Skript zur vorlesung
Skript zur Vorlesung
Grundlagen der BWL II
empfohlene Literatur zur Vorlesung:
als Grundlage der Vorlesung:
Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien
(11. Auflage 94, Übungsbuch 6.Auflage 94)
Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Vahlen, München
(18. Auflage 93, Übungsbuch 7.
Auflage 93)
besonders zu Management und Controlling:
Mertens, P.: Industrielle Datenverarbeitung 1, Gabler, Wiesbaden
Mertens, P., J. Griese: Industrielle Datenverarbeitung 2, Gabler, Wiesbaden
zum Nachschlagen:
Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Oldenbourg, München-Wien
Bea, F.X., E.
Dichtl, M. Schweitzer: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1-3,
G. Fischer / UTB, Stuttgart-New York
Skript zu den Grundlagen der BWL II
1. Auflage August 94
Hinweis:
Dieses Skript enthält unsere Mitschriften aus der Vorlesung und auch die Teile aus der Übung, die als Ergänzung zur Vorlesung gedacht waren sowie eininge Beispiele aus der Übung und ist
kein offizielles Skript des Instituts zu dieser Vorlesung!
Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle inhaltliche oder formelle Fehler und geben somit
keine Garantie auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Dieses Skript wurde von Prof.
Dr. Huch auf mögliche Fehler durchgesehen und liegt in der Fachschaft für Informatik aus.
Wer an ernsthafte Kapitelerweiterungen interessiert ist, die aufgrund neuer Themen oder zusätzlicherer Fakten, die in unserem Semester wegen Zeitmangels zu knapp gekommen sind oder aber gar nicht behandelt wurden, aber in den nächsten Semestern durchgenommen
werden, nötig sind, der kann von uns die Skript-Dateien für diesen Zweck bekommen.
(In der Fachschaft für Informatik nachfragen)
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre II
Inhaltsverzeichnis
6 Rechtsformen 1
6.1 Überblick über Rechtsformen 1
6.2 Beurteilungskriterien für Rechtsformwahl 1
6.
3 Einzelunternehmung 2
6.4 Gesellschaften 3
6.4.1 Personengesellschaften 3
6.4.1.
1 Offene Handelsgesellschaft (oHG) 3
6.4.1.2 Kommanditgesellschaft (KG) 4
6.4.1.
3 Stille Gesellschaft 5
6.4.2 Kapitalgesellschaften 6
6.4.2.1 Aktiengesellschaften (AG) 6
6.
4.2.2 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 7
6.4.2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 8
6.
4.3 Sonderformen 9
6.4.3.1 Genossenschaften 9
6.4.
3.2 GmbH & Co KG 9
6.5 Betriebliche Zusammenschlüsse (Konzentration / Kooperation) 10
7 Betriebliche Finanzprozesse 11
7.1 Finanzierung und finanzielles Gleichgewicht 11
7.2 Finanzmittelverwendung 14
7.2.
1 Grundlagen 14
7.2.2 Investitionen 14
7.2.2.1 Investitionsarten 14
7.
2.2.2 Investitionsentscheidungsprozesse 14
7.2.2.3 Investitionsrechnung 15
7.
3 Bestimmung des optimalen Finanzvolumens: Leverage-Effekt 19
7.4 Finanzplanung, - disposition und - kontrolle 25
7.5 Finanzierungsarten 30
7.5.1 Übersicht 30
7.5.
2 Selbstfinanzierung 30
7.5.2.1 Überblick 30
7.5.2.
2 Selbstfinanzierung i.e. S (aus Gewinnthesaurierung) 31
7.5.2.3 Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten 32
7.
5.2.4 Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten 35
7.5.3 Beteiligungsfinanzierung 35
7.5.
4 Fremdfinanzierung 36
7.5.4.1 Überblick 36
7.5.4.
2 Sicherheiten der Kreditarten 37
7.5.4.3 Langfristige Fremdfinanzierung 38
7.5.4.
4 Kurzfristige Fremdfinanzierung 39
7.5.4.5 Sonderformen 48
8 Rechnungswesen 54
8.1 Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens 54
8.1.
1 Begriff 54
9 Management und Controlling 56
9.1 Hauptfunktionen des Management 56
9.1.1 Begriff und Merkmale 56
9.1.2 Prozessuale Dimension ® Phasenstruktur des Managementprozesses 57
9.
1.3 Organisation 58
Rechtsformen
Überblick über Rechtsformen
Def.: Die Rechtsform gibt dem Unternehmen den (rechtlichen) Rahmen hinsichtlich der - Außenbeziehungen: Vertretung, Haftung, Finanzierung, Besteuerung, etc.
- Grundsätze der inneren Organisation: Führung/Leitung, Kontrolle, etc.
· Konstitutive Entscheidung
· Wechsel der Rechtsform ist möglich
· rechtliche Fixierung im Gesellschaftsrecht:
HGB (HandelsGesetzBuch)
BGB (BürgerlichesGesetzBuch)
AktGes (Aktiengesetz)
GmbHGes (Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz)
GenGes (Genossenschaftsgesetz)
Beurteilungskriterien für Rechtsformwahl
Þ persönliche, wirtschaftliche, (steuer-) rechtliche Aspekte
Entscheidungskriterien:
(1) Rechtsgestaltung:
Haftung, Firmierung (Firmenbezeichnung)
(2) Leitungsbefugnisse (inklusive Kontrolle) :
Gesellschaftermanagement
(3) Gewinnbeteiligung
(4) Finanzierung (-smöglichkeiten):
Eigenfinanzierung
- Anzahl Gesellschafter
- Fungibilitäts-Wechsel
Fremdfinanzierung
- Kreditwürdigkeit
(5) Steuerbelastung:
Vermögens-, Ertragssteuern etc.
ferner:
(6) laufende Aufwendung der Rechtsform (Kosten etc.
)
(7) Publizitätszwang
(8) Anzahl Gründungsgesellschafter
(9) Überwachungs-, Kontrollorgane (z.B. Aufsichtsrat (AR), Wirtschaftsprüfer (WP) ...)
Rechtsformen
erwerbswirtschaftlich
“gemeinwirtschaftlich”
keine eigene Rechtspersönlichkeit, Personen dominieren
mit eigener Rechtspersönlichkeit Kapital dominiert
Privatrecht
öffentliches Recht
Personenunternehmen
Kapitalgesellschaften
- eingetr.
Gen.
- Eigenbetrieb
- Einzelunternehmen
- GmbH
EDEKA
- Regiebetrieb
- Personengesellschaften
- AG
Raiffeisenverband
- OHG (BGB-Ges.)
