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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 2
1. Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Währungsunion 3
1.1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 3
1.2 Römische Verträge 5
1.3 Fortschritte und Stagnation 6
1.4 Binnenmarkt 7
1.
5 Einheitliche Europäische Akte (EEA) 8
1.6 Der Vertrag von Maastricht 9
2. Betrachtung ausgewählter Länder 12
2.1 Italien 12
2.2 England 15
2.3 Die EU-Kernländer Frankreich und Deutschland 17
2.
4 Unterschiedlicher Einfluß der Länder 19
2.5 Ausblick 22
3. Konvergenzkriterien: Darstellung, Diskussion, Kritik und Alternativen 25
3.1 Darstellung der Konvergenzkriterien 25
3.2 Die öffentliche Debatte: Konvergenzkriterien pro und contra 26
3.2.
1 Positive Stimmen zu den Konvergenzkriterien 26
3.2.2 Kritische Stimmen zu den Konvergenzkriterien 29
3.3 Kleine Währungsunion ? 32
3.4 EWS II 33
3.4 Konzeptionelle Mängel und Kritik an den Konvergenzkriterien 38
3.
5 Mögliche Alternativen zu den Bestimmungen des Art. 109j EVG 41
4. Perspektiven: Quo Vadis Währungsunion? 43
4.1 Kann der Termin 01.01.1999 eingehalten werden? 43
4.
2 Was passiert nach dem Stichtag mit der Konvergenz? 49
4.2.1 Stabilitätssicherung im EG-Vertrag 49
4.2.2 Der Stabilitätspakt von Theo Waigel 50
4.3 Wie wird eine Währungsunion das Gesicht Europas verändern? 53
5.
Fazit 54
Literaturverzeichnis 55
Vorwort
Die Errichtung einer Währungsunion ist Bestandteil des Vertrags von Maastricht und somit geltendes Recht. Trotzdem läßt der Vertrag Spielräume zu, über deren Nutzung aus der aktuellen Gegebenheit heraus entschieden werden kann. Dieses gilt vor allem für den Starttermin der Währungsunion und z.T. auch für die in Art. 109j EGV festgeschriebenen Konvergenzkriterien.
Diese Spielräume spiegeln sich auch in der öffentlichen Debatte über die Maastricht-Kriterien und dem Starttermin wider.
Die Debatte über die Konvergenzkriterien sowie Kritik und Alternativen, die Debatte über den Starttermin, die Situation in ausgesuchten EU-Ländern und die Perspektiven nach dem Währungsunionstart (EWS II, Stabilität) werden in diesem Bericht thematisiert.
Eine knappe Darstellung der “Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Währungsunion” soll zum eigentlichen Thema dieser Arbeit “Status Quo und Perspektiven der Europäischen Währungsunion” hinleiten.
Verfasser:Tania Block, Werner Otter und Holger Budelmann
Uni Bremen im Sommersemester 1996
1. Meilensteine auf dem Weg zur Europäischen Währungsunion
Bis es zu einem Beschluß über die heute geplante und in Vorbereitung befindliche Währungsunion kommen konnte, mußten im Nachkriegseuropa viele Integrationsschritte getan werden, um aus den z.T.
ehemals verfeindeten Staaten Partner für Europa zu machen. Einige dieser “Meilensteine” werden nachstehend kurz dargestellt.
1.1 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Motive für die EGKSDer erste Motiv war der Wunsch, die deutsche Montanindustrie kontrollieren zu können. Die deutsche Montanindustrie war im zweiten Weltkrieg das Rückrat der deutschen Rüstungsindustrie. Man dachte, daß die Einbindung in einen europäischen Rahmen, die Verwendung von Montanprodukten für ungewünschte Zwecke verhindern kann.
Das zweite Motiv war das Vorantreiben des Wiederaufbaus und eine Stärkung des Wohlstands. Dadurch sollte eine soziale Befriedung erreicht werden, die zur Entspannung und Stabilisierung in Europa beitragen sollte.
Die politische und wirtschaftliche Stärkung Westeuropas war das dritte Motiv. Die politische Stärkung war vor allem wegen der sich verschärfenden Ost-West-Konfrontation gewollt. Die wirtschaftliche Stärkung Westeuropas war notwendig um im stärker werdenden internationalen Wettbewerb mit USA, Canada und Australien und später auch Japan mithalten zu können.
Das vierte Motiv war der Wunsch die Montanindustrie regulieren zu können, um so Störungen so klein wie möglich zu halten.
Störungen können z.B. Überproduktion oder Mangel sein. Zur Gründungszeit der EGKS 1952 herrschte eher ein Mangel an Kohle und Stahl.
Insgesamt hatten die politischen Motive (Befriedung und Stärkung des Wohlstandes Westeuropas) ein höheres Gewicht bei der Gründung der EGKS als die wirtschaftlichen. So gingen die “Väter” der ersten europäischen Einigung Monet und Schuman davon aus, daß eine politische Integration wichtiger sei als eine rein wirtschaftliche.
RegulierungsbedarfWegen der strategischen Bedeutung der Montanindustrie war es wichtig durch Regulierung so einzuwirken, daß es zu einer gerechten Verteilung der Güter kam. Verstärkt wurde die Bedeutung des Montanbereiches durch die vorgelagerte Stellung der Branche, die eine hohe Konjunkturreagibilität hat, und deshalb zum Motor aber auch zum Bremser des Wiederaufbaus werden konnte.
Institutionen - OrganeDie Organe der Montanunion entsprachen im Prinzip bereits denen der späteren EG: im Mittelpunkt ein mit weitgehenden Befugnissen ausgestattetes Exekutivorgan, die “hohe Behörde”, deren Entscheidungen in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung hatten, einen “Rat” der nationalen Minister, eine parlamentarische “Versammlung”, ein Gerichtshof sowie ein “Beratender Ausschuß” aus Vertretern der betroffenen Interessengruppen.
Trotz des letztlichen Scheiterns der EGKS ist sie als “Vorreiterin” der europäischen Einigung von großer historischer Bedeutung. Das Scheitern der EGKS lag im wesentlichen in den falschen Einschätzungen der wirtschaftlichen Entwicklung zum Zeitpunkt ihrer Konzeption. Man ging am Anfang davon aus einen andauernden Mangel regulieren zu müssen.
Wie sich jedoch rasch herausstellte, kam es schnell zu einem Überangebot an Kohle und Stahl.
1.2 Römische Verträge
Auf einer Konferenz in Messina 1955 beschlossen die Außenminister der Montanunionmitgliedsländer, die Schaffung eines vereinigten Europas durch die schrittweise Fusion der nationalen Wirtschaften und durch die Schaffung eines gemeinsamen Markts.
Gleichzeitig sollte der Versuch gemacht werden, auch andere Staaten Westeuropas, vor allem Großbritannien, einzubeziehen. Großbritannien lehnte jedoch ab; die politischen und wirtschaftlichen Bindungen an das neu organisierte Commonwealth waren ihm wichtiger; zudem hielt es die Frage der parlamentarischen Kontrolle der vorgesehenen supranationalen Behörden für ungeklärt. Die skandinavischen Staaten schlossen sich England an, so daß wiederum nur sechs Staaten (BRD, Benelux, Frankreich und Italien) 1957 die “Römischen Verträge” unterzeichneten und damit eine “Europäische Wirtschaftsgemeinschaft” (EWG) und eine “Europäische Atomgemeinschaft” (Euratom) gründeten.
