Sozialversicherung
Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist auf dem Grundsatz der Pflichtversicherung aufgebaut. Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt, muss man ein Mitglied werden.
Sie beruht auf dem Soldaritätsprinzip das heißt durch die Leistung der Gemeinschaft kann dem Einzelnen bei Eintritt eines Falles geholfen werden.
Diese Aufgabe muss die Sozialversicherung übernehmen unter anderem Kranken- und Altersversorgung usw.
Diese Sozialversicherung stellte der Staat auf gesetzliche Grundlagen die wurde Ende des 19 Jahrhunderts geschaffen.
Die SVG sind:
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG
Beamten – Kranken - und Unfallversicherungsgesetz – B-KUVG
Bauern – Sozialversicherungsgesetz - BSVG
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG
Notarversicherungsgesetz – NVG
Wer ist wo versichert
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in 3 großen Zweigen, nämlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gegliedert
Krankenversicherung
Welche Versicherungsträger für sie zuständig sind hängt von der Art der Beschäftigung ab.
Die Krankenversicherung
Versicherungsträger:
9 Gebietskrankenkassen, 10 Betriebskrankenkassen, Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues, SVA der gewerblichen Wirtschaft, SVA der Bauern, SVA der öffentlich Bediensteten usw..
Leistungen:
(Pflichtleistungen)
Bei Krankheit:
Krankenbehandlung, Beistellung von Medikamenten und Heilbehelfen, Spitalspflege, Zahnbehandlung
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit:
Krankengeld, während einer Spitalspflege Familien- oder Taggeld
Bei Mutterschaft:
Ärztlichen und Hebammenbeistand, Medikamente und Heilbehelfe, Spitalspflege, Wochengeld und Entbindungsbeitrag
Freiwillige Leistung:Erweiterte Heilfürsorge, Hauskrankenpflege
Anspruchsberechtigung
Die Leistungen der Krankenversicherung erhalten Versicherte und Familienangehörige, die keinen eigenen gesetzlichem Krankenversicherungsschutz haben
ErklärungGebietskrankenkassen: Die Gebietskrankenkassen sind in allen jenen Fällen zur Durchführung der Krankenversicherung zuständig in denen nicht ein anderer Krankenversicherungsträger versicherungszuständig ist
Das gilt u. a. für:
Dienstnehmer(Arbeiter, Angestellte)
Lehrlinge
Heimarbeiter
Vorstandsmitglieder einer AG
Pensionsbezieher nach dem ASVG
Bezieher einer Leistung nach dem AIVG
Betriebskrankenkassen: In 9 österreichischen Unternehmen gibt es Betriebskrankenkassen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Sozialversicherung.
Ihre Aufgabe ist die Abwicklung der Krankenversicherung in den jeweiligen Unternehmen.
Unfallversicherung
Wie in der Krankenversicherung die Gebietskrankenkassen hat in der Unfallversicherung die Dementsprechend hat diese Einrichtung die Unfallversicherung für alle Personen durchzuführen, für die kein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist.
Neben der AUVA wird die Unfallversicherung auch von der
VSA der österreichischen Eisenbahnen (VAÖE)
VSA öffentlich Bediensteter (BVA)
SVA der Bauern (SVB)
durchgeführt.
Die AUVA hat um die 4 Millionen Versicherte.
Versicherte 2000
------------------------
Arbeiter………………………..
1,3Millionen
Angestellte…………………….1,4 Millionen
Selbständige…………………...270.000
Schüler und Studenten……….
..1,3Millonen
Unfallversicherung
Versicherungsträger:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter.
Aufgaben:Wichtigste Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zu diesem Zweck haben die Träger der Unfallversicherung Unfallverhütungsdienste einzurichten und mit den Behörden und Interessenvertretungen der Dienstnehmer und der Dienstgeber zusammenzuarbeiten.
Leistungen:Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufkrankheiten
Pensionsversicherung
Pensionsversicherung
VersicherungsträgerPVA der Arbeiter, PVA der Angestellten, VSA des österreichischen Bergbaues, SVA der gewerblichem Wirtschaft, SVA der Bauern, VA der österr.
Eisenbahner
LeistungenPensionen bei Erreichung der Altergrenze, verminderter Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Tod der versicherten Person
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung
LeistungArbeitslosengeld:
12 Wochen, bei längerer Versicherungsdauer bis 30 Wochen
Notstandhilfe:
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht.
Karenzurlaubsgeld:
Nach Ende der Schutzfrist bis zu 18 Monaten nach der Entbindung, bei Teilung des Karenzurlaubs zwischen Vater und Mutter insgesamt bis zu 24 Monaten.
Sondernotstandshilfe für allein stehende Mütter:
Ist im Anschluss an den Karenzurlaub, bis das Kind drei Jahre alt ist möglich.
Insolventz-Entgeldsicherung
Insolventz-Entgeldsicherung
Versicherungsträger:AMS
LeistungenDer Arbeitnehmer wird bei Insolvenz den Nettobetrag ausbezahlt, muss binnen vier Monaten beim AMS eingereicht werden.
Finanzierung der Sozialversicherung
In erster Linie wird die Sozialversicherung durch Beiträge finanziert. Die Beträge sind von den Versicherten zu zahlen.
Bei selbständig Erwerbstätigen muss der Dienstgeber ca. die Hälfte der Beiträge zahlen. Daneben wird diese Sozialversicherung durch enorme Zuschüsse des Staates finanziert. Die Finanzierung unseres Sozialversicherungssystems wird jedoch immer schwieriger.
Krankenversicherung im Ländervergleich
Österreich
Deutschland
Schweiz
Anzahl der Kranken-
Versicherungsträger
23
454
109
Jährliche Krankenversicherungsbeiträge eines Arbeiters mit Frau u. 2 Kindern bei einem Bruttojahreseinkommen von 18.
200 (= 1.300 € monatlich)
718,90 €ur
1.300,26 €ur
2.751,10 €ur
Basis der Versicherung
Das allgemeine gültige Gesetz
Je nach Kasse unterschiedliche Prämienhöhen (11,5% – 14,9 %)
Individuelle Verträge über Dauer, Höhe der Beiträge und Umfang der Leistungen Ihre Geldtasche bestimmt über ihre Versorgung
In Österreich gilt die Solidarität:
Krank sein ohne Angst
Medizin, die sich jeder leisten kann
Sehr hohe Versorgungsqualität für alle
Freier Zugang für alle, unabhängig von ihrem Einkommen, Vermögen, dem Risiko krank zu werden, dem Alter und Geschlecht
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