Die hausarbeit
Die Hausarbeit
Die Bereitstellung meritorischer Güter - Ein Aspekt finanzwirtschaftlicher Verteilungspolitik?”
ist elektronisch in der Computermailbox SIM-BOX” (Telefon 0551-5474444) zu erhalten.
Der Name ist MERITGOD.EXE. Der Text ist im Format WordPerfect 6.0, 5.0, Word for Windows 2.
0 und als ASCII-Text (ohne Fußnoten) abgespeichert. Dagegen hat K. Schmidt in seiner Kritik darauf hingewiesen, daß die Theorie meritorischer Güter dennoch ein notwendiger Bestandteil der Finanzwissenschaft bleibe, (...)” (Priddat 240).
Erst kürzlich hat Schmidt (1988) dargelegt, daß er keine der in der Literatur diskutierten Kennzeichnungen als überzeugende Begriffsbestimmung akzeptiert und das gesamte Meritorik-Konzept als unbrauchbar zur analytischen Behandlung staatlichen Handelns ablehnt” Richter/Weimann 118.
Petersen
Ausschlußprinzip bei verschiedenen Güterkategorien:
Maßstab: Anwendbarkeit des Ausschlußprinzips
Spezifisch öffentliche Meritorische Private
Güter Güter Güter
Versagen des a) Geltung des Geltung des
Ausschlußprinzips Ausschlußprinzips Ausschlußprinzipsin Teilnutzen
Bsp: Ausbildung
b) Gründe
c) Maßnahmen
- Informationspolitik
- Güterbereitstellung- Budgetmaßnahmen
Aspekte des Konzepts meritorischer Güter:
a)
Ausschlußprinzip kann gelten / Voraussetzungen
Angebot auch über den Markt möglich
b)
unvollständige/falsche Informationen Gründe
Präferenzverzerrungen
c)
Sachleistungen Maßnahmen
Subventionen für Güter mit externen Nutzen
Eingriff in die individuellen Präferenzen
altruistische Sichtweise Musgraves: A sozial, B egoistisch
Gefahr des Mißbrauchs
b) Gründe für meritorisches Handeln:
- fehlende Erfahrung Kinder, Behinderte
- unvollständige/falsche Information irreführende Werbung
- irrationales Handeln Takabkonsum
- zu wenig ausgewählte individuelle Nachfrage
c) Beispiele: meritorische Güter
- freier Krankenhausaufenthalt für Arme Realtransfer
- Lehr- und Lernmittelfreiheit Realtransfer
- sozialer Wohnungsbau meritorisches Güterangebot
- Schulspeisung meritorisches Güterangebot
- Subvention monetärer Transfer
- Transferzahlung: BaFöG monetärer Transfer
Ziel (nach Musgrave):
- effizientere individuelle Entscheidung
Probleme:
- Erfahrungsvermittlung durch Staat fragwürdig
- kein individueller Informationsstand feststellbar
Vorschläge:
- Vielfalt an Informationen bereitstellen
- Fehlinformationen drosseln
- Beurteilungsfähigkeit (Ausbildung Entscheidungsautonomie) verbessern
Externe Effekte: a
Gesundheit
physische externe Effekte definierbare Leistungseinheit
psychische externe Effekte Konsum auf eigener Nutzenskala erlebtExterne Effekte treten dann auf, wenn der Konsum eines Gutes Auswirkungen auf den Konsum eines anderen Individuums hat.
A, der sozial interessiert ist, wird Befriedigung nicht nur aus dem eigenen Konsum, sondern auch aus dem Konsum von B ziehen. B, der egoistisch ist, wird nur seinen eigenen Konsum schätzen” (Musgrave 1994 87 f.).
Bsp:Tiefflieger Lärm
anachfrageorientierte Politik angebotsorientierte
gegeben:
Bedürfnisse und Bedürfnismängel
Eliten nehmen auf:
Ideenströmungen
Interessengruppen
Bedürfnisbefriedigung
aber auch BedürfnisweckungPolitiker bieten Programme an
Bürger bleibt aber letzte Instanz” durch Wahlen.
Brümmerhoff a
Ziele der Finanzpolitik
Allokationspolitik Verteilungspolitik Stabilisierungspolitik
In der Allokationspolitik wird über den Einsatz und die Verwendung der volkswirtschaftlichen Ressourcen entschieden, damit ein anderes Ergebnis erreicht wird als in einem reinen Marktsystem.
