Was ist ein handelsvertreter
Was ist ein Handelsvertreter?
Der Tätigkeitsbereich der Handelsagenten umfaßt das Vermitteln oder Abschließen von Warenhandelsgeschäften in fremden Namen und für fremde Rechnung zwischen selbständig Erwerbstätigen und Personen, die Waren der angebotenen Art zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen, ohne Rücksicht darauf, ob das Vermitteln oder Abschließen im Rahmen einer ständigen Betrauung oder aufgrund einzelner Aufträge ausgeübt wird.
Gesetzliche Grundlage:
§ 124, Z.10, § 156, GewO (Gewerbeordnung) 1994, §1 Z. 7 HGB (Handelsgesetzbuch); HVG (Handelsvertretergesetz)
Gewerbewortlaut:
Handelsagentengewerbe gem. § 124 Z. 10 GewO 1994
Vertragspartner:
Der Handelsvertreter kann für mehrere Firmen tätig sein.
Berechtigungsumfang:
Der Handelsvertreter darf:
Warenhandelsgeschäfte in fremden Namen und auf fremde Rechnung vermitteln
darf nur bewegliche Sachen vermitteln
darf nur Warenmuster mit sich führen
darf nicht mit Privatpersonen kontrahieren
darf Waren präsentieren
darf in fremden Namen Rechnungen stellen
darf kassieren
Der Handelsvertreter darf nicht Bestellungen auf Dienstleistungen entgegennehmen.
Betätigungsort:
Handelsvertreter dürfen:
Bestellungen auf Waren im Inland überall entgegennehmen
müssen eine amtliche Legitimation bzw. die EU-Handelsreisenden-Legitimation vorweisen können; gem. §§ 55 (1) und 62 GewO 1994 (wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt).
Betätigungszeit:
Der Handelsvertreter ist an keine fixen Zeiten gebunden.
Produkte:
Mit Ausnahme der beschränkt in Verkehr zu bringenden Güter (Immobilien, Waffen, Munition, Arzneimittel etc.
) besteht keine Einschränkung der Produktpalette.
Eintragungsgebühr: S 2.800,-- (Kapitalgesellschaften S 5.600,--)
jährliche Grundumlage S 1.550,--
Befähigungsnachweis:
gebundenes Gewerbe (kfm. Ausbildung, kfm.
Praxis); siehe Beilage
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