Euro
EURO1 EINFÜHRUNG 2
2 HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER EWU 3
3 EUROPÄISCHES SYSTEM DER ZENTRALBANKEN 4
4 DER VERTRAG VON MAASTRICHT – DIE KONVERGENZKRITERIEN 5
5 WÄHRUNGSREFORM – WÄHRUNGSUMSTELLUNG 6
6 ZIELE DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION 7
7 ECU – EURO 7
8 DIE CHANCEN DES EURO 7
9 DIE RISIKEN DES EURO 7
10 DIE MAßNAHMEN DER UMSTELLUNG 8
11 ZEITPLAN DER UMSTELLUNG 9
12 ANHANG A: EURO-VERORDNUNGEN - DIE WICHTIGSTEN INHALTE 10
12.1 Umrechnungsregeln 10
12.2 Rundungsregeln 10
13 ANHANG B: KOPIEN DER FOLIEN ZUR ERKLÄRUNG 11
13.1 Übersicht Globale Wirtschaftsräume 11
13.2 Der Binnenmarkt – Die vier Freiheiten 12
13.3 Die Konvergenzkriterien – grafische Darstellung Stand 1996 13
13.
4 Ziele der Wirtschafts- und Währungsunion – grafische Darstellung 14
14 ANHANG C: KLEINES EURO-LEXIKON 15
15 QUELLENANGABEN 17
Einführung
Auf ihrem Gipfeltreffen in Dublin vom 13. Und 14. Dezember 1996 haben sich die Staats- und Regierungschefs der 15 Mitgliedsstaaten der EU auf einen Stabilitäts- und Wirtschaftspakt geeinigt. Mit dieser Entscheidung, die nachhaltige Haushaltsdisziplin auch nach Eintritt in die Stufe drei der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) sicherstellt, hat die EU nun die erforderliche Grundlage für einen dauerhaft stabilen und sicheren Euro geschaffen.
Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung stellt die EU vor eine ihrer größten Herausforderungen seit Beginn des europäischen Einigungsprozesses in den fünfziger Jahren. Es handelt sich dabei um keine Währungsreform, wie sie nach Kriegen oder Wirtschaftskrisen durchgeführt wurde, um die Stabilität einer Währung wiederherzustellen, sondern um den Zusammenschluß von starken nationalen Währungen zu einer ebenso starken europäischen Währung.
Diese wird dann zum exklusiven Kreis der wertstabilsten Währungen der Welt gehören (neben dem US-Dollar und dem Yen).
Die gemeinsame europäische Währung führt dazu, daß die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU auf die Wirtschaftspolitiken und damit auch auf die Zinssätze in den anderen EU-Staaten einen größeren Einfluß haben werden als bisher. Dies hängt damit zusammen, daß bei Entscheidungen über die Währungspolitik jedes einzelne EU-Mitgliedsland unabhängig von seiner Größe in der Europäischen Zentralbank über je eine Stimme verfügt. Eine gemeinsame Währung bietet weiters einen besseren Schutz vor internationalen Spekulationswellen, denen in der Vergangenheit einzelne Währungen europäischer Länder immer wieder ausgesetzt waren.
Die Konvergenzkriterien tragen ihren Teil dazu bei, daß ausschließlich Staaten mit einer soliden Geld- und Finanzpolitik, die stabile Preise und Wechselkurse, ein niedriges Zinsniveau und gesunde Staatsfinanzen garantiert, an der Währungsunion teilnehmen können.
Historische Entwicklung der EWU
Die Europäische Währungsunion (EWU) ist ein Hauptaspekt des Projekts zur politischen und wirtschaftlichen Integration Europas.
Sie wurde erstmals im Werner-Bericht von 1970 als Ziel formuliert. Damals hielt man eine Währungsintegration bis zum Jahr 1980 für machbar. Eine Annäherung im Interventionsspielraum fand wie vorgesehen statt, weitere Fortschritte wurden Mitte der siebziger Jahre durch den Ölpreisschock, die weltweite Inflation sowie starke Schwankungen der Wechselkurse gebremst.
Das Europäische Währungssystem (EWS) und der Wechselkursmechanismus wurden im Jahre 1979 eingerichtet.
