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  Regelung zur sicherung des wettbewerbs

Regelung zur Sicherung des Wettbewerbs Definitionen Kartell: (von italienisch cartello: kleines Schreiben, Vereinbarung), informelle oder formelle Bündelung wirtschaftlicher Aktivitäten ansonsten voneinander unabhängiger Unternehmen, deren Zweck darin besteht, den Wettbewerb in einem bestimmten Markt zu verringern oder zu unterdrücken. Wettbewerb: Rivalität zwischen Marktteilnehmern um Marktanteile. Fusion: wirtschaftlichen Zusammenschluss von zwei oder mehreren bislang selbständigen Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheitsgesellschaft Aufgaben des Wettbewerbs Aufgabe ist die dezentrale Steuerung der Wirtschaft zur Optimierung der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt www.sunshineswingers.de.vu Wettbewerb bewirkt tendenziell Preissenkungen und Qualitätssteigerungen Funktionierender Wettbewerb mit einer Vielzahl von Konkurrenten beugt Machtstellungen vor Eingriffsmöglichkeiten des Staates gesetzliche Grundlagen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Regulierungsbehörde bei best.

Wirtschaftszweigen z.B. Telekommunikation und Post Landeskartellamt und Bundeskartellamt als wichtigste Instrumente, die selbstständig tätig werden können und unabhängig sind Entscheidungen und Sanktionen des Bundeskartellamtes Aufgabe ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland Geldbußen bei Verstößen gegen das GWB Untersagung von Zusammenschlüssen Untersagung von bestimmten Verhaltensweisen, die nach dem GWB verboten sind Freistellung zu bestimmten Vereinbarungen und Beschlüssen Regelungen des Vergaberechts Voraussetzungen für die Prüfung von Fusionen weltweiter Umsatzerlös der beteiligten Unternehmen insgesamt mehr als 1 Milliarde DM inländischer Umsatzerlös eines beteiligtes Unternehmens mind. 50 Mio. DM Untersagung der Fusion, wenn marktbeherrschende Stellung mit keinem oder unwesentlichem Wettbewerb erwartet 12 Untersagungen von Zusammenschlüssen in den Jahren 1997/98   Unternehmensfusionen: 1997 1998 Gesamt Vor Vollzug angemeldete und geprüfte Zusammenschlüsse 1.207 1.

300 2.507 Nach Vollzug angezeigte kontrollpflichtige Zusammenschlüsse 366 391 757 Nicht kontrollpflichtige angezeigte Zusammenschlüsse 178 197 375 Gesamt 1.751 1.888 3.639 Europäisches Kartellrecht starke Gemeinsamkeiten des deutschen mit dem europäischen Kartellrecht das europäische Kartellrecht wird durch die EU-Kommision angewendet Zuständigkeit betrifft den Handel zwischen den Mitgliedstaaten Prüfung durch EU-Kommision, bei weltweitem Gesamtumsatz von mehr als 250 Mio. €  

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