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  Vorwort:

Der EURO Inhalt 1. Vorwort2. Politisches zum EURO2.1 Die Währungsunion 2.2 Konvergenzkriterien 2.3 Teilnehmerstaaten 2.

4 Zeitplan 2.5 Volksabstimmung über den EURO?3. Wirtschaftliches zum EURO3.1 Wirtschaftliche Vorteile durch den EURO 3.2 Zinsschub nach EURO - Einführung? 3.3 Der EURO, eine harte Währung? 3.

4 Währungsreserven der Oesterreichischen Nationalbank4. EURO - Umstellung in der Praxis4.1 Regelungen der Umstellung 4.2 Kosten für die Umstellung 4.3 EURO – Umrechnung 4.4 Was wird aus den Schilling – Münzen? 5.

Literatur                    Der Euro    1. Vorwort   Die Einführung des EURO wird nicht umsonst als “Jahrhundertprojekt” bezeichnet. Diese gemeinsame Währung für rund 370 Millionen Bürger der Europäischen Union wird Europas Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken. Die Währungsunion bringt wesentliche Vorteile und Chancen. Durch den EURO fällt ein weiterer Nachteil gegenüber den USA und Japan weg: Es wird in der EU, wo schon jetzt eine höhere Wirtschaftsleistung als in den beiden zuvor genannten Staaten erwirtschaftet wird, mit einer einzigen Währung gezahlt werden können. Jahrelang leisteten sich die jetzt 15 Mitgliedsstaaten der EU den Luxus von 15 verschieden Währungen.

Allein durch den Wegfall der Wechselkurse werden europaweit Einsparungen von rund 300 Milliarden Schilling erwartet, was ca. 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung Europas entspricht. Für mich persönlich ist der EURO eine Notwendigkeit, da Europas Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Wirtschaftsblöcken Asien und Amerika stärker wird, was langfristig zu Sicherung der Arbeitsplätze beiträgt. Ich habe probiert, diese Arbeit weitestgehend objektiv zu gestalten, was mir, man wird es beim Lesen bemerken, oft nicht leicht gefallen ist.     2. Politisches zum EURO   2.

1 Die Währungsunion   Die Idee einer gemeinsamen Währung für Europa ist nicht neu. Die stabile Nachkriegsordnung im Währungsbereich, das internationale Festkurssystem von Bretton Woods, ist Anfang der 70er Jahre zusammengebrochen. Die Suche Europas nach Lösungen, das Wechselkurschaos zu beenden und eine stabile Währungszone einzurichten, führte 1979 zur Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS). Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes zu Anfang der 90er Jahre, in dem der Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital durch (fast) keine Beschränkungen behindert ist, wurde ein weiterer Schritt zur europäischen Integration gesetzt. Die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten dieses Binnenmarktes konnten jedoch durch die Vielzahl der Währungen nicht voll ausgenutzt werden. Im Vertrag von Maastricht wurde daher 1993 der Weg zur gemeinsamen Währung fixiert und mit dem Stabilitäts- und Wachstumspaket im Juni 1997 deren Zukunft abgesichert.

Die Errichtung der Währungsunion ist einer der wichtigsten Bausteine für ein starkes, vereintes Europa. Der Vertrag von Maastricht sieht vor, daß mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1. Jänner die geldpolitische Entscheidungsgewalt auf die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) übergeht. Nach dem Prinzip “Ein Land – eine Stimme” wird ab 1999 der währungspolitische Kurs Europas gemeinsam bestimmt. Das heißt, daß die Oesterreichische Nationalbank im EZB-Rat gleichberechtigt mitstimmen wird.   2.

2 Die Konvergenzkriterien   An der Währungsunion dürfen nur Länder teilnehmen, die eine stabile Geld- und Budgetpolitik aufweisen. Der Erfolg der Vorbereitungen ist bereits spürbar: Die Verankerung einer europäischen Stabilitätskultur hat nicht nur zu äußerst niedrigen Inflationsraten geführt, sondern auch zu wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Haushalte der EU-Mitgliedsstaaten. Im Vertrag von Maastricht sind strenge Regeln, die sogenannten Konvergenzkriterien, festgeschrieben, die gewährleisten, daß der EURO zu einer stabilen Währung wird. “Konvergenz” bedeutet soviel wie “Angleichung”. Ziel ist es, daß alle Teilnehmerstaaten ein annähernd gleiches Zinsniveau haben, die Inflation gering halten und die gemeinsame Währung nicht durch hohe Staatsschulden gefährden. Diese Konvergenzkriterien gelten nicht nur für den Zeitpunkt des Eintrittes, sie müssen von den Teilnehmerstaaten auch danach dauerhaft erfüllt werden.


