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        INHALTSVERZEICHNIS    INHALTSVERZEICHNIS 2 UNTERNEHMER UND MITARBEITER 3 Einstellung von Mitarbeitern, einschließlich Sozialversicherung 3 ARTEN VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN 3 Angesteller 4 Arbeiter 4 Lehrling 4 Heimarbeiter 4 DER RECHTLICHE RAHMEN VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN 4 BEENDIGUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN 4 Kündigung 5 Entlassung, vorzeitiger Austritt 5 Pflichten des Arbeitgebers bei Beendigung von Dienstverhältnissen 6 Abfertigungsanzahlung 6 Abfertigungsanspruch bei Arbeitnehmerkündigung 6 Wie hoch ist die Abfertigung 6 Zahlung der Kündigungsentschädigung 6 RECHTE UND PFLICHTEN ARBEITGEBER - ARBEITNEHMER 7 Weiterzahlung des Entgeltes 7 Der Betriebsrat 8 TECHNISCHER ARBEITNEHMERSCHUTZ, ÜBERWACHUNG 9 Arbeitsinspektor 9 PERSÖNLICHER ARBEITSSCHUTZ 10 Arbeitszeit, Überstunden 10 Unternehmer und Mitarbeiter„Verpflichtet sich jemand, Arbeitsleistungen für einen anderen nach dessen Weisungen in bestimmten Zeitabschnitten persönlich gegen Bezahlung zu erbringen, dann entsteht ein Arbeitsvertrag“.   Einstellung von Mitarbeitern, einschließlich Sozialversicherung Um mögliche Fehleinschätzungen von Mitarbeitern zu vermeiden gibt es die Möglichkeit einer Probezeit. Ein Probevertragsverhältnis hat für beide Vertragspartner den Vorteil der sofortigen Lösung des Arbeitsverhältnisses. Wird keine Probezeit vereinbart, sind bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine zu beachten.   Die Länge der Probezeit ist je nach Art des Arbeitsverhältnisses unterschiedlich:   Angestellter   Arbeiter     Lehrling max. 1 Monat nach Angestelltengesetz   1 - 4 Wochen je nach Kollektivvertrag oder max.

1 Monat nach ABGB   2 Monate nach Berufsbildungsgesetz; keine besondere Vereinbarung nötig   Bei der Einstellung des Arbeitnehmers müssen man binnen 3 Tage eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkassa erstatten.   die Verpflichtung zur An- und Abmeldung hat der Arbeitgeber; er ist strafbar, wenn er diese Fristen versäumt bei verspäterter Anmeldung oder zu niedrig gemeldetem Entgelt kann außer einer Bestrafung noch ein Beitragszuschlag vorgeschrieben werden der Zuschlag kann bis zum 2-fachen der Nachzahlung betragen     Arten von Arbeitsverhältnissen   Nach Art der Tätigkeit   Angestellte   Arbeiter   Lehrlinge   Heimarbeit Nach Dauer des Arbeitsverhältnisses   Unbefristetes Arbeitsverhältnis   Unbefristetes Arbeitsverhältnis   Befristetes Arbeitsverhältnis   Probearbeitsverhältnis Angesteller Typische Angestelltentätigkeiten sind   kaufmän. Dienste     Außendienst Ein- u. Verkauf Buchhaltung Lohnverrechnung höhere nichtkaufmän. Dienste   Konstrukteure Ingenieure Kanzleiarbeiten     Schreibarbeiten Fakturieren Kassa     Arbeiter Als Arbeiter gelten alle Mitarbeiter, die in keinem Ausbildungs-(Lehr)verhältnis stehen und keine Angestelltentätigkeit verrichten   Lehrling Lehrlinge werden zu Arbeitsleistungen im Betrieb zur Erlernung eines Lehrberufes herangezogen. Wer Lehrlinge ausbilden darf, welche Lehrberufe es gibt und welche Bedingungen zu erfüllen sind, regelt das Berufsbidungsgesetz.

  Heimarbeiter Heimarbeiter führen meist in der eigenen Wohnung Arbeiten betreffend Herstellung, Be- oder Verarbeitung von Waren oft gegen Stücklohn durch. Sie sind keine echten Arbeitnehmer. Es gibt aber aufgrund der meist schwachen wirtschaftlichen Position Schutzvorschriften vergleichbar mit denen der Arbeitnehmer.     Der rechtliche Rahmen von Arbeitsverhältnissen   Für die Gestaltung des Arbeitsvertrages bleibt ein eher geringer Spielraum, da die meisten Bedingungen durch arbeitsrechtliche Bestimmungen geregelt sind.  Der Arbeiter darf nicht ungünstiger gestellt werden als in Gesetz, Verordnungen vorgesehen !!!     Beendigung von Arbeitsverhältnissen   Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtlich gesehen nichts anderes als die Auflösung eines Vertrages. Das Arbeitsrecht ermöglicht dem Vertragspartner ein derartiges „einseitiges“ Aussteigen, verlangt aber dafür, dass bestimmte Spielregeln eingehalten werden.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen   Durch den Tod des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnisses. Bei Tod des Arbeitgebers besteht das Arbeitverhältnis mit der Verlassenschaft weiter.   Kündigung Die Kündigung erfogt ordnungsgemäß, wenn die gesetzlichen Fristen und Termine eingehalten werden. Sie erfolgt ordungsgemäß, wenn der Zeitraum zwischen Ausspruch der Kündigung und dem Kündigungstermin mindestens der gesetzlichen Kündigungsfristen und der Kündigungstermin dem Gesetz bzw. der vertraglichen Vereinbarung entspricht.   Eine Zustimmung des „gekündigten“ Vertragspartners ist dann nicht erforderlich.


