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  Wirtschaftliche bildung, rechtskunde & staatsbürgerkunde

  WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE & STAATSBÜRGERKUNDE    ÜBERBLICK: 3 1. EINFÜHRUNG: 5 1.1 Unternehmensführung: 5 1.2 Planen und Steuern: 5 1.3 Budgetierung: 6 Beispiel: 8 1.4 Übersicht der Führungsinstrumente (Bild): 8 2.

RECHTSFORMEN VON BETRIEBEN: 9 2.1 Historische Entwicklung: 9 2.2 Kriterien der Auswahl: 9 2.3 Rechtsformen von Betrieben: 9 2.4 Einzelunternehmen: 9 2.5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts: 10 2.

6 Offene Handelsgesellschaft OHG: 10 2.7 Offene Erwerbsgesellschaft OEG: 10 2.8 Kommanditgesellschaft KG: 10 2.9 Stille Gesellschaft: 11 2.10 Juristische Person: 11 2.11 Aktiengesellschaft AG: 11 2.

12 Ges.m.b.H: 13 2.13 Ges.m.

b.H. und Co.KG: 14 2.14 Genossenschaft 15 2.15 Öffentliche Betriebe 16 3.

FINANZIERUNG UND FINANZMANAGEMENT 16 3.1 Begriffe und Charakteristika 16 3.2 Innenfinanzierung 18 3.2.1 Selbstfinanzierung 18 3.3.

2 Finanzierung aus Rückstellung 18 3.2.3 Finanzierung durch Vermögensumschichtung: 18 3.2.4 Finanzierung aus Abschreibung 19 3.3 Aussenfinanzierung 19 3.

3.1 Darlehen und Kredite 19 3.3.2 Kurz- und mittelfristige Kreditfinanzierung 20 3.3.3 langfristige Kreditfinanzierung 22 3.

3.4 Sonderformen 23 3.4 Finanzplanung 24 4.5 Kennzahlen der Bilanz 30 4.5.1 MIS (Management Informations System) 31 4.

5.2 Rentabilität 31 4.5.3 Kennzahlen der Finanzierung 31 5. KOSTENRECHNUNG 33 5.1 historische Entwicklung 33 5.

1.1 KORE als vergangenheitsorientierte Gebarungsrechnung 33 5.1.2 KORE als gegenwartsorientierte Preisbildungsrechnung 33 5.1.3 KORE als zukunftsorientierte Planungsrechnung 33 5.

2 Begriffe und Gliederung der Kosten 33 5.2.1 Einzel- und Gemeinkosten 33 5.2.2 Fixe und variable Kosten 33 5.2.

3 Grenzkosten 34 5.2.4 Kostenremanenz 36 5.2.5 Weitere Begriffe 36 5.2.

6 Ausgaben - Aufwand, Kosten 36 5.2.7 Kostenarten 37 5.2.7.1 Kalkulatorische Zinsen 38 2.

2.7.2 Kalkulatorisches Wagnis 40 ÜBERBLICK: * Einführung - Unternehmensführung Kranlich S7 - Planen und Steuern Kranlich 1.1 MSZG I.3.54 - Gesamtplan und Teilplan Kranlich 1.

2 MSZG I.1. * Rechtsformen von Betrieben BWL 2.2  TEST  * Finanzplan und Finanzierung - Finanzierungsformen . Innenfinanzierung . Außenfinanzierung (Kredit, Darlehen, Beteiligung) .

Leasing und Factoring - Finanzplan BWL und Kranlich 7.2   * Marketing Systeme  TEST  * Betriebliches Rechnungswesen - Wesen, Zweck und Einteilung S 70 - gesetzliche Vorschriften S 71 - Belegwesen WIFI 3 - Bilanz Kranlich 4 - Konto Kranlich 6 - Kontorahmen Kranlich 12 - Eröffnungsbilanz Kranlich 10 - Kennzahlen der Bilanz WIFI 9 - Umsatzsteuer WIFI 2 - Ausgewählte Geschäftsfälle - Die Bewertung Kranlich 22 - Abschluß  TEST  * Steuerrecht - Einkommenssteuer - Lohnsteuer - Kapitalertragssteuer - Körperschaftssteuer - Lohnsummensteuer - Umsatzsteuer   * Kostenrechnung - Kosten und Betriebsergebnis WIFI 2 - Vollkostenrechnung . Allgemeine . Koste . Kostenstellenrechnung . Kostenträgerrechnung - Deckungsbeitragsrechnung   * Controlling BWL 7.

5  TEST  * Volkswirtschaftslehre - Grundbegriffe Kranlich - Wirtschaftspolitik Kranlich 1. EINFÜHRUNG: 1.1 Unternehmensführung: 1.2 Planen und Steuern: Aufgaben der Planung Planen ist das systematische Festlegen von Zielen und der dafür notwendigen Mitteln       Steuern Steuern ist das Veranlassen, Überwachen und Sichern der Planung in Hinblick auf die geplanten Ziele.   1.3 Budgetierung:   Marktentwicklung beachten Budgetunterteilung in: 1.

Verkaufsbudget (wichtigstes) 2. Produktionsbudget 3. Personalbudget 4. Kostenstellenbudget 5. Finanzbudget   Zeitliche Wirkungshierarchie (Bild): !!! Liquidität !!!   Je kürzer die Intervalle der Kontrolle, desto genauer wird die Vorkalkulation.   1.

bzw. Unterste Ebene: kurzfristig => Einnahmen / Ausgaben wenn kein Geld zur Verfügung steht => Rechnungen nicht bezahlbar => Konkurs   2. Ebene: Aufwand / Ertrag => Gewinn   3. Ebene: Marktorientiert (Marktposition), Kostenvorteil, Flexibilität, Schnelligkeit   strategisches Erfolgspotential: Neuigkeit, Marktstärke (Ruf)   Bei doppelter Produktion sinken die Produktionskosten um 20% (1000 Autos zu je 100.000 öS; 2000 Autos zu je 75.000 öS)   Erfahrungskurve läßt auf diverse Dinge rückschließen.


  4. Ebene: Chancen / Gefahren (Kundenproblem und Gefahren) wenn Kundenproblem anders lösbar => bessere Produkte (= Gefahr) Beispiel:   Datum Status Mio. öS Mai 1992 Angebot 1,0 Jan 1993 Bestellung 1,0 Aug 1993 Fort.Bearbeitung   Okt 1993 Auslieferung   Dez 1993 Montage Auftrag erledigen   Mrz 1994 Nachkontrolle 1,7 Mio     VK MLK NK 50% Materialkosten K Bestellung   20% T. Büro K Wochen Akt.   30% Fk K Tages Akt.

    1.4 Übersicht der Führungsinstrumente (Bild): für Hauptaufgaben der Führungsaufgaben: Langfristig: Unternehmenspolitik, -leitbild       2. RECHTSFORMEN VON BETRIEBEN:   2.1 Historische Entwicklung: - Einzelunternehmen - Zusammenschluß mehrerer Personen - Teilung von Finanzierung und Mitarbeiter (Kg & stille Gesellschaften) - Trennung zw. Finanzierung und führenden Personen   2.2 Kriterien der Auswahl: - Haftung (Risiko-, Gewinnteilung) - Leitungsbefugnis - Finanzierungs- & Kreditwesen - Aufwendung für die Rechtsform .

