Gmbh
1.2.4.2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Zusammenfassung
Die GmbH ist durch folgende Merkmale charakterisiert: (1) juristische Person; (2) Handelsgesellschaft; (3) Gesellschafter sind mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt; (4) keine persönliche Haftung der Gesellschafter.
Das Stammkapital beträgt mindestens 25000,00 €.
Es setzt sich aus Stammeinlagen zusammen, wobei eine Stammeinlage mindestens 100,00 € betragen muss. Der Geschäftsanteil (Summe aller um still Reserven und Verluste berichtigten Vermögenswerte abzüglich Schulden) bestimmt sich nach dem betrag der übernommenen Stammeinlage.
Die Firma der GmbH muss die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten.
Zur Gründung der GmbH sind erforderlich: (1) eine Person oder mehrere Personen; (2) notariell beurkundete Satzung; (3) Mindesteinzahlung 12500,00 €; (4) Eintragung ins Handelsregister.
Bestellung, Rechtsstellung und Aufgabe der Organe der GmbH
Gesellschafterversammlung
(Gesamtheit der Gesellschafter)
Geschäftsführer
(Gesellschafter oder Dritte)
Aufsichtsrat
nach Satzung und/oder bei mehr als 500 Arbeitnehmer
Die Pflichten der Gesellschafter sind: (1) Leistung der Stammeinlage; (2) Nachschusspflicht; (3) Risikohaftung
Die Rechte der Gesellschafter sind: (1) Anspruch auf Gewinnanteil, (2) Auskunftsrecht; (3) Mitverwaltung.
Die Auflösung der GmbH erfolgt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, durch Beschluss der Gesellschafterversammlung oder aufgrund einer Satzungsbestimmung.
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