Es wurde u.a. (in Art. 3) festgelegt:
die Abschaffung der Zölle und der mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie aller sonstigen Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedsstaaten;
die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs und einer gemeinsamen Handelspolitk gegenüber dritten Ländern;
die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten;
die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft;
die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet des Verkehrs;
die Errichtung eines Systems, das den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Markts vor Verfälschungen schützt;
die Anwendung von Verfahren, welche die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten und die Behebung von Störungen im Gleichgewicht ihrer Zahlungsbilanz ermöglichen;
die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen Markts erforderlich ist;
die Schaffung eines europäischen Sozialfonds, um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer zu verbessern und zur Hebung ihrer Lebenshaltung beizutragen;
die Errichtung einer Europäischen Investitionsbank, um durch Erschließung neuer Hilfsquellen die wirtschaftliche Ausweitung der Gemeinschaft zu erleichtern;
die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete, um den Handelsverkehr zu steigern und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung durch gemeinsame Bemühungen zu fördern.
1. 3 Fortschritte und Stagnation
Nach der im EWG-Vertrag vorgesehenen Zeitfolge sollte der Gemeinsame Markt während einer Übergangszeit von zwölf Jahren, d.
h. bis zum 31. Dezember 1969, schrittweise verwirklicht werden. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Lediglich im Bereich des freien Warenverkehrs gelang es, und zwar früher als vorhergesehen, mit der Errichtung einer Zollunion die Voraussetzungen für einen Freihandel innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen. Andere wichtige Wirtschaftsbereiche, wie der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr, kamen abgesehen von einzelnen Teilerfolgen hingegen nicht entscheidend voran.
Auch die angestrebte Konvergenz der nationalen Wirtschaftspolitiken blieb in den Wirtschaftskrisen der 70er Jahre ohne zählbaren Erfolg stecken. Von einem wirklichen Gemeinsamen Markt, in dem die nationalen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten für den Wirtschaftsverkehr keine Rolle mehr spielen, konnte bis weit in die 80er Jahre keine Rede mehr sein.
Es bedurfte neuer politischer Anstöße, um den wirtschaftlichen Einigungsprozeß aus der Sackgasse, in die er hineingeraten zu sein schien, wieder herauszuführen.
1.4 Binnenmarkt
Diese Anstöße kamen Mitte der 80er Jahre aus der Kommission in Gestalt des Binnenmarktprogramms “Europa 92”, das der Kommissionspräsident Jaques Delors am 12. März 1985 vor den Abgeordneten des Europäischen Parlaments entwickelte und das die Vollendung eines europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992 vorsah.
Zu diesem Zweck stellte die Kommission im Jahre 1985 in einem “Weißbuch” einen Katalog von konkreten Maßnahmen auf, die zur Vollendung des Binnenmarktes nach einem genau festgelegten Zeitplan bis Ende 1992 zu treffen waren.
Dieses Weißbuch wurde 1985 vom damaligen Vorsitzenden der Kommission Jaques Delors vorgelegt. Der Binnenmarkt sollte nicht nur für den Warenverkehr gelten, sondern auch den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft garantieren. Weiter sollten auch die nicht-tarifären Handelshemmnisse abgebaut werden. Unter nicht-tarifären Handelshemmnissen werden physikalische Barrieren (z.B.
Grenzen), fiskalische Barrieren (z.B. Steuern) und technische
Barrieren (z.B. unterschiedliche Produktnormen) verstanden. Das Binnenmarktkonzept sieht zwei Möglichkeiten vor diese nicht-tarifären Handelshemmnissen zu beseitigen.
Die erste ist einheitliche Zulassungsbestimmungen (Harmonisierung) von Produkten. Die zweite ist die Strategie der gegenseitigen Anerkennung. Das bedeutet, daß z.B. eine Bohrmaschine, die in Portugal in den Handel gebracht werden darf, auch in Deutschland verkauft werden kann.
Den politischen Auftrag zur Verwirklichung des Programms “Binnenmarkt 1992” erhielt die Kommission vom europäischen Rat noch im gleichen Jahr auf dem Gipfeltreffen in Mailand.
Um aber mit einiger Aussicht auf Erfolg in nur sieben Jahren ein Ziel zu erreichen, das mit weniger Mitgliedstaaten in fast drei Jahrzehnten nicht verwirklicht werden konnte, bedurfte es mehr als nur einer politischen Willenserklärung und der Verabschiedung eines Programms: Das Ziel “Binnenmarkt 1992” mußte Bestandteil des Gründungsvertrags der E(W)G werden.
Dies wurde mit der am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erreicht, durch die der E(W)G-Vertrag um einen Artikel ergänzt wurde.
Nach Inkrafttreten des Binnenmarkts am 31.12.1992 hatte die o.
g. Strategie der gegenseitigen Anerkennung konkrete Auswirkungen. “Oft behinderten als Schutzvorschriften getarnte Hindernisse den Warenaustausch zwischen den EU-Staaten. Im Streit um die Einfuhr von <<Cassis de Dijon>>-Likör aus Frankreich sah z.B. der Europäische Gerichtshof das deutsche Einfuhrverbot als übertriebene Maßnahme zur Erreichung des erwünschten Ziels (Verbraucherschutz) an und bezeichnete deutliche Angaben auf dem Etikett der Flaschen - hier über den Alkoholgehalt - als ausreichend.
Diese Rechtssprechung führt das für die Verwirklichung des Binnenmarkts nicht nur im Warenbereich wegweisende Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ein.”
1.5 Einheitliche Europäische Akte (EEA)Die EEA war die erste umfassende Revision der Verträge der drei Europäischen Gemeinschaften EGKS (Montanunion, 1951), EAG (Euratom, 1957) und EWG (1957). Verabschiedet am 28.02.1986, in Kraft seit dem 01.
07.1987, bezieht die EEA neue Tätigkeitsfelder in die Verträge mit ein, die seither Gegenstand gemeinsamer Politik der EG-Mitgliedsstaaten sind, u.a. die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) im Bereich der Außenpolitik. Das Ziel einer Währungsunion wurde in der EEA erstmalig in Art. 102a vertraglich fixiert.
Im Mittelpunkt der EEA steht die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 31.12.1992. Außerdem beinhaltet sie eine Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments (Einführung des Kooperationsverfahrens) sowie eine teilweise Ablösung des Prinzips der Einstimmigkeit durch eine Mehrheitsentscheidung im Ministerrat, vor allem für die binnenmarktrelevanten Richtlinien und Verordnungen.
“Als Ergänzungsvertrag zu den Römischen Verträgen kann die EEA zwar nicht als ‘qualitativer Sprung’ bei der Vertiefung der europäischen Integration gewertet werden, doch sie hat wegen ihres nüchternen Augenmaßes und wegen des Interessenausgleichs zwischen allen Mitgliedsstaaten nicht nur eine Zwischenetappe des Einigungsprozesses geschaffen, sondern darüber hinaus auch den Boden für weitergehende Integrationsschritte zur Wirtschafts- und Währungsunion sowie zur Politischen Union bereitet.”
1.
6 Der Vertrag von Maastricht
Die Regierungschefs der Europäischen Union haben 1991 in Maastricht beschlossen, eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung in Europa zu schaffen. Das heißt, es soll eine gemeinsame Geldpolitik betrieben werden, und es soll ein gemeinsames Geld in den Mitgliedstaaten geben. Damit entfällt der Umtausch und die Umrechnung in die verschiedenen Währungen, und es bestehen auch keine Wechselkursrisiken mehr für die Unternehmen. Es wurden gewisse Kriterien, sogenannte Konvergenzkriterien festgelegt, die die Teilnehmerstaaten erfüllen müssen, wenn sie in den Verbund aufgenommen werden wollen. Ein Europäisches Währungsinstitut (EWI) wurde ins Leben gerufen. Dessen Nachfolgerin wird die Europäische Zentralbank sein, die für die Zinspolitik und die Geldmengensteuerung verantwortlich sein wird.