Das anfängliche Ziel, die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis 1980 zu erreichen, erwies sich als zu optimistisch. Die Umtauschkurse der Mitgliederwährungen schwankten stark, und die Abwertung einiger Währungen begrenzte das Wachstum und führte zu hoher Inflation.
Das EWS sollte die Umtauschkurse stabilisieren und die Inflation eindämmen, indem es Schwankungen nur innerhalb kleiner Abweichungen von einem Mittelkurs erlaubte. Man führte eine gemeinsame künstliche europäische Währungseinheit (englisch: European Currency Unit, ECU) ein, mit der man die mittleren Umtauschkurse festsetzen konnte. In den ECU gehen alle EG-Währungen ein. Sie werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung ihres Landes gewichtet. Übersteigen Währungen die Grenze der Schwankungsbereiche, die bei 2,25 Prozent liegt, so müssen die Zentralbanken der jeweiligen Länder durch Verkauf der stärkeren Währung und Ankauf der schwächeren einschreiten. Das EWS verpflichtet auch die Mitgliederregierungen dazu, entsprechende wirtschaftspolitische Schritte zu unternehmen, um eine andauernde Abweichung vom Mittelkurs zu verhindern.
Das EWS trug zu niedrigeren Inflationsraten innerhalb der EG bei und verminderte die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Währungsschwankungen in den achtziger Jahren. Weltwirtschaftlich soll so mit dem EWS ein dritter Währungsblock neben US-Dollar und japanischem Yen entstehen, um auch das internationale Wirtschafts- und Währungssystem zu stabilisieren.
1989 legte Jacques Delors einen detaillierten Plan für eine Währungsunion vor, der die Grundlage für den Maastricht Vertrag bildete. Dieser wurde von allen zwölf Mitgliedsländern der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) im März 1992 unterzeichnet. Dänemark und Großbritannien erhielten jedoch die Möglichkeit zur Aussetzung der Mitgliedschaft im Europäischen Währungssystem, wodurch sie in der Lage waren, ihre endgültige Zustimmung zur Währungsunion zu verschieben.
Europäisches System der Zentralbanken
Europäische Zentralbank
(EZB)
Nationale Notenbanken
Banque Nationale de Belgique Deutsche Bundesbank Österr.
Nationalbank ......
......
.
Aufgaben der Europäischen Zentralbank:
Festlegung der europäischen Geldpolitik
Genehmigung von Banknotenemissionen
Verwaltung der übertragenen Währungsreserven
Beratungsfunktion z.B. bei Stabilitätsfragen des Finanzsystems, Bankenaufsicht
Aufgaben der nationalen Notenbanken:
Durchführung der Geldpolitik und Abwicklung des täglichen Geschäftsverkehrs mit den Banken
Druck und Ausgabe von Euro-Banknoten
Aufsicht über Kreditinstitute und Zahlungsverkehr
Mitwirkung an der internationalen währungspolitischen Zusammenarbeit
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Notenbanken arbeiten im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) zusammen. Das vorrangige Ziel der EZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Sie ist dabei – wie die nationalen Notenbanken – unabhängig von Weisungen politischer Instanzen.
Soweit es mit der Sicherung des Geldwertes vereinbar ist, soll die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft unterstützen
Der Vertrag von Maastricht – Die Konvergenzkriterien
Der Maastricht Vertrag sieht den Übergang zur Währungsunion in drei Stufen vor. Stufe 1 umfaßt die engere Zusammenarbeit auf der Wirtschafts- und Währungsebene innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens. Stufe 2, die wie vereinbart am 1. Januar 1994 in Kraft trat, beinhaltet die Gründung eines Europäischen Währungsinstituts, der Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank (EBZ). Stufe 3 umfaßt die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen und die allmähliche Umstellung auf die neue Währung. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die EZB die Verantwortung für die Währungspolitik der Union.
Die wirtschaftliche Stabilität einer Volkswirtschaft ist Voraussetzung für eine stabile Währung. Anhand der Konvergenzkriterien wird beurteilt, ob die einzelnen Länder „fit“ für die Teilnahme an der Währungsunion sind.
Der Vertrag von Maastricht benennt die „Konvergenzkriterien“ wie folgt:
Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muß sich die Währung des Landes innerhalb der Grenzen des Europäischen Wechselkursmechanismus bewegt haben.
