteres ist die EZB für die Gestaltung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU verantwortlich.
In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken sorgt die EZB für die Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen der Entscheidungsgremien des Eurosystems, d. h. des Rates der Zentralbankpräsidenten, des Direktoriums und des Erweiterten Rates.
2. Aufgaben
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die EZB mit dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) zusammen, dem alle 25 EU-Staaten angehören. Bisher haben aber nur 12 dieser Länder den Euro eingeführt und bilden gemeinsam das "Euro-Gebiet". Ihre Zentralbanken sowie die EZB werden zum so genannten "Eurosystem" zusammengefasst.
Die EZB ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben völlig unabhängig. So dürfen weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch die Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien Weisungen von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die EU-Organe und die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen diesen Grundsatz beachten und dürfen nicht versuchen, die EZB oder die nationalen Zentralbanken zu beeinflussen
Zu den vorrangigen Aufgaben der EZB gehört die Sicherstellung der Preisstabilität im Euro-Gebiet, um die Kaufkraft des Euro zu wahren. Zu diesem Zweck ist die Inflation gering zu halten:
Ziel der EZB ist es zu gewährleisten, dass der Anstieg der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahr unter 2 % liegt. Die EZB wendet dabei zwei Strategien an:
Erstens kontrolliert sie die Geldmenge. Wenn diese im Vergleich zum Angebot an Waren und Dienstleistungen zu hoch ist, steigt die Inflation.
Zweitens beobachtet sie die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität im Euro-Gebiet.
Zur Kontrolle der Geldmenge gehört unter anderem die Festlegung von Zinssätzen für das gesamte Euro-Gebiet.
Dies ist wohl die bekannteste Aufgabe der Bank.
3. Der Aufbau
Der EZB-Rat und das Direktorium bilden die beiden Beschlussorgane der EZB.
Das zentrale Entscheidungsorgan des Europäischen Zentralbanksystems ist der EZB-Rat, der alle zwei Wochen tagt. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB, sowie weiteren vier Direktoriumsmitgliedern. Es führt die laufenden Geschäfte und bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor.
Der EZB-Rat setzt sich zusammen aus den sechs Direktoriumsmitgliedern und den Zentralbankpräsidenten der Eu-Staaten, die an der Europäischen Währungsunion (EWU) teilnehmen. Zum erweiterten Rat der EZB gehören auch die Zentralbankpräsidenten der zunächst nicht an der EWU teilnehmenden Eu-Mitglieder.
3.1 Grafik zum Aufbau
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