Die Verteilungspolitik zielt auf eine Veränderung der Voraussetzungen und Ergebnisse - wie sie marktmäßig entstanden wären - besonders in der Einkommens- und Vermögensverteilung.Die Stabilisierungspolitik umfaßt die Glättung” der durch marktwirtschaftliche Aktivitäten entstandenen Schwankungen.
Richter/Weimann: Bsp. Tabakkonsum/Theaterbesuch
Wohlfahrtsfunktion
Meritorische Umverteilung Einkommensumverteilung
MAX! MAX!
Resümee:
1. Die Meritorik wird als eigenständiges Konzept staatlichen Handelns angesehen.
Deshalb dürfen die Wohlfahrtsökonomischen anerkannten Eingriffstatbestände (externe Effekte, öffentliche Güter, natürliche Monopole, unvollständige Information) nicht zur Kennzeichnung meritorischen Handelns herangezogen werden.
2. Die Verletzung der Konsumentensouveränität ist ein typisches Merkmal meritorischer Staatstätigkeit.
3. Eine Einkommensumverteilung entspricht nicht meritorischer Natur. Meritorik bezieht sich vielmehr auf die Zuteilung von Gütern.
In erster Linie auf private Güter.
Als problematisch wird erachtet, welche Motive der Staat zum Eingriff in die individuellen Konsumpläne hat und wie legitim solch ein Handeln ist (Richter/Weimann 120).
Georg-August-Universität Göttingen
Finanzwissenschaftliches Seminar
Prof. H. Pollak
Dr. J.
Malchow
Finanzwissenschaftliches Seminar”
Hausarbeit
Die Bereitstellung meritorischer Güter -
Ein Aspekt finanzwirtschaftlicher Verteilungspolitik?
vorgelegt von:
Stefan Müller
17. April 1995
Inhaltsverzeichnis:
A. Einleitung 1
B. Zur Abgrenzung öffentlicher und meritorischer Güter 2
C. Meritorische Güter 2
I. Präferenzverzerrungen 3
II.
Individualismuskonzept 4
III. Konsumentensouveränität 4
IV. Präferenzfeststellung durch Wahlen 5
V. Externe Effekte der Konsumtätigkeit 6
D. Ansatzpunkte staatlicher Intervention 6
I. Nachfrage- und angebotsorientierte Politik 7
II.
Steuerliche oder informationspolitische Maßnahmen? 7
E. Verteilungspolitische Aspekte 8
I. Ziele der Finanzpolitik 8
II. Mittel der Finanzpolitik 8
III. Allokation oder Distribution? 8
F. Neue meritorische Aspekte 10
G.
Schlußbemerkung 10
Literaturverzeichnis II
I. EinleitungFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Im Jahr 1959 stellte Musgrave in seinem Buch The Theory of Public Finance” ausführlich seine Sichtweise der Tatsache dar, daß staatliche Tätigkeit über die Bereitstellung von öffentlichen Gütern hinausgeht. Er führte den Begriff der merit goods” ein (Auld/Bing 257).
In der nun fast vierzigjährigen Diskussion wurden Argumente für die Unterstützung des Musgraveschen Konzepts aufgestellt und auch wieder verworfen. Selbst Musgrave hat seine Ansichten hinsichtlich meritorischer Güter geändert.
Somit fällt es schwer, die derzeitige wissenschaftliche Hauptströmung herauszuarbeiten. Besonders aber auch deshalb, weil verschiedene ökonomische Theoriebereiche miteinander verbunden werden. Sowohl die Wohlfahrtsökonomie als auch die Verteilungspolitik befassen sich mit meritorischen Gütern, was zu einem Sonderstatus der Theorie meritorischer Güter” (Priddat 255) führt.
Zunächst wird die Bedeutung der Konzeption meritorischer Güter herausgestellt und eine kurze Abgrenzung zur Bereitstellung öffentlicher Güter herausgearbeitet. Danach erst werden die wichtigsten gedanklichen Richtungen der Meritorik dargestellt.
Ausgehend von dem dargelegten Meritorik-Konzept werden in einem Zwischenschritt Möglichkeiten staatlichen Handelns erläutert.
