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  Der vertrag von maastricht

Der Vertrag von Maastricht   Dezember 1991 Gipfelkonferenz / 7. Februar 1992 Unterzeichnung in Maastricht Am 1. November 1993 in Kraft getreten   Gründe für einen neuen Vertrag: EWG-Vertrag (1957) enthält als Ziel eine engere Union der europäischen Völker EEA (1987) weitgehende Vollendung des Binnenmarktes Zusätzlich machte der Zerfall des Ostblocks weitere Absprachen notwendig.   Ziele: Rahmenbedingungen für eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion Schaffung einer Politischen Union Grundlagen für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Engere Zusammenarbeit in Innen- und Rechtspolitik     Der Vertrag von Maastricht stützt sich auf drei Säulen:   1. Europäische Gemeinschaft 2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 3.

Zusammenarbeit in Innen- und Justizpolitik Wirtschafts- und Währungsunion Zollunion und Agrarpolitik Unionsbürgerschaft Stärkung des Europäischen Parlaments Übertragung von Aufgaben in den Bereichen: Gesundheit, Bildung, Kultur, Forschung, Verbraucher- und Umweltschutz Prinzip der Subsidiarität   Sicherung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten Koordinierung des Abrüstungsprozesses Unterstützung von Drittstaaten Einführung einer langfristigen Europäischen Sicherheitsordnung   Koordinierung der Asyl- und Einwanderungspolitik Bekämpfung der Kriminalität durch polizeiliche Zusammenarbeit (Haupteinfluss auf die jeweilige Polizei liegt beim Staat selbst   Entscheidungsverfahren: EG-Vertrag Regierungszusammenarbeit Regierungszusammenarbeit     Fortschritte: Neben dem festen Integrationskern der Wirtschaftsgemeinschaft (EG) mit Binnenmarkt und Wirtschafts- und Währungsunion (erste Säule) tritt mit der noch im Werden befindlichen gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) ein im Übergang von der Kooperation zur Integration befindlicher Bereich ein. Die dritte Säule ist nur auf Kooperation in der Rechts- und Innenpolitik der Mitgliedstaaten angelegt und belässt ihnen weiter ihre volle Selbstständigkeit.     Probleme: Verlegung von teilweise staatsspezifischen Kompetenzen auf die EU Höhe der Sperrminorität Integration der EU in die NATO als Block bzw. einzelstaatliche Mitgliedschaft Starke strukturelle Unterschiede bilden eventuell eine Gefahr für die Stabilität des Euros: Gründung eines Kohäsionsfonds Ist die europäische Zentralbank unabhängig? (Abhängigkeit von wirtschaftlich starken Staaten als Geldgeber) Keine zügige Entscheidungsfindung Ist komplexes Gebilde der EU für Bürger noch durchschaubar (Politikverdrossenheit)     EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft): Vertrag zwischen BRD, B, F, I, LUX, NL zur Errichtung eines „Gemeinsamen Marktes“   EEA (Einheitliche Europäische Akte): Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes sowie Erweiterung der EG-Verträge   Unionsbürgerschaft: Dem EU-Bürger wird über die bereits bestehende wirtschaftliche Gleichberechtigung das kommunale und europäische - aktive und passive - Wahlrecht an seinem Wohnort eingeräumt und welches allen Bürgern das freie Aufenthaltsrecht in allen EU-Staaten gewährt (und nicht nur, wie bisher, den Arbeitskräften)   Europäisches Parlament: Versammlung der Europäischen Union (Funktionen: Mitwirken an der europäischen Legislative, Feststellung des EU-Haushaltes, Kontrolle der EU-Organe)   Subsidiaritätsprinzip: Die Europäische Gemeinschaft erlangt nur Entscheidungsgewalt, wenn ein Ziel auf europäischer Ebene besser erreicht werden kann, als auf der Ebene einzelner Mitgliedsstaaten.   Sperrminorität: Minderheit, die bestimmte Beschlüsse nach gesetzlicher Vorschrift verhindern kann   Kohäsionsfond: Fonds zur Unterstützung wirtschaftlich-strukturell schwächerer Staaten   Quellen: Informationen zur politischen Bildung Heft 213 (EU); Meyers Lexikon A-Z; Homepage des Europaparlaments (www.europarl.

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