Gründungskosten . Steuer . Publizierungskosten   2.3 Rechtsformen von Betrieben: - Einzelunternehmen (z.B.: Schuster) - Personengesellschaften .

Gesellschaft bürgerlichen Rechts . Offene Erwerbsgesellschaft OEG . Offene Handelsgesellschaft OHG . Kommanditgesellschaft KG . Stille Gesellschaft - Kapitalgesellschaft . Aktiengesellschaft .

Ges. m. b. H. - Mischformen und Doppelgesellschaften . Ges.

m.b.H. & Co.KG . Doppelgesellschaften ~ Produktions - Kapitalgesellschaft ~ Vertriebs - Personengesellschaft - Genossenschaften - Öffentliche Betriebe   2.

4 Einzelunternehmen: - ursprüngliche Form und überwiegender Teil der Unternehmen - alleinige Leitungs- und Entscheidungsbefugnis + - geringe Gründungskosten - steuerlich günstig - gute Kreditwürdigkeit - - unbeschränkte Haftung   2.5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts: - Keine Rechtspersönlichkeit - nur Zusammenschluß mehrerer Personen zur Verfolgung eines Erwerbszweckes - Gründung erfolgt auf Basis eines formlosen Vertrags - z.B.: - ARGE - Ärztepraxis - Interessensgemeinschaften 2.6 Offene Handelsgesellschaft OHG: - zum Betrieb einer Vollhandelsgesellschaft - Name mindestens eines Gesellschafters - Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrag - Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschaften begründet + - breite Handlungsbasis - kostengünstige Rechtsform - Mitarbeit aller Gesellschaften - - Hohes Risiko, da jeder für den anderen mithaftet   2.7 Offene Erwerbsgesellschaft OEG: so wie OHG - auch für Nichtvollkaufleute   2.

8 Kommanditgesellschaft KG: - besteht aus: . Komplementär (wirklicher Unternehmer) ~ haftet unbeschränkt . Kommanditist (Gönner) ~ haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einlage ~ meist Kapitalgeber - muß im Handelsregister eingetragen werden - Gewinnverteilung soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden + - geringer Gründungsaufwand - günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung - keine laufenden Kosten für die Rechtsform - einfache Besteuerung   - - Vollhaftung des Komplementärs   2.9 Stille Gesellschaft: - ist Innengesellschaft - Unterschied zum Darlehen . Darlehen ist mit festgelegtem Zinssatz . Stiller Gesellschafter bekommt nur Gewinnanteile - echte Stille Gesellschaft .

am Geschäftserfolg, nicht am Geschäftsvermögen beteiligt . Gewinnanteile unterliegen der Kapitalertragssteuerung - unechte Stille Gesellschaft . am Geschäftserfolg und am Geschäftsvermögen beteiligt . Einkünfte daraus gelten als "Einkünfte aus Gewerbebetrieben" + - Günstige Form der Fremdfinanzierung - kein offenes, erkennbares Gesellschaftsverhältnis   2.10 Juristische Person: - Eine rechtlich geregelte Organisation - ist rechtsfähig - ist Träger von Rechten und Pflichten - kann erben - kann im eigenen Namen klagen und geklagt werden. - ist nicht deliktfähig, kann nicht strafrechtlich verfolgt werden.

2.11 Aktiengesellschaft AG: - ist juristische Person - Einlage der meist vielen Gesellschafter (Aktie), zerlegtes Grundkapital - Gründung . relativ hoher Zeitaufwand . nicht unbeträchtliche Kosten . Gesellschaftsvertrag heißt Satzung . für Gründung sind mindestens zwei natürliche bzw.

juristische Personen Voraussetzung . Spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft möglich - Grundkapital . mindestens 1 Mio öS . durch Aktien mit Nennwert - Aufsichtsrat . auch Arbeitnehmervertreter . Überwachung der Geschäftsführung .

Bestellung und Abberufung des Vorstands . Prüfung des Jahresabschlusses - Vorstand . Geschäftsführung, meist mit detailliertem Vertrag . Erstellen des Jahresabschlusses . Informationspflicht gegenüber Aufsichtsrat . Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist .

Unverzügliche Beantragung des Konkurs- & Ausgleichsverfahrens - Aktie . Inhaberaktie (Stammaktie): Inhaber nicht namentlich genannt . Namensaktie (Stammaktie): Auf Namen genannt . Vorzugsaktie: ~ z.B.: bevorzugte Gewinnausschüttung ~ meist ohne Stimmwahl .

verbunden mit der Aktie ist der Gewinnanteil, auch Coupon genannt . Mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt - Hauptversammlung . einmal jährlich alle Aktionäre . Aufgaben: ~ Wahl des Aufsichtsrates ~ Beschlußfassung über Gewinnverbreitung ~ Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates ~ Beschlüsse über Satzungsänderungen . Stimmrecht ist eine Stimme pro Aktie . Gestaffelte Minderheitenrechte - Vorteile .

breite Finanzierungsbasis . gute Kontrollmöglichkeiten durch verschiedene Organe . größtmögliche Trennung von Leitung und Eigenkapital . international gebräuchlich . Dynamik der Börsen - Nachteile . nur für große Gesellschaften geeignet .

Doppelbesteuerung . hohe Kosten ~ Gründung ~ Versammlungen ~ Publikationen . Schwerfälligkeit der Organisation - Geschäftsführer - Handelsrechtlich . im Handelsregister Eingetragen . meist mit detailliertem Vertrag . mit Privatvermögen haftbar .

gesetzliche Rechte und Pflichten . Leitet das Unternehmen - Geschäftsversammlung . Prüfung des Rechnungsabschlusses . Verteilung des Gewinns . Bestellung des Geschäftsführers - Aufsichtsrat . Stammkapital größer 1 Mio öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter   2.

12 Ges.m.b.H: - Geschäftsführer Handelsrechtlich . im Handelsregister eingetragen . meist mit detailliertem Vertrag .

mit Privatvermögen haftbar . gesetzliche Rechte und Pflichten . leitet das Unternehmen - Gesellschaftsversammlung . Prüfung des Rechnungsabschlusses . Verteilung des Gewinns . Bestellung des Geschäftsführers - Aufsichtsrat .

Stammkapital größer als 1 Mio öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter - juristische Person - relativ junge, und künstliche Form der Gesellschaft - relativ geringer Gründungsaufwand - Stammkapital 500.000 öS - kann vertraglich ähnlich wie AG organisiert werden - mindestens zwei Gründer, später Einmanngesellschaft möglich - 25 % Sperrminderheit - Haftung . beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen . zusätzliche Haftungszusagen der Gesellschafter - Finanzierung . Übliche Eigen- / Fremdfinanzierung . Kapitalherabsetzung nur bei vorgehender Handelsregisteranmeldung und öffentlicher Bekanntmachung - Vorteile .

Haftung . Finanzierung . geringer Aufwand gegenüber AG . einfache Gründung . leichte Überschaubarkeit . für Tochterunternehmen .

für kleinere Unternehmen mit schmälerer Kapitalbasis - Nachteile . Doppelbesteuerung . Fremdfinanzierung . Bonität beschränkt   2.13 Ges.m.

b.H. und Co.KG: - ist eine KG mit einer Ges.m.b.