Den Abschluß der Arbeit bildet die Einfügung des Meritorik-Konzeptes in die finanzwissenschaftliche Theorie und den Versuch einer Antwort, ob das Konzept dem Bereich der Allokation oder Distribution zuzuordnen ist.
II. Zur Abgrenzung öffentlicher und meritorischer GüterFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Die Theorie öffentlicher Güter (theory of social goods) befaßt sich mit der Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gütern. In der Terminologie von Musgrave werden zwei Charakteristiken öffentlicher Güter hervorgehoben: das Kriterium der Nichtausschließbarkeit (non exclusion principle) und das der Nicht-Rivalität (non-rivalness). Ersteres besagt, daß kein Wirtschaftssubjekt vom Konsum des spezifischen Gutes ausgeschlossen werden kann.
Nicht-Rivalität beinhaltet, daß der Konsum des einen, den Konsum des anderen Wirtschaftssubjektes nicht beeinträchtigt. Güter mit diesen Merkmalen werden nicht über den Markt angeboten, obwohl die Bereitstellung von den Konsumenten gewünscht wird (Gottschalk 18 f.).
Der Marktmechanismus greift hier aus verschiedenen Gründen nicht: unvollkommene Konkurrenz, unvollkommene Information, externe Effekte oder Arbeitslosigkeit können vorliegen. Es herrscht keine Pareto-effiziente Situation, was staatliches Eingreifen nahe legt (Stiglitz 108). Daneben besteht die Möglichkeit von Interventionen des Staates, wenn der Wettbewerb auf den Märkten zu unerwünschten Einkommensverhältnissen führt oder wenn die Individuen zwar gut informiert sind aber dennoch falsche Konsumentscheidungen treffen (Stiglitz 111).
Der Bürger verkennt die Nützlichkeit von Gütern, die als merit goods” bezeichnet werden. Diese Situation rechtfertigt nach Musgrave das Eingreifen des Staates in die individuelle Konsumwahl (Brümmerhoff 96 f.).
III. Meritorische GüterFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Das Eingreifen des Staates in die Konsumentscheidungen der Bürger ist nicht unumstritten.
Doch ist die Notwendigkeit einsehbar: die Sozialversicherung schützt die Bürger vor Nachlässigkeit in ihrer individuellen Vorsorge. Würde man dennoch meritorische Güter außer Betracht lassen wäre ein wesentlicher Teil finanzwirtschaftlicher Aktivitäten unbeachtet und normativ nicht begründbar (Brümmerhoff 97).
Musgrave geht von einer altruistischen Sichtweise der Bürger eines Staates aus, die durch ihr Miteinander und auch durch Verständnis gemeinsame Interessen entwickeln (Musgrave 1994 89). Meritorische Güter unterliegen dem Ausschlußprinzip, könnten demnach auch über den Markt angeboten werden. Demeritorische Güter werden als schadhaft angesehen und könnten - im Extremfall - durch Konsumverbot belegt werden (Gottschalk 22 f.).
Daher weist auch Musgrave auf die Gefahr hin, daß das Konzept als Vehikel totalitäre(r) Regelungen dienen kann” (Musgrave 1994 90).
Kinder oder Behinderte bedürfen einer Lenkung in ihren Entscheidungen aber auch in der Ausbildung sieht Musgrave eine temporäre Möglichkeit des Eingriffs. Es geht ihm bei seinen Beispielen (irreführende Werbemaßnahmen, Subventionen für Güter mit externen Nutzen) um eine effizientere individuelle Entscheidung. Er akzeptiert daher Präferenzverletzungen der Minorität bei (politischen) Wahlen, weil diese Störungen unvermeidlich sind und sie individuelle Präferenzen durchsetzen helfen (Musgrave 1994 89).
A. PräferenzverzerrungenFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Präferenzverzerrungen im Konsum durch Marktversagen sind nach Musgrave ein Ausgangspunkt für meritorisches Handeln. Fraglich ist, inwieweit Präferenzverzerrungen erkannt werden können. Head (1966 21 ff.) definiert meritorische Güter begründet auf unvollständiger Information und zu wenig ausgewählter individueller Nachfrage. Doch unzureichender oder falscher Informationsstand der Bürger, irrationales Handeln, Trägheit, fehlende Erfahrung der Bürger als Gründe für Präferenzverzerrungen können nach Andel nicht herangezogen werden (Andel 1984 641 f.).