- KGaA
- Versicherung oder
- KG
- stille Gesellschaft
Verein auf Aktien
(Vereinbarung aus Gegenseitigkeit)
(immer seltener, geht über in Kapitalgesellschaften)
Einzelunternehmung
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: Vollhaftung, persönlich unbeschränkte Haftung (volles Risiko),
einzelne Leitung/Einzelunternehmer,
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma
(2) Leitungsbefugnisse:
nur der Einzelunternehmer allein
(3) Gewinnbeteiligung:
Einzelunternehmer trägt Gewinne und Verluste allein
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
Finanzierungspotential sehr begrenzt/beschränkt, da keine neuen Teilhaber möglich,
höchstens stiller Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuer des Gesellschafters,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: einer (höchstens, sonst Gesellschaft)
Gesellschaften
Personengesellschaften
Offene Handelsgesellschaft (oHG)
Zusammenschluß mehrerer gleichberechtigter (Þ Leitung, Mitsprache) vollhaftender Gesellschafter/Partner mit gleichem „Geschäftsinteresse“ und teilweise unterschiedlichen Kapitaleinlagen
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: für alle Gesellschafter persönliche, unbeschränkte und solidarische Vollhaftung
mit Kapitaleinlage und Privatvermögen
(ohne Berücksichtigung der Kapitalquote)
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma
(2) Leitungsbefugnisse:
alle Gesellschafter in gleicher Weise (je nach individuellem Vertrag)
(3) Gewinnbeteiligung:
Gewinn: - Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% als Vorabgewinn
- Rest nach „Köpfen“
Verlust: - nach „Köpfen“
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
besser: - breite Gesellschafterbasis, Aufnahme neuer Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
unter Haftungsregelung, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens,
begrenzt durch (notwendigerweise geringe) Zahl der Gesellschafter und ihr
Privatvermögen
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Modifizierung der oHG, Zusammenschluß unterschiedlicher Partner mit unterschiedlichen
Geschäftsinteressen und Kapitaleinlagen,
oft entstanden aus Erbfolge von Einzelunternehmen zur KG (über oHG)
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Komplementäre (wie oHG-Gesellschafter): mit Leitung und unbeschränkter Vollhaftung
Kommanditisten: beschränkte Haftung mit Kapitaleinlage
Þ Kommanditanteil £ Einlage
kein vorgeschriebenes Haftungskapital bei Gründung
- Firmierung: Personenfirma mit Zusatz KG
(2) Leitungsbefugnisse:
allein bei Komplementären, hier gleichberechtigt wie bei der oHG,
Kommanditisten haben lediglich Kontrollrechte
(3) Gewinnbeteiligung:
- 4% Vorabgewinn für Komplementär und Kommanditisten vom Kapitalanteil
- Rest als Entlohnung nach Risiko (prozentual nach Haftungskapital)
(Komplementär: „Zitterprämie“ für Vollhaftung, mehr Beteiligung am Gewinn durch
höheres Haftungskapital)
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
besser: durch Aufnahme beschränkt haftender Gesellschafter ohne Leitungsbefugnisse
(Kommanditist)
- Fremdfinanzierung:
- insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens, der Gesellschafter und der
Haftungsregelungen, ferner von Kontrollorganen des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 2 Kommanditisten
Stille Gesellschaft
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Gesellschafter unbeschränkt, allein und persönlich
stiller Gesellschafter nur mit Kapitaleinlage, sonst keine Haftung
(2) Leitungsbefugnisse:
- nur (sichtbarer) Gesellschafter
- stiller Gesellschafter hat Bilanzeinsicht,
leistet Vermögenseinlage im Sinne von Darlehen an Hauptgesellschafter
(3) Gewinnbeteiligung:
- vertraglich festgesetzte Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung zw. Gesellschafter und
stillem Gesellschafter
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch zusätzliche Aufnahme stiller Gesellschafter
- Fremdfinanzierung:
insgesamt abhängig von Kreditwürdigkeit des Unternehmens
(5) Steuerbelastung:
- individuelle Einkommens- und Vermögenssteuern der Gesellschafter,
Gewerbesteuer für Betrieb
(6) Aufwendungen der Rechtsform: gering
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 1 Gesellschafter, 1 stiller Gesellschafter
(a) typische stille Gesellschaft (nicht klausurrelevant)
- nur Gewinnbeteiligung (teilweise Vorabgewinn: Mindestverzinsung)
- keine Beteiligung an Geschäftsführung, grundsätzlich wie Kommanditisten
- Bilanzeinsicht
(b) atypische stille Gesellschaft
- erweiterte Mitwirkungsrechte, vergleiche KG-Mitunternehmerschaft
Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaften (AG)
Gesellschaftskapital in Aktien verbrieft (Quoten-, Nominal-/Nennwertaktien)
(Gründungs-) Kapital min. 100.
000 DM
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung: begrenzt mit Kapitaleinlage der Aktionäre
(2) Leitungsbefugnisse:
- Vorstand leitet, Aktionäre kontrollieren (siehe Schaubild)
Organe der AG: · Vorstand
· Aufsichtsrat
· Hauptversammlung
Aufgaben der Organe (vergleiche Wöhe/Schierenbeck)
(3) Gewinnbeteiligung:
- nach dem Verhältnis der Anteile der Aktien (Geschäftsanteile)
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Ausgabe neuer Aktien
- Fremdfinanzierung:
höhere Kreditwürdigkeit ist zu erwarten wegen
- Führung des Unternehmens mit professionellem Management
- Kontrolle und Überwachung des Unternehmens durch Organe
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 5 (aber: nach Gründung 1-Mann-AG zulässig)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
KGaA
= Kapitalgesellschaft
Komplementär
Kommanditisten (min. 5)
Basis: HGB
z.B. · natürliche Person
· juristische Person
ähnlich der KG
· ist Vollhafter
· Geschäftsführer
· juristische Person (wie GmbH)
· juristische Person
· Aktionäre
· Grundkapital der AG zerlegt in Aktien,
gehalten von den Kommanditaktionären
(Kommanditkapital ist in Aktien verbrieft)
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
Komplementär: wie oHG-Gesellschafter
Kommanditaktionär beschränkt mit Kapitaleinlage
(2) Leitungsbefugnisse:
- Komplementär leitet
- Hauptversammlung der Kommanditaktionäre über Kontrolle aus
(3) Gewinnbeteiligung:
- Komplementär erhält Vorabvergütung
- Rest über Kapitaleinlage
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Kommanditaktionäre
- Fremdfinanzierung: (siehe AG)
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: hoch
(7) Publizitätszwang: nein
(8) Mindestanzahl Gründungsgesellschafter: 2 Komplementäre, 5 Kommanditaktionäre
Organe der KGaA :
– Hauptversammlung (HV) der Kommanditaktionäre (ohne Komplementär)
– ähnliche Aufgaben wie bei einer AG bei Wahl, Kontrolle, Entlastung
(Zustimmung seitens des Komplementärs)
– Aufsichtsrat (AR)
– Geschäftsführung (GF) durch Komplementär
Þ KGaA verbindet die Vorteile der AG (insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten)
mit der starken Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter der KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
beschränkt nur mit Kapitalanteil der Gesellschafter
(2) Leitungsbefugnisse:
- eingesetzter Geschätsführer (bezieht Gehalt als Angestellter)
(3) Gewinnbeteiligung:
- nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Gesellschafter, EK-Erhöhung
- Fremdfinanzierung:
wegen beschränkter Haftung schlechter
(5) Steuerbelastung:
- Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Vermögenssteuer
(Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel
(7) Publizitätszwang: nein
Sonderformen
Genossenschaften
• kostengünstige Erledigungen von Gemeinschaftsaufgaben, Verlagerung von Aufgaben von den Genossen auf die Genossenschaft: gemeinsamer Einkauf / Verkauf
• Kostendeckung statt Gewinnprinzip
• Organe grundsätzlich wie bei Kapitalgesellschaften
GmbH & Co KG
= Personengesellschaft, bestehend aus Kommanditisten und Komplementären
als Gesellschafter.