Oberstes Ziel dabei ist die Geldwertstabilität. Diese Europäische Zentralbank soll nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank von politischen Weisungen unabhängig sein. Sie erhält dadurch eine enorme Verantwortung, womit ihr auch große Bedeutung zukommt. Man kann nur hoffen, daß sie wirklich in die Fußstapfen der Deutschen Bundesbank tritt und maßgeblich zur Stabilität der neuen Euro-Währung beitragen kann und wird. Sie muß zunächst durch ihre stabilitätsorientierte Politik entsprechendes weltweites Ansehen auf den Finanzmärkten erlangen, um für die neue Euro-Währung eine psychologische Stütze zu sein und entsprechendes Vertrauen für sie zu schaffen. Nur wenn das gelingt, kann von einer Stabilität der neuen Euro-Währung ausgegangen werden.
Der Sitz der Europäischen Zentralbank wird in Frankfurt/Main sein.
Übersicht über die drei Phasen der Wirtschafts- und Währungsunion
Es wurde ein konkreter Stufenplan entwickelt, der den zeitlichen Ablauf der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beschreibt. Dieser Terminplan steht im Grünbuch der Europäischen Kommission.
Phase A: Ingangsetzen der Währungsunion (01.01.1998)
Zu Beginn der Phase:
Verzeichnis der Teilnehmer
Termin für den Start der Währungsunion
Termin für die Umstellung des Geldes
Errichtung der Europäischen Zentralbank
Herstellung von Noten und Münzen
Während der Phase:
Vorbereitung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen
Einrichtung zentraler Koordinierungsstellen
Pläne für Kreditwirtschaft und öffentliche Finanzen
Phase A dauert 1 Jahr
Es gelten die bisherigen Währungen
Phase B:
Zu Beginn der Phase:
Festlegung der Umrechnungskurse
Euro-Geld ist eine eigenständige Währung
Geld- und Wechselkurspolitik in der neuen Euro-Währung
Geld-, Kapital- und Devisenmärkte in Euro-Währung
Neuemissionen der öffentlichen Hände in Euro
Jeweilige Bruttozahlungssysteme in Euro
Während der Phase:
Kreditwirtschaft intensiviert die Umstellung
Weitere Umstellung der öffentlichen Hände und Unternehmen
Phase B dauert 3 Jahre
Es gelten nebeneinander
- die eingenständige Euro-Währung als Verrechnungseinheit
- die alten Noten und Münzen zu festen und unveränderbaren Kursen in Relation
zum Euro
Phase C: Einführung des Euro-Geldes (01.
01.2002)
Einführung neuer Noten und Münzen
Abschluß der Währungsumstellung bei der Kreditwirtschaft
Einzug von Noten und Münzen in nationaler Währung
Komplette Umstellung des öffentlichen und privaten Sektors
Ausschließliche Verwendung der Euro-Währung
Phase C dauert einige Wochen
Nur noch Euro-Währung, neue Noten und Münzen gültig
Entsprechend den Vereinbarungen von Maastricht soll 1998 festgestellt werden, welche Länder die Konvergenzkriterien erfüllen. Letzte Entscheidung, welche Länder beitreten dürfen, hat dann der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs mit qualifizierter Mehrheit.
Der Weg ist durch den Fahrplan der Maastrichter Beschlüsse vorgezeichnet. Wie sieht die Situation nun in ausgewählten Ländern aus, die hier betrachtet werden?
2. Betrachtung ausgewählter Länder
Im folgenden sollen exemplarisch einige “Kernländer” der EU untersucht werden.
DM steigen wird ist noch nicht exakt absehbar. Für die Notenbank mahnte Carlo Santini, enger Mitarbeiter des Notenbankchefs Antonio Fazio: “Ohne eine sofortige Haushaltskorrektur ist jeder Versuch zur Wiederbelebung der Wirtschaft mit dem Risiko einer Finanzkrise, einer Krise der Lira und dem Risiko hoher Zinssätze verbunden.”
Diese Warnung erfolgte einen Tag nachdem bekannt wurde, daß der zusätzliche Kassenbedarf des Staates in den ersten vier Monaten dieses Jahres mit 67,7 Mrd. DM um 14,6 Mrd. DM höher war als in der gleichen Zeit 1995. Nachdem der Kassenbericht für das erste Quartal bereits eine anteilige Überschreitung der Ausgaben um 9,4 Mrd.
DM über das im Haushalt festgesetzte Jahresziel von 107 Mrd. DM für 1996 angezeigt hatte, lösen die beträchtlichen Überschreitungen im April die Besorgnis aus, Roms Gesamtdefizit in diesem Jahr könne wesentlich höher liegen als geplant.
Der Abteilungsleiter für Fiskalfragen beim Weltwährungsfonds, Vito Tanz, mahnt, in der Frage der Ausgabenüberschreitung müsse die italienische Regierung sofort handeln. Das Land dürfe in seinen Bemühungen keine Pause einlegen, denn sonst würden die Kapitalmärkte sehr bald ein negatives Urteil abgeben. Das wahre Problem für Italien sei nicht, die im Hinblick auf Maastricht für dieses Jahr geplanten 107 Mrd. DM Defizit einzuhalten, sondern es bestehe darin, daß Italiens ungedecktes Defizit noch grundsätzlich zu hoch sei, daß die Gesamtverschuldung sehr bedeutend ist und daß es böse Überraschungen geben könne, wenn die Zinsen noch weiter steigen würden.
Die Ausgaben müßten radikal gekürzt werden.
Vor allem müsse die Haushalts- und Ausgabenstruktur völlig reformiert werden.
Das derzeitige größte Problem ist: Rom rechnete bei seiner Haushaltsplanung mit einem Wirtschaftswachstum von drei Prozent gerechnet, doch wird es nach jetzigem Stand daraus wohl günstigstenfalls nur ein Prozent. Die Differenz von zwei Prozent weniger Wachstum entspricht in etwa 19,6 Mrd. Staatseinnahmen weniger. Wie dieses Loch gestopft werden soll, darüber sind sich die Fachleute noch nicht einig.
Einschätzung der wirtschaftlichen Situation
Die Staatsverschuldung erreichte im Sommer 1995 mit 2,1 Billionen Mark einen neuen historischen Rekord. Der Staat muß wöchentlich drei Milliarden DM Zinsen zahlen, wobei der Zinssatz um vier Prozentpunkte über dem in Deutschland liegt. Kreditgeber sind in erster Linie die Italiener selbst. Die Hälfte der Staatsschuld wird mit kurzfristigen Titeln von einer Laufzeit zwischen drei und zwölf Monaten finanziert. Solange die Renditen so hoch sind, sind Staatsanleihen oft ertragreicher als Investitionen, die die Wirtschaft ankurbeln.
Die Inflationsrate ist 1995 wieder gestiegen, die Arbeitslosenquote lag im letzten Quartal 1995 bei beängstigenden 12,7 Prozent.
Zudem ist das Wirtschaftswachstum in erster Linie der starken Abwertung der Lira zu verdanken. Für eine DM gibt es derzeit ca. 1050 Lire.
Vor dem Zwangs-Austritt aus dem EWS im September 1992 waren es nur 730 Lire.
Daß die Staatsfinanzen bis Ende 1997 die Maastricht-Auflagen erfüllen, glaubt niemand in Italien. Sowohl Silvio Berlusconi, als auch sein Gegenspieler Romano Prodi erhoffen sich von den europäischen Partnern eine “flexiblere Zielgebung”.
Untermauert wird die wirtschaftliche Situation in Italien durch kürzlich erschienene neue Berichte. Darin wird festgestellt daß nach einem ca. 3% Anstieg des Bruttosozialprodukts im Jahr 1995 Italien 1996 einen steilen Abstieg erlebt. Nur noch 0,7 bis 1% Wirtschaftswachstum erwarten die Institute auf der Schätzbasis von Juni.
Die Arbeitslosenquote stieg im April gegenüber der Vorjahreszeit um 0,3 Punkte auf 12,7%. Das Sozialprodukt nahm in dieser Zeit noch um 1,5% zu.
