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  Verischerungen

Versicherungen Risikopolitik: Alle Maßnahmen die dazu dienen sich gegen Gefahren zu schützen Risikopolitische Maßnahmen Vermeiden u. vermindernà zB Errichtung unfallsicherer Arbeitsplätze teilen u. ausgleichen (Das Risiko kann im wirtschaftlichen Bereich auch geteilt bzw.verteilt werden) àzB Mehrer Unternehmen schließen sich für ein risikoreichen Auftrag zusammen; abwälzen (In manchen Fällen ist es möglich, das Risiko auf den Versicherungspartner) àzB Es wird vereinbart, dass Kostensteigerungen während eines Bauvorhabens zulasten der Baufirma übergehen; finanzielle Vorsorge Schließlich kann man für den Fall des SChadenseinsatzes finanziell vorsorgen Individualversicherung = Vertragsabschluss freiwillig (Außnahme Pflichtversicherungen, wie Kfz-Hapftpflicht =Beitrag je nach Risikohöhe =Leistung individuell vereinbar =Prämie des Versicherten soll alle Kosten decken =im Privatrecht geregelt Sozialversicherung =entsteht kraft Gesetzes =Beitrag nach sozialen Grundsätzen =Leistungen nicht individuell verinbar =Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge, Staat leistet Zuschüsse =im öffentlichen Recht geregelt Summenversicherung: Hier ist die Entschädigung von der wirklichen Höhe des Schadens unabhängig (Z.b Lebnsver.) Interessenversicherung: Hier ist die Entschädigung von der wirklichen Höhe des Schades abhängig Erstrisikoversicherung: Bezahlt wird der tatsächliche Schaden, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe Vollwertversicherung: Bezahlt wird im Verhältnis zum Versicherungswert Versicherung mit Franchisen (Selbstbehalt): Der Versicherte muss eine bestimmte Summe selbst bezahlen.

Nur den Mehrbetrag zahlt der Versicherung. Vollwertversicherung: Bei der Vollwertversicherung ist die Entschädigung nicht nur von der Schadenshöhe und der Versicherungssumme, sondern auch vom Versicherungswert abhängig. Der Versicherungswert ist der Wert des versicherten gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens. Gezahlt werden alle Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme Man unterscheidet bei der Vollwertversicherung Neuwertversicherung Es wird jener Betrag ersetz der notwendig ist,um das Gut zu gegenwärtigen Preisen wiederzustellen bzw. wiederzubeschaffen Zeitwertversicherung Es wird jener Wert ersetz den das versicherte GUt am Tag des Schadens hatte. Die Zeitwertversicherung ist die üblcieh Form bei der Versicherung von Gebäub.

Masch. Versicherungsarten Personenversicherung =Krankenversicherung (Heilkosten) =Unfallversicherung (Heilkosten,Rente) =Lebensversicherung (Ab und /oder Erleben) Erlebens- und Ablebensversicherung Erlebensvers.: Ein Zeitraum(zB 20 Jahre) wird vereinbart, dass der versicherte Prämien zahlt. Nach Ablauf bekommt er das Geld, wenn er schon Tod ist die Begünstigten. Ablebensvers.: Versicherte zahlt Prämie, wenn er stirbt bekommen die Begünstigten das Geld.

Vermögensversicherung =Sachgüterversicherung (Feuerversicherung) =Versicherung von Rechten (Kreditversicherung) =Aufwandsversicherung (Hftpflichtversichrung) =Versicherung von Ertragsentgang Versicherungsvertrag Die Beteiligten Versicherer: trägt das Risiko, erhält die Prämie, leistet im Versicherungsfall- Versicherungsnehmer: schließt den Versicherungsvertrag mit dem Versicher ab, schuldet die Prämie Versicherter: hat die Versicherungsleistung zu bekommen, dies muss der Versicherungsnehmer selbst sein Begünstigter: Bei der Lebensversicherung können sogar 3 Personen beteiligt sein. Der Begünstigte erhält die Versicherungssumme beim Ableben des Versicherten. Der Versicherungsnehmer schließt die Versicherung ab und zahlt die Prämie Versicherungsvertreter: kann bei der Vermittlung des Vertrages dazwischengeschaltet werden. Rückversicherer: Versicherung kann einen Teil des Risikos an andere Versicherungen weitergeben Die Pflichten des Vertragspartner Pflicht zur Prämienzahlung Anzeigepflicht: Versicherter muss jede Änderung des Risikos bekannt geben (zB Ausbau eines versicherten Hauses) Auskunftspflicht: zB wenn sich Name od. Adresse ändert Mitteilungspflicht: zB wenn ich mich 2-mal Feuerversichern hab lassen bei zwei verschiedenen Versicherungen. Rettungspflicht: Versicherter muss im Schadensfall dafür sorgen, dass der Schaden so klein wie möglich bleibt.

Versicherung: Hat die Pflicht bei Schadensfall zu entschädigen Versicherungsaufsicht Die Versicherungen unterliegen daher in Österreich einer staatlichen Kontrolle die Aufsichtsbehörde einer Abteilung im Bundesministerum für Finanzen Geregelt und überwacht werden = Zulassung neuer Versicherungsunternehmer = Rechtsformen (zugelassen sind neue Aktiengesellschaften) =Vermögendsanlagen =Einhaltung der Versicherungsbedigungen etc. Risikoausgleich, Risikoteilung und Risikoverteilung bei Versicherungen Risikoausgleich: viele gleichhaltige Risiken sind versichert Risikoteilung: Rückversicherung Risikoverteilung: Sie sind in mehreren Sparten tätig Wirtschaftliche Bedeutung der Versicherungen =Umwandeln von Risiken in Kosten =Verbeserung der Kreditfähigkeit =Versicherung sind wesentliche Anbieter auf dem Kapitalmarkt Bonus Malus System Jeder Versicherungs Betrag beginnt bei Stufe 9 Muss die Versicherung im Beobachtungszeitraum (1. Oktober bis 30 Sep.) keine Schaden bezahlen ist im nächsten JAhr nur mehr eine um eine Bonusstufe verringerte Prämie zu bezahlen. Wird ein Schaden bezahlt erhöht sich die Prämie im näachsten Jahr um 3 Stufen Verischerungssumme X Schadensumme Versicherungswert Überversicherung= Ist die Versicherunssumme höher als der Versicherungswert, so ist im Schadensfall höchstens der Versicherungswert vergütet Unterversicherung= Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, so zahlt die Versicherung im Fall eines Teilschadens nur den entsprechenden Anteil. Im fall eines Totalschadens wird nur die Versicherungssumme bezahlt.


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