(1) Rechtsgestaltung:
- Haftung:
GmbH als Komplementär unbeschränkt,
Kommanditisten beschränkt mit Kapitalanteil
(2) Leitungsbefugnisse:
- eingesetzter Geschätsführer der GmbH
(3) Gewinnbeteiligung:
- wie bei KG
(4) Finanzierungsmöglichkeiten:
- Eigenfinanzierung:
durch Aufnahme neuer Kommanditisten
- Fremdfinanzierung:
besser als GmbH da Vollhaftung durch Komplementär
(5) Steuerbelastung:
- GmbH: Körperschaftssteuer (Gesellschafter EK-Steuer mit Anrechung)
- Kommanditisten: individuelle EK-Steuer
(keine Doppelbelastung)
(6) Aufwendungen der Rechtsform: mittel
(7) Publizitätszwang: nein
Betriebliche Zusammenschlüsse (Konzentration / Kooperation)
Durch Zusammenarbeit mit anderen Betrieben höhere betriebswirtschaftliche Effizienz
Þ Gewinnerzielung.
Es existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit
(mit unterschiedlich festen Bindungen):
· temporäre - dauerhafte
· horizontale - vertikale - unorganische (in gleicher Branche)
· funktionsbezogene - vollständige
· freiwillige - zwangsweise
Zwei Gestaltungsmöglichkeiten:
Kooperation
Konzentration
rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Partner bleiben bei eingeschränkter wirtschaftlicher Entscheidungsfreiheit erhalten: z.
B. Kartell, mit dem Ziel der Wettbewerbsbeschränkung ( GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung)
Verboten: Preiskartell
Gestattet: Exportkartell
Zustimmung wichtig: Konditionenkartell
Normungskartell
Spezialisierungskartell
wirtschaftliche Selbständigkeit mind. eines Unternehmens wird aufgehoben, z.T. auch die rechtliche Selbständigkeit
Konzern : Beteiligungskonzentration
Mehrheit: > 25 % (Sperrminorität)
> 50 % (Einfache Mehrheit)
> 75 % (qualifizierte Mehrheit)
Fusion, Auflösung beider alter Gesellschaften, mit Überführung in eine neue Gesellschaft
Definition Kooperation:
Unter Kooperation versteht man allgemein die (freiwillige) Zusammenarbeit selbständiger
Unternehmen mit dem Ziel, bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen
Selbständigkeit gewisse Vorteile aus der Zusammenarbeit zu ziehen.
(siehe Schierenbeck S.
43)
Definition Konzentration:
Bei einer Konzentration erfolgt eine Angliederung bestehender Unternehmen an eine andere
Wirtschaftseinheit, wobei die wirtschaftliche Selbständigkeit des angegliederten Unternehmens
zugunsten der übergeordneten Einheit verloren geht oder zumindest eingeschränkt wird.
(siehe Schierenbeck S.44)
Betriebliche Finanzprozesse
Finanzierung und finanzielles Gleichgewicht
kapitalbedarfsrelevante Zahlungen
kapitaldeckungsrelevante Zahlungen
(2) kapitalbindende
Auszahlungen
(3) kapitalfreisetzende
Einzahlungen
(1) kapitalzuführende
Einzahlungen
(4) kapitalentziehende
Auszahlungen
- Beschaffung von
Produktionsfaktoren
- Kapitalgewährung
(Darlehen)
- gewinnunabhängige
Steuern
- Umsatz
- Rückzahlungen von
gewährtem Kapital
- Verkauf von
un- und halbfertigen
Produkten
- EK-Erhöhung
- FK-Aufnahme
- Gewinne
- Zinsen aus ge-
währten Darlehen
- EK-Auszahlungen
- FK-Tilgungen
- Gewinnausschüttung
- gewinnabhängige
Steuern
- Verluste
- FK-Zinsen
Kapitalbedarf: - für Leistungsprozeß benötigtes Kapital
- betrieblich gebundenes Vermögen
® durch kapitaldeckende Zahlungen ausgleichen
- kumulierte kapitalbindende Auszahlungen (2)
% kumulierte kapitalfreisetzende Einzahlungen (3) (% = kaufmännisches Minus)
= Bilanzwerte der Aktiva
= kapitalbindende Auszahlungen - kapitalfreisetzende Einzahlungen
- maximaler Kapitalbedarf: (KBmax)
Kumulierung aller kapitalbindenden Auszahlungen (2) und
kapitalfreisetzenden Einzahlungen (3)
Finanzbedarf: (Treasurer für Kreditaufnahme)
- D Kapitalbedarf (pro Zeitabschnitt) + kapitalentziehende Auszahlungen (4)
(Abgeleitet nach Zeit = KB / dt)
= neu aufzunehmende (Brutto-) Kreditsumme
Geldbedarf: - akut zu finanzierende Verbindlichkeit im laufenden Geschäft innerhalb des
(jährlichen) Finanzbedarfs
Liquidität: - Fähigkeit eines Unternehmens seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen
(bei Fälligkeit vollständig)
Bilanz zum Stichtag:
Aktiva
Passiva
Vermögen
Kapitalverwendung
Saldo:
abzüglich Kapitalfreisetzung
= Kapitalbedarf
Kapital
Kapitalherkunft
Saldo: Kapitalbeschaffung
% Kapitalrückzahlung
Determinanten des Kapitalbedarfs (= betrieblich gebundenes Vermögen)
· Betriebsgröße (Kapazität), Lagerhaltung
· Beschäftigungsniveau innerhalb der Kapazität (Kapazitätsauslastung)
· Kapitalbindung | Prozeßgeschwindigkeit
= zeitliche Spanne zwischen
· kapitalbindende Auszahlungen (2)
· korrespondierende kapitalfreisetzende Einzahlungen (3) · Prozeßanordnung
· Produktionsprogramm
· Preisniveau
Komponenten der Kapitalbindungsdauer
Finanzmittelverwendung
(Finanzmittel zur Deckung des Kapitalbedarfs)
Grundlagen
(= leistungsbezogener operativer Kapitalbedarf)
= Aktiva der Bilanz
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Sachanlagen:
Maschinen
Gebäude
Finanzanlagen:
Unternehmens-
beteiligung
Rohstoffe
Fertigprodukte
Forderungen
Investitionen: I. d. R. Tätigkeit im Bereich Anlagevermögen
(a) Handlung: Tätigkeit mit Bindung finanzieller Mittel in materiellen oder in Kapitalobjekten mit der Absicht, diese Objekte zielorientiert zu nutzen;
gekennzeichnet durch kapitalbindende Auszahlungen und freisetzende Einzahlungen, i.
d.R At. Vor Ez..
