Inhaltsverzeichnis
1. Verbraucherberatung Theorie und Praxis
2. Warenkennzeichnung
3. Verbraucherschutz
4. Folgen von Zahlungsverzug
5. Einkaufen in Europa
1.
Verbraucherberatung Theorie und Praxis
Wie heisst es doch im Volksmund: „Der Kunde ist König!“
Doch wir wissen auch, dass auch Könige nicht immer alles wissen und leider oftmals getäuscht werden.
Genauso oder ähnlich geht es in unserer Gesellschaft vor sich wenn wir einkaufen gehen möchten. Folgende Punkte führen immer wieder zu Problemen:
-Fehlende Markttransparenz, zu viele Produkte überschwemmen den Markt. Der Preis-Leistungsvergleich fällt oftmals sehr schwer.
-Fehlendes Fachwissen, selten ist man in der Lage die Behauptungen der Werbung zu überprüfen.
-Schwache Marktstellung, der Kunde hat kaum Einfluss auf das Produkt und muss entweder kaufen oder darauf verzichten.
-Geringes Verbraucherbewusstsein, der Verbraucher ist sich seiner Möglichkeiten nur selten im klaren.
-Unzureichende Organisation, der Machtfaktor der Verbraucher in einer Organisation ist gering, sie sind eine eher uneinheitliche Bevölkerungsgruppe.
-Verwirrende Werbung, Werbung klärt und informiert nicht auf, sonder verwirrt den Kunden und bringt den Markt durcheinander.
Deswegen hat sich unser Staat es sich zum Ziel gemacht die Stellung des Verbrauchers und seinen Schutz zu wahren und zu fördern.
Er steht dem Verbraucher mit rat und Tat zur Seite.
Staatliche Stellen:
Bundesministerium für gesundheitliche Aufklärung, Bonn
Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn
Oftmals auch durch staatlich geförderte Einrichtungen auf Bundes- und regionaler Ebene.
Beispiele hierfür sind:
Stiftung Warentest, Berlin
Arbeitsgemeinschaft für Verbraucher e.V., Bonn
Stiftung Verbraucherinstitut, Berlin
Verbraucherzentralen ( VZ ) in jedem Bundesland
Verein zum Schutz der Verbraucher gegen unlauteren Wettbewerb e.V., Berlin
2.
Warenkennzeichnung
Um es dem Verbraucher möglichst leicht zu machen sich über ein Produkt zu informieren gibt es eine gesetzliche und freiwillige Warenkennzeichnung, die Informationen über Produkt, Inhalt, Beschaffenheit und Qualität liefern sollen.
Gesetzliche Warenkennzeichnung sind z.b.:
Handelsklassen:
Die Klassen z.B.für Obst Extra( hervorragende Qualtität ),I( Gute Qualität ) ,II( marktfähige Qualität ),III( starke Mängel ), geben Aufschluss über die Qualität.
Für Geflügelfleisch sind dies die Klassen A,B,C
Lebensmittelkennzeichnungspflicht
Ist vorgeschrieben für verpackte Lebensmittel um täuschungen und gesundheitlichen Gefahren schützen.
Folgende Angaben müssen gut sichtbar in deutscher Sprache vorhanden sein:
Anschrift des Herstellers oder eines in der EU Niedergelassenen Vertriebspartners.
handelsübliche Inhaltsbezeichnung
Verzeichnis der Zutaten
Menge,nach deutschen Maß und Gewicht
Mindesthaltbarkeitsdatum bei ordnungsgemäßer Lagerung
Eichgesetz
Da man bei vielen Verpackungen den Inhalt nicht abschätzen kann,muss aucf der Verpackung eine Inhaltsangabe gemacht werden, sodass der Käufer nicht über den tatsächlichen Inhalt hinweg getäuscht wird. Die Eichbehörden kontrollieren diese Mengen.
Preisangabenverordnung
Jeder Artikel soll mit einem Preis oder dem jeweiligen Stundensatz, z.B. bei Reparaturen in einer KFZ- Werkstatt oder beim Handwerker ausgewiesen sein, um einen Preisvergleich anstellen zu können.
Textilkennzeichnungsgesetz
Verlangt eine Kennzeichnung über Rohstoffgehalt, die angaben müssen auf einem Etikett, auf der Verpackung oder auf einem Aufdruck gemacht werden.
Beispiel für Lebensmittel, Eier:
Das Osterfest steht vor der Tür. Und was wären diese Feiertage ohne die obligatorischen bunten Eier? Doch immer weniger Verbraucher verstehen die Angaben auf den Eierpackungen. Keine andere Lebensmittelgruppe ist so überfrachtet mit gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Deklarationen. Letztendlich sollen alle eine Hilfe
beim Einkauf sein. Ohne Leitfaden gibt es allerdings keinen Durchblick.
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