Iwf - der internationale währungsfonds
INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSORGANISATIONEN
IWF – Der internationale Währungsfonds
Gründung: 1944 in Bretton Woods(USA) nach der internationalen Währungskonferenz von 45 Ländern zur Förderung des Welthandels gegründet (heute über 160 Mitgliedsstaaten)
Organe des IWF:
>Gouverneursrat: Entscheidung grundsätzlicher Fragen; jedes Land durch Finanzminister oder Zentralbankgouverneur vertreten
>Interimausschuss: Weiterentwicklungen des Währungssystems, Lösung von Grundsatzproblemen; besteht aus 20 Ministern und Zentralbankgouverneuren
Exekutivdirektorium: Geschäftsführung; besteht aus 22Mitgliedern
Aufgaben:
>Schutz der Währungen der Mitgliedsstaaten (möglichst gleichbleibende Wechselkurse)
Beseitigung von Devisenschranken (internationaler Zahlungsverkehr soll von administrativen Beschränkungen freigehalten werden)
>Überbruckung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten (den Mitgliedern ist eine „Ziehung von Krediten“ möglich, die Verbindlichkeiten mit anderen Ländern ausgleicht; nach Behebung des Zahlungsbilanzdefizits müssen Kredite zurückgezahlt werden)
Forderungen an die Mitgliedsstaaten:
>Verpflichtung die Währung innerhalb einer engen Bandbreite zu stabilisieren (bis 1978);
ab 1978: freie Wahl des Wechselkursregimes, z.B. flexibler Wechselkurs (Wechselkurs durch Wechselspiel von Angebot und Nachfrage), fester Wechselkurs (fixer Wechselkurs gegenüber dem Dollar oder anderen Währungen);
>Ausdrückliche Aufforderung zu einer binnenwirtschaftlichen Finanz- und Währungspolitik
die auf Stabilität ausgerichtet ist
>Subskription: Jedes Mitglied ist verpflichtet eine bestimmte Menge Gold und eigener Währung beim IWF einzuzahlen
>Mitglieder sind zur statistischen Information verpflichtet, d.h. sie müssen Daten über die Wirtschaftsentwicklung an den IWF weiterleiten, der sie sammelt und auswertet
IBRD – International Bank for Reconstruction and Development
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, kurz: Weltbank
Gründung: ebenfalls nach der Konferenz von Bretteon Woods; 1945
Aufgabe: Weltbank gibt an ihre Mitglieder Kredite für wirtschaftliche Entwicklungsvorhaben (vor allem in „Dritte-Welt-Ländern“), die wirtschaftlich und technisch sinnvoll sein müssen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen müssen.
>Darlehen werden nur Regierungen und Vorhaben mit Regierungsgarantie gewährt.
>Zinssätze variieren
Laufzeit der Darlehen liegt zwischen 15 und 20Jahren
Rückzahlungsfreie Phase (Freijahre): 3 bzw.5 Jahre
>Größte Kreditnehmer: Brasilien, Mexiko, Indonesien, Indien
Weitere Aufgaben:
>Zusammenarbeit mit Entwicklungsorganisationen,
>Exportkreditorganisationen
>Beratung für Entwicklungsländer in wirtschaftl., technischen u. organisatorischen Fragen
Tochterinstitute der Weltbank
IFC – International Finance Corporation (Internationale Finanz-Corporation) zur Unterstützung der industriellen Entwicklung im privaten Bereich (Krediten werden auch
privaten Unternehmern gewährt)
Zinssatz orientiert sich am Zinsmarkt
IDA – International Development Association (Internationale Entwicklungshilfe)
gewährt Regierungen von Ländern Kredite, die den finanziellen Anforderungen der Weltbank nicht gerecht werden können (Entwicklungsländer mit sehr niedrigen Pro-Kopf-Einnahmen)
keine Zinsen, nur 0,75%Gebühr bzw. 0,5%Bereitstellungsgebühr
Laufzeit der Darlehen: 40 Jahre, 10 Freijahre
größte Kreditnehmer: Indien, Bangladesch, Pakistan
MIGA – Multilateral Investment Guaranty Agency
Förderung der Kapitalbeteiligungen und anderen Direktinvestitionen
bietet Investoren Garantien bei Verlusten infolge nichtkommerzieller Risiken
Das GATT – General Agreement on Tariffs and Trade
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
1947 wurde von 23 Staaten das Abkommen beschlossen, zur Förderung des Außenhandels und der Neuordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen
heute: 124 Vollmitglieder und 16 De-facto-Mitglieder (Staaten, die Regelungen anerkennen)
besteht aus einer Gemeinschaft von Vertragspartnern, ist keine internationale Organisation mit eigener Völkerrechtspersönlichkeit
Organe des GATT:
>Vollversammlung: überprüft die Einhaltung des Abkommens, tagt 1mal im Jahr; nur durch sie können Bestimmungen im Abkommen geändert werden
>GATT-Rat: ständiges Organ zur Entlastung der Vertragsstaaten
>Sekretariat: Verwaltung des Gatt; tritt als Vermittler und Berater auf
>Komitees: leisten wichtige Vorarbeiten für Entscheidungen
Ziel: Abbau sämtlicher Handelsschranken, um allen Staaten einen Zutritt zum Weltmarkt unter gleichen Vorraussetzungen zu ermöglichen;
Vertrag sieht Abbau der Zölle, die Gewährung der Meistbegünstigung zwischen den Vertragspartnern und die Einhaltung der Reziprozität (=Wechselseitigkeit der im Außenhandel eingeräumten Bedingungen) vor;
Zollrunden: zur Verwirklichung der GATT-Ziele
>bisher gab es 8 Zollrunden
>große Fortschritte in Richtung freier Welthandel brachten Kennedy-Runde (1964-67) und die Tokio-Runde (1973-77)
>letzte Zollrunde (Uruguay-Runde: 1986-93) wurde mit der Unterzeichnung der Schlussakte und der 1995 folgenden Errichtung der WTO (Welthandelsorganisation) beendet; sämtliche vertragliche Regelungen des GATT gingen in die WTO ein;
+:Gut gegliedertes Referat, in dem zahlreiche Organisationen beschrieben werden.
-: Kein Literaturverzeichnis.
Der politische Aspekt wird vernachlässigt.
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