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  Sozialhilfe in deutschland

Sozialhilfe in Deutschland  Übersicht : Wer kann Sozialhilfe beziehen ? Wie kann man Sozialhilfe beantragen ? Welche Leistungen sind unter dem Begriff Sozialhilfe zusammengefasst ? Wieviele Menschen beziehen zur Zeit in Hamburg und in Deutschland Sozialhilfe ? Halten Sie das Sozialhilfe-System für sinnvoll und welche Veränderungsvorschläge haben sie gegenfalls ?   1. Wer kann Sozialhilfe beziehen ? Grundlegend ist es jedem Menschen möglich Sozialhilfe unter bestimmten Umständen zu beziehen. Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wenn der Lebensunterhalt für ein menschenwürdiges Leben nicht oder gegebenfalls nicht ausreichend durch eigene Kraft oder durch Leistungen von Familienangehörigen beschafft werden kann. Man unterscheidet dort zwei Bereiche, die "Hilfe in Besonderen Lebenslagen" wie z.B. Behinderungen oder Krankheiten und die "Hilfe zum Lebensunterhalt" wie z.

B. für die Ernährung. Die finanzielle Hilfeleistung der Sozialhilfe bezieht sich entweder auf eine regelmäßig und fortlaufende Leistung wie für Ernährung, eine Unterkunft (sprich : Miete), Kleidung, Hausrat, Dinge zur Körperpflege und meistens die Freistellung von Rund- und Fernsehgebühren oder die finanzielle Hilfeleistung wird in Form einer einmaligen Leistung gezahlt. Falls man z.B. ein Küchengerät wie einen Herd benötigt, kann man beim Sozialamt auch während einer einer laufenden Zahlung zusätzlich Dinge solcher Art beantragen.

Es kann dabei ein sogenannter Mehrbedarfszuschlag an den Empfänger z.B. im Falle einer Schwangerschaft oder für Alleinerziehende gezahlt werden, wenn drigend notwendige Ausgaben wie z.B. eine Erstausstattung bei einem Neugeborenen oder Schulmaterial für größere Kinder und auch kostenintensive Dinge wie die erwähnten Küchengeräte bevorstehen. In Fällen eines Familienzuwachses können dann unter gegebenen Umständen auch Umzugskosten in eine größere Wohnung dazukommen und demnach auch Mehrkosten für den Bereich der Miete.

    2. Wie kann man Sozialhilfe beantragen ? Die Sozialhilfe beantragt man in den lokalen Orts- und Bezirksämtern eines Ortes in dem man sich gerade aufhält. Der bei der Beantragung angegebene Wohn- oder Standort muss daher auch eingehalten werden, da wenn man in einen anderen Bezirk zieht, ein anderes Amt für die Sozialhilfe zuständig ist. Man beantragt bei dem zutreffenden Orts- oder Bezirksamt die Sozialhilfe schriftlich. Zur Beantragung kommen noch zahlreiche Dinge hinzu, die man dem Amt mitteilen und mitschicken muss. Die folgenden in Frage kommenden Unterlagen werden hierbei verlangt :   Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheid (Alters-, Witwen-, Erwerbs-, Berufs- oder Waisenrente), Kindergeldbescheid, Krankengeldnachweis, Wohngeldnachweis, Nachweise über Unterhaltsleistungen (z.

B. Bescheid vom Jugendamt), Erziehungs- oder Mutterschaftsgeldbescheid, Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe, Bescheid über BaFöG, Pflegegeld- oder Pflegebeihilfebescheid, Blindengeldbescheid, Miet- oder Pachteinnahmen, Umsatzsteuervoranmeldung, Prognose über Vorraussichtlichen Gewinn, eine Bilanz d.h. eine Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen- und Überschussrechnung, eine betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommenssteuererklärung Desweiteren Genaue Auflistung von momentanen Geldmitteln: Nebenverdienste (sonstige Einnahmen), Vermögen (Sparbücher oder sonstige Vermögenswerte), bei einer schwerwiegenden Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich, Erwerbsunfähigkeitsbescheinigung, Unterhaltsurteile oder Unterhaltsvergleiche, Nachweise über Schulden, Nachweise über weitere Bealstungen oder Versicherungen (Hausrats-, Haftpflicht-, Kranken-, Lebensversicherung usw.), Schwerbehindertenausweis, Personalausweis, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis   Diese Informationen sind für das Sozialamt von großer Bedeutung, da es mit diesen Informationen genau über die finanzielle Lage des Antragsteller bescheid wissen. Mit diesem Wissen kann nun ausgewertet werden, in welchem Umfang der Antragsteller ünterstützt wird.

  3. Welche Leistungen sind unter dem Begriff Sozialhilfe zusammen gefasst ? Wer in Not geraten ist, und aus dieser Not nicht durch eigene Hilfe oder durch Hilfe von anderen Menschen / Familienangehörigen herauskommt hat Anspruch auf Sozialhilfe. Es werden die persönlichen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse, d.h. die momentane Familiensituation, oder auch ausstehende Zahlungen, wie auch Ansprüche auf Leistungen berücksichtigt. Das heisst, wenn ein Sozialhilfeempfänger oder jemand der die Hilfe beantragen will, noch über Ersparnisse verfügt, werden diese entweder erst dafür genutzt werden müssen, oder sie werden teilweise in Zusammenschluss mit der Sozialhilfe verwendet.


Dies gilt dementsprechend auch für Nebeneinkommen oder geringfügige Einkommen. Sozialhilfe kann man als Persönliche Unterstützung, Unterstützung in Geldmitteln aber auch als Sachleistung in Anspruch nehmen. Es gibt dort die von mir bereits erwähnten 2 Unterteilungen mit dem Namen "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Hilfe in besonderen Lebenslagen". Die "Hilfe zum Lebensunterhalt" umfasst die Bereiche Ernährung, Wohnung ( Miete), Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Dinge für einen menschenwürdigen Lebensraum wie Strom, Heizung und Wasser, und desweiteren werden die Bedürfnisse bezahlt um soziale Kontakte aufrecht zu erhalten wie Telefonkosten und Bahnkarten, welche aber beantragt werden müssen. Ebenfalls werden die Kosten für größere Anschaffungen wie Schulmaterial für Kinder, drigend erforderliche Kleidung oder auch größere technische Anschaffungen wie die von mir bereits erwähnten Küchengeräte oder Haushaltsgeräte. Falls man einen Verdienst hat und damit teilweise seinen Unterhalt bestreiten kann, übernimmt das Sozialamt dann nur teilweise die Kosten für den persönlichen Unterhalt.

Die "Hilfe in besonderen Lebenslagen" umfasst die Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Alter. Die Hilfen des Sozialamtes beziehen sich in diesem Fall auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Leistungen werden vom Sozialamt übernommen, falls die Kosten dieser Mittel aufgrund der finanziellen Lage des Versicherungsträgers für ihn nicht allein bestreitbar ist. Desweiteren werden z.B. Eingliederungshilfen für Schwerbehinderte und Pflegedienste geleistet, bzw.

gewährt und die jeweiligen Kosten übernommen, um demjenigen ein möglichst, in der Gesellschaft gerechtes, entsprechendes Umfeld zu schaffen, damit Behinderte, Alte und Kranke ein den Umständen entsprechendes normales Leben zu führen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beihilfe für alte Menschen, die Pflegebedürftig sind. Die Kosten für Pflegedienste und für die Einrichtung von Alten- und Behindertengerechten Wohnungen werden gegenfalls auch übernommen falls der Sozialhilfeempfänger nicht in einem dementsprechend eingerichtetem Heim untergebracht ist.

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