“Deutschland und Frankreich sind mit Abstand Italiens größte Handelspartner. Da nur eine Exportsteigerung für nennenswerte Belebung sorgen kann, hängt die Konjunkturentwicklung weitgehend davon ab, was in diesen beiden Ländern geschieht.”
Doch der Exportboom ist vorbei. Erstens ist die starke Abwertung der Lira an den Devisenmärkten einigermaßen korrigiert und zweitens durchlaufen Frankreich und Deutschland eine Konsolidierung der Haushalte, was sich auch in einer Verschlechterung der nationalen volkswirtschaftlichen Wirtschaftsindikatoren ausdrückt. Demzufolge ist eine Wiederholung des Exportbooms nicht mehr kurzfristig zu erwarten.
2.
2 EnglandEuroskeptiker
Englischen Euroskeptikern ist jedes, noch so schwache Argument willkommen. Die Krise rund ums britische Rindfleisch, so merken sie an, haben auch ihre guten Seiten. Die von der Gemeinschaft erzwungenen Notschlachtungen würden sich so nachhaltig negativ in der volkswirtschaftlichen Bilanz niederschlagen, daß das Land die Kriterien für den Eintritt in die Europäische Währungsunion mit einiger Sicherheit 1999 nicht erfüllen werde.
Doch im Gegensatz zum Rinder-Skandal verspricht die politische Debatte um die Währungsunion mittelfristig mehr Spannung. Im Kabinett von Regierungschef John Major bahnte sich im April 1996 in Machtkampf an, der sich fast in einen gewaltigen politischen Vulkanausbruch verwandelt hätte. Der Hintergrund: Major muß mit einer schwindenden Mehrheit von mittlerweile nur noch zwei Sitzen im Unterhaus regieren.
Daher ist er besonders auch die Stimmen der Euroskeptiker angewiesen. Zudem stehen auch die Wiederwahlchancen nicht besonders gut, da die Opposition in den Meinungsumfragen führt und er zusätzlichen Druck durch eine neue Partei bekommt.
Um alle diese Schwierigkeiten auf einmal zu lösen, verkündete er, daß er über eine Volksabstimmung über den Euro-Beitritt nachdenke. Dies wiederum führte zu Verstimmung bei den “Freunden Europas” in der Major-Partei, so daß es lediglich den Kompromiß der Aufnahme einer Volksabstimmung in das Wahlprogramm der Konservativen bezüglich einer Währungsunion kam.
Doch all dies politische Taktieren hat den Engländern in der Frage um den Beitritt zur Währungsunion nicht weitergeholfen. Die Regierungspartei, nicht wenige Industrielle, einige Bankiers, hohe Beamte wie Notenbankchef Eddie George und weite Teile des konservativen Establishments leben in der Hoffnung auf eine Verschiebung der Währungsunion.
England wird dabei sein
Für Leon Brittan steht jedoch fest: “Deutschland und Frankreich werden die Kriterien für den Beitritt zur Währungsunion rechtzeitig erfüllen. Neben diesen beiden Ländern werden sich noch vier bis fünf weitere Staaten für den Beitritt qualifizieren.”, sagt der Vizepräsident der Europäischen Kommission. Und dazu zähle auch England. “Dem System dann nicht beizutreten, wäre ein schwerer Fehler” , sagt er.
Eine solche Haltung würde höhere Zinsen und sinkende Investitionen ausländischer Konzerne in England zur Folge haben.
Am Ende hätte England dann weniger Souveränität als heute.
Für eine Rückbesinnung rationaler Argumente Pro Europa dürften am Ende die Bankindustrie der Londoner City und ausländische industrielle Investoren wie Bosch, BMW, Siemens, Honda, Toyota oder die amerikanischen Computerhersteller sorgen. Sie alle haben kein Interesse daran, daß England sich aus der Europäischen Gemeinschaft herauskatapultiert. Vor allem die ausländischen Konzerne fürchten um den Wert ihrer Investments. Doch auch die kleine Zahl der noch eigenständigen englischen Banken und die meisten britischen Bankiers wissen, daß die City durch die Einführung des Euro zwar einerseits Geschäft verliert, sich jedoch andererseits auch neue Gewinnpotentiale erschließen. Sicher ist, daß der Stellenwert der City im internationalen Wettbewerb der Finanzplätze deutlich sinken würde, wenn England der Währungsgemeinschaft nicht beitreten sollte.
Diesen Tatsachen zufolge ist es wahrscheinlich eine Fehleinschätzung des “politischen Willens” der Partner in Europa gegenüber, die diese englische Haltung begründet. “In der Regierung mag es niemand für möglich halten, daß am Ende politische Entscheidungen und weniger wirtschaftliche Fakten über den Beginn der Währungsunion bestimmen werden.” Noch mag dies so sein, doch am Ende wird sich die Regierung umbesinnen, und England wird bei der Währungsunion dabei sein.
2.3 Die EU-Kernländer Frankreich und Deutschland
In Deutschland gibt es erhebliche Zweifel, ob Frankreich in der Lage sein wird, die Maastricht Kriterien zu erfüllen. Und das Zusammenspiel zwischen den aktuellen Schwierigkeiten der Regierung Juppe, für 1996 ein Budget vorzulegen, das den Namen Sparhaushalt verdient, und dem viel zu hohen Zinsniveau in Frankreich dürfte die Pessimisten in Bonn und Frankfurt bestärken.
Umgekehrt herrscht in Frankreich der Eindruck vor, daß Deutschland die Währungsunion im Grunde nicht braucht, folglich also zu keinerlei Zugeständnissen an die Partner bereit ist. Die jüngsten Äußerungen der deutschen Wirtschafts- und Finanzminister und vor allem von Bundesbank-Präsident Tietmeyer werden in Paris als Versuch interpretiert, die Meßlatte für den Einstieg in die Währungsunion immer höher zu legen. Dabei steht die französische Bevölkerung nach den Ergebnissen einer Meinungsumfrage der Einheitswährung inzwischen positiver gegenüber als die Deutschen.
Bundeskanzler Kohl trat der Meinung, daß Deutschland die Meßlatte für den Einstieg in die Währungsunion höher legen wolle, um so die Einheitswährung zu verhindern oder zu verzögern, mit den Worten entgegen, er habe gar keinen Zweifel, daß Deutsche und Franzosen den Weg zur gemeinsamen Währung zusammen gehen würden. Kohl ging es nicht darum, die Latte höher anzulegen, vielmehr mußte er gerade mit Blick auf das jüngste Herbstgutachten der Forschungsinstitute betonen, daß für beide Regierungen eine Aufweichung der Stabilitätskriterien nicht in Frage komme. Die Institute hatten vorgeschlagen, auf eine feste Schuldengrenze zu verzichten und bei dem Budgetdefizit nur die strukturelle und nicht die konjunkturelle Komponente zu berücksichtigen.
Frankreich versucht durch einen Kraftakt die Sanierung der angeschlagenen Sozialversicherung durchzuführen und sie wieder auf finanziell solide Beine zu stellen. Bemerkenswert ist dabei, daß sich Juppe erstmals nicht mit einem Griff in die Taschen der Steuerzahler bescheidet, sondern zusätzlich wirkliche Sparmaßnahmen vorstellt. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen in der Funktionsweise des Sozialversicherungssystems. Insgesamt reichen die finanziellen Auswirkungen des Maßnahmenkatalogs weiter als die von Juppe selbst ursprünglich formulierten Ziele.
Wollte der Premier zunächst den Fehlbetrag der Sozialversicherung im Jahr 1996 auf 30 Mrd. FF halbieren und 1997 den Ausgleich der Konten erreichen, ist nach den nun vorgesehenen Planungen für 1996 ein Defizit von nur noch 17 Mrd.