H. als Komplementär - es kann auch einziger Kommanditist auch einziger Gesellschafter der Ges.m.b.H. sein.

- Vorteile . Haftungsbeschränkung . Ges.m.b.H.

darf sich eines außenstehenden gewerberechtlichen Geschäftsführer bedienen, daher ist ein Befähigungsnachweis der Gesellschafter nicht erforderlich . leichtere Regelung der Nachfolgeschaft . keine Personengesellschaft - Nachteil . Mangelndes Vertrauen der Kreditgeber und der Kunden         1. Variante: Mitglieder der Ges.m.

b.H sind mit den Kommanditisten identisch. Praktisches Ergebnis: Einheitliche Gesellschaft mit eigenartiger Rechtsform   2. Variante: Das einzige Mitglied der Ges.m.b.

H. ist zugleich einziger Kommanditist.     Praktisches Ergebnis: Einmann-Unternehmen mit Rechtsform einer Gesellschaft.   2.14 Genossenschaft - nicht geschlossene Mitgliederzahl - wirtschaftlicher Verein und juristische Person - Generalversammlung - Aufsichtsrat - Vorstand - Haftung (auch unbeschränkt möglich) - breite Finanzierungsbasis - nachteilig sind Prüfungskosten   2.15 Öffentliche Betriebe - Unterschied nach Zielsetzung .

Erwerbsziele . Betriebe nach dem Kostendeckungsprinzip . Zuschußbetriebe - Betriebe in privatrechtlicher Form . Beteiligungen ÖIAG . teilweise Privatisierung ÖMV . indirekt verstaatlichte Betriebe (über Bank) - Betriebe in nicht privatrechtlicher Form .

ohne eigene Rechtspersönlichkeit ~ Müllabfuhr, Wirtschaftshof ~ Post, ÖBB, Bundesforste 3. FINANZIERUNG UND FINANZMANAGEMENT 3.1 Begriffe und Charakteristika   Definitionen: Finanzierung ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln jeder Art. Einerseits zur Durchführung der betrieblichen Leistungserstellung und andererseits zur Durchführung bestimmter außerordentlicher finanztechnischer Vorgänge (Betriebsgründung, Kapitalerhöhung).   Finanzmanagement umfaßt weiter: - Finanzanalyse - Finanzplanung - Finanzkontrolle - Informationswesen   Auswirkung auf die Bilanz:   Systematik der Finanzierungsformen: - Herkunft des Kapitals . Außenfinanzierung .

Innenfinanzierung - Rechtsstellung der Kapitalgeber . Eigenfinanzierung . Fremdfinanzierung - Dauer der Kapitalbereitstellung - Häufigkeit des Finanzierungsanlasses       Instrumente der Außenfinanzierung:     Instrumente der Innenfinanzierung:    3.2 Innenfinanzierung   3.2.1 Selbstfinanzierung - Einbehalten des in der Bilanz ausgewiesenen Gewinns - Minderung des ausgewiesenen Gewinns (Steuerersparnis) durch Bildung blinder Reserven (Bewertungsspielräume) und Geltendmachen von Investitionsbegünstigungen.

- Zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung) durch zweckentsprechender Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlegetermins. - Vorteile: . Unabhängigkeit . keine Liquiditätsbelastung . Stärkung des Eigenkapitals - Nachteile: . keine merkbare Zinsbelastung   3.

3.2 Finanzierung aus RückstellungRückstellungen sind Verpflichtungen, die am Bilanzstichtag bestehen, aber in ihrer Fälligkeit ungewiß sind. Der Finanzierungseffekt entsteht durch Minderung des steuerpflichtigen Gewinns, d.h. es ist eine Steuerstundung   3.2.

3 Finanzierung durch Vermögensumschichtung: Anlagevermögen: - Verkauf von betriebsnotwendigen Anlagegütern (Grundstücke, Auto, etc.) - strat. Verkäufe von Produktlinien - Beteiligung Umlaufvermögen: - Abbau von Forderungen . gutes Mahnwesen . Zielsetzung . Infosystem - Abbau von Vorräten .

Abverkauf Abbau von Forderungen Abbau von Vorräten Mahnwesen - laufend Erinnerungen - Rechnungen mit Lieferschein drucken - Erlagschein mitschicken - ABC - Analyse - autom. Mahnwesen -> (Anzahlungen) - Infosystem Abverkauf organisatorische Verbesserung - Lagermindestbestand - Auftragsfertigung - just in time - integriertes EDV - System - Lieferanten im System einreihen Infosystem Qualitätssicherungssystem   3.2.4 Finanzierung aus Abschreibung Grundsätzlich dienen die Abschreibungswerte zur Ersatzbeschaffung der Abschreibungsobjekte. Diese laufend anfallenden Beträge dürfen nicht Ausgeschüttet werden. Sie werden allerdings erst zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung benötigt.

Zwischenzeitlich können sie daher anderwertig verwendet werden.   3.3 Aussenfinanzierung   3.3.1 Darlehen und Kredite   Kreditformen:   - Darlehen . Verpflichtungen beginnen mit der Geldübergabe .

Üblicherweise zur Finanzierung eines langfristigen Bedarfs . nicht wiederausnutzbar   - Kredit . Verpflichtungen beginnen bereits bei der Vertragsunterzeichnung . flexibel gestaltbar und wiederausnutzbar.   3.3.

2 Kurz- und mittelfristige Kreditfinanzierung   Kontokorrentkredit: Ein mit dem Kreditinstitut individuell ausgehandelter Betriebskredit, den der Kreditnehmer innerhalb der festgelegten Laufzeit bis zum vereinbarten Kreditlimit in Anspruch nehmen kann. Die Verrechnung erfolgt über ein Konto.   Vorteil: - vergrößert die Dispositionsfreiheit und sichert die Zahlungsfähigkeit - der nicht ausgenutzten Teil ist Liquiditätsreserve Nachteil: - Kosten des Kontokorrentkredits: . Bereitstellungsprovision . Umsatzprovision . Überziehungsprovision .

Kontoführungsgebühren . Barauslagen wie Porto und Spesen   Lieferantenkredit: Ist ein kurzfristiger Kredit, der durch Gewährung von Zahlungszielen, d.h. durch die Verzögerung der Zahlung der Unternehmung an den Lieferanten, entsteht.   14 Tage 3% Skonto 60 Tage netto ab Rechnungslegung   46 Tage ..

.. 3% 365 Tage ....

x% 23,8%   VORTEIL: - Verhandlungstaktisch interessant - Branchenverschiedene Üblichkeiten - meist keine Bonitätsprüfungen durch den Lieferanten NACHTEIL: - Gefahr des Skontonachteils - Lieferantenkredit kann auch erzwungen werden   Wechselkredit: - Kreditinstitut kauft noch nicht fällige Wechsel - VORTEIL: . in der Regel müssen keine Sicherheiten gestellt werden . die Kosten sind geringer als beim Kontokorrentkredit . sofortige Verfügbarkeit des Wechsel   Akzeptkredit: - ist ein Betriebskredit - Bank zahlt den Wechselinhaber den Betrag bei Fälligkeit - VORTEIL: . die Kosten sind geringer als beim Kontokorrentkredit . in der Regel müssen keine Sicherheiten gestellt werden   Akkreditivkredit: Ein Akkreditivkredit ist eine Vereinbarung, der zufolge eine gemäß den Weisungen eines Kunden (Akkreditivauftraggeber) handelnde Bank (eröffnende Bank oder Akkreditivbank) gegen Übergabe bestimmter Dokumente Zahlungen an einen Dritten (Begünstigten) leistet.