  Entlassung, vorzeitiger Austritt Bei Entlassung und vorzeitigem Austritt erfolgt die Auflösung des Arbeitsvertrages sofort. Im Gegensatz zur Kündigung muß ein gesetzlicher Grund vorliegen.   Entlassung durch den Arbeitgeber     Dienstunfähgikeit Trunksucht Diebstahl, Veruntreuung Ehrenbeleidigung, Körperverletzung Verbüßung von längeren Freiheitsstrafen Verweigerung der Arbeit selbständiges Unternehmen Nichtverwendung von bereitgestellten Schutzvorrichtungen Vorzeitiger Austritt durch Arbeitnehmer   Dienstunfähgikeit ungebührliches Vorenthalten des Gehaltes Ehrenbeleidigung Körperverletzung keine Bereitstellung von notwendigen   Pflichten des Arbeitgebers bei Beendigung von Dienstverhältnissen   Abfertigungsanzahlung Eine Abfertigung steht nach 3 Jahren grundsätzlich dann zu, wenn der Arbeitgeber kündigt Es ist kein Abfertigungsanspruch in folgenden Fällen gegeben ungerechtfertigter Austritt gerechtfertigte Entlassung Kündigung durch den (die) Arbeitnehmer   Abfertigungsanspruch bei Arbeitnehmerkündigung Ein Abfertigungsanspruch trotz Arbeitnehmerkündigung steht zu, wenn das Arbeitsverhältnis 10 Jahre gedauert hat und wegen Erreichen der Grenze für die normale Alterspension (Männer: 65 / Frauen: 60) gekündigt wird oder die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer in Anspruch genommen wird.   Wie hoch ist die Abfertigung Die Abfertigung ist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig, wie folgt     Zahlung der Kündigungsentschädigung Die Kündigungsentschädigung umfaßt die Zahlung von Gehalt (Lohn) bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis durch ordnungsgemäße Arbeitgeberkündigung enden würde.       Rechte und Pflichten Arbeitgeber - Arbeitnehmer   Arbeitgeber   Entgeltzahlungspflicht Auch bei Nichtbeschäftigung wegen Arbeitsmangel = Beschäftigungsrisiko   Fürsorgepflicht (z.B.

: Weiterbezahlung des Entgeltes bei Krankheit, Kündigungsbeschränkungen)     Schutz des Lebens, der Gesundheit, aber auch der Ehre und Sittlichkeit des Arbeitnehmers (Einhaltung der Schutzvorschriften)     Arbeitnehmer   Arbeitspflicht (persönliche Leistung der Arbeit) mit entsprechender Sorgfalt   Treuepflicht (kein Verrat von Betriebsgeheimnissen, keine Konkurrenzierung des Arbeitgebers)   Verpflichtung zur Benützung der Schutzeinrichtungen und Einhaltung der Schutzvorschriften. Keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit   Weiterzahlung des Entgeltes Bei bestimmten Arbeitsverhinderungen besteht die Verpflichtung zur Weiterzahlung des Entgeltes.   Wann muß man Mitarbeiter bezahlen, obwohl sie keine Arbeitsleistung.    Arbeitsverhinderung mit Entgeltfortzahlungen   Arbeitgeber   Entgeltzahlungspflicht Auch bei Nichtbeschäftigung wegen Arbeitsmangel = Beschäftigungsrisiko   Fürsorgepflicht (z.B.: Weiterbezahlung des Entgeltes bei Krankheit, Kündigungsbeschränkungen)     Schutz des Lebens, der Gesundheit, aber auch der Ehre und Sittlichkeit des Arbeitnehmers (Einhaltung der Schutzvorschriften)     Arbeitnehmer   Arbeitspflicht (persönliche Leistung der Arbeit) mit entsprechender Sorgfalt   Treuepflicht (kein Verrat von Betriebsgeheimnissen, keine Konkurrenzierung des Arbeitgebers)   Verpflichtung zur Benützung der Schutzeinrichtungen und Einhaltung der Schutzvorschriften.

Keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit   Das Beschäftigungsrisiko liegt grundsätzliche beim Arbeitgeber   Um die Anspruchsvoraussetzungen geltend zu machen, müssen folgende Punkte eingehalten werden. Arbeiter müssen mindestens 14 Tage beschäftigt sein Angestellte haben keinerlei Wartefrist der Arbeitnehmer darf die Erkrankungen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden die Arbeitsverhinderung muß unverzüglich gemeldet werden eine Arztbestätigung ist auf Verlangen vorzuzeigen  Die Unterscheidung Privatunfall - Arbeitsunfall hat unterschiedliche finanzielle Folgen   Privatunfall   gilt wie normaler Krankenstand (Entgelt je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses)   Unterschiede zwischen Arbeiter und Angestellten   bei Erwerbsunfähigkeit Þ Berufsunfähigkeitspension Arbeitsunfall   Entgelt für max. 8 Wochen pro Unfall schon im 1. Arbeitsjahr   kein Unterschied Arbeiter / Angestellte     auch nur bei eingeschränkter Erwerbsunfähigkeit Þ Rente  Der Betriebsrat Im Arbeitsverfassungsgesetz ist geregelt, wann ein Betriebsrat von der Belegschaft gewählt werden kann.   Wird der Betriebsrat von einer Kündigung verständigt, hat er folgende Möglichkeiten: zustimmen (Anfechtung auch durch Arbeitnehmer nicht möglich) mit Begründung abzulehnen (wird trotzdem durch Arbeitgeber aufgelöst: Anfechtung durch Betriebsrat) sich nicht zu äußern (= Verschweigen; Anfechtung nur durch Arbeitnehmer möglich)   Besonder geschützt sind: werdende Mütter (bis 4 Monate nach der Entbindung; bei Karenzurlaub bis 4 Wochen nach Ende des Karenzurlaubes) Väter von Neugeborenen, die anstelle der Mutter die Betreuung übernehmen bis 4 Wochen nach Ende des Karenzurlaubes) Präsenzdiener bis ein Monat nach Ende des Präsenzdienstes Betriebsräte Behinderte Lehrlinge, weil der Lehrvertrag auf die Dauer der Lehrzeit abgeschlossen ist   Mit Meldung der Schwangerschaft tritt der Kündigungs- und Entlassungsschutz ein. Eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses mit Schwangeren ist unter Einhaltung von Formschriften möglich.

Technischer Arbeitnehmerschutz, Überwachung Der Arbeitnehmerschutz soll eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung von Leben, Gesundheit und der Sittlichkeit von Arbeitnehmern verhindern.   Der Arbeitnehmerschutz läßt sich glieder in: den technischen und den persönlichen   Zum technischen Arbeitnehmerschutz zählen alle Vorschriften, die die Ausstattung der Arbeitsräumlichkeiten sowie von Maschinen, Geräten und Anlagen regeln. Die Bestimmung des Arbeitnehmerschutzgesetzes und seiner Verordnungen sind direkt zu befolgen, es bedarf keiner behördlichen Vorschreibung. Die Mißachtung technischer Schutzbestimmung durch den Arbeitgeber kann außer Strafen unabsehbare finanzielle Folgen für ihn haben.   Arbeitsinspektor Zur Überwachung des Arbeitnehmerschutzes sind Arbeitsinspektoren als Organe der Arbeitsinspektion eingesetzt.

Die Arbeitsinspektion ist die zur Durchführung und zur Überwachung des Arbeitnehmerschutzes zuständige Behörde. Die Arbeitsinspektoren haben Arbeitgeber zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten und zu beraten. Bei Feststellungen von Übertretungen hat der Arbeitsinspektor Strafanzeigen zu erstatten. Bei unmittelbarer Gefahr kann auch der Betrieb stillgelegt werden.     Berechtigung   Betriebsbesichtigung während Betriebszeiten   Besuch ohne Voranmeldung   Soweit erforderlich Durchführung von Messungen Entnahme von Proben Ein- und Ausschalten von Anlagen   Einvernahme von Arbeitgeber und Arbeitnehmer   Einsicht in die betrieblichen Unterlagen   Anzeigen an die für das Strafverfahren zuständige Behörde keine Berechtigung   Aufenthalt im Betrieb außerhalb der Betriebszeiten   Besichtigung ohne Vorstellung und Anmeldung beim Betriebsinhaber bzw. dessen Vertreter   Durchführung der Amtshandlung so, daß vermeidbare Betriebsstörungen bzw.

Behinderungen entstehen   Einsicht in Unterlagen, die nur mittelbare Aufschluß über die Einhaltung der Schutzbestimmungen geben   Verfügung (Verhängung von Strafen)       Persönlicher Arbeitsschutz Die Bestimmung über den persönlichen Arbeitnehmerschutz sollen eine physische und psychische Überlastung der Arbeitnehmer vermeiden.   Die Regelungen sind im wesentlichen enthalten im Arbeitszeitgesetz im Arbeitsruhegesetz im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz im Mutterschutzgesetz im Kollektivvertrag   Arbeitszeit, Überstunden                            

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