FF zu erwarten. Im Jahr darauf soll das System gar einen Überschuß von 12 Mrd. FF erwirtschaften.
So macht Frankreich derzeit einen großen Schritt in Richtung Maastricht. Nachdem die Abgeordneten dem Juppe-Plan und seiner schnellen Umsetzung im Wege von Dekreten zustimmten, sind nun die Voraussetzungen geschaffen, das Budgetdefizit im nächsten Jahr auf vier und 1997 schließlich auf drei Prozent zu reduzieren.
Die OECD behauptet jedoch, daß weder Deutschland noch Frankreich die Kriterien erfüllen, die nötig sind für den Eintritt in die geplante Europäische Währungsunion.
In beiden Ländern werde der Haushalt ein Defizit aufweisen, das voraussichtlich mehr als drei Prozent des BIP beträgt. Mitte April 1996 hatte bereits der Internationale Währungsfonds vorhergesagt, daß Deutschland und Frankreich die Schuldenkriterien des Maastrichter Vertrages 1997 nicht erfüllen würden. In Deutschland sei zudem mit einer Gesamtverschuldung von 61,1 Prozent des BIP zu rechnen. Damit würde Deutschland auch das zweite Kriterium nicht erfüllen.
Allein den Maastrichter Vertrag für das Heulen und Zähneklappern bei den notwendigen Sparmaßnahmen verantwortlich zu machen, wäre jedoch eine falsche Einschätzung der Situation. Die Sanierung der öffentlichen Haushalte wäre auch ohne Maastricht durchzuführen.
Nicht die Währungsunion und der Euro sind Giftpillen für die Erholung der europäischen Volkswirtschaften, sondern die in der Vergangenheit geduldete Geldverschwendung - von großzügigen Subventionszahlungen an kränkelnde Industrien bis hin zu einem nicht mehr bezahlbaren System der sozialen Sicherung.
Ein vorzeitiges Begräbnis der Währungsunion liefe auf eine politische Bankrotterklärung hinaus: Die Politiker könnten sich in diesem Fall eigentlich nur noch eingestehen, daß die Sparmaßnahmen wieder einmal nur halbherzig verwirklicht wurden. Doch geht es ausschließlich darum, eine grundlegende Änderung des wirtschaftspolitischen Kurses durchzuführen, um im internationalen Wettbewerb noch mithalten zu können.
2.4 Unterschiedlicher Einfluß der Länder
Grundsätzlich kann man feststellen, daß die einzelnen EU-Staaten einen unterschiedlichen Einfluß auf die Währungsunion haben. Dabei ist vor allem der anteilige Schuldenstand und der Anteil des BIP am BIP der gesamten EU-Staaten zu beachten.
Zusammen mit Deutschland hat Italien den größten absoluten Betrag an Schulden angehäuft. Berechnet nach vorläufigen Zahlen der Europäischen Kommission für 1995 und mit Hilfe der Wechselkurse vom Jahresende, machten die deutschen Staatschulden zum Ende des vergangenen Jahres 23,5 Prozent, die italienischen 22,9 Prozent der gesamten staatlichen Verbindlichkeiten in der Europäischen Union aus. Während das deutsche BIP etwa 30 Prozent des gesamten Wertes in der Europäischen Union entspricht, hat Italien daran nur einen Anteil von etwas mehr als 13 Prozent. Solche Vergleiche von absoluten Werten sind allerdings immer von den Schwankungen der Wechselkurse abhängig. Nachdem sich der Wert der italienischen Lira seit Jahresbeginn um ca. 5 Prozent erhöht hat, würde aus heutiger Sicht Italien die Rolle des Spitzenreiters unter den Schuldenmachern einnehmen.
Aus der Gegenüberstellung von absoluten Werten läßt sich allerdings ablesen, daß die Schulden der einzelnen Länder unterschiedlichen Einfluß auf eine Europäische Währungsunion hätten.
Betrachtet man beispielsweise die Staatsschulden Belgiens, die im Verhältnis zum BIP des Landes sehr hoch sind, nämlich bei mehr als 134 Prozent, so kommt man zu der Schlußfolgerung, daß dieses Land erstens noch sehr weit vom Maastricht-Kriterium von 60 Prozent des BIP entfernt ist, und zweitens daß es nahezu unmöglich ist dieses Kriterium bis Ende 1997 noch erfüllen zu können. Andererseits macht der absolute Betrag der belgischen Schulden nur 6 Prozent des europäischen Gesamtwertes aus.
Die Mitgliedschaft Italiens in einer Währungsunion würde dagegen die Relation zwischen Staatsschulden und Volkseinkommen innerhalb der gesamten Währungsunion weitaus mehr belasten: So würde eine Währungsunion mit Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg, insgesamt noch knapp unter dem Maastricht-Kriterium liegen, einschließlich Belgiens nur zwei Prozent darüber.
Auch der Einschluß Österreichs und Irlands fiele dabei wenig ins Gewicht, obwohl beide Länder das Maastricht-Kriterium für die Staatsschulden nicht erfüllen. Die Aufnahme Italiens würde dagegen die Relation von Staatsschulden und Volkseinkommen in der Währungsunion auf 71 Prozent verschlechtern, wobei dieser Wert noch unter dem Gesamtdurchschnitt aller 15 EU-Mitgliedsländer von 74 Prozent liegt.
Abb.: Die größten Schuldenmacher in Europa
Anteil der Staatsschulden der EU-Mitgliedsländer an den Schulden der EU in Prozent
Quelle: FAZ vom 23.03.1996
2.5 Ausblick
Die geplante Währungsunion verspricht allgemein einen vereinfachten Waren- und Zahlungsverkehr der den Handel erleichtert. Inwieweit dies einen deutlichen wirtschaftlichen Fortschritt bringen soll ist aber noch nicht bewiesen.
Gehen wir davon aus, daß sich durch die Währungsunion ein starker Wirtschaftsblock bilden wird, ist es natürlich klar, daß kein Land unbestimmte Zeit außen vor bleiben möchte. Denn eines ist sicher, wer den Zug verpaßt, hat es sehr schwer, später noch aufzuspringen, da der Abstand der Teilnehmer zu den Draußengebliebenen schnell größer werden könnte. Bisher erfüllen nur Luxemburg und mit “Einschränkung” Deutschland die Kriterien. Somit haben sich nur zwei Länder qualifiziert.
“Österreich, Niederlande, Dänemark und Irland könnten es noch schaffen. Aber es wird schließlich keine Währungsunion ohne Frankreich geben.
Da Luxemburg mit Belgien eine Währungsunion hat, muß auch Belgien dabei sein. Ebenso möchte man den Block der Beneluxstaaten nicht auseinanderreißen. Allerdings erfüllt Belgien mit seiner hohen Staatsverschuldung nicht die Kriterien. Wenn Belgien trotzdem hinein darf, wird sicher Italien, als wesentlich bedeutendere Industrienation und als Gründungsmitglied der EG, auch darauf pochen, mit von der Partie zu sein. Wenn Italien dabei ist, will womöglich auch Spanien dabei sein und in dessen Gefolge auch Portugal. Dann meldet sich vielleicht auch Griechenland.
”
Dies zeigt, daß sicherlich ein enormer Druck der einzelnen “Partnerländer” auf die Gemeinschaft ausgeht, der es sehr schwierig machen wird, an den strikten Konvergenzkriterien festzuhalten.
“Im Gespräch ist auch, daß man jedem Land sozusagen das Fehlen eines Kriteriums zugestehen könnte, wenn die anderen Kriterien einwandfrei erfüllt wären und bei dem problematischen Kriterium ein entsprechendes Bemühen und die Aussicht auf eine Besserung bestünde. Im Vertrag lautet der Passus, “wenn eine deutliche Annäherung erkennbar ist”.”