Es kann auch eine andere Bank (avisierende oder bestätigende Bank) zur Ausführung solcher Zahlungen ermächtigt werden. - im allgemeinen vier Beteiligte: . Importeur als Akkreditiversteller (Auftraggeber) . dessen Hausbank als Akkreditivbank (eröffnende Bank) . die Bank des Exporteurs als avisierende Bank (bestätigende bzw. auszahlende Bank) .

der Exporteur als Akkreditivbegünstigten (Zahlungsempfänger)     Bankgarantie (Avalkredit) Das Kreditinstitut übernimmt eine Bürgschaft bzw. eine Garantie dafür, daß der Kreditnehmer eine von ihm eingegangene Verpflichtung einem Dritten gegenüber nachkommt. Vorteile: - es brauchen in der Regel keine Sicherheiten gegeben werden. - die Provision von 1-3% sind günstiger als die Zinsen. Verwendung: - Liefergarantie - Gewährleistungsgarantie   Lombardkredit: Dieser Kredit wird durch Verpfändung von beweglichen Gütern und Rechten abgesichert.   Vorauszahlung und Anzahlung von Kunden: Wichtig und üblich sind Anzahlungen bei Spezialanfertigungen (z.

B.: Sondermaschinenbau), weiters ist bei langfristigen Projekten Anzahlung und Teilzahlung üblich. Anzahlungen intensivieren die Geschäftsbeziehung.   Teilzahlungskredit: Üblich bei Konsumgütergeschäften.   3.3.

3 langfristige Kreditfinanzierung   Hypothekardarlehen - nur gegen grundbücherliche Sicherheit - nur von befugten Banken   Anleihen Laufzeit ist zw. 15 und 20 Jahren. Relativ günstiger Kredit. Werden von Staat,Gemeinden und Banken ausgegeben.   Langfristige Bankkredite Spielt eine große Rolle bei Klein- & Mittelbetrieben und wird in der Regel nur gegen Sicherheiten gewährt.   3.

3.4 Sonderformen   Leasing Ist eine spez. Form der Beschaffung von Investitionsgütern. Es ermöglicht die Nutzung einer Sache gegen Bezahlung einer Leasingrate. Leasen kann man: - bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, EDV, Einrichtungen) - PKW, LKW - Immobilien   VORTEIL: - Investitionen können aus den Erträgen bezahlt werden. - Steuervorteil 40/90 - Leasing scheint in der Bilanz auf - Verwertungsrisiko liegt bei der Leasinggesellschaft.

  NACHTEIL: - Grundsätzlich teurer als Kredit (ist im Einzelfall zu Prüfen)   Objekt: - Equipment Leasing - Immobilien Leasing   Wartungsvereinbarung - Operating Leasing: inkl. Service und eventuell Personal - Maintenance Leasing: inkl. Wartung (Kopierer, EDV) - Financial Leasing: Leasingnehmer trägt Investitionsrisiko   Sale - Lease Back Es werden betriebsnotwendige Gegenstände an eine Leasinggesellschaft verkauft und wieder geleast (angemietet). Die freiwerdenden Mittel können neu genutzt werden.   Factoring Darunter wird der Verkauf von Forderungen verstanden. VORTEIL: - Finanzierungsfunktionen durch Bevorschußung der Forderungen.

- Dienstleistungen sind möglich (Rechnung stellen, Mahnwesen) - Es kann auch das Ausfallsrisiko von der Factoring Bank übernommen werden.   NACHTEIL: - Kosten: . Die Kreditzinsen liegen ca. 1-2 % über dem Bankzinssatz . Die Gebühren für die Dienstleistung liegen bei 0,5-3 % . Gebühr bei Ausfallsrisiko liegt bei 0,1-1 %   3.

4 Finanzplanung   Aufgaben der Finanzplanung:   - Ermittlung des Bedarfs an Finanzierungsmittel (Planung) - Planung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit (Liquidität) - Ermittlung der optimalen Finanzierungsform   Die Berechnung erfolgt über: direkte Ermittlung: indirekte Ermittlung:   Einnahmen Jahresüberschuß (Gewinn) + nicht ausgabenwirksame Aufwendungen + Abschreibungen für Anlagegüter - Ausgaben - nicht eingabenwirksame Erträge + / - Rückstellungen ----------------- ----------------------------------------------------- ---------------------------- CASH FLOW CASH FLOW CASH FLOW   Saldo I CASH FLOW Veränderungen im kurzfristigen Bereich Ein- und Auszahlungen, die zu Veränderungen im Umlaufvermögen und der kurzfristigen Verbindlichkeiten führen (Rückstellungen)   Saldo II Veränderungen im langfristigen Bereich Investitionen, laufende Bankkredite)   Saldo III Veränderungen aus der Gesellschaftersphäre (Privatentnahmen, Dividenden)   Saldo IV -> Zahlungsmittelbedarf z.B.: kurzfristige Liquiditätskontrolle   Einnahmen: - VK mit ABC - Analyse   Ausgabenzeitrechnungen: - Einkauf: . offene Rechnungen . Provisionen . offene Bestellungen - Personell Finanzierungsgrundsätze 1.

) Ein Unternehmen soll nur soviel Kapital aufnehmen, wie zur Gewährleistung des reibungslosen Betriebsablaufes erforderlich ist. 2.) 2:1 Regel: Die halbe Summe des Umlaufvermögens soll mit kurzfristigen Fremdkapital, der Rest mit langfristigen Kapital finanziert werden. 3.) Das Anlagevermögen ist mit Eigenkapital, das Umlaufvermögen mit Fremdkapital zu finanzieren. 4.

) Das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital soll bei der Finanzierung so gestaltet sein, daß in Abhängigkeit vom jeweiligen Marktzinsfuß die größtmögliche Rentabilität des Eigenkapitals erreicht wird. 5.) Die Erneuerung des Betriebsvermögens soll durch den Gewinn durchgeführt werden, während die Vergrößerung des Betriebsvermögens aus neuen Eigen- oder Fremdkapital erfolgen soll. BILANZ 1.1.95   AKTIVA öS PASSIVA öS Grundstücke / Gebäude 885.

000.- Eigenkapital 1.150.000.- Betriebsaustattung 156.000.

- Darlehen 300.000.- Waren / Material 364.000.- Lieferverbindlichkeiten 160.000.

- Kasus 35.000.-     Bankguthaben 90.000.-     Lieferforderungen 210.000.

-       1.610.000.-   1.610.000.