Bei den aufgeführten Fällen liegt es näher, daß Bürger, die Entscheidungsunwillig, -unfähig oder andere Probleme haben, sich an andere Bürger wenden und nicht an den Staat: das individualistische Konzept legt dieses nahe (Schmidt 1988 386 f.). Einen guten oder sogar optimalen Informationsstand zu erreichen verursacht auch Kosten und es läßt sich kein individueller Informationsstand feststellen (Schmidt 1970 16). Fehlinformationen sollen demnach vermindert und an der Quelle behoben werden. Fehlende Kenntnisse oder Erfahrungen der Bürger sollen durch eine Verbesserung der Beurteilungsfähigkeit weiterentwickelt werden (Andel 1984 645 f.).
Selbst aber wenn Defizite sichtbar würden, könnte daraus immer noch nicht abgeleitet werden, was und wieviel” der Staat meritorisch tun sollte. Der Staat selbst wäre wegen unzureichender Informationen überfordert und ist auch nicht die richtige Instanz, Informationslücken zu schließen (Schmidt 1988 385). Es sei besser, eine Vielfalt an Informationen den Menschen zur Verfügung zu stellen (Schmidt 1970 16).
B. IndividualismuskonzeptFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Die Wohlfahrtsökonomie geht vom individualistischen Ansatz aus, was ein Eingreifen in die Präferenzen problematisch gestaltet.
Doch solange der Empfänger meritorische Güter ablehnen kann, ist eine meritorische Maßnahme mit dem individualistischen Ansatz vereinbar: bei einer Verweigerung wird die Ausgangssituation beibehalten. Mit dem Individualkonzept vereinbar ist auch die Bereitstellung von Informationen durch den Staat (Andel 1984 644 f.). Nützlich wäre hier Konkurrenz unter den Informierten, damit keine Informationsmonopole entstehen. Das würde auch die Entscheidungen der Informierten über die Struktur der Produktion und des Konsums meritorischer Güter für die Nichtinformierten transparenter machen (Brümmerhoff 97 f.).
C. KonsumentensouveränitätFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Eingriffe in die Konsumenten- und auch Produzentensouveränität dürfen per Definition nicht vom Staat getätigt werden, es sei denn, die Souveränität muß wieder hergestellt werden (Priddat 254). Beschränkt man aber die Bereitstellung meritorischer Güter auf eine Aufklärung durch den Staat so ist nach Andel ein so interpretierter Begriff der merit wants” mit dem Grundgedanken der Konsumentensouveränität vereinbar. Gleichwohl ist der Übergang von wohlwollender zu diktatorischer Einflußnahme fließend (Andel 1969 212). Wird freiwilliges Handeln unterstellt kann auch hier nicht von einem ungerechtfertigten Eingriff gesprochen werden (Richter/Weimann 119).
Dennoch bleibt ein Widerspruch zwischen Konsumentenschutz und das Eingreifen in die Präferenzen. Solle eine solche staatliche Maßnahme gerechtfertigt werden, so könne diese nur durch ein Konsumenten-Mehrheitsvotum festgestellt werden (Gottschalk 25).
D. Präferenzfeststellung durch WahlenFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Auch Schmidt sieht den Schlüssel für die Leistungen des Staates (was und wieviel bereitgestellt wird) bei den Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger und die Anbindung der (finanz-)politischen ,Elite an den (mehrheitlichen) Wählerwillen” (Schmidt 1988 383).
Doch sollte der Versuch, Präferenzen der Bürger durch Wahlen abzuleiten, aufgegeben werden, da die Bereitstellung von meritorischen Gütern fernab von individuellen Präferenzen ist und durch keinen politischen Wahl- oder Zustimmungsakt legitimiert ist” (Priddat 240).
Mehrheitsentscheidungen bedeuten die Verletzung der Präferenzen der Minorität, doch Musgrave akzeptiert die Beeinträchtigung der Souveränität einer Minderheit (Musgrave 1994 89).