(b) Objekt:
- Art des Vermögenswertes
- Wirkung: Ersatz-, Rationalisierungs-, Erweiterungsinvestitionen
Investitionen
Investitionsarten
Investitionsentscheidungsprozesse
· Planungsphase:
· Problemstellung
· Suchphase: Handlungsmöglichkeiten
· Beurteilung: Bewertung der Inv.- alternativen in Bezug auf Ziele des Investors
· monetäre Ziele:
Gewinn, Rent.
® InvRe (Investitionsrechnung )
· nicht-monetäre Ziele ® Nutzwertanalyse
· Entscheidung
· Kontrollphase (3 Arten von Kontrollen):
· Ergebniskontrolle: Zielerreichungsgrad
Endkontrolle, lfd. Fortschrittsgrad
· Prämissenkontrolle
· Verfahrenskontrolle
Investitionsrechnung
Modelle
quantitative Konsequenzen von Inv.-handlungen in Bezug auf monetäre Ziele
symbolische Entscheidungsmodelle
Mathematik als Modellsprache
mit mathematischen
Algorithmen
Abbildung einer Entscheidungssituation
- Ziele
- Alternativen
- Handlungskonsequenzen
Abbildung der Wirklichkeit
partielle Isomorphie
Betrieb als Zahlungssystem
Methoden / Verfahren der Investitionsrechnung:
statische Verfahren dynamische Verfahren
-kostenrechnungsorientiert, - zahlungsorientiert
erfolgsorientiert
-Hilfsverfahren der Praxis -finanzmathematische Verfahren
-gehen von Kosten-, Gewinn- -gehen von Ein/Auszahlungsströmen
und Rentabilitätsvergleichen aus aus und betrachten sie bis zum Ende
-statisch: zeitlicher Faktor der wirtsch. Nutzungsdauer des
wird nicht oder unvollkommen Inv.-Objektes oder bis zu einem
berücksichtigt best. Planungshorizont, dynamisch
Erfolgsmaßstab Risikomaß Kapitalwert- Annuitäts- interne Zinsfuß-
methode methode methode
Barwert zu lfd.
jährl. »Zins bei
Kosten - Gewinn- Rentabilitäts- Amortisations- Beginn der Zahlungs- C0 = 0
vergleichs- vergleichs- rechnung rechnung Investitions- überschuß
rechnung rechnung (Return on (Pay-off- dauer
Investment) Period)
zum Kostenvergleich Gewinnvergleich
t
zur Rentabilitätsrechnung:
Rentabilität =
zur Amortisationsrechnung:
- gefragt wird nach der Zeitdauer, die bis zur Wiedergewinnung der
Anschaffungsausgabe aus den Einnahmeüberschüssen des Projekts verstreicht
(= Amortisationsdauer (AD) = Pay-off-Period)
zur Kapitalwertmethode:
C0 = Kapitalwert
Et = Einzahlungen am Ende der Periode t
At = Auszahlungen am Ende der Periode t
Et - At = Einnamhenüberschuß (Et > At) oder
Einnahmenunterdeckung (Et < At ) in der
Periode t
i = Kalkulationszinsfuß
(1+i)- t = Abzinsungsfaktor der Periode t
(mit i = p/100 als Kalkulationszinsfuß)
t = Periode (t = 0, 1, 2, ..., n)
n = Nutzungsdauer des Objekts
C0 =
=
Abzinsung (Diskontierung) des Kapitalwerts einer Investition
ZF
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Ableitung einer uniformen, gleichen jährlichen Zahlungsreihe
über gesamte Nutzungsdauer
zur internen Zinsfußmethode:
- errechnet den Zinsfuß, der sich bei einem Kapitalwert Co = 0 ergibt
(interne Verzinsung der Investition)
- Zinsfuß bezeichnet Rentabilität (vor Abzug von Zinsen), mit der sich der jeweils noch
nicht amortisierte Kapitaleinsatz jährlich verzinst
die Formel aus der Kapitalwertmethode wird erweitert durch
Io = Investitionsausgabe
(ursprünglicher Kapitalzinsfuß)
Co = -Io +
mit C0 = 0 geht diese Gleichung über in
Io =
Zur Ermittlung des Zinsfußes (Effektivverzinsung des Investitionsobjektes) muß diese Gleichung nach i aufgelöst werden
(wegen erheblicher mathematischer Lösungsschwierigkeiten ® Iterationsverfahren)
zur Annuitätsrechnung:
- man vergleicht die durchschnittlichen jährlichen Auszahlungen der Investitionen mit
den durchschnittlichen jährlichen Einzahlungen
Bestimmung des optimalen Finanzvolumens: Leverage-Effekt
Finanzmittelverwendung (Vermögen) = Finanzmittelherkunft (Kapital)
Def.: Die Kapitalstruktur, d.
h. das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital, kann die Rentabilität des Eigenkapitals beeinflussen. Die Rentabilität des Eigenkapitals nimmt mit wachsender Verschuldung, also zunehmendem Fremdkapitalanteil, so lange zu, wie eine positive Differenz zwischen der Rendite der zusätzlich durchgeführten Investitionen und deren Fremdkapitalkosten besteht. Man nennt diesen Effekt Leverage-Effekt. Gelegentlich spricht man auch von der Hebelwirkung wachsender Verschuldung auf die Eigenkapitalrentabilität.
Der Leverage-Effekt wird häufig in einer sehr einfachen Form gesehen und gebraucht.
Und zwar geht man bei dieser naiven Sicht des Leverage-Effektes von folgenden Voraussetzungen (Prämissen) aus:
der Eigenkapitaleinsatz wird als konstant angesehen
die Höhe des eingesetzten Fremdkapitals ist variabel
die Rendite der bei einem zusätzlichen Kapitaleinsatz durchzuführenden Investitionen sind konstant
der Sollzinssatz für das zusätzliche Fremdkapital ist konstant
der Sollzinssatz liegt unter der Investitionsrendite
Wir wollen zunächst die ökonomischen Konsequenzen der genannten Voraussetzungen aufzeigen und die Voraussetzungen dann unter Beachtung praktischer Erfordernisse modifizieren.
Es ist zu fragen, wie eine Änderung des Fremdkapitaleinsatzes bei Beachtung dieser Voraussetzungen die Eigenkapitalrentabilität beeinflußt.