-       Betriebliches Rechnungswesen   1.) Zweck und Einteilung Einteilung - Buchhalter (Zeitrechnung) - Kostenrechnung (Stückrechnung) - Statistik (Vergleichsrechnung) - Planung (für Entscheidungshilfe)   Zweck - Überblick (Inventur, Bilanz) - Einblick (Aufzeichnungen, Bücher) - Ordnung und Kontrolle - Gesetze (HGB, BAO(STG))   Gesetzliche Vorschriften Alle Vollkaufleute sind nach HGB zur Führung ordnungsgemäßer Geschäftsführung und zur regelmäßiger Bilanzierung verpflichtet. Minderkaufleute sind verpflichtet zur Buchführung, wenn: - Umsatz > 3,5 Mio öS - Betriebsvermögen > 0,9 Mio öS - Gewinn > 0,195 Mio öS Liegen Minderkaufleute darunter, sind diese nur zur Mindestaufzeichnung verpflichtet (Einnahmen- , Ausgabenrechnung).   E-/A- Rechnung: - Kassa - Bankbuches - Wareneingangsbuches - Anlageverzeichnis - Lohnkonten - Inventuraufzeichnungen - Umsatzsteuer und Vorsteueraufzeichnungen   Formvorschriften: - in lebender Sprache - Zeitgerecht und Vollständig - keine Buchung ohne Beleg - keine Leerzeilen und kein Darüberschreiben - in öS - 7 Jahre Aufbewahrungsfrist Die Bücher und Aufzeichnungen müssen: - gebunden, mit fortlaufender Numerierung   Bei mangelhafter Eintragung kann dir Finanzbehörde die Grundlagen schätzen.   Inventur Zum Schluß eines Rechnungsjahres hat der Betrieb sein gesamtes Vermögen und seine Schulden aufzunehmen und aufzuzeichnen.   +Vermögen Schlußkapital -Schulden -Anfangskapital Eigenkapital +Privatentnahmen   -Privateinlagen   Gewinn / Verlust   Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchhaltung Unter doppelter Buchhaltung versteht man, ein Buchführungssystem, daß eine lückenlose Erfassung aller Geschäftsfälle während eine Geschäftsjahres voraussetzt.

  Das Wort doppelt heißt, daß alle Beträge sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite erfaßt werden, d.h. doppelt Erfaßt werden. Die Aufsummierung ergibt immer den gleichen Wert.   Grundsätzlich gibt es ein Tagebuch (Journal) und ein Hauptbuch (in Konten gegliedert).   Die Bilanz - Anlagevermögen: Dient dauernd dem Geschäftsvermögen des Unternehmens.

- Umlaufvermögen: Ist durch den Betriebsprozeß dauernd Veränderungen unterworfen. - Fremdkapital: Summe aller Schulden. - Eigenkapital: Sind nicht nur Beteiligungen sondern auch Rücklagen.   Grundsätzliche Forderungen bei der Bilanzerstellung - Bilanzklarheit: Die Bilanz muß klar und übersichtlich aufgestellt sein. - Bilanzwarheit: Sie verlangt eine unverfälschte und vollständige Darstellung.   - Bilanzkontinuität: Kontinuität bedeutet die Forderung nach Beibehaltung einheitlicher Grundsätze.

  - Bilanzvorsicht: Die Bilanzvorsicht legt (im Interesse des Gläubigers), daß der Kaufmann sich nie reicher, wohl aber ärmer darstellen darf, als er wirklich ist.   Imparitätisches Realisationsprinzip d.h., daß Verluste, die in der Abschlußperiode noch nicht eingetreten sind, aber in der Zukunft eintreten könten, schon in der Abschlußperiode auszuweisen sind.   Die Auflösung der Bilanz in KontenLieferverbindlichkeiten: Schulden (Haben) Passiva Beispiel:   4.2 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchersteuer die der Konsument (privater Letztkäufer) bezahlen muß.

Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer eine Durchlaufsteuer. Die UST die der Unternehmer einem anderen Unternehmer zahlen muß wird als Vorsteuer bezeichnet. Die UST die ein Unternehmer von einer anderen Person bekommt wird als Umsatzsteuer bezeichnet. Buchungen von Umsatzsteuer Die Vorsteuer wird auf dem Konto FA-Vorsteuer auf der Soll-Seite gebucht, es handelt sich um ein aktives Bestandskonto. Die Umsatzsteuer wird auf der FA-Ust auf der Habenseite gebucht, es handelt sich um ein passives Bestandskonto. 4.

3 Erfolgskonten Aufwand und Ertrag    4.4 Der Kontorahmen Im Zuge de EU wird er sich ändern. Grundsätzlich unterscheidet er sich in Klassen (Bestands- und Erfolgskonten) in Gruppen (Lieferverbindlichkeiten, Vorräte,..) und Untergruppen, mit denen eine Möglichkeit zur detailierten Aufteilung besteht.   4.

5 Kennzahlen der Bilanz   - Rentabilität - Finanzierung - Umschlaghäufigkeit       Gewinn = Aufwand - Ertrag (Rentabilität) Cash Flow = Einnahmen - Ausgaben   4.5.1 MIS (Management Informations System)     4.5.2 Rentabilität   Gesamtkapitalsrentabilität   Umsatzrentabilität   Kapitalumschlaghäufigkeit   4.5.

3 Kennzahlen der Finanzierung     4.5.4 Kennzahlen der Umschlagshäufigkeit   Beispiel: (sollte ungefähr 10% sein) Soll ungefähr 4% V=149,6 F=25,6 5. KOSTENRECHNUNG 5.1 historische Entwicklung 5.1.

1 KORE als vergangenheitsorientierte Gebarungsrechnung Erst ab Ende des letzten Jhd. entwickelte sich eine perioden-bezogene Kostenartenrechnung, die eine Betriebergebnisrechnung zur Kontrolle der Betriebsstätte darstellt. Daraus entwickelte sich die Kostenrechnung.   5.1.2 KORE als gegenwartsorientierte Preisbildungsrechnung Bei starkem Konkurrenzdruck und bei staatlich geregelter Preisbildung werden die Preiseauf Basis der Vollkastenrechnung gebildet.

Letztendlich werden die Preise am Markt gebildet.   5.1.3 KORE als zukunftsorientierte Planungsrechnung In letzter Zeit wird immer mehr die KORE als Entscheidungshilfe herangezogen, und als SOLL-IST Vergleich genutzt.   5.2 Begriffe und Gliederung der Kosten 5.

2.1 Einzel- und Gemeinkosten Einzelkosten sind einem Kostenträger direkt zuzurechnen, da sie von ihm verursacht werden. Gemeinkosten sind alle Kosten gemeinsam, die für mehrere Produkte anfallen. z.B.: Fertigungsgemeinkosten (5%): -Betriebsleitung -AV -Hilfsstoffe Materialgemeinkosten (3-6%): -Einkauf -Zinsen -Lager VerwaltungsGK (15-30%): -GF Geschäftsführung -Buchhaltung Vertriebsgemeinkosten: -Verkaufsabteilungen   5.

2.2 Fixe und variable Kosten Beschäftigungsfixe Kosten fallen unabhängig vom Beschäftigungsgrad für einen bestimmten Zeitraum in gleicher Höhe an. Typisch sind Gebäude- ,Grundstückkosten ,Gehälter, Zinsen.   Beschäftigungsvariable Kosten fallen in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad steigend an.   Typisch: Material- ,Fertigungslöhne   Variable Kosten: degressive Kosten: Mehreleistung durch bessere Ausnutzung proportionale Kosten: Material progressive Kosten: Überstunden   Fixe Kosten:   Meist sind sprungfixe Kosten zusätzliches Personal bei Overheadkostenstellen (Vertrieb, Verwaltung, ..

.). 5.2.3 Grenzkosten Grenzkosten sind in erster Näherung die variablen Kosten.   Beispiel:   Gesamtkosten z.

B.: privat freiberufliche Mitarbeiter 250.-/h Abschreibung PC 50.000.-/5 Jahre 20.- Miete 25.

- Sozialkosten 15.- (Büro) Material 20.- Overhead 50.-   380.- 30% Unternehmerlohn 120.- Risiko 50.

-   550.-   Grenzkosten: freiberufliche Mitarbeiter 250.-/h Sozialkosten 15.- (Büro) Material 20.- Risiko 50.-   335.