Als im Dezember 1991 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft die Konvergenzkriterien vereinbart wurden, schien es, als seien diese für die meisten europäischen Staaten ohne Schwierigkeiten zu erreichen. Doch der Konjunktureinbruch der letzten Jahre hat diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Vor allem bei der Entwicklung der Staatshaushalte kam es anders als geplant, weshalb die meisten EU-Staaten gezwungen waren, eine wirksame Konsolidierungspolitik zu betreiben um die Defizite auf ein tragbares Niveau zu reduzieren.   Folgende Kriterien sind festgelegt:   Ä Eine Inflationsrate, die maximal 1,5 Prozentpunkte über jener der drei preisstabilsten Länder liegt   Ä Ein langfristiger Zinssatz, der maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei preisstabilsten Länder liegt   Ä Ein öffentliches Defizit, das nicht mehr ausmacht als 3 Prozent des Brutto-Inlandsproduktes, es sei denn, daß es entweder erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwertes von 3 Prozent erreicht hat, oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und in der Nähe des Referenzwertes bleibt   Ä Eine öffentliche Verschuldung von nicht mehr als 60 Prozent des Brutto-Inlandsproduktes, es sei denn, daß es hinreichen rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert   Ä Stabile Wechselkurse im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren Bei den Konvergenzkriterien ist zwischen monetären und fiskalischen Kriterien zu unterscheiden. Monetäre Kriterien sind Inflation, Zinsen und Wechselkurse. Sie geben darüber Auskunft, ob ein Land stabile Preise und eine stabile Geldpolitik vorweisen kann.

Die fiskalischen Kriterien beziehen sich auf die Finanzlage der öffentlichen Hand. Sie sollen sicherstellen, daß die stabilitätsorientierte Geldpolitik der EZB nicht durch die übermäßige Staatsverschuldung seitens eines Teilnehmerlandes zunichte gemacht wird. Damit soll vermieden werden, daß zu hohe öffentliche Schulden eines EURO-Teilnehmerlandes durch politischen Druck zu Inflation für alle Teilnehmer der Währungsunion führen.   2.3 Die Teilnehmerstaaten   Im Mai 1998 fällt die Entscheidung, welche Staaten am EURO teilnehmen (mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat). Österreich ist so gut wie sicher dabei.

Gleichzeitig wird der Wechselkurs zwischen den einzelnen Teilnehmerwährungen vorangekündigt, um Spekulationen auf den Finanzmärkten frühzeitig einzudämmen. Vier Staaten werden aller Voraussicht nach nicht von Beginn an am EURO teilnehmen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich:   Ä Griechenland wird nicht am EURO teilnehmen, weil es derzeit die Konvergenzkriterien nicht erfüllt. Nicht nur Staatsverschuldung und Defizit sind zu hoch, auch die griechische Inflation (und damit das Zinsniveau) wäre für die Teilnehmerstaaten ein zu hohes Risiko   Ä Schweden wird zwar die Bedingungen erfüllen, will aber abwarten. Die Regierung in Stockholm hat entschieden, vorerst nicht am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems teilzunehmen. Eine zweijährige Teilnahme ist aber Voraussetzung für die Einführung des EURO.

Obwohl die Schwedische Krone alle Bedingungen zur Teilnahme erfüllt, bleibt Schweden mit der Nichtteilnahme am Wechselkursmechanismus ein rechtlicher Grund, um den Zeitpunkt des Eintritts in die Währungsunion selbst zu bestimmen.   Ä Großbritannien hat bereits bei den Verhandlungen des Maastrichtvertrages darauf bestanden, erst später über die Teilnahme an einer gemeinsamen Währung zu entscheiden. Die britische Labour-Regierung ist einer EURO-Teilnahme aber nicht abgeneigt. Sollte sich Großbritannien für eine Teilnahme entscheiden, ist zu erwarten, daß auch Schweden und Dänemark folgen.   Ä Dänemark hat wie Großbritannien dem Maastricht-Vertrag nur mit Vorbehalt zugestimmt. Die dänische Bevölkerung hatte 1992 den neuen EU-Vertrag abgelehnt.