Diese Aussage ist jedoch sehr zweifelhaft, denn wenn ein Kriterium auf dem Prüfstand steht, dann ist die Frage “Welches, und warum nicht alle?” noch nicht geklärt. U.E.
ist dieses Problem auch nicht auf ein Kriterium anwendbar, da der Stand der Konvergenz in den einzelnen Ländern zu unterschiedlich ist. Würde dieser Aspekt in die Überlegungen einer Währungsunion einbezogen, so müßte man sich vorher einigen, ob eine einheitliche politische Aussage über eine Vollziehung einer Währungsunion besteht. Davon ist allerdings auszugehen, was u.E. wieder zu der Schlußfolgerung führt, daß die Konvergenzkriterien bei einer politischen Währungsunion ihre Existenzgrundlage verlieren würden.
Dabei ist zu beachten, daß die Währung “Euro” um so schwächer wird, je mehr die Konvergenzkriterien aufgeweicht bzw.
sogar “wegfallen” werden, und deshalb mehr weiche Währungen hinzukommen. Aus anderer Sicht ist aber eine Währungsunion nur sinnvoll, wenn sie auch einen entsprechenden Nutzen bringt, der natürlich um so größer wäre, je mehr Staaten an der Währungsunion teilnehmen. Ob eine politische Währungsunion allerdings diesen Nutzen bringen wird ist fraglich, da die Auswirkungen auf den Euro als negativ zu beurteilen wären.
“Welche Länder nun dabei sein werden oder nicht, hängt davon ab, wie streng man die Konvergenzkriterien anwenden wird. Ob man bei der wirtschaftlichen Vernunft bleiben oder sich einem politischen Muß beugen wird. Sollte es zu diesem Beugen kommen, ist mit allen negativen Begleiterscheinungen für die Stabilität der Euro-Währung zu rechnen.
”
Italien hat dabei, und das ist u.E. keinesfall als “italien-feindlich” zu bezeichnen, die geringsten Chancen, in die Währungsunion zu kommen, was auf die hohe Verschuldung im Vergleich zum BIP zurückzuführen ist. Außerdem wäre der erste Schritt eine Rückführung der Lira in das EWS, was allerdings die Marktteilnehmer wieder zu Spekulationen reizen würde, wie es schon einmal geschehen ist. Die Zeche zahlt dann wieder die Italienische Notenbank. Einzige Möglichkeit ist das Vertrauen der Marktteilnehmer zu gewinnen.
“Die Regierung muß die Märkte durch vertrauensbildende Maßnahmen davon überzeugen, daß die Lira höher bewertet werden sollte.”
Zusammenfassend gesehen, ist Italien auf dem Weg seinen Haushalt zu konsolidieren, jedoch wird dies sicher nicht genügen die Konvergenzkriterien zu erfüllen. “Aber eine “Außenseiterchance” aufgrund politischer Erwägungen sollte man Italien einräumen.”
3. Konvergenzkriterien: Darstellung, Diskussion, Kritik und Alternativen3.1 Darstellung der Konvergenzkriterien
Oft genannt und im Maastrichter Vertrag festgelegt, muß man sie dennoch immer wieder aufführen.
Nach Meinung des britischen EU-Kommissars Leon Brittan haben sie in den letzten Jahren ihre heilsame Wirkung bereits bewiesen, selbst wenn es zu keiner Währungsunion käme.
Inflation: Die durchschnittliche Inflationsrate während des letzten Jahres vor der Prüfung darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der höchstens drei preisstabilsten Länder der EU liegen.
Zinsen: Die durchschnittlichen langfristigen Zinsen während des letzten Jahres vor der Prüfung dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der höchstens drei preisstabilsten Länder der EU liegen.
Budgetdefizit: Das geplante oder tatsächliche staatliche Budgetdefizit auf allen Staatsebenen, ohne Erträge aus Privatisierungen von Staatsbetrieben, aber inklusive Arbeitslosen- und Pensionskassen, darf nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen.
Staatsschulden: Die Staatsschulden dürfen nicht mehr als 60% des BIP betragen.
Wechselkurse: Einhalten der normalen Bandbreite im EWS ohne größere Probleme während mindestens zwei Jahren vor Beginn der Währungsunion.
Insbesondere ist eine Abwertung aus eigener Initiative in dieser Zeitspanne untersagt.
Bei Beginn der dritten Stufe der Währungsreform ist bei allen beteiligten Staaten die Unabhängigkeit ihrer Zentralbank von der Regierung vorausgesetzt.
Die erste Stufe der Währungsreform hat mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags begonnen, die zweite wurde mit der Einrichtung des Europäischen Währungsinstitutes in Frankfurt erreicht. In ihr befindet sich gegenwärtig die EU. Die dritte Stufe wird mit der Auswahl der Teilnahmeberechtigten vorbereitet und mit der Fixierung des dauerhaften Verhältnisses ihrer Währungen zu der einheitlichen Währung erklommen. Auf ihr geht es dann, ab dem 1.
1.99 um die technische Umstellung der gemeinsamen, aber in unterschiedlichen Geldzeichen ausgedrückten Währung auf ein einheitliches Geldzeichen.
3.2 Die öffentliche Debatte: Konvergenzkriterien pro und contra
Obwohl es nur mehr zwei Jahre sind, bis die dritte Stufe der EWährungsunion eingeleitet werden soll, gehen die Meinungen von Politikern und Experten über die Risiken und Vorteile der Europäischen Währungsunion weit auseinander.
Zwei gegensätzliche Meinungen werden deshalb im folgenden dargestellt:
Positive Stimmen zu den Konvergenzkriterien
Kritische Stimmen zu den Konvergenzkriterien
3.2.
1 Positive Stimmen zu den Konvergenzkriterien
Der Präsident des Europäischen Parlaments, Klaus Haensch (SPD) , geht davon aus, daß die Währungsunion 1999 wie geplant in Kraft treten kann. Auch die Europäische Kommission in Brüssel ist überzeugt, daß die Bürger sich dem Euro anschließen werden.
EU-Kommissionspräsident Jacques Santer betonte hierzu vom 22.-24.1.1996 in Brüssel die Wichtigkeit der Einführung einer einheitlichen Währung ab dem 1.
1.1999. Ziel der Einführung einer einheitlichen Währung sei die Rückeroberung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verbesserung des Wirtschaftssystems, wodurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die einheitliche Währung sei ein “Peitschenhieb für unser Integrationsvorhaben”, meinte Jacques Santer . Die Bürger müßten davon überzeugt werden, daß der “Euro gut für die Beschäftigung” sei, forderte Santer . “Alle betroffenen Akteure” sollten ihre Energie gebündelt in einen “Vertrauenspakt” einbringen.
Auch der Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer betonte, daß die politische Entscheidung für die Währungsunion mit dem Vertrag von Maastricht und seiner Ratifizierung gefallen sei. Jetzt komme es darauf an, eine stabile und dauerhafte ökonomische und politische Grundlage für dieses Vorhaben zu schaffen. Ansonsten würde die Währungsunion zu einer schweren politischen Hypothek für die weitere europäische Integration werden. Eine Lockerung der Konvergenzkriterien würde nach Tietmeyer zu einem Vertrauensverlust auf den Finanzmärkten führen, der nur schwer wieder wettzumachen wäre.
Günter Rexrodt (FDP) fordert auf, “weder die Konvergenzkriterien zu verändern, noch am Termin der dritten Stufe der Währungsunion zu rütteln. Sonst bestehe die Gefahr, daß zu viele Teilnehmer versuchen würden, die Kriterien zu ihren Gunsten aufzuweichen.
” Danach würde seiner Ansicht nach der ganze Binnenmarkt in Gefahr geraten.