-   5.2.4 KostenremanenzDie Hauptursachen sind rechtlich gesehen Kündigungsfristen, soziale Rücksichtnahme auf die Beschäftigten; freizusetzende Aggregate sind kaum verkäuflich (z.B.: zusätzliche Kopierer), psychologische Ursachen.   5.

2.5 Weitere Begriffe direct costs Sind Einzel- und variable Gemeinkosten   Plankosten sind die bei wirtschaftlichsten Vollzug der Leistungserstellung Vollzug der Leistungsstellung für eine geplante Beschäftigung und für eine geplante Leistung anfallenden Kosten (Planmenge x Planpreis).   Oppertunitätskosten Ist jener Kostenansatz für alternative Verwendung von Betriebsmittel.   5.2.6 Ausgaben - Aufwand, Kosten Ausgaben ist ein Begriff der Geldrechnung und stellt jeden Geldfluß aus dem Unternehmen dar.

Aufwände ist ein Begriff aus der Buchhaltung und stellt den gesamten, in einer Abrechnungsperiode (Bilanzierungsperiode) bewerteten Güter und Leistungseinsatz dar. Kosten Die Kosten sind Leistungsbezogen bzw. Produktbezogen und nicht unbedingt ident mit Aufwänden. (1) Anzahlung für eine Maschine (2) Lagereinkauf (3) bilanzielle Abschreibung Bankzinsen Steuernachzahlung (4) Material aus Lager für Produktion (5) kalkulatorische Abschreibung kalk. Risiko kalk. Zinsen 5.

2.7 Kostenarten kalkulatorische Abschreibung Die jährliche Wertminderung eines Anlageguts soll durch die Abschreibung berücksichtigt werden. Ziel ist es die Substanzeinhaltung von Investitionsgütern zu sichern.   Nutzungsdauer Dies sind Erfahrungswerte und werden zusätzlich vom Nutzungsgrad bestimmt.   Gebäude 20-40 Jahre WKZ - Maschinen 3-6 Jahre PKW 3-5 Jahre PC 2 Jahre   Nutzungsgradfaktor: 0,5 - 1,2 Jahre Der Anschaffungswert kann mittels Perisindex laufend korrigiert werden. In der Praxis sehr oft nach der geplanten Nutzungsdauer 50% der errechneten Abschreibung angesetzt.

Eine weitere Möglichkeit ist die degressive Abschreibung (Wertverlust eines Autos, PC, ...).   5.2.

7.1 Kalkulatorische Zinsen Höhe des Zinssatzess: Es ist der jeweils geltende Marktzinssatz für mittel- und langfristig gebundenes Vermögen (Zinsen, Wertpapiere) heranzuziehen. In der Kostenträgerrechnung werden die Zinsen auf Basis Fremd- plus Eigenkapital gerechnet. Der kalkulatorische Zinssatz soll ein stabiler Wert sein, der höher angelegt sein soll als die durchschnittlich effektiv bezahlten Zinsen. Für das betriebsnotwendige Kapital müssen gewisse Hinzurechnungen und Kürzungen zum Bilanzwert gemacht werden. Vermögen laut Bilanz:   Beispiel: Grundstücke 200 +200 Gebäude 1500 -200 +400 Maschinen 2200 Betriebs- und Geschäftsausstattung 400 Material 150 Kassa 120 Lieferforderungen 80   5050   Bankdarlehen 1800 Lieferverbindlichkeiten 600 Schuldwechsel 100 sonst.

Verbindlichkeiten 90 Eigenkapital 2460   5050   Verzinsungsbasis Summe des Betriebsnotwendigen Kapitals 5930000 - Fremdkapital 2590000 betiebsnotwendige EK 3340000   Zinsen vom Eigenkapital: 9% 302400 9% + von Banken verrechnete Zinsen 181300 7%   483700 8%   Die 8% werden von der Geschäftsführung festgelegt.   Beispiel: 2.2.7.2 Kalkulatorisches Wagnis Es stellt eine Art interne betriebliche Versicherung dar, und soll jene im Betrieb vorkommende Risiken decken, die nicht versichert sind. Folgende Wagnisse werden unterschieden: .

) Anlagenwagnis z.B. Maschinenbruch, Naturereignis .) Beständewagnis z.B. Schwund, Verderbnis .

) Forderungswagnis z.B. Konkurs des Kunden, Kursschwankungen. Beispiel: Die Geschätfts- und Finanzbuchhaltung eines Mittelbetriebes mit der Rechtsform einer OHG weist für den Monat Jänner die nachstehenden Auswände aus. Für die Durchführung der zeitlichen und betrieblichen Abgrenzung der Aufwände und deren Überleitung in Kosten ist zu beachten: 1. Die Rohstoffe haben im Vergleich zum Zeitpunkt der Anschaffung eine Preissteigerung von 5% erfahren.

2. Hilfsstoffe in der Höhe von 15.000.- sind bisher noch nicht berücksichtigt worden. 3. In den Energieaufwänden sind Vorauszahlungen von S 8.

000.- beinhaltet. 4. Die Nichtleistungslöhne betragen 42% der Leistungslöhne. 5. Gehälter: Es ist anteilig für eine 13.

und 14. Monatsgehalt vorzusorgen. 6. Lohnnebenkosten: 30% von Fertigungslöhnen, Hilfslöhnen und Nichtleistungslöhnen. 7. Gehaltsnebenkosten: 27% von den Gehältern.

8. Die Instandhaltung durch Dritte betrifft nur zu 90% den Betriebsbereich. 9. Transporte durch Dritte: Darin ist eine Rechnung von 12.000.- enthalten, die dem Privatbereich zuzurechnen ist.

10. Die kalk. Zinsen wurden mit S 2.412.000.- für das gesamte Jahr berechnet.

11. Die kalk. Abschreibungen betragen S 3.118.000.- pro Jahr.

12. Die kalk. Wagnisse wurden mit S 102.000.- berechnet. 13.

In den Steuern sind S 40.000.- Steuervorauszahlungen beinhaltet. 14. Für die 3 Gesellschafter der OHG wird ein Gehalt von je S 40.000.

- + anteile Nichtleistungslöhne + Gehaltsnebenkosten pro Monat verrechnet.   Die Werte sind auf 100 zu runden.   Die Werte in der Tabelle sind in Tausend öS angegeben. zeitl. betriebl. Kosten   + - + -     420 Rohstoffverbrauch 400     20   420 440 Hilfsstoffverbrauch 135     15   150 460 Energieaufwände 40   8     32 500 Fertigungslöhne 520         520 501 Hilfslöhne 105         150 520 Nichleistungslöhne 61 201,5       262,5 530 Gehälter 180 30       310 550 Gesetzliche Lohnabgaben 140 126,3       266,3 560 Gesetzliche Gehaltsabgaben 45 11,8       56,7 600 Instandhaltung durch Dritte 50       5 45 610 Transport durch Dritte 35       12 23 630 Miete 49         49 700 Zinsenaufwand 5       5 0 720 Schadensfälle 16       16 0 730 Steuern 70       40 30   Sonstige Aufwände 480         480     2.

331             kalk. Zinsen       201   201   kalk. Abschreibung       259,8   259,8   kalk. Wagnis       8,5   8,5   kalk. Unernehmer???       177,8   177,8   add. 4 Fertigunglöhne 520 +Hilfslöhne 105 *0,42 525   262,5 -Nichtleistungslöhne 61   201,5   add.