Um dieser Frage nachzugehen, seien die folgenden Bezeichnungen gewählt:
Symbole:
C = Gesamtkapital r = Investitionsrendite (= GKR)
EK = Eigenkapital if = Fremdkapitalzinssatz (= FKZ)
FK = Fremdkapital Re = Eigenkapitalrentabilität (= EKR)
G = Gewinn
genereller Zusammenhang:
· GKR > FKZ: EKR wächst mit wachsender Verschuldung
· GKR = FKZ: unabhängig vom Verschuldungsgrad ist EKR = GKR = FKZ
· GKR < FKZ: GKR > 0: EKR fällt mit wachsender Verschuldung vom positiven Satz in
negative Bereiche
GKR £ 0: EKR wird mit wachsender Verschuldung immer negativer, je höher
der prozentuale Anteil des FK am Gesamtkapital ist
Þ Vorteil durch kostengünstiges FK die EKR zu erhöhen, hat sich
in einen Nachteil verwandelt: negativer Leverage-Effekt
Für den Bruttogewinn Gbr (Kapitalgewinn, Gesamtertrag) einer Periode, bei dem die Fremdkapitalzinsen noch nicht abgezogen sind, muß gelten:
Kürzt man den Bruttogewinn um die Fremdkapitalzinsen, so ergibt sich folgender Nettogewinn:
(2) Gn = EK × r + FK ×r - FK × if
= EK × r + FK × (r - if )
Wenn man den Nettogewinn Gn auf das eingesetzte Eigenkapital bezieht, erhält man die Eigenkapitalrentabilität Re (EKR):
die EKR setzt sich zusammen aus:
GKR + Differenz zw. dem auf das FK entfallende Anteil der GKR (r×FK) und den
tatsächlich darauf zu zahlenden Zinsen (if ×FK),
bezogen auf das EK
Beispiel:
Die Unternehmensleitung erwartet alternative Investitions- bzw. Gesamtkapitalrenditen
r1 = 15%, r2= 10 % und r3= 5 %. Der Fremdkapitalzinsatz soll 7 % betragen.
Wie wirkt sich in diesen drei Fällen die Kapitalstruktur, angegeben durch das Verhältnis von Fremd- zu Eigen-kapital, auf die Rentabilität Re des Eigenkapitals aus?
Investitionsrendite Þ
Kapitalstruktur ß(FK/EK)
r1 = 15%
r2 = 10%
r3 = 5%
0 / 1
Re = 15%
Re = 10%
Re = 5%
1 / 1
Re = 23%
Re = 13%
Re = 3%
2 / 1
Re = 31%
Re = 16%
Re = 1%
3 / 1
Re = 39%
Re = 19%
Re = -1%
4 / 1
Re = 47%
Re = 22%
Re = -3%
Anm.: mit if = 7% = Fremdkapitalzins (FKZ)
Diese Tabelle zeigt, daß die Eigenkapitalrentabilität bei steigendem Einsatz von Fremdkapital nur dann wächst, wenn der Sollzinssatz unter der Rendite r liegt. Liegt die interne Verzinsung dagegen unter den Fremdkapitalkosten, dann läßt zunehmende Kreditfinanzierung die Eigenkapitalrentabilität stark absinken. Dabei kann es zu negativen Eigenkapitalrentabilitäten kommen, d.h. zu einer Dezimierung der Eigenmittel durch die Verluste.
Praxisfremde Annahmen (Kritik)
Diese Handlungsanweisung, mehr und mehr Fremdkapital einzusetzen, ist für praktische Zwecke offensichtlich unbrauchbar. Sie resultiert aus den praxisfremden Annahmen des Leverage-Effekts in seiner naiven Form, wonach
Fremdkapitalzinssatz und Investitionsrendite bei zusätzlichem Kapitaleinsatz konstant bleiben und
die Investitionsrendite auch bei zunehmendem Fremdkapitaleinsatz über dem Fremdkapitalzinssatz liegen muß.
Nimmt man beispielsweise an, daß der Fremdkapitalzinssatz mit steigendem Verschuldungs-grad FK/EK wegen des zunehmenden Ausfallsrisikos steigt, so ist davon auszugehen, daß die Eigenkapitalrentabilität zunächst steigt, und zwar mit abnehmenden Zuwachsraten, sodann ein Maximum erreicht, wenn if = r gilt und schließlich abnimmt, wenn in dem Bereich if > r eintritt.
EIGENKAPITALRENTABILITÄT UND VERSCHULDUNGSGRAD
BEI STEIGENDEM FREMDKAPITALZINSATZ
Es ergibt sich also die Notwendigkeit, die Voraussetzungen des Leverage-Effekts in seiner naiven Form zu überprüfen, um durch eine realistischere Fassung der Grundannahmen zu einer besseren, auch in der Praxis verwertbaren Entscheidungsregel zu kommen.
Investitionsrendite wird
- anfangs steigen bis zum „Betriebsoptimum“ (Kostendegression)
- später fallen (Preisverfall, Preis-Absatz-Funktion, Kostenprogression)
Fremdkapitalzins wird
- mit zunehmender Verschuldung steigen
direkte Finanzierung:
Ableitung Finanzkapitalbedarf aus Zahlungsvorgängen
Zahlungsvorgänge abgeleitet aus
realen Vorgängen (Bestellung, Auftragseingang, ..
. )
ß
Anfangsereignisse ® Zahlungsvorgänge als Folgeereignisse
ß
Übergangsfunktionen
unter Einbeziehung von Verweilzeitverteilungen (time lay)
Entscheidend werden: Grenzinvestitionsrendite und Grenzfremdkapitalzins
Der optimale Verschuldungsgrad und damit der höchste Gesamtgewinn ist dort realisiert, wo Grenzfremdkapitalzins gleich der Grenzinvestitionsrendite (FKZ = GKR)!
(vor diesem Maximumspunkt bringt jede weitere Kreditaufnahme noch einen zusätzlichen Gewinn, nach diesem Punkt vermindern die dann anfallenden Grenzverluste zunächst den Gewinn und führen den bei weiterer Kreditaufnahme zu einem Verlust)
Verschuldungsgrad =
Rendite: Gewinn, Ertrag in Verhältnis zum eingesetzten Kapital im Jahresablauf
GKR =
EKR =
UR =
FK-Zinssatz = Rentabilität =
Beispiel :
if (=FKZ) = 6% Þ optimale Verschuldungsgrad bei Re (= EKR) = 6%
FKZ
Kredit
Kredit
kumuliert
Grenz-
ertrag
Zinsen
Grenz-
kosten
Grenz-
gewinn
(-verlust)
Gesamt-
gewinn
(-verlust)
(1)
(2)
(3) = å(2)
(4)
(5)
(6)= (4)-(5)
(7) = å(6)
2%
3%
6%
9%
10%
12%
100.000
100.000
100.000
100.000
100.
000
100.000
100.000
200.000
300.000
400.000
500.
000
600.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.
000
6.000
2.000
3.000
6.000
9.000
10.
000
12.000
4.000
3.000
0
-3.000
-4.000
-6.
000
4.000
7.000
7.000
4.000
0
-6.000
Der Gewinn steigt auf 7.