Als “nicht zielführend” bezeichnete Österreichs Finanzminister Viktor Klima Diskussionen über Veränderungen der Maastricht-Kriterien oder eine Verschiebung des für Anfang 1999 vorgesehenen Starts der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Er warnte davor, damit “Verunsicherung in die Kapitalmärkte hineinzutragen”. Nach den kurzfristigen Anstrengungen im Budgetkonsolidierungspaket müßten nun strukturelle Reformen vorangetrieben werden, z. B.
zur Finanzierung der Sozialsysteme sowie Verwaltungsreformen.
Die Schweiz werde der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zwar nicht beitreten, sei aber als Land mit eigener harter Währung an einem starken Euro “überaus interessiert”, erklärte der Schweizer Finanzminister Kaspar Villiger. Zweifel an den Maastricht-Kriterien für die europäische Währungsunion könnten nämlich, so Villiger, “durchaus in eine Bewegung in den Schweizer Franken führen”, was sowohl die Schweizer Volkswirtschaft als auch die Nationalbank vor Probleme stellen würde.
Am 2.4.1996 stellte der Präsident des Europäischen Währungsinstituts Alexandre Lamfalussy in Frankfurt den zweiten Jahresbericht vor.
Aus dem Bericht geht hervor, daß nach Einschätzung des EWI der Termin des 1.1.1999 für den Beginn der dritten Phase der Währungsunion und die Einführung der einheitlichen Währung eingehalten werden könne. Voraussetzung sei “eine angemessene Wirtschaftspolitik bei strikter Anwendung der Konvergenzkriterien und eine zufriedenstellende Wirtschaftsentwicklung in der Gemeinschaft”. Ein allgemeiner Rückgang der Konjunktur sei nicht zu befürchten, es werde im Gegenteil 1996 mit einem Wachstumsaufschwung gerechnet. Lamfalussy betonte, daß nach wie vor die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten den größten Anlaß zur Sorge gebe.
Die staatlichen Finanzen bildeten den Schwachpunkt des Konvergenzprozesses. Die Schuldenquote in der EU sei weiter gestiegen und habe 1995 bei über 70 % des Bruttoinlandsproduktes gelegen. Eine unverzügliche Verstärkung der Politik der Haushaltskonsolidierung sei deshalb unumgänglich.
Auch EU-Kommissar Yves-Thibault de Silguy erklärte am 13.2.1996 in Frankreich, daß an dem Termin 1.
1.1999 festzuhalten sei. Eine Verschiebung würde das politische Gleichgewicht erschüttern. Neuverhandlungen müßten geführt werden. Negative Auswirkungen auf die Konvergenzkriterien, die kollektive und individuelle Glaubwürdigkeit der Mitgliedstaaten seien die Folge. Eine Verschiebung liefe somit auf ein Scheitern hinaus.
Die Einführung der einheitlichen Währung sei aber erforderlich, um Währungsturbulenzen mit ihrer negativen Auswirkung auf Wirtschaftswachstum und Wettbewerb zu verhindern. Weiter betonte de Silguy erneut die Notwendigkeit der Zurückführung der öffentlichen Defizite. Die vertraglich festgelegten Konvergenzziele seien realisierbar. Parallel zur Senkung der öffentlichen Defizite sei eine angemessene Strukturpolitik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unumgänglich. Um die Politische Union neben der Währungsunion voranzubringen, müsse der politische Wille zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik innerhalb der EU vorhanden sein. Weiter sprach sich de Silguy für eine Stärkung des Finanzministerrates aus.
Er müsse “zu einer echten Entscheidungsinstanz werden und ggfs. Zwangsmaßnahmen treffen”. Auf Vorschlag der Kommission müsse der Rat entscheiden können, ob Defizite Sanktionen erforderten.
OECD-Generalsekretär Jean-Paul Paye ist der Ansicht, daß mit Einführung der Währungsunion u.a. die Kosten des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs verringert werden.
Absicherungen gegen Wechselkursschwankungen werden überflüssig. Da Transaktionen nicht mehr in verschiedenen Währungen durchgeführt werden müßten, sänken Rechnungslegungskosten und schrumpften die Spannen bei kleineren Überweisungen. Preis- und Kostenvergleiche würden vereinfacht und somit würde die Entstehung eines wirklichen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen gefördert. Allerdings gebe es in der Übergangsphase zur Währungsunion noch viele Probleme zu lösen. Der Abbau der konjunkturellen Arbeitslosigkeit erfordere niedrige Zinsen und ein “sehr günstiges Geschäfts- und Konsumklima”. Dabei werde der deutschen geldpolitischen Ausrichtung eine Schlüsselrolle für die Zinsentwicklung im EWS-Verbund zufallen.
3.2.2 Kritische Stimmen zu den Konvergenzkriterien
Bundesbankdirektor Issing sieht große Risiken für das Inkrafttreten im Jahr 1999 voraus. Er kritisierte: “Die Währungsunion als Schrittmacher der Politischen Union einsetzen zu wollen, heißt das Pferd vom Schwanze aufzuzäumen”. Sparkassenpräsident Horst Köhler plädiert für eine Verschiebung, wenn die Stabilitätskriterien nicht von genügend Ländern erfüllt sind. Die Währungsunion dürfe nur kommen, wenn die Euro-Währung so stabil ist wie die DM.
Qualität müsse Vorrang vor Terminen haben. Ähnlich sieht es der Chefvolkswirt der Dresdner Bank, nach dessen Meinung angesichts der Entwicklung des vergangenen Jahres die Einführung der gemeinsamen Währung mehr gefährdet sei als noch vor einem Jahr. Der Münchner Finanzexperte Gottfried Heller meint, daß die Konvergenzkriterien nur zu erfüllen seien, wenn in allen EU-Staaten drastische Einschnitte in das soziale Netz gemacht würden. Abgesehen davon, daß Heller dies politisch nicht für durchsetzbar hält, würde eine starke Reduzierung der Ausgaben eine verhängnisvolle Spirale in Gang setzen: schwächeres Wachstum, steigende Arbeitslosigkeit, zunehmende soziale Spannungen, geringere Steuereinnahmen, größeres Haushaltsdefizit, erneute Steueranhebungen, weitere Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, weitere Abschwächung der Konjunktur etc..
Durchaus kritisch sieht die Professorin für Außenwirtschaft an der Universität Stuttgart-Hohenheim, Renate Ohr , die Einführung einer gemeinsamen Währung.
Allein für die technische Umstellung im Bankensektor, d.h. für die Anpassung aller Buchungs-, Abrechnungs- und Zahlungsverkehrssysteme liegen laut Renate Ohr bereits Kostenschätzungen in Höhe von ca. 10 Mrd. ECU vor. Anpassungskosten entstehen jedoch auch in allen übrigen Wirtschaftsbereichen.
Jede Buchhaltung muß auf die neue Währungseinheit umgestellt werden. Ferner müssen alle Formulare, gesetzlichen Bestimmungen, die geldliche Vorgaben beinhalten, sowie Geldautomaten, Registrierkassen, öffentliche Fernsprecher, Fahrkartenautomaten, Zigarettenautomaten, Süßigkeitenautomaten, Kaffeeautomaten und ähnliches auf Euro umgestellt werden. Die Professorin rechnet mit einem Preisschub im Zuge der Währungsumstellung von mindestens 2-3 %. Diese Ausgaben würden keinen produktiven Zwecken dienen, sondern würden unproduktiv verbraucht und voraussichtlich auf den Endverbraucher abgewälzt.
Selbst eifrige Anhänger einer europäischen Einheitswährung wie z.B .
der einstige Premier Valery Giscard d`Estaing, meldeten Zweifel an. D’ Estaing spricht sich für eine Aufweichung der Kriterien- zumindest was das Haushaltsdefizit angeht- aus. So sollten statt der vorgeschriebenen 3 Prozent des Bruttosozialprodukts, das Haushaltsdefizit auch mal 3,5 Prozent betragen dürfen. Nach d’ Estaing ist die Auslegung der Kriterien Ermessenssache des Europäischen Rates, der dabei die Konjunktur in Rechnung stellen kann. Es gehe somit also nicht um eine Minderung, sondern um eine flexible, rechtmäßige Interpretation der Kriterien.