Da Wahlen nicht unbedingt die Präferenzen der Bürger darlegen, haben die Parteien einen Spielraum, was und wieviel über den Rahmen der Staatsleistungen angeboten wird. Das kann einmal meritorisch sein oder eine Ausweitung öffentlicher Güter bedeuten. Diese Entscheidung ist aber von der Risikoeinstellung der Regierungspartei abhängig (Schmidt 1988 392).
Ein möglicher Ausweg kann die Public Choice-Theorie sein. Ausgangspunkt ist rationales Handeln der beteiligten Personen(-gruppen).
Es ist aber fraglich, ob die bereits auf dieser Grundlage bestehenden Modelle die wesentlichen Merkmale der Wirklichkeit (und gerade des politischen Geschehens) so darstellen können. Ein Beispiel wäre hier irrationales Verhalten (Schmidt 1988 397).
E. Externe Effekte der KonsumtätigkeitFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Externe Effekte treten dann auf, wenn der Konsum eines Gutes Auswirkungen auf den Konsum eines anderen Individuums hat. In meritorischen Gütern sind externe Effekte implizit enthalten (Schmidt 1988 387).
Zu unterscheiden sind hier die physischen und psychischen Externalitäten: Die physischen Externalitäten (z.B. Gesundheit) beruhen darauf, daß der Konsum von Leistungen eines Individuums bestimmte definierbare Leistungseinheiten für ein anderes Individuum bedeutet. Psychische Externalitäten treten dann auf, wenn der Konsum (auch von anderen) in der eigenen Nutzenskala registriert wird, gleichgültig, ob der Konsum sinnlich erlebt oder bloß vorgestellt ist (Folkers 4 f.).
IV.
Ansatzpunkte staatlicher InterventionFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Über fiskalpolitische Maßnahmen in Form von Steuerbelastung oder Steuererlassung von Gütern oder durch Subventionen an Unternehmen bzw. Transfers an Haushalte kann der Staat in die Präferenzen der Bürger einwirken: allerdings können Subventionen zu der Problematik führen, daß die finanzielle Unterstützung zur Herstellung privater Güter nicht (voll) an den Konsumenten weitergegeben wird. Eine finanzielle Unterstützung von Konsumenten könnte bedeuten, daß die finanziellen Hilfen nicht oder nur gering für die Unterstützung gebraucht werden. Musgrave sieht daher auch Sachleistungen (und nicht finanzielle Hilfen) als echte meritorische Güter an (Musgrave 1994 90).
A.
Nachfrage- und angebotsorientierte PolitikFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Die nachfrageorientierte Sichtweise von Meritorikern besagt, daß die Bedürfnisse der Bürger gegeben seien; sowohl die Bedürfnisse nach öffentlichen Gütern als auch die entstehenden Bedürfnismängel. Nun sind die politischen Eliten bemüht, Ideenströmungen und Interessengruppen aufzunehmen, aber auch zu formen und Wertvorstellungen und Interessen der Bürger zu befriedigen, aber auch zu wecken.
Hier beginnt für Schmidt eine angebotsorientierte Sichtweise indem Politiker gleichsam wie Unternehmer Programme anbieten. Die Bürger aber bleiben letzte Instanz”. Sie befinden darüber, ob ihnen die Angebote gefallen haben durch ihre Nachfrage oder global über Wahlen.
Global deswegen, da neben finanzpolitischen Fragen auch andere Themen bei einer politischen Wahl eine Rolle spielen können (Schmidt 1988 391 f.).
B. Steuerliche oder informationspolitische Maßnahmen?Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Durch Auld und Bing (257 ff.) wurde die These vertreten, daß eine strikte Trennung zwischen fiskalpolitischer und informationspolitischer Maßnahme des Staates zu erfolgen habe, ja die Steuerpolitik meritorischen Maßnahmen vorzuziehen sei.
Setzt man voraus, daß Konsumentenentscheidungen geändert werden sollen, muß man konstatieren, daß kein Gut von sich aus ein (de-)meritorisches Gut ist. Braulke meint, daß es rationaler Gründe bedarf, ein Gut als meritorisch oder demeritorisch zu kennzeichnen: der Staat gerät in Begründungszwang und muß Argumente finden für die Bevorzugung oder Benachteiligung eines Gutes. Gelingt dies, sind die politischen und individuellen Wertvorstellungen im Einklang und meritorisches Handeln ist legitim. Außerdem spricht a priori nichts gegen die Effektivität eines ,policy mix ” mit einer gleichzeitigen steuerlichen als auch informationspolitischen Maßnahme (Braulke 307 f.).