5 Gehälter 180 *1/12     30   add. 6 Fertigungslöhne 520 Hilfslöhne 105 Nichtleistungslöhne 262,5 *0,3 887,5   266,3   add. 7 Gehälter 210 *0,27     56,7 -Gesetzliche Abgaben 45   17,7   add. 10 kalk. Zinsen 2.412 *1/12     201   add.

11 kalk. Abschreibung 3.118 *1/12     259,8   add. 12 kalk. Wagnis 102 *1/12     8,5   5.2.

3. Kostenstellenrechnung Kostenstellenrechnung ist zwiischen Kostenträger - und Kostenartenrechnung eingebettet. Die zeitliche Abgrenzung hat die Aufgabe die Kostenartenperiode rein darzustellen. Dazu müssen Vorauszahlungen ausgeschieden und Rückstände hereingenommen werden. Die betriebliche Abgrenzung scheidet die neutralen Aufwände aus und nimmt die Zusatzkosten herein. Diese Berechnung nennt man Betriebsüberleitungsbogen.

    Der Betriebsabrechnungsbogen BAB   Die im BÜB übergeleiteten Kosten werden auf die einzelnen Kostenstellen verteilt.   Die Aufteilung auf die einzelnen Kostenstellen erfolgt verursachergerecht.   Aufteilung in Kostenstellengruppen: Man unterteilt in: - allgemeine Kostenstellen z.B. Grundstücke, Gebäude , Energie, Wasser, ..

. - Hauptkostenstellen wird für Hauptverrichtung gebildet a) Materialwirtschaftsstellen Einkauf, Fuhrpark, Rohstofflager, ... b) Fertigungsstellen Gießerei, Montage, ..

. c) Verwaltungsstellen Finanzbuchhalter, Betriebsrat, KORE d) Vertriebsstellen Vertriebsleitung, Werbung, Verkauf - Hilfskostenstellen KFZ-Reperaturwerkstätte, AV, Entwicklung   Die Abrechnung der Kostenstellen in der BAB:   a) Kostenstellenumlage Nachdem die Aufteilung der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen erfolgte, (Nebenkostenstellen) die für andere Kostenstellen (Hauptkostenstellen) Leistungen erbringen umgelegt werden. Die Umlgae der allg. Kostenstellen erfolgt möglichst nach der dargebrachten Leistung. Das gleich gilt auch für die Hilfskostenstellen.   b) Die Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge bzw.

Maschinenstundensätze die nahc Kostenstellenumlage auf die Hauptkosten verteilten Gemeinkosten müssen neben den Einzelkosten (Fertigungsmaterial und -löhne) den Kostenträger zugerechnet werden. Dazu werden Größen benötigt, die die Verbindung zw. und herstellen. ???????????????????? Als Bezugsgröße wird jene Größe gewählt welche die stärkste Beziehung (Korelation) zu den Gemeinkosten der Kostenstelle hat. Die Korelation für die Materialgemeinkosten ist das verbrauchte Fertigungsmaterial, für die Fertigungsgemeinkosten, die verbrauchten Maschinenstunden für die Verwaltungs- und Vertriebskosten, sind es die Herstellkosten.   + Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten + Sonderkosten der Beschaffung Summe Materialkosten + Fertigungslöhne / Maschinenstunden + Fertigungsgemeinkosten + Sonderkosten der Fertigung HSK Herstellkosten + Verwaltungsgemeinkosten + Vertriebsgemeinkosten SK Selbstkosten   1.

)2.) 3.) 4.) Einzelkosten   Fertigungsmaterial 1080000.- Fertigungslöhne auf Fert.Stelle A 500000.

- Fertigungslöhne auf Fert.Stelle B 300000.- Sonderkosten der Beschaffung 20000.- Sonderkosten der Fertigung 40000.-   Fertigungsstelle A rechnet mit GK-Schlüssel ab. Fertigungsstelle B rechnet mit Maschinenstundensatz und 1250h angefallen im Berechnungszeitraum ab.

  MGKZ=MGK/(FM+Sonderkosten der Beschaffung)*100 =110000/(1080000+20000)*100=10% FGKZ(A)=FGK/FL*100=800000/500000*100=160% FGK(B)=100000/1250=800.-/h HSK: FM 1080000 MGK 110000 SKdB 20000 FL A 500000 FL B 300000 FGK(A) 800000 FGK(B) 1000000 SKdF 40000 HSK 3850000   VGKZ=VGK/HSK*100=186000/3850000*100=4,83% Vertr.GKZ=VtGK/HSK*100=217800/3850000*100=5,66%   5.2.9 Platzkostenrechnung Beim Gemeinkostenzuschlgsverfahren ist speziell bei hohem Automatisierungsgrad (hoher Kapitalanteil) das Problem eines zu hohen Zuschlagsprozentsatzes.     Durch die Platzkostenrechnung soll nichts anderes erreicht werden, als eine möglichst genaue verurschergerechte Zurechnung der Kosten auf die Kostenstellen durchzuführen.

  Voraussetzungen: - es liegen Kostenstellen mit Maschinen verschieden hoher Leistungsfähigkeit vor. - es liegen Kostenstellen vor, in denen Maschinen mit hohen und niedrigen Fixkosten eingesetzt werden. - es liegt Werkstattfertigung mit Kapitalintensiver Fertigungseinrichtungen vor. 2. Arbeitsstundensatzrechnung   Der Arbeitsstundensatz setzt sich aus dem Maschinenstundensatz und dem Lohn für das Bedienungspersonal je Stunde zusammen.   Der Kostenrechner hat dabei von der Aufgabe auszugehen, aus dem großen Block der gesamten Fertigungsgemeinkosten einer Kostenstelle (Maschine oder Arbeitsplatz) zuzuordnen.

  Der danach verbleibende Kostenrest soll im wesentlichen nur mehr aus nicht platzmäßig zurechenbaren Kosten wie   .) Gehälter .) Hilfslöhne .) Betriebsstoffe .) Werkzeuge und Vorrichtungen   Darstellung der Herauslösung des Maschinenkostensatzes aus den gesamten Fertigungsgemeinkosten     3.4.

2 Maschinenkosten   1. Kalkulatorische Abschreibung (KA)   Sie wird unter Berücksichtigung geltender Wiederbeschaffungswerte (einschließlich Aufstellungs- und Anlaufkosten) und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer bestimmt. Bei technisch oder wirtschaftlich veralteten Maschinen wird der Wiederbeschaffungswert einer vergleichbaren Maschine eingesetzt.   2. Kalkulatorische Zinsen (KZ)   Hier gelten die Ausführungen, die im Kapitel kalkulatorische Zinsen - Platzkostenrechnung - gemacht wurden. Zur Vereinfachung der Rechnung und zur Vergleichbarkeit verschiedener Perioden werden die kalkulatorischen Zinsen vom halben Wiederbeschaffungswert berechnet.

  3. Raumkosten (KR)   Sie werden meist auf die von der Maschine beanspruchte Grundfläche in qm einschließlich der erforderlichen Nebenflächen bezogen. Darin enthalten sind Abschreibungen und Zinsen auf Gebäude und Produktionshallen, Instandhaltungen dafür, Kosten für Beleuchtung, Beheizung, Versicherung und Reinigung.   4. Energiekosten (KE)   Sie fallen an für Strom, Heizöl, Gas, Wasser usw. und müssen in die Kostenrechnung aufgrund vergangener Jahresdurchschnittswerte angesetzt werden.