000 DM bei einer Gesamtkreditsumme von 200.000 DM.
Durch weitere Aufnahme von 100.000 DM Kredit bleibt das Ergebnis gleich, weil in diesem Bereich der durch die zusätzliche Investition anfallende Ertrag gleich den für den Kredit zu zahlenden Zinsen ist. Bei einer weiteren Kreditaufnahme sind die zu zahlenden Schuldzinsen höher als der Ertrag. Das Gesamtergebnis fällt, bei einer Kreditsumme von 500.
000 DM erreicht es Null und wird dann negativ.
Der Gesamtgewinn erreicht dort sein Maximum, wo der Grenzertrag von 6% gleich den Grenzkapitalkosten (FK-zinsen) von 6% ist.
if (= FKZ) = 6%
FK
Re (= EKR)
EK
r = 12%
r = 6 %
r = 4 %
r = 0%
r = -8%
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
0
0,1
1
9
¥
12%
12,7%
18%
66%
+¥
6%
6%
6%
6%
6%
4%
3,8%
2%
-14%
-¥
0%
-0,7%
-6%
-54%
-¥
-8%
-9,7%
-22%
-134%
-¥
Fall 4d: eine negative EKR von 54% bedeutet, daß von dem Eigenkapital (10.000 DM)
5.400 DM verbraucht werden, also noch 4.600 DM EK vorhanden sind
Fall 4e: liegt die negative EK-verzinsung über 100% (hier: -134%), so bedeutet dies, daß
Vermögen in Höhe von 134% des EK verbraucht wurde,
hier: 13.
400 DM von 10.000 DM,
das Vermögen ist also um 3.400 kleiner geworden als das FK:
Vermögen = 100.000 - 13.400 = 86.600 DM
Fremdkapital = 90.
000 DM
Þ Überschuldung
Fall a
Fall b
Fall c
Fall d
Fall e
Gesamtertrag
= 12.000
Gesamtertrag
= 6.000
Gesamtertrag
= 4.000
Gesamtertrag
= 0
Gesamtertrag
= -8.000
Kapital
abs.
rel.
abs.
rel.
abs.
rel.
abs.
rel.
abs.
rel.
Fall 1
GK- FK
100.000
-
12.000
-
12%
-
6.000
-
6%
-
4.
000
-
4%
-
0
-
0%
-
-8.000
-
-8%
-
EK
100.000
12.000
12%
6.000
6%
4.000
4%
0
0%
-8.
000
-8%
Fall 2
GK- FK
100.000
-10.000
12.000
-600
12%
6%
6.000
-600
6%
6%
4.000
-600
4%
6%
0
-600
0%
6%
-8.
000
-600
-8%
6%
EK
90.000
11.400
12,7%
5.400
6%
3.400
3,8%
-600
-0,7%
-8.600
-9,7%
Fall 3
GK- FK
100.
000
-50.000
12.000
-3.000
12%
6%
6.000
-3.000
6%
6%
4.
000
-3.000
4%
6%
0
-3.000
0%
6%
-8.000
-3.000
-8%
6%
EK
50.000
9.
000
18%
3.000
6%
1.000
2%
-3.000
-6%
-11.000
-22%
Fall 4
GK- FK
100.000
-90.
000
12.000
-5.400
12%
6%
6.000
-5.400
6%
6%
4.000
-5.
400
4%
6%
0
-5.400
0%
6%
-8.000
-5.400
-8%
6%
EK
10.000
6.600
66%
600
6%
-1.
400
-14%
-5.400
-54%
-13.400
-134%
Fall 5
GK- FK
100.000
-100.000
12.000
-6.
000
12%
6%
6.000
-6.000
6%
6%
4.000
-6.000
4%
6%
0
-6.000
0%
6%
-8.
000
-6.000
-8%
6%
EK
0
6.000
¥
0
0%
-2.000
-¥
-6.000
-¥
-14.000
-¥
Finanzplanung, - disposition und - kontrolle
finanzielle Führung / Finanzmanagement
I.
Finanzplanung
II. Finanzdisposition
III. Finanzkontrolle
lfd.
Finanzdisposition
Ergebnis-
Mittelaufnahme
und
Fortschritts-.
Mittelanlage,
Zahlungsmodalitäten:
Prämissen-.
Verfahrens-.
b.) Kapital-, Finanzbedarfsdeckung
c.) Budgetierung -Scheck, Überweisung Verhaltens-
Planabstimmung
zu konkr.Vorgaben
Lastschrift, Bar,...
Realisierung der Pläne,
(Revision)
kontrolle
Cash-Management
Außenfinanzierung
Innenfinanzierung
EK: Aufnahme von EK
FK: Kredite von Banken
EK: angesammelter Gewinn
FK: Rückstellungen (Pensions-)
im Betrieb selbst
gebildetes Kapital
im Betrieb frei-
gesetztes Kapital
verrechnete Abschreibungen
Gewinn
(Mehrwert über
Auszahlung)
„Rückstellungen“
= FK „Pensions-
rückstellungen“
(Lohmann-Ruchti-Effekt)
(bei Gewinnermittlung verr.
Abschreibungen)
einbehalten
thesauriert (®EK AF.)
a.) Kapital-, Finanzbedarfsrechung
Kapitalbedarf = Saldo kumulierter Ein-/Auszahlungen
- Fristigkeit Methodik
langfristig : 2-5 Jahre indirekt (bilanzorientiert)
mittelfristig: 1 Jahr direkt (zahlungsorientiert, Verweilzeiten) ® Woche
kurzfristig : 1Woche, 1 Monat direkt (extrapolierend) ® Tag
nach dem Prognosezeitraum lassen sich folgende Finanzpläne unterscheiden:
Bezeichnung
Prognosezeitraum
Methode
langfristiger
Finanzplan
2 - 5 Jahre
indirekte
Methode
mittelfristiger
Finanzplan
1 Jahr
direkte
Methode
Þ Verweilzeiten
kurzfristiger
Finanzplan
1 Monat
bis 1 Woche
direkte
Methode
Þ extrapolierend
1.) indirekte Methode der Finanzplanung (bilanz-, vermögens- und erfolgsorientiert)
Ausgehend von der Bilanz einer abgeschlossenen Periode, wird die Bilanz der folgenden Periode vorher geplant, wobei die Differenz zwischen den Bilanzsummen der beiden letzten Perioden Bewegungsbilanz oder Kapitalbilanz eines Jahres genannt wird.
Gegenüberstellung von Vermögenswerten (Aktiva) und Kapitalwerten (Passiva) der Unternehmung
Vermögen / Mittelverwertung
Ist ‘93 Plan ‘94 D
(Aktiva)
Kapital / Mittelherkunft
Ist ‘93 Soll ‘94 D
(Passiva)
Anlagevermögen
-
Maschinen
+ Umlaufvermögen
Rohstoffe
Fertigwaren
Forderungen
Guthaben
(Eigenkapital)
- Rückstellungen,
Wertminderungen
(verrechnete Abschreibungen)
(Fremdkapital)
-Lieferantenverbindlichkeiten
Bankverschuldung
· langfristig
· kurzfristig
(Gewinn-Verschuldung ‘93/ ‘94)
= å Vermögen
= Kapitalbedarf I
= å Kapital
Kapitalbedarf II (Deckung)
- Eigenfinanzierung =
Gesamtverschuldung
Nettoneuverschuldung = å D
Kapitalbedarf II = Saldo kumulierter, leistungsbezogener Aus- und Einzahlungen
(Einzahlungen ohne Gewinn (Mehrwert))
2.