Erst das Versprechen, Dänemark müsse nicht an einer gemeinsamen Sicherheitspolitik und an einer gemeinsamen Währung teilnehmen, führte zu einem Ja bei einer zweiten Volksabstimmung. Will das Land nun zum EURO, ist eine weitere Volksabstimmung nötig.   Für Österreich, das zur Kerngruppe der Hartwährungsländer in Europa zählt, kam eine derartige Ausnahmeregelung nie in Frage, da durch die Koppelung des Schillings an die D-Mark ein Alleingang unmöglich wäre.   2.4 Der Zeitplan   Mai 1998 Anfang Mai 1998 entscheidet der Europäische Rat( d. h.

die Versammlung der Regierungschefs), welche Staaten bereits ab 1.1. 1999 am EURO teilnehmen werden (siehe auch “Die Teilnehmerstaaten”). Gleichzeitig werden auch die Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen festgelegt. Österreich wird die Voraussetzungen erfüllen und sofort dabei sein.   1.

Jänner 1999 Zu Jahreswechsel 1998/99 werden von den Finanzministern die Umrechnungskurse der Landeswährungen in EURO festgelegt. Ab diesem Tag gilt der EURO offiziell als Währung. Allerdings existiert er in den nächsten drei Jahren nur als sogenanntes Buchgeld, d. h. Überweisungen, Pensionen- oder Gehaltszahlungen sowie die Bezahlung von Steuern und Abgaben können wahlweise in bereits in EURO oder noch in Schilling erfolgen. Als Banknoten und Münzen kommt der EURO erst in drei Jahren.

  1. Jänner 2002 Ab 1. Jänner 2002 wird der Schilling gegen die neuen Banknoten und Münzen getauscht. Auch sämtliche Sparbücher und andere Veranlagungen werden in dieser Zeit endgültig auf EURO umgestellt.   2.5 Volksabstimmung über den EURO?   Wenn der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs im Mai 1998 Österreich als Mitglied der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion bestätigt, dann ist die Einführung des EURO in Österreich fixiert.

Österreich ist aufgrund einer Zustimmung von 66 Prozent bei der Volksabstimmung 1994 der Europäischen Union und damit dem Vertrag von Maastricht beigetreten. In diesem Vertrag ist die gemeinsame Währung vorgeschrieben. Der Beschluß des Europäischen Rates wirkt unmittelbar und geht nationalem Recht vor. Doch es stellt sich die Frage, ob nicht vielleicht im Vorfeld der Volksabstimmung von 1994 auf das Thema “einheitliche Währung in Europa” ein wenig vergessen wurde. Aber die Bundesregierung hat nie Zweifel daran gelassen, daß ein Beitritt zur EU mittelfristig auch einen Beitritt zu einer einheitlichen europäischen Währung bedeuten würde. Auch die heutigen Gegner der Einführung des EURO wiesen vor der Volksabstimmung 1994 darauf hin, daß ein Ja zur EU auch ein Ja zur gemeinsamen Währung bedeutet.

Deshalb verwundert mich auch, daß eine Aussage wie “Kein EURO ohne Volksabstimmung” von einer Partei kommt, die ernstgenommen werden will und sich darüber hinaus nach solchen Aussagen auch noch für regierungsfähig hält.   3. Wirtschaftliches zum EURO   3.1 Wirtschaftlichen Vorteile durch den EURO   Um die wirtschaftlichen Vorteile des Binnenmarktes nicht nur voll ausschöpfen zu können, sondern auch für die Zukunft sicherzustellen, braucht die EU die gemeinsame Währung. Die Wirtschaft profitiert am meisten von der Wechselkursstabilität. Der Wegfall von Wechselkursschwankungen bringt mehr Sicherheit für Investitionen und Geschäfte innerhalb der Währungsunion.

Dies sollte der EU Schwung geben und damit mittelfristig positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in den Ländern der Währungsunion geben. Zum jetzigen Zeitpunkt hängt rund jeder dritte Arbeitsplatz in der EU und Österreich am Export und ist damit Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Nach Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion hängt nur noch einer von zehn Arbeitsplätzen vom Export in den Nicht-Euro-Raum ab. Dies sollte mehr Stabilität am Arbeitsmarkt bedeuten.   3.2 Verursacht der EURO einen Zinsschub?   Grundsätzlich gilt, daß die Zinsen, etwa für Privatkredite, sinken oder steigen, je nachdem, ob die Zinsen in Österreich generell sinken oder steigen.