V.
Verteilungspolitische AspekteFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Bei knappen Ressourcen stellt sich die Frage nach einer effizienten Verteilung, die bestimmt und erreicht werden soll. Ausgehend von einem Modell mit Bedingungen für eine optimale Allokation kann festgestellt werden, daß ein rein marktwirtschaftlich ausgerichtetes System keine optimale Allokation hervorbringt. Es existiert Marktversagen. Die Wohlfahrtsökonomie schafft hier einen Rahmen für mögliche Aufgaben des Staates. Der Staat wird dabei vom Marktversagen aus gesehen, das es zu beheben oder im Sinne einer Besserstellung zu verändern gilt (Brümmerhoff 39).
A. Ziele der FinanzpolitikFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Drei Zielbereiche werden in der Finanzpolitik unterschieden: in der Allokationspolitik wird über den Einsatz und die Verwendung der volkswirtschaftlichen Ressourcen entschieden, damit ein anderes Ergebnis erreicht wird als in einem reinen Marktsystem. Die Verteilungspolitik zielt auf eine Veränderung der Voraussetzungen und Ergebnisse - wie sie marktmäßig entstanden wären - besonders in der Einkommens- und Vermögensverteilung. Die Stabilisierungspolitik umfaßt die Glättung” der durch marktwirtschaftliche Aktivitäten entstandenen Schwankungen (Brümmerhoff 6).
B.
Mittel der FinanzpolitikFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Zwei Mittel der Finanzpolitik sollen hier hervorgehoben werden: Realtransfer und Einkommensumverteilung. Unter Realtransfers wird die Bereitstellung von Gütern durch den Staat verstanden. Daneben kann auch die unentgeltliche Nutzung des staatlichen Sachvermögens (Straßen, Verwaltungsgebäude) dazugehören (Brümmerhoff 16). Daneben besteht die Möglichkeit der Einkommensumverteilung, um eine Angleichung der Einkommens- und Vermögensverteilung zu erreichen.
C.
Allokation oder Distribution?Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Bei meritorischen Gütern stellt sich das Problem, warum der Staat durch Realtransfers oder durch Einkommenstransfers umverteilen soll. Da Richter und Weimann nun Realtransfers zu einem eigenständigen staatlichen Umverteilungsinstrument erklären, ist folgender Gedankengang möglich: steht der Verteilungsaspekt meritorischer Güter gleichberechtigt neben einer Einkommensumverteilung, bedeutet das, daß sich meritorische Umverteilung genauso an einer sozialen Wohlfahrtsfunktion maximieren läßt wie die Einkommensumverteilung. Die Frage lautet, welche Bedingung muß eine soziale Wohlfahrtsfunktion erfüllen, damit meritorisches Handeln eine Maximierung zur Folge hat (Richter/Weimann 121 ff.).
Das Konzept der Pareto-Effizienz hilft festzustellen, welche Verteilung als gerecht oder richtig von den beteiligten Individuen aufgefaßt wird, um dem Ziel einer optimalen Verteilung näher zu kommen (Musgrave 1994 109 ff.
). Mit der Einführung der Pareto-optimalen Verteilung wurde es möglich, Umverteilungsaktivitäten auf individuelle Präferenzen zurückzuführen. Die Veränderung des Verteilungsstandes (niemand wird schlechter gestellt) wird sozusagen als öffentliches Gut gesehen (Andel 1984 642).
Am Beispiel Tabakkonsum” erläutern Richter und Weimann ihr Modell. Sie kommen zu dem Schluß, daß meritorische Eingriffe nur dann begründbar sind, wenn die Notwendigkeit interpersoneller Nutzenvergleiche akzeptiert und gewährleistet wird. Die Verwendung einer Wohlfahrtsfunktion setzt das voraus.
Nun ist ein konkretes Ergebnis möglich: bei gleicher Ausstattung kann der Einkommensgrenznutzen eines Konsumenten für ein meritorisches Gut sozial höher eingeschätzt werden als der Grenznutzen desjenigen, der das Gut nicht konsumiert (Richter/Weimann 128).
Richter und Weimann leiten aus ihren Ergebnissen eine Charakterisierung meritorischen Handelns ab, das zweier Säulen bedarf: Die Einschätzung des staatlichen Planers, daß unterschiedliche Konsumentengruppen (Raucher und Nichtraucher) trotz gleichen Einkommens divergierende soziale Grenznutzen des Einkommens aufweisen, und die Annahme, daß aufgrund institutioneller, informationstechnischer oder sonstiger Restriktionen Lumpsum-Transfers kein verfügbares Instrument sind, um diese Divergenzen zur Wohlfahrtssteigerung auszunutzen”. Es steht für sie fest: da in den Konsum von Gütern eingegriffen wird, Meritorik keine Einkommensumverteilung bedeutet und somit der Allokation zuzuordnen ist (Richter/Weimann 127).
VI. Neue meritorische AspekteFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
War es schon problematisch, was und wieviel” (Schmidt 1988 386) meritorisch angeboten werden soll, so ist die Frage, ob überhaupt etwas angeboten werden darf, ebenfalls sehr schwer zu beantworten.
Es ist für den Bürger ohnehin nicht oder nur sehr schwer möglich, den Nutzen und die entstehenden Kosten von Staatsleistungen abzuwägen, weil staatliche Leistungen passiv konsumiert und Steuern unmerklich sind.
Eine gewisse Transparenz würde möglich, wenn neue Ausgaben mit konkreten Deckungsvorschlägen verbunden wären und gleichzeitig darüber abgestimmt würde. Ziel wäre die Verdeutlichung staatlichen Konsums. Staatliche Stellen und die Massenmedien müßten mehr informieren, Steuern sollten ausgewiesen werden, die Aufnahme von Krediten zur Staatsausgabenfinanzierung müßte beschränkt werden (Schmidt 1988 399 f.).
Eine Antwort auf die Frage, ob etwas angeboten werden darf, ließe sich nach Priddat normativ begründen, wenn staatliche Aktivitäten als Versicherung der Bürger gegen die Möglichkeit eigener Regelverstöße” gedeutet werden (Priddat 242).
Musgraves (1987 452 f.) neueren Gedanken hinsichtlich ,higher values und seine Andeutung, die Konsumentensouveränität könnte durch eine ,alternative Norm ersetzt werden, bedeuten eine ethische Wende in der Meritorikdiskussion (Priddat 249).
1. SchlußbemerkungFehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.Auch nach nun fast vierzigjährigem Für und Wider des Meritorikkonzeptes ist klar, daß es einer weiteren Verfeinerung bedarf. Dennoch haben sich einige verfestigte Richtungen aufgetan.
Es darf nach Richter und Weimann als weitgehend gesichert und akzeptiert angesehen werden:1. Die Meritorik wird als eigenständiges Konzept staatlichen Handelns angesehen. Deshalb dürfen die Wohlfahrtsökonomischen anerkannten Eingriffstatbestände (externe Effekte, öffentliche Güter, natürliche Monopole, unvollständige Information) nicht zur Kennzeichnung meritorischen Handelns herangezogen werden.2. Die Verletzung der Konsumentensouveränität ist ein typisches Merkmal meritorischer Staatstätigkeit.3.
Eine Einkommensumverteilung entspricht nicht meritorischer Natur. Meritorik bezieht sich vielmehr auf die Zuteilung von Gütern. In erster Linie auf private Güter.Als problematisch wird erachtet, welche Motive der Staat zum Eingriff in die individuellen Konsumpläne hat und wie legitim solch ein Handeln ist (Richter/Weimann 120).Die Frage nach der Legitimität zieht sich wie ein roter Faden durch die Texte der Meritoriker und ihrer Gegner. Meritorische Güter im Grenzgebiet zwischen Ökonomie, Recht und Politik” (Priddat 240), was Musgraves Widersacher zum Anlaß nehmen, den methodologischen Zustand dieser Theorie zu kritisieren, kann nur bedeuten, daß der Aspekt, ob etwas angeboten werden darf, noch einer genaueren Klärung bedarf.
Doch diese Diskussion hat erst jetzt richtig begonnen. Letztendlich bleibt wohl nichts anderes übrig als zu erkennen, daß meritorische Güter (immer) schon existierten, ein Konzept erarbeitet, verfeinert und geändert wurde, aber (noch) nicht befriedigend ausformuliert worden ist.
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