Auch in Deutschland wächst die Zahl der Währungs-Verweigerer, die das Tempo in Richtung Maastricht drosseln wollen.
Wissenschaftler, wie der Vizepräsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, Ullrich Heilemann, empfehlen, einen neuen “geeigneten Zeitpunkt zu suchen, zu dem die Maastricht-Ziele ohne großen Schaden zu erreichen” seien. Der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Norbert Walter, rät, die Zugangskriterien für die Währungsunion nicht juristisch penibel, sondern “ökonomisch vernünftig zu interpretieren”.
In allen europäischen Ländern werden derzeit die Wachstumserwartungen kräftig reduziert. Das hat Folgen für die Etats. Die Steuereinnahmen bleiben weit unter den Plansätzen, die krisenbedingten Ausgaben schießen darüber hinaus. Einsparungen, die also nötig wären um für Maastricht fit zu sein, bewirken jedoch eine weitere gesamtwirtschaftliche Abschwächung, sagen Heilemann und seine Kollegen voraus: “Weil es alle Nachbarn gleichzeitig versuchen müßten, klappt es am Ende bei keinem.
” Das einzig sichere Ergebnis wären somit weitere Hunderttausende von Arbeitslosen.
Die Europäer, allen voran die Deutschen sitzen in der Maastricht-Falle:
Wollen sie die verabredeten Bedingungen zum Eintritt in die Währungsunion rechtzeitig erfüllen, müssen sie die Staatsausgaben so massiv kappen, daß es mit der Wirtschaft noch schneller abwärts geht und aus der “Wachstumspause” eine Rezession wird - mit noch mehr Arbeitslosen;
geben sie den Maastrichtplan auf, werden Anleger und Spekulanten Milliarden von Franc, Lire und Peseten in die vermeintlich stabile DM wechseln, deren Kurs noch höher treiben und den deutschen Export damit drastisch verteuern - auch das würde viele Jobs kosten.
3.3 Kleine Währungsunion ?
Der spanischen Außenminister Carlos Westendorp soll nach Meldung der Agentur EFE anläßlich eines Arbeitsessens mit Journalisten am 24.1.1995 erklärt haben, daß er vom Zustandekommen der Europäischen Währungsunion absolut überzeugt sei, da der Preis der Nichtverwirklichung höher sei als der ihrer Verwirklichung.
Allerdings könne er sich die Währungsunion nicht ohne Frankreich und Deutschland vorstellen. Auch müßte zumindest einer der drei anderen “großen” Staaten der EU (Großbritannien, Italien und Spanien) teilnehmen. Für den Fall, daß nicht genügend Staaten für die Einführung der Währungsunion am 1.1.1999 bereit seien, solle man die Möglichkeit nicht ausschließen, “die Uhren anzuhalten”.
Wenn zum 01.
01.1999 nur wenige Länder die Konvergenzkriterien erfüllen, sollte nach Ansicht des Wirtschafts-Sachverständigenrates der “Fünf Weisen” die geplante Europäische Währungsunion verschoben werden. Die Konvergenzkriterien “strikt und eng” zu erfüllen, müsse Vorrang vor Terminzwängen haben, schreibt der Rat in seinem Jahresgutachten, das er am 14. November 1995 in Bonn vorlegte. Der Rat hält 1999 nur eine “kleine Teilwährungsunion” für möglich, deren Kosten und Risiken die Vorteile jedoch übersteigen würden. Auch könne eine kleine Währungsunion die Europäische Einigung gefährden.
Die knappen Zeitvorgaben erzwingen entweder eine Aufweichung der Konvergenzvorgaben oder aber eine Spaltung Europas, warnt Frau Ohr , da bis 1999 nur wenige Länder - und auch diese zumeist nur annähernd - die Maastricht-Kriterien erfüllen können. Entsteht jedoch nur eine kleine Währungsunion, reduzieren sich die ökonomischen Vorteile auf ein Minimum, während die Wechselkursinstabilitäten gegenüber den “disqualifizierten” Ländern zunehmen werden, fürchtet Renate Ohr.
Wie bereits in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag mahnte Stoiber in der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe in Kreuth am 10.1.1996 vor einer zu kleinen Währungsunion. Es reiche nicht aus, wenn nur Deutschland, Frankreich und die Beneluxstaaten mit der Euro-Währung starten würden, erklärte Stoiber .
Für Länder, die noch nicht an der Währungsunion teilnehmen können, - etwa Italien und Spanien - fordert Stoiber , daß diese “in irgendeinem Verbund mit dabei sein müssen”. Es müsse also eine Regelung zwischen den Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen, und denen, die noch nicht an ihr teilnehmen, gefunden werden.
3.4 EWS II
In einem Brief an den amtierenden Vorsitzenden des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), Lamberto Dini, sowie an die Finanzminister der anderen Mitgliedstaaten erläutert der britische Schatzkanzler Kenneth Clarke die britischen Überlegungen zur Währungsunion. Ausgangspunkt sei die Tatsache, daß es innerhalb der EU nach Einführung der einheitlichen Währung zwei Gruppen geben werde, die der teilnehmenden Staaten und die Gruppe der nichtteilnehmenden. Dies stelle die “geteilte Union, die stets eine Union gleichberechtigter Partner bleiben muß”, vor enorme Herausforderungen.
Es müsse gewährleistet werden, daß die Einführung des Euro und die Wechselkursbewegungen zwischen dem Euro und den Währungen der nicht teilnehmenden Staaten nicht zu Funktionsbeeinträchtigungen des Binnenmarktes führen.
Ein Wechselkursmechanismus nach dem Muster des EWS sei zu starr und könne Zeiten größerer Spannungen und Turbulenzen auf den Märkten nicht verkraften. Es müsse daher nach alternativen Politiken und Maßnahmen gesucht werden. Wichtig sei es, daß der Unionshaushalt weiterhin unter strenger Kontrolle stehe. Jeder Druck zu neuen Haushaltstransfers zugunsten teilnehmender Staaten, die Probleme mit den Anforderungen einer einheitlichen Währungspolitik haben, oder zugunsten nichtteilnehmender Staaten, die auf diese Weise ihre Konvergenz verbessern wollen, lehnt Clarke ab. Andernfalls wäre es unmöglich, die Haushaltsdisziplin aufrechtzuerhalten, die “wir auf der Ebene des Unionshaushaltes alle für nötig halten”.
Weiter schreibt Clarke, daß es den Ländern, die nicht in der ersten Gruppe vertreten sind, nicht schwieriger gemacht werden dürfe, dieser beizutreten. Entscheidend sei, daß die Fortschritte in Richtung Konvergenz fortgesetzt werden, auch nachdem die Eurozone gebildet worden ist. Auf jeden Fall müssen Lösungen gefunden werden, die verhinderten, daß eine politische und wirtschaftliche Kluft zwischen den teilnehmenden und nichtteilnehmenden Ländern entsteht.
Für die Wechselskursbeziehungen zwischen den Ländern der europäischen Währungsunion und den Staaten, die nicht von Anfang dabei sein können, sind für Tietmeyer drei Aspekte von besonderer Bedeutung. Es dürfe nicht ein System geschaffen werden, bei dem die nominalen Wechselkurse auch bei deutlichen Divergenzen aufrechterhalten blieben. Deshalb bedürfe es eines geeigneten Entscheidungsverfahrens, um Wechselkurse rechtzeitig anzupassen.
Die zentrale Frage sei, welches Entscheidungsverfahren dies sicherstellen könne und eine Regelbindung dafür hilfreich sei. Zweitens dürfe ein solches System nicht von Interventionsverpflichtungen der europäischen Notenbank abhängen, weil dadurch die Stabi
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