Die durchschnittliche Inflationsrate bei den Verbraucherpreisen darf nicht mehr als 1,5 Prozent über den Raten der drei Länder liegen, die im Vorjahr das niedrigste Inflationsergebnis hatten.
Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Zinssatz der drei Länder liegen, die in dieser Hinsicht im Vorjahr am besten abgeschnitten haben.
Das öffentliche Defizit sollte nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, und das Verhältnis der Gesamtstaatsverschuldung zum BIP sollte nicht über 60 Prozent liegen.
Währungsunion – Wechselkursmechanismus (Unterschiede, Erklärungen)
Hauptbestandteil des EWS ist der Wechselkursmechanismus, ein freiwilliges System halb festgelegter Wechselkurse, die auf der künstlichen Europäischen Währungseinheit (European Currency Unit, ECU) basieren. Diese Währungseinheit wurde bei der Gründung des EWS eingeführt. Entsprechend dem Wechselkursmechanismus dürfen die Währungen der einzelnen Länder nur innerhalb des am ECU ausgerichteten Leitkurses schwanken
(Der Leitkurs der Deutschen Mark ist seit dem 12. Januar 1987 1 DM = 0,485784 ECU).
Auf diese Weise soll (wurde) die europäische Währungseinheit und die Einführung einer einheitlichen Währung namens Euro vorbereitet werden.
Währungsunion (EURO)
Wechselkursmechanismus (ECU)
Einheitliche Geld- und Währungspolitik;
Starke Position gegenüber dem Dollar und dem Yen
Weiterhin eigenständige Geld- und Währungspolitik der Mitgliedsstaaten;
Aufwertung der DM und somit des Schilling gegenüber europäischen Weichwährungen
Einheitliches Zinsniveau, jedoch geringfügige Renditendifferenzen auf Grund unterschiedlicher Bonität (Zuverlässigkeit) der Schuldner möglich;
Bei großer Währungsunion leichter Anstieg des Zinsniveau (auf Grund der Einschätzung der Märkte) in Hartwährungsländern wahrscheinlich, weiterer Rückgang der Zinssätze in den vormaligen Weichwährungsländern
Weiterhin unterschiedliche Renditen;
Anstieg der Renditen in den Weichwährungsländern;
Anstieg der Risikoprämie
vermehrte Integration der einzelnen nationalen Aktienmärkte;
zunehmende Bedeutung der Lohnpolitik, da der Wechselkurs als Instrument nicht mehr zur Verfügung steht
kurzfristige eher negative Auswirkungen auf Aktienmärkte;
weiterhin unterschiedliche Wirtschaftspolitik
Wenn auch ein Nichtzustandekommen der Währungsunion in letzter Minute nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann – dies würde zum Weiterbestehen des Wechselkursmechanismus führen -, so ist dies als unwahrscheinlich einzustufen.
Währungsreform – Währungsumstellung
Währungsreform
Währungsumstellung
Währungsreformen werden von bankrotten Staaten (meist nach Kriegen oder nach sehr lange dauernden Wirtschaftskrisen) zum Zwecke der Entschuldung durchgeführt. Gleichzeitig mit den Schulden verlieren aber auch die Sparguthaben ihren Wert.
Bei einer Währungsumstellung, wie der Wandel vom Schilling zum Euro, ändert sich nur der Name und die Recheneinheit der Währung, die Kaufkraft aber bleibt erhalten; d.h., man kann sich in Euro gleich viel leisten wie in Schilling.
Ziele der Wirtschafts- und Währungsunion
Vollendung des Binnenmarktes
Wegfall der Kosten für den Währungsumtausch
Bedeutungssteigerung in der Weltwirtschaft
Stabilität und Wohlstand
Anregung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
Harmonisierung von Löhnen, Preisen und Steuer
ECU – EURO
Der ECU ist die Recheneinheit der EU.
Ihr Wert wird auf Grund eines Währungskorbs bestimmt, in dem die meisten EU-Mitglieder entsprechend ihrer Wirtschaftskraft vertreten sind – der Schilling ist nicht berücksichtigt, weil der Währungskorb seit 1989 unverändert besteht.