) direkte Finanzplanung (zahlungsorientiert)
Þ zur Vorhersage zukünftiger Zahlungen
Verfahren:
a.) pragmatische Prognosetechniken als heuristische (nichtmathematische) Verfahren
- auf Erwartungen berechnend
- keine exakten, mathematischen Verfahren
- Suchprozeß basiert auf Erfahrung und Intuition
b.) statistisch gestützte Prognosetechniken (mathematisch statistisch begründete Modelle)
· extrapolierende Prognosetechniken
- Schätzung zukünftiger Entwicklungen von Planungsgrößen auf Basis von Zeitreihen
Þ - Vergangenheitswerte mathematisch glätten und ohne Berücksichtigung kausaler
Beziehungen in die Zukunft projizieren
- direkt von vergangenen/aktuellen auf zukünftige Zahlungsbewegungen schließen
Nachteil: Stabilität der Umweltbedingungen und Unternehmensentwicklung wird
vorausgesetzt
· kausale Techniken
-Vorhersage der Entwicklung von Zahlungsvorgängen als Wirkung einer oder mehrerer
relevanter inhaltlich bestimmter Ursachen (Sachvorgängen)
- explizite Berücksichtigung von Ursache - Wirkungs - Beziehungen
¯ ¯
Ergebnisse, Sachvorgänge « Zahlungsvorgänge: Ein-/Auszahlung
(funktionale Beziehung bei zeitlicher Abfolge)
- kausale und zeitliche Abfolge von Ereignissen / Vorgängen
- Übergangsfunktionen: Transformation von „Anfangsereignissen“
(Werbeaktivität, Umsatz) in „Folgeereignisse“ (Kundenanfrage, Einzahlung)
® logische, funktionale Verknüpfung
- realwirtschaftliche, erfolgswirtschaftliche Ereignisse / Vorgänge
® finanzwirtschaftliche Vorgänge
- deterministische oder stochastische Abfolgen
- Übergangszeitraum wird beschrieben mit Hilfe von Verweilzeitverteilungen
Þ Verweilzeit-Verfahren
Kapitalbindungsdauer, Prozeßgeschwindigkeit
- Übergangszeitraum wird angegeben
- wieviel Prozent der Ereignisse gleichen Typs rufen nach einer bestimmten Zeit ein
anderes Ereignis hervor?
Kunden einer Unternehmung zahlen:
50% sofort (1. Periode) , 20% in der 2.Periode und 3. Periode, 5% in der 4.
Periode, 3% in
der 5. Periode, 2% der Forderungen fallen aus
Aufgabe: Planung des Einzahlungsstroms der Unternehmung für die 2. bis 5. Periode, wenn
folgende Umsätze erwartet werden:
U1 = 300, U2 = 400, U3 = 300, U4 = 100, U5 = 200
Perioden 1 2 3 4 5 (n = 5 = m)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Einzahlungen in Periode 3:
Umsätze P1 + P2 + P3 =
300×0,5 + 400×0,2 + 300×0,2 = 290
Liquiditätsspektren können aus Prozentzahlen der Forderungen aus t, die in der
jeweiligen Periode bezahlt werden (Þ Einzahlungen), berechnet werden mit
, wenn alle Forderungen gezahlt werden.
Finanzierungsarten
Übersicht
Kapitalherkunft Þ
Rechtsstellung ß
Innenfinanzierung
aus
Unternehmen
Außenfinanzierung
von
außen
Eigenfinanzierung
= Eigenkapital
Selbstfinanzierung durch
einbehaltenen (thesaurierten)
Gewinn
Kapitalerhöhung durch
alte / neue Gesellschafter
z.B.
Aktien bei AG
Fremdfinanzierung
= Fremdkapital
Pensionsrückstellungen
als Rückstellung
Bankkredite
Lieferantenkredite
...
ohne Umschichtungsfinanzierung (Abschreibungen)
Beschaffung von disponiblem Kapital zur Deckung das Kapitalbedarfs
DEK
durch Eigenfinanzierung
innerbetriebliche Freisetzung gebundenen Kapitals
D FK
bei Fremdfinanzierung
Einlagen
(alte und neue
Gesellschafter)
thesaurierter
Gewinn
Umschichtungs-
finanzierung
(z.B. Abschreibungen)
Rückst.
Kredite
5%
4%
38%
8%
45%
s. 7.5.3 Beteiligungsfin. 7.5.
2 Selbstfinanzierung i.w.s. 7.5.4 Fremdfin.
Selbstfinanzierung
Überblick
Innenfinanzierung als Eigen- und Fremdfinanzierung
Finanzierung aus Umsätzen Finanzierung aus sonstigen Geldfreisetzungen
Fin. aus Fin. aus Fin. aus Rationalisierung Reduzierung
Gewinn Abschr. Rückstellungs- im Cash-Mana- des Kapital-
(EK) (EK) gegenwerten gement bedarfs
(L.-Ruchti) (FK)
(7.
5.2.2) (7.5.2.3) (7.
5.2.4)
Selbstfinanzierung i.e. S (aus Gewinnthesaurierung)
Bruttogewinn (nach Steuern: Gewerbesteuern, Grundsteuer, Verkehrs- und Verbrauchssteuern) = Aufwand- und Kostensteuern
% Gewerbeertragssteuern
gewinnabhängige Steuern des Unternehmens
% Körperschaftssteuer
Dividende (KöSt 36%)
Nettogewinn
einbehaltende Thesaurierung (KöSt 56%)
Steuern der Gesellschaft Û Steuern der Gesellschafter
Einkommenssteuer: (inkl. Zuschläge, KiSt)
¯ ¯ ¯
-53% 7,5% und 9% auf die 53% Einkommensst.
Körperschaftssteuer auch anrechenbar | gutzuschreiben
Schütt aus (Dividende) - hol zurück (Eigen-Außen-Finanz.) - Verfahren
Unter Selbstfinanzierung versteht man die Finanzierung aus Gewinnen, die im Unternehmen zurückbehalten werden.