Die genaueste Art der Ermittlung ist das Erfassen des tatsächlichen Bedarfs über einen längeren Zeitraum hinweg.   5. Instandhaltungskosten (KI)   Bei Kosten für Instandhaltungen handelt es sich um die Kosten für die laufende Wartung und Pflege, jedoch nicht um Reparaturen, die die Lebensdauer erhöhen. Letztere sind in die Abschreibungsgrundlage miteinzubeziehen und verändern die Abschreibungsquote (siehe auch Kapitel kalkulatorische Abschreibung). Auch die Instandhaltungskosten sollen als Durchschnittswerte über einen längeren Zeitraum ermittelt werden. Für die Ermittlung des für die Instandhaltungskosten anzusetzenden Betrages werden Erfahrungsprozentsätze errechnet, die zu den Abschreibungen oder zum Wiederbeschaffungswert in Beziehung gebracht werden.

  Bei den genannten Kostenarten ist zu berücksichtigen, daß sowohl Platz-Einzelkosten (wie z. B. Abschreibung und Zinsen) als auch Platz-Gemeinkosten (wie z. B. die Raumkosten) in den Stundensatz eingehen. Letztere sind über Schlüsselgrößen zu ermitteln.

      3.4.3 Maschinenstundensatzrechnung   Der Maschinenstundensatz für eine Einzelmaschine wird nach folgender Formel berechnet:     Maschinenstunde:   Mh ....

......

......

......

... Maschinenstundensatz in S/h KA ...

......

......

......

.... Abschreibungskosten / Jahr KZ ..

......

......

......

......

Zinsenkosten / Jahr KR ......

......

......

......

.. Raumkosten / Jahr KE ....

......

......

......

..... Energiekosten / Jahr KI .

......

......

......

......

... Instandhaltungskosten / Jahr   Immer häufiger wird insbesondere in Großbetrieben die Maschinenminute (Mm) errechnet:   Maschinenminute:   Bei zusammenhängenden Fertigungsanlagen (z. B. Fertigungstraßen) werden die Kosten für alle verketteten Aggregate plus sämtlicher Förder- und Übergabeeinrichtungen erfaßt und verrechnet.

Neben den Kosten für die einzelnen Maschinen sind aber noch die Kosten für das Zubehör, wie z. B. Werkzeuge und Vorrichtungen, zu berücksichtigen.   4. Anwendungsbeispiel zu Kapitel 3   Es soll die Fertigungsminute für eine Werkzeugmaschine unter folgenden Voraussetzungen ermittelt werden:   Wiederbeschaffungswert S 400.000,-, geschätzte Lebensdauer 5 Jahre, 10 % Zinsen p.

a.   Raumkosten: Die Maschine beansprucht 70 qm, die durchschnittlichen Raumkosten für den Betrieb wurden mit S 800,- / qm errechnet.   Energiekosten: Die Anschlußleistung laut Leistungsschild beträgt 30 kW, die Kosten je kWh S 2,-. Es wird mit einer durchschnittlichen Auslastung von 2/3 gerechnet.   Instandhaltungskosten: Als Erfahrungsprozentsatz werden im Einschichtbetrieb 10 % , im Zeischichtbetrieb 15 % jeweils vom Wiederbeschaffungswert angenommen.   Es ist zunächst der Maschinenstundensatz a) unter Annahme eines Einschichtbetriebes von 1.

200 Stunden / Jahr und b) unter Annahme eines Zweischichtbetriebes von 2.400 Stunden / Jahr zu errechnen.   Anschließend sind die Maschinenkosten für ein auf dieser Maschine gefertigtes Stück zu errechnen, wenn   .) die Maschinenrüstzeit 130 min .) die Maschinenfertigungszeit für das Stück 4 min und die .) gefertigte Stückzahl 20   beträgt.

  Die Lösung ist aufgrund von Berechnungsformeln und auf einem übersichtlichen Abrechungsformular darzustellen.   In der Lösung bedeuten:   t'eB .....

.... Die Maschinenzeit je Stück unter Berücksichtigung der Rüstzeit teB ..

......

.. Maschinenfertigungszeit (ohne Rüstzeit) m ....

......

... Anzahl der gefertigten Stück   Soll bei der praktischen Durchführung der Betriebsabrechnung im Rahmen des BAB eine Platzkostenrechnung durchgeführt werden, wird, wie in der Skizze "Zusammensetzung der Maschinenkosten" dargestellt, der Kostenblock für die Maschine aus dem Fertigungsgemeinkostenblock isoliert. Aus diesem wird der Maschinenstundensatz ermittelt, während für die Restgemeinkosten ein verringerter Zuschlagssatz in Prozent verbleibt.   Maschinenstundensatz   Kostenart errechnet aus: 1-Schicht-Betrieb 2-Schicht-Betrieb Kalkulatorische Abschreibung Wiederbeschaffungswert/ (LD*Std/Jahr) 400000/ (5*1200) 66,67 33,33 Kalkulatorische Zinsen Widerbeschaffungswert*p/ (2*Std/Jahr*100) 400000*10/ (2*1200*100) 16,67 8,33 Raumkosten Raumkosten/m2*Nutzungsfäche/ Std.

/Jahr 70*800/ 1200 46,67 23,33 Energiekosten Verbrauch in kW*Kosten/kWh 20kWh*2.- 40 40 Instandhaltungskosten Erfahrungsprozentsatz vom Wiederbeschaffungswert/ Std./Jahr 400000*10(15)/ 100*1200 33,33 25 Maschinenstundensatz Summe der Kosten 203,34 129,99     Maschinenkosten   Einschichtbetrieb Zweischichtbetrieb Maschinenkosten   teB ... Zeit/Einheit (am Betriebsmittel Maschine) trB .

.. Rüstzeit (am Betriebsmittel Maschine) m ... Stückzahl   5.

Anwendungsbeispiel zu Kapitel 3   Es liegt die Maschinenstundensatzrechnung eines metallverarbeitenden Betriebs vor.   Teil 1: Es werden die technischen Daten der Maschine angegeben und deren Nutzungsdauer in Jahren.   Teil 2: Darin sind die betriebswirtschaftlichen Daten enthalten, insbesondere die Kostenstelle, der Nutzungsgrad und die Nutzung in Stunden.   Teil 3: Hier werden die Kostenarten in den 4 Gruppen   .) Personalkosten .) sonstige Gemeinkosten .

) direkte Kosten und .) indirekte Kosten   aufgeschlüsselt.   Läßt man die Personalkosten und die sonstigen Gemeinkosten (Hilfsmaterial und Fremdreparaturen) außer Ansatz, erhält man den reinen Maschinenstundensatz (Fertigungskosten auf der Maschine),. Bezieht man die Kostensumme S 890.800,- auf die im Zweischichtbetieb erbrachte Stundenleistung von S 2.960,-, erhält man den Stundensatz von S 300,95.

  Für Wirtschaftlichkeitsvergleiche bzw. kalkulatorische Verfahrensvergleiche (siehe einschlägiges Kapitel) wurde eine Trennung der Gesamtkosten in fixe und variable Kosten vorgenommen. Unter Berücksichtigung sämtlicher im Formular ausgewiesener Kosten (einschließlich der Personalkosten und der sonstigen Gemeinkosten) erhält man den Arbeitsstundensatz.

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