Verischerungen
Versicherungen
Risikopolitik: Alle Maßnahmen die dazu dienen sich gegen Gefahren zu schützen
Risikopolitische Maßnahmen
Vermeiden u. vermindernà zB Errichtung unfallsicherer Arbeitsplätze
teilen u. ausgleichen (Das Risiko kann im wirtschaftlichen Bereich auch geteilt bzw.verteilt werden)
àzB Mehrer Unternehmen schließen sich für ein risikoreichen Auftrag zusammen;
abwälzen (In manchen Fällen ist es möglich, das Risiko auf den Versicherungspartner) àzB Es wird vereinbart,
dass Kostensteigerungen während eines Bauvorhabens zulasten der Baufirma übergehen;
finanzielle Vorsorge Schließlich kann man für den Fall des SChadenseinsatzes finanziell vorsorgen
Individualversicherung
= Vertragsabschluss freiwillig (Außnahme Pflichtversicherungen, wie Kfz-Hapftpflicht
=Beitrag je nach Risikohöhe
=Leistung individuell vereinbar
=Prämie des Versicherten soll alle Kosten decken
=im Privatrecht geregelt
Sozialversicherung
=entsteht kraft Gesetzes
=Beitrag nach sozialen Grundsätzen
=Leistungen nicht individuell verinbar
=Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge, Staat leistet Zuschüsse
=im öffentlichen Recht geregelt
Summenversicherung: Hier ist die Entschädigung von der wirklichen Höhe des Schadens unabhängig (Z.b Lebnsver.)
Interessenversicherung: Hier ist die Entschädigung von der wirklichen Höhe des Schades abhängig
Erstrisikoversicherung: Bezahlt wird der tatsächliche Schaden, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe
Vollwertversicherung: Bezahlt wird im Verhältnis zum Versicherungswert
Versicherung mit Franchisen (Selbstbehalt): Der Versicherte muss eine bestimmte
Summe selbst bezahlen.
Nur den Mehrbetrag zahlt der Versicherung.
Vollwertversicherung:
Bei der Vollwertversicherung ist die Entschädigung nicht nur von der Schadenshöhe und
der Versicherungssumme, sondern auch vom Versicherungswert abhängig.
Der Versicherungswert ist der Wert des versicherten gegenstandes zum Zeitpunkt
des Schadens. Gezahlt werden alle Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme
Man unterscheidet bei der Vollwertversicherung
Neuwertversicherung
Es wird jener Betrag ersetz der notwendig ist,um das Gut zu gegenwärtigen Preisen
wiederzustellen bzw. wiederzubeschaffen
Zeitwertversicherung
Es wird jener Wert ersetz den das versicherte GUt am Tag des Schadens hatte.
Die Zeitwertversicherung ist die üblcieh Form bei der Versicherung von Gebäub.
Masch.
Versicherungsarten
Personenversicherung
=Krankenversicherung (Heilkosten)
=Unfallversicherung (Heilkosten,Rente)
=Lebensversicherung (Ab und /oder Erleben)
Erlebens- und Ablebensversicherung
Erlebensvers.: Ein Zeitraum(zB 20 Jahre) wird vereinbart, dass der versicherte Prämien zahlt.
Nach Ablauf bekommt er das Geld, wenn er schon Tod ist die Begünstigten.
Ablebensvers.: Versicherte zahlt Prämie, wenn er stirbt bekommen die Begünstigten das Geld.
Vermögensversicherung
=Sachgüterversicherung (Feuerversicherung)
=Versicherung von Rechten (Kreditversicherung)
=Aufwandsversicherung (Hftpflichtversichrung)
=Versicherung von Ertragsentgang
Versicherungsvertrag
Die Beteiligten
Versicherer: trägt das Risiko, erhält die Prämie, leistet im Versicherungsfall-
Versicherungsnehmer: schließt den Versicherungsvertrag mit dem Versicher ab, schuldet die Prämie
Versicherter: hat die Versicherungsleistung zu bekommen, dies muss der Versicherungsnehmer selbst sein
Begünstigter: Bei der Lebensversicherung können sogar 3 Personen beteiligt sein.
Der Begünstigte erhält die Versicherungssumme beim Ableben des Versicherten.
Der Versicherungsnehmer schließt die Versicherung ab und zahlt die Prämie
Versicherungsvertreter: kann bei der Vermittlung des Vertrages dazwischengeschaltet werden.
Rückversicherer: Versicherung kann einen Teil des Risikos an andere Versicherungen weitergeben
Die Pflichten des Vertragspartner
Pflicht zur Prämienzahlung Anzeigepflicht: Versicherter muss jede Änderung
des Risikos bekannt geben (zB Ausbau eines versicherten Hauses)
Auskunftspflicht: zB wenn sich Name od. Adresse ändert
Mitteilungspflicht: zB wenn ich mich 2-mal Feuerversichern hab lassen bei
zwei verschiedenen Versicherungen.
Rettungspflicht: Versicherter muss im Schadensfall dafür sorgen,
dass der Schaden so klein wie möglich bleibt.
Versicherung: Hat die Pflicht bei Schadensfall zu entschädigen
Versicherungsaufsicht
Die Versicherungen unterliegen daher in Österreich einer staatlichen Kontrolle die
Aufsichtsbehörde einer Abteilung im Bundesministerum für Finanzen
Geregelt und überwacht werden
= Zulassung neuer Versicherungsunternehmer
= Rechtsformen (zugelassen sind neue Aktiengesellschaften)
=Vermögendsanlagen
=Einhaltung der Versicherungsbedigungen etc.
Risikoausgleich, Risikoteilung und Risikoverteilung bei Versicherungen
Risikoausgleich: viele gleichhaltige Risiken sind versichert
Risikoteilung: Rückversicherung
Risikoverteilung: Sie sind in mehreren Sparten tätig
Wirtschaftliche Bedeutung der Versicherungen
=Umwandeln von Risiken in Kosten
=Verbeserung der Kreditfähigkeit
=Versicherung sind wesentliche Anbieter auf dem Kapitalmarkt
Bonus Malus System
Jeder Versicherungs Betrag beginnt bei Stufe 9 Muss die Versicherung im Beobachtungszeitraum
(1. Oktober bis 30 Sep.) keine Schaden
bezahlen ist im nächsten JAhr nur mehr eine um eine Bonusstufe verringerte Prämie zu bezahlen.
Wird ein Schaden bezahlt erhöht sich die Prämie im näachsten Jahr um 3 Stufen
Verischerungssumme X Schadensumme
Versicherungswert
Überversicherung= Ist die Versicherunssumme höher als der Versicherungswert,
so ist im Schadensfall höchstens der Versicherungswert vergütet
Unterversicherung= Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert,
so zahlt die Versicherung im Fall eines Teilschadens nur den entsprechenden Anteil.
Im fall eines Totalschadens wird nur die Versicherungssumme bezahlt.
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