Diese Zurückbehaltung kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen:
· Einbehaltung ausgewiesener Gewinne (offene Selbstfinanzierung)
· Minderung des auszuweisenden Gewinns durch Bildung stiller Rücklagen
(gebildet durch Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung von Passiva,
in einer Bilanz nicht offen ausgewiesen)
· zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung)
durch zweckentsprechende Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlagetermins
Vorteile : - stille Rücklagen steuerfrei
- keine Kreditbelastung
Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
Kapitalfreisetzungseffekt
(Umschichtungsfinanzierung)
Kapazitätserweiterungseffekt
® Lohmann - Ruchti - Effekt
Abschreibungen im Rewe* als Aufwand/ Kosten verrechnet (gewinnbringend), im Preis kalkuliert, fließen über Umsatz als liquide Mittel zurück und stehen als freigesetztes Kapital zur Verfügung; Kredittilgung oder ...
.
..anders „liquidierte Abschreibungen“ werden, da für Ersatzinvestitionen noch nicht benötigt, für Erweiterungsinvestitionen verwendet
* Rechnungswesen (Buchführung)
Def.: Die Beträge, die auf Grund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Wertever- zehrs am AV (Anlagevermögen) in der GuV-Rechnung (Gewinn und Verlust) als Auf- wand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden, heißen Abschreibun-
gen.
Ziel: periodengerechte Berücksichtigung der Ausgaben bzw. der Kosten.
Die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten geht von der Grundprämisse aus,
daß Abschreibungen als Aufwendungen bzw. Kosten in die Preise kalkuliert und über
die Umsatzerlöse „verdient“ werden.
Kapitalfreisetzungseffekt:
Abschreibung kommen über die Umsatzerlöse (Preis) herein und stehen vor
Reinvestition der betreffenden Güter dem Betrieb zur Verfügung.
Kapazitätserweiterungseffekt: (Lohmann-Ruchti-Effekt)
Abschreibungen (freigesetzte Mittel aus dem Kapitalfreisetzungseffekt) kommen über die
Umsatzerlöse (Preis) herein und werden nicht für Ersatzinvestition benötigt,
sie können daher für Erweiterungsinvestitionen verwendet werden.
Beispiel:
10 Maschinen werden angeschafft,
Preis einer Maschine: 10.000 DM (lin.
Abschreibung)
AV= 10 000 DM (AV = Anlagevermögen)
ND = 5 Jahre (ND = Nutzungsdauer)
TK = 100 L.E. (totale Leistungseinheit) (TK = Totalkapazität einer Neuanlage)
PK = 20 L.E. (PK = Periodenkapazität)
Kapazitätserweiterungseffekt von Abschreibungen:
Jahre
Anzahl
Maschinen
Abschrei-bung (S)
Reininvest.
DM
Rest
TK
am 1.
1
PK
am 1.1
Reinvest.
TK am 31.12
1
10
20.000
20.000
0
1.
000
200
200
2
12
24.000
20.000
4.000
1.000*
240
200
3
14
28.000
30.
000
2.000
960
280
300
4
17
34.000
30.000
6.000
980
340
300
5
20
40.000
40.
000
6.000
940
400
400
6
14
28.000
30.000
4.000
940
280
300
7
15
30.000
30.
000
4.000
960
300
300
8
16
32.000
30.000
6.000
960
320
300
9
16
32.000
30.
000
8.000
940
320
300
10
16
32.000
40.000
0
920
320
400
11
16
32.000
30.000
2.
000
1000
320
300
12
16
32.000
30.000
4.000
980
320
300
Bem: TK und PK können nie vergrößert werden!
(*: 1000 = ((100 L.E. - 0 L.
E.) × 2 neue Maschinen) + ((100 L.E. - 20 L.E.) × 10 alte Masch.
))
Totalkapazität: Produktzahl, noch insgesamt fertigbar bis zum Ende der Restnutzungsdauer
· Anlage
· å Anlagen
Periodenkapazität: Produktzahl, Leistungsbündel pro (Teil-) Periode
TKAnlagenpark = const, wenn Abschreibung sofort reinvestiert werden!
Þ Kapazitätserweiterungseffekt allein von der Nutzungsdauer der Anlagen abhängig
Prämissen:
gegebene Anfangskapazität
Investitionen zu Periodenende (Kapazitätserweiterung)
Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer (lineare Abschreibung, vollverdient)
Abschreibungssumme = Reinvestitionssumme (in liquider Form zur Kapazitätsausweitung)
Finanzierung der Erstausstattung über EK bzw. prolongierbares (tilgungsfreies) FK
Kritik / Voraussetzungen:
1. Preis ³ Selbstkosten und Vollkostendeckung als Voraussetzung. Diese Beziehung zwischen Kosten- und Ertragsseite existiert in Wirklichkeit nicht.
2. Abschreibungsgegenwert in liquider Form
3.
Erstausstattung mit Eigenkapital
4. freigesetzte Mittel müssen zur Kapazitätsausweitung möglichst schnell in gleichwertige Anlagen reinvestiert werden. Aber bei steigendem Maschinenbestand zusätzliches AV und UV nötig (z.B. Gebäude, Vorräte..
.)
5. Verkaufs- und Beschaffungspreise konstant. Aber: Kapazitätsausweitung ® i.a. Erweiterung der angebotenen Menge, dadurch können aber meist nur geringe Ver- kaufspreise erzielt werden.
6. weitgehende Teilbarkeit des Anlagevermögens
Finanzierung aus Rückstellungsgegenwerten
Bilanz
Aktiva
Passiva
Vermögen
Mittelverwendung
Kapital
Mittelherkunft
Anlagevermögen
Erstinvestition
Folgeinvestition
Bankguthaben
Eigenkapital
Wertminderung
(kum. Abschreibungen)
Rückstellungen (1)
= ungewisse Verbindlichkeiten bzw.
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
(1) % Bildung der Rückstellungen über Þ zwischenzeitliche ‘Fondbildung’
Aufwand zu Lasten zu Lasten Gewinn EK / ESt
Gewinn (brutto) zur Finanzierung auch anderer Objekte
Eigenkapital (netto)
Pensionszahlung zu Lasten der
Rückstellung (Pensionsrückstellungen)
Periode
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Kap. Bedarf p a.
-300
®
-300
dito kum.
300
600
900
1200
1500
1800
2100
2400
2700
3000
Gewinn von Pension
400
®
Pensauf wg. Rückstellung
200
®
200
-
-
-
-
-
Gewinn nach Pens.
200
200
400
®
Gewinn nach Steuern
80
80
160
®
Pensionsverschuldung p.a.
-200
®
dito kum.
Neuverschuldung p.
a.
-20
®
-340
dito kum.
-20
-40
-60
-80
-100
-440
-780
-1120
®
Beteiligungsfinanzierung
® Eigenkapital von außen zugeführt ® (a),(b)
® Erhöhung der Kapitaleinlagen der bisherigen Gesellschafter
® Aufnahme neuer Gesellschafter gegen Bar- oder Sacheinlage
Formen der Beteiligung:
Geldeinlagen
Sacheinlagen (Bewertungsproblem)
Rechte | Patente | Lizenzen (Bewertungsproblem)
a) bei emissionsfähigen Unternehmen b) bei nicht emissionsfähigen Unternehmen
· „Verbriefte“ Anteile · OHG
· AG über Aktien · KG
· KGaA · GmbH
Verb
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