Derzeit sind die Zinsen niedrig, und das nicht nur in Österreich, sondern in allen voraussichtlichen Teilnehmerstaaten der Währungsunion. Dies hängt mit dem moderaten Wirtschaftswachstum zusammen, aber auch mit dem hohen Vertrauen, das die künftige Geldpolitik der Europäischen Zentralbank schon heute auf den internationalen Finanzmärkten genießt. Sollten die Zinsen steigen, wird dies auf das Anziehen der Konjunktur zurückzuführen sein, und nicht auf den EURO. Es wird die wichtigste Aufgabe der EZB sein, für einen stabilen EURO zu sorgen. Im Klartext: Die Inflation, also die Entwertung des EURO durch Preissteigerung, niedrig zu halten. Und wenn die Inflation niedrig ist, werden auch die Zinsen langfristig niedrig sein.

  3.3 Der EURO, eine harte Währung?   Grundsätzlich ist zwischen innerer und äußerer Härte einer Währung zu unterscheiden. Die innere Härte einer Währung entspricht der Inflationsrate. Da die Europäische Zentralbank als oberstes Ziel die Preisstabilität hat, ist davon auszugehen, daß der EURO eine harte Währung wird. Zum anderen geht es um die Härte einer Währung nach außen, also den Wert des EURO etwa gegenüber dem US-Dollar oder dem japanischen Yen. Die äußere Härte kann über Warenverkehr die innere Härte beeinflussen.

Wenn der EURO gegenüber dem US-Dollar zu hart ist, bedeutet dies eine Behinderung der europäischen Exporte. Die nun zu teuren Produkte sind am amerikanischen Markt schwer abzusetzen, womit Arbeitsplätze in Europa gefährdet sind. Andererseits profitieren wir von niedrigeren Rohölpreisen und damit niedrigeren Benzinpreisen. Ist der EURO weich gegenüber dem US-Dollar, erleichtert dies die Exporte, etwa in die USA. Es steigen aber die Rohölpreise und damit die Benzinpreise.   3.

4 Währungsreserven der Oesterreichischen Nationalbank   Die OeNB wird eine Aktionärin der unabhängigen Europäischen Zentralbank sein. Die EZB wird ein Grundkapital von 5 Milliarden EURO, das entspricht ca. 70 Milliarden Schilling, haben. Der Anteil der OeNB wird rund 2,3 Prozent oder 115 Millionen EURO betragen. Die OeNB wird den Wert aus eigenen Reserven in das Grundkapital der EZB einbringen. Weiters überträgt die OeNB einen Teil ihrer Währungsreserven der EZB.

Sie erhält dafür eine entsprechende Forderung gutgeschrieben.     4. EURO – Umstellung in der Praxis   4.1 Regelungen der Umstellung   Die Gesetzesumstellung erfolgt nach einem genau ausgearbeiteten Plan der Bundesregierung. Für den Konsumenten wesentlich ist das Umstellungsgesetz zur Preisauszeichnung und Preisüberwachung. Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf folgende Regelungen geeinigt:   Ä Die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung wird bereits drei Monate vor der Ausgabe der EURO-Banknoten und -Münzen, also voraussichtlich ab Oktober 2001, beginnen und mindestens so lange dauern, wie sich Schilling und EURO gleichzeitig im Umlauf befinden.

Der doppelte Währungsumlauf endet spätestens am 30. Juni 2002. Die “EURO-Preiskommission” wird aufgrund der vorliegenden Informationen entscheiden., ob es notwendig ist, über diesen Zeitraum hinaus die doppelte Preisauszeichnung zu verlängern.   Ä Bei allen Anboten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Quittungen sind die Preise in der Phase der doppelten Preisauszeichnung in Schilling und EURO anzugeben. Dieser Grundsatz gilt für alle Einzelposten und die Endsumme.

Davon ausgenommen sind allerdings Quittungen auf üblichen Kassabons, bei denen nur die Endsumme in beiden Währungen anzugeben ist. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung für alle wirtschaftlichen Tätigen gegenüber den Verbrauchern. Ausnahmen gibt es z. B. für Kleinbetriebe.   Ä Die Art der doppelten Preisauszeichnung hängt zwar von der Art und der Größe des Unternehmens ab, sie darf jedoch nicht schlechter sein, als die vor der Umstellung auf den EURO übliche Preisauszeichnung.

  Ä Festgelegt ist weiters, daß bei der Umstellung von Urkunden und Verträgen von Schilling auf EURO, also etwa bei der Umstellung von Sparbüchern, sowie beim Umtausch von Schilling in EURO den Konsumenten im Umstellungszeitraum keine direkten Kosten entstehen dürfen.   Überwacht wird die Einhaltung dieser Vorschriften von der sogenannten “EURO-Kommission” im Wirtschaftsministerium. In den Bundesländern wird es zusätzlich Beschwerdestellen bei den jeweiligen Preisbehörden der Landesregierung geben. Auch Konsumentenschutzorganisationen werden über die Einhaltung dieser Vorschriften sehr genau wachen. Werden “Umrechnungsmogler” erwischt, kann es zu Strafen kommen, die von Abmahnung bis Geldstrafe reichen.   4.

2 Kosten für die Umstellung   Die Umstellung auf den EURO wird einmalig große Kosten verursachen. Diese können derzeit nur geschätzt werden. Zum Beispiel: Die Veränderungen in Firmenbüchern werden mit rund 1 Milliarde Schilling, die Umstellungskosten in Banken mit etwa 8 Milliarden Schilling beziffert, wovon aber ein Gutteil dem ohnehin erforderlichen Austausch von Computern zuzurechnen ist. Weiters müssen tausende Automaten, seien es Bankomaten, Getränke- oder Zigarettenautomaten, auf die neue Banknoten- und Münzgröße umgestellt werden. Diese Umstellungskosten fallen nur einmal an, die Einsparungseffekte in den Unternehmen sind dauerhaft. So wird die Umstellung die VOEST-Alpine Stahl einmalig rund 50 Millionen Schilling kosten, die jährliche Einsparung durch den Wegfall für Kurssicherungen oder Währungsumtausch sollte aber bei 70 Millionen Schilling liegen.

Für Österreich werden diese durch den Wegfall von Transaktions- oder Kurssicherungskosten bewirkten Einsparungen auf etwa 13 Milliarden Schilling geschätzt.   4.3 EURO – Umrechnung   Von der Europäischen Union wurden für die an der Währungsunion teilnehmenden Länder klare Umrechnungsregeln festgelegt.   Die Umrechnungsregel: Die Kurse werden nur in eine Richtung, nämlich vom EURO in die nationale Währung festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in sechs signifikanten Stellen. Zum Beispiel: 1 EUR = ATS 13,8750 (Stand von Donnerstag, 9.

April 1998, dies ist nur ein Beispiel, da der endgültige Kurs erst mit Wirkung vom 1. 1. 1999 festgelegt wird). Im Zuge des Umstieges vom Schilling auf den EURO werden in Österreich alle Schillingangaben durch diesen endgültig fixierten Preis dividiert. Dies betrifft unter anderem alle Löhne, Gehälter und Pensionen die Preise, die Sparguthaben oder die Kredite. Erst nach dieser Rechnung darf auf Cent (1 EUR = 100 Cent) gerundet werden.

Exakt auf einen halben Cent lautende Rechnungsergebnisse sind entsprechend der kaufmännischen Rechnungsregeln stets aufzurunden.         Beispiel (1 EUR = ATS 13,8300):   Umrechnung: ATS 100 = 7,230657989 EUR = 7,23 EUR Gegenprobe: 7,23 EUR = ATS 99,9909 ~ ATS 100   Wie man sieht, können in der Praxis mathematischen Rundungsdifferenzen auftreten. Die Umrechnungsregeln stellen aber sicher, daß diese Differenzen minimal sein werden.   4.4 Was wird aus den Schilling – Münzen?   Umtausch von Schilling in EURO nach dem 30. Juni 2002: Wer nach der Übergangsphase im Jahr 2002, in der beide Währungen gültig sind, noch Bargeld in Schilling besitzt, erbt oder geschenkt bekommt, kann dieses noch mindestens 20 Jahre lang bei der OeNB zu jenem fixen Umrechnungskurs, der Anfang 1999 festgelegt wurde, in EURO umtauschen.

Es besteht durch diese Regelung also keine Gefahr, daß der alte Schilling plötzlich weniger wert ist. Gleiches gilt auch für Silbermünzen, die einen Nominalwert in Schilling haben. Auch sie können in diesem Zeitraum von mindestens 20 Jahren bei der Nationalbank in EURO umgetauscht werden.     5. Literatur   Das EURO Buch. Eine Initiative der Bundesregierung.

Herausgegeben vom Bundesministerium für Finanzen. Wien, 1998. Der EURO: Das kritische Gespräch. Herausgegeben vom Bundesministerium für Finanzen. Wien, o. J.

EURO-Ratgeber - Europa Konkret. Herausgegeben vom Bundeskanzleramt Abt. IV/5. Wien, 1997. Auf dem Weg zum EURO. Herausgegeben von Mag.

Karl Obermoser, CA-EUROpa-Büro. Wien, 1998. Wann kommt der EURO? Herausgegeben vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft. Luxemburg,1996. EURO in Stichworten. Herausgegeben von den Oberösterreichische Nachrichten, https://www.

oon.at/euro. Linz, 1998.

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