Der EURO hingegen ersetzt in der Währungsunion die nationalen Währungen. Dies wird natürlich auch durch einheitliche Geldmünzen und Banknoten sichtbar.
Die Chancen des EURO
Kosten des Währungsumtausches fallen weg
Kein Wechselkursrisiko innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
Beschäftigungschancen im Exportbereich
Leichte Vergleichbarkeit der Preise
Dämpfung des Preis- und Zinsniveau
Euro = Welthandelswährung (neben US-$ und Yen)
Eindämmung der Devisenspekulation
Euro ist eine Grundlage des Binnenmarktes
Die Risiken des EURO
Verlust an währungspolitischer Eigenständigkeit
Konjunkturelle Abhängigkeit von anderen EU-Mitgliedsstaaten steigt
Spaltung der EU in Euro-Teilnehmer- und Nicht-Teilnehmer-Staaten
Umstellungskosten (EDV, Buchhaltung, Preisauszeichnung)
In den Bereichen Löhne, Preise und Steuern müssen weitere Angleichungen folgen
Eventueller Verlust von Arbeitsplätzen im Bankbereich
In der Umstellungsphase Gefahr von Währungsturbulenzen
In der Umstellungsphase auch Gefahr von Preisanpassung nach oben
Die Maßnahmen der Umstellung
Zahlungsverkehr, Kontoführung
Bargeld, Automaten, Bankomaten
Preisauszeichnung
EDV
Lohnverrechnung
Briefmarken
...
...
Zeitplan der Umstellung
Stufe 1 (seit 1.7.1990) umfaßt die engere Zusammenarbeit der EU-Staaten auf der Wirtschafts- und Währungsebene innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens.
Weiters: Freiheit im Kapitalverkehr.
Der Vertrag von Maastricht wird ausverhandelt. Mit diesem Vertrag einigen sich alle Mitgliedsstaaten auf die Regeln zur Einführung einer gemeinsamen Währung.
1992 erlebt das Projekt einer gemeinsamen Währung einen Rückschlag. Das Europäische Währungssystem EWS droht auseinanderzubrechen. Lira und Pfund fallen nach heftigen Turbulenzen aus dem Wechselkurs des EWS heraus.
Als im August 1993 das EWS erneut unter Druck gerät, werden die engen Schwankungsbreiten für die Wechselkurse gelockert.
Stufe 2 , die wie vereinbart am 1.1.1994 in Kraft trat, beinhaltet die Gründung eines Europäischen Währungsinstituts (EWI), der Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank (EBZ).
Auf dem EU-Gipfel von Madrid wird der endgültige Zeitplan für die Einführung der gemeinsamen Währung festgelegt. Die neue Währung soll EURO heißen.
Auf dem EU-Gipfel in Dublin wird Einigung über den Stabilitäts- und Wachstumspakt erzielt, der dafür sorgen soll, daß die Stabilität des EURO nicht durch übermäßige Defizite gefährdet wird.
Festlegung der Teilnehmer
Stufe 3 (Phase A) umfaßt die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die EZB die Verantwortung für die Währungspolitik der EU.
Stufe 3 (Phase B) Spätestens ab 1.1.2002 wird es Banknoten und Münzen der neuen Währung als gesetzliches Zahlungsmittel geben.
Spätestens mit 30.6.2002 ist die Umstellung auf den EURO abgeschlossen.
Anhang A: EURO-Verordnungen - Die wichtigsten Inhalte
Die Verordnung über einige Bestimmungen zur Einführung des EURO (Vertragskontinuität, Umrechnungs- und Rundungsregeln, etc.) wurde bereits offiziell verabschiedet und ist mit Veröffentlichung in Kraft getreten.
Die Verordnung über die Einführung des EURO kann erst 1998 verabschiedet werden, sobald die Entscheidung über die Teilnehmerländer der Währungsunion ab 1.
1.1999 gefallen ist. Trotzdem werden bereits die ersten Phasen des Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Umrechnungsregeln
Die Kurse werden nur in eine Richtung, nämlich vom EURO in die nationalen Währungen der Mitgliedsstaaten festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in 6 signifikanten Stellen von links gezählt.
Beispiel:
1 EUR = 13,5672 ATS 1 EUR = 1,93817 DEM
(Die verwendeten Kurse haben nur Beispielcharakter, die endgültigen Relationen zwischen dem EURO und den einzelnen Landeswährungen der Teilnehmerstaaten wird erst per 1.
1.1999 festgelegt)
Summen, die von einer in die andere EWU-Währung umgerechnet werden (z.B. Schilling in Mark), werden zunächst in EURO – gerundet auf mindestens 3 Dezimalstellen – und erst dann in die andere Währung umgerechnet.
Beispiel:
(Kursannahme 1 EUR = 13,7615 ATS = 1,95204 DEM)
1000,- ATS sind 72,666 EUR und das ergibt
141,8469 = 141,85 DEM
Rechnet man diesen Betrag wieder in Schilling zurück, ergeben sich über 72,6675 = 72,668 EUR exakt
1000,- ATS. Die Rundungsungenauigkeit bleibt also innerhalb einer zu vernachlässigenden Bandbreite.
Rundungsregeln
Geldbeträge werden bei der Umrechnung nationaler Währungseinheiten auf EURO auf den nächstliegenden Cent (1 EUR = 100 Cent) gerundet.
Beispiele:
(Kursannahme 1 EUR = 13,4994 ATS)
100,- ATS = 7,4077366 = 7,41 EUR
(Kursannahme 1 EUR = 13,5672 ATS)
100,- ATS = 7,3707176 = 7,37 EUR
Anhang B: Kopien der Folien zur Erklärung
Übersicht Globale Wirtschaftsräume
Grafische Darstellung fehlt leider aus technischen Gründen
Der Binnenmarkt – Die vier Freiheiten
Grafische Darstellung fehlt leider wegen technischen Gründen
Die Konvergenzkriterien – grafische Darstellung Stand 1996
Grafische Darstellung fehlt leider aus technischen Gründen
Ziele der Wirtschafts- und Währungsunion – grafische Darstellung
Grafische Darstellung fehlt leider aus technischen Gründen
Anhang C: Kleines EURO-Lexikon
Binnenmarkt: Der Begriff steht für einen gemeinsamen Wirtschaftsraum. Ebenso wie es in Österreich keine Zollschranken oder Handelsbeschränkungen zwischen den Bundesländern gibt, sieht der europäische Binnenmarkt innerhalb der gesamten EU einen freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital vor.
Buchgeld: Geld, das im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet wird – also etwa bei Überweisungen von einem Konto auf ein anderes Konto.
BIP – Bruttoinlandsprodukt:
Die Summe aller in einem Staat erbrachten Wirtschaftsleistungen. Eingerechnet wird die Wertschöpfung bei einer Produktion von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Jahres.
Devisenreserven: Fremdwährungsmittel, die eine Zentralbank zur Sicherung der eigenen Währung hält.
ECU – European Currency Unit:
ECU ist eine aus zwölf EU-Währungen gebildeter Währungskorb. Der ECU ist die derzeitige Rechnungseinheit der EU. Er wird sowohl als Reservemittel von den
EU-Notenbanken als auch in der Privatwirtschaft verwendet. Man unterscheidet daher einen offiziellen und einen privaten ECU.
EURO: Offizielle Bezeichnung der zukünftigen gemeinsamen europäischen Währung.
Der Name wurde am EU-Gipfel von Madrid im Dezember 1995 beschlossen. Ein EURO wird unterteilt in 100 Cent.
Europäische Kommission:
Die Europäische Kommission ist das Verwaltungsorgan der EU. Gleichzeitig erarbeitet die Kommission die Vorschläge für neue rechtliche Regelungen der EU. Die Kommission wird von 20 Kommissaren geleitet.
Europäisches Parlament:
Mit demokratische Kontrolle und Mitentscheidung bei der EU-Gesetzgebung sowie über den EU-Haushalt vertritt das Europäische Parlament die Interessen der Bürger der EU.
Das Europa-Parlament setzt sich aus 626 Abgeordneten zusammen, wovon 21 aus Österreich kommen. Die nächsten Europa-Wahlen finden im Juni 1999 statt.
EWI – Europäisches Währungsinstitut:
Das Europäische Währungsinstitut bereitet den regulatorischen, organisatorischen und logistischen Rahmen vor, den das ESZB zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Es wurde 1994 errichtet und hat seinen Sitz in Frankfurt. Parallel zur Gründung der EZB wird das EWI, das dann seine Aufgaben erfüllt haben wird, aufgelöst.
EWS – Europäisches Währungssystem:
Ein 1979 errichtetes System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse zur Sicherung der Wechselkursstabilität zwischen den EU-Staaten.
EWS II: Das Europäische Währungssystem II wird mit 1999 das seit 1979 bestehende EWS ablösen. Ziel des EWS II ist es, einen Mechanismus zu schaffen, der die Währungen jener Länder, die vorläufig nicht den EURO als gemeinsame Währung einführen werden, möglichst eng an den EURO bindet. Dies soll durch den Wechselkursmechanismus geschehen, in dem der EURO der Anker ist.
ESZB – Europäisches System der Zentralbanken:
Das ESZB besteht aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der am EURO teilnehmenden Staaten. Das ESZB wird von den Beschlußorganen der EZB geleitet.
EZB – Europäische Zentralbank:
Die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main ist in der dritten Stufe der Währungsunion, also ab 1999, für die europäische Geld- und Währungspolitik zuständig.
Ihr wichtigstes Ziel ist die Erhaltung der Geldwertstabilität. Der Vertrag von Maastricht verankert ihre personelle, funktionelle, finanzielle und politische Unabhängigkeit.
Inflation: Eine Inflation ist eine ständige Geldentwertung bzw. eine Preisniveausteigerung. Bei einer Inflation ist die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes gefährdet, denn mit der Preisniveausteigerung verliert das Geld an Kaufkraft. In allen Ländern der EU ist der Kampf gegen die Inflation – also die Erhaltung der Preisstabilität – ein erklärtes Ziel der Wirtschaftspolitik.
Konvergenzkriterien:
Wirtschaftliche Voraussetzungen, die ein Land erfüllen muß, um an der Währungsunion teilnehmen zu können: gesunde öffentliche Finanzen, niedrige Inflationsrate, niedriges langfristiges Zinsniveau, stabiler Wechselkurs.
Maastricht - Vertrag:
Der Vertrag „Vertrag über die Europäische Union“ wurde 1992 in der niederländischen Stadt Maastricht unterzeichnet. Der Vertrag sieht die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion ebenso vor wie die künftige enge Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Innere Sicherheit. Er wurde von den 12 damaligen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Großbritannien und Dänemark haben dem Vertrag nur mit Vorbehalten (u.a.
bei der verpflichtenden Teilnahme an der Währungsunion) zugestimmt. Österreich hat sich mit dem Beitritt zu EU verpflichtet, alle bisherigen Verträge der Gemeinschaft, also auch jenen von Maastricht, anzuerkennen.
Rat der Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat):
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs findet zumindest zweimal im Jahr statt und wird jeweils in jenem Land abgehalten, das den turnusmäßigen Vorsitz der EU innehat. Österreich wird den Vorsitz im zweiten Halbjahr 1998 ausüben. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs gibt die politischen Leitlinien für die EU vor.
Stabilitäts- und Wachstumspakt:
Ein zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten vereinbarter Pakt, der sicherstellt, daß die am EURO teilnehmenden Länder auch weiterhin die im Maastrichter Vertrag festgelegten Regeln für eine stabilitätsorientierte Haushaltspolitik einhalten.
WWU: Abkürzung für die im Maastrichter Vertrag vereinbarte Wirtschafts- und Währungsunion.
Quellenangaben
Flugblätter „EURO Aktuell“ (1-6) Die ERSTE
Informationsbroschüre „Vom Schilling zum EURO“ Die ERSTE
Informationsbroschüre „Wissenswertes zum EURO“ Bank Austria
Informationsheft „Unsere neue Währung: EURO“ Bank Austria
Informationsbroschüre „Der EURO – Das neue Gesicht Europas“ Österreichische Nationalbank
„Das EURO-Buch“ Österreichische Bundesregierung
„Das Buch Europa von A-Z“ Österreichische Bundesregierung
„Das Buch II Europa – Chancen und Risiken“ Österreichische Bundesregierung
Zeitschrift „Information für den Handel“ (3.Jahrgang, Ausgabe3-4/1997) Handelsverband
Microsoft Encarta 97
Microsoft Encarta 98
Diverse